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252709-04 DA · Dringlichkeitsantrag

Volt-Dringlichkeitsantrag: Interimslösung für den Sportpark Pennenfeld

Nummer
252709-04 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 02.09.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anregung
  2. Sitzung des Sportausschusses 02.09.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,9 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
252709-04 DA
Antragsteller/in:
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
Katja Grimm-Bouveret
Peter Schmidt
Volt-Dringlichkeitsantrag: Interimslösung für den
Sportpark Pennenfeld
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anregung
Sportausschuss 02.09.2026 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Mitteilung 252709-02 wurde erst nach Antragsfrist bekannt. Um Schaden
für den Schul- und Vereinssport abzuwenden, erscheint den Anfragestellenden
eine schnellstmögliche Befassung mit der Thematik notwendig.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Vor dem Hintergrund der Mitteilung 252709-02 bitten die Fragestellenden um
Beantwortung nachstehender Fragen:
1. Mit welcher Begründung wird der Beschluss 252709 durch Mitteilung,
ohne vorherige politische Beteiligung und Beschluss, aufgehoben?
2. Wie kam es zu dieser Entscheidung und durch wen bzw. wessen
Beteiligung?
3. Wurden vor Beendigung der Verhandlungen Vertragsanpassungen mit
dem Investor geprüft?
4. Wie viele Schulen und Vereine nutzen die derzeitige Halle (mit welchen
Hallenzeiten) und wären für die Belegung der Interimshalle vorgesehen
gewesen?
5. Welche anderweitigen Kompensationsmöglichkeiten der Hallenzeiten
wurden geprüft oder sollen noch geprüft werden? Bis wann ist hier mit
Erkenntnissen zu rechnen und ab wann werden die
Kompensationsmöglichkeiten benötigt?
6. Wie plant die Stadt Bonn, ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben in dieser
Hinsicht zu erfüllen? Wann kann ein Engpass entstehen?
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Die derzeitige Sporthallensituation insbesondere im Stadtbezirk Bad
Godesberg stellt die Sportverwaltung sowie die Schulen und Sportvereine vor
sehr große Herausforderungen.
Seit Längerem ist bekannt, dass die Dreifachsporthalle in Pennenfeld baulich in
einem sehr schlechten Zustand ist und es zu kompletten Sperrungen oder
Teilsperrungen der Halle gekommen ist. Schulen, die bisher die Sporthalle
Pennenfeld genutzt haben, können deshalb keinen dem Lehrplan
entsprechenden Sportunterricht mehr erteilen und auch die vielen Sportvereine
können nur noch unter sehr großen Einschränkungen ihren Trainings- und
Spielbetrieb aufrechterhalten.
Darauf basierend wurde unter Anderem ein Beschluss für eine Interimslösung
für den Zeitraum von Abriss und neuer Halle gefasst. Da dieser nun gemäß
Mitteilung 252709-02 nicht weiter verfolgt wird und dies erhebliche
Auswirkungen auf den Schul- und Vereinssport haben kann, ist es erforderlich,
dass weitere Informationen zu den Hintergründen und möglichen Lösungen für
die angespannte Lage schnellstmöglich beraten werden.
Da Dringlichkeitsanfragen nicht im System vorgesehen sind, werden diese
Fragen als Dringlichkeitsantrag eingereicht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de