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252707-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neubau Amt für Umwelt und Stadtgrün hier: Beantwortung der in Ziffer 2) des Änderungsantrages 252707-01 AA sowie von Stv. Schmitt -BBB- in der Sitzung gestellten Fragen

Nummer
252707-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252707 Neubau Amt für Umwelt und Stadtgrün

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252707-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Neubau Amt für Umwelt und Stadtgrün
hier: Beantwortung der in Ziffer 2) des
Änderungsantrages 252707-01 AA sowie von Stv.
Schmitt -BBB- in der Sitzung gestellten Fragen
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Beantwortung der Fragen von BBB und CDU aus der Sitzung des
Hautpausschusses vom 29.04.2025:
A. Fragen des BBB
1. Kosten in welcher Höhe sind seit der Beschlussfassung des Rates vom
10.12.2015, die Vorplanung für die Errichtung eines zentralen Wirtschaftshofes
inklusive eines Verwaltungsneubaus zu erstellen (vgl. DS-Nr. 1513021),
entstanden?
Antwort:
Bis zum Stopp der Maßnahme sind der Stadt in den Jahren 2018 bis 2020
Planungskosten in Höhe von rund 131.000 Euro entstanden.
2. Warum hat es fast 10 Jahre gedauert, um zu der Erkenntnis zu gelangen,
dass die bisher beabsichtigte Zusammenlegung nicht realisierbar ist und
offenbar stattdessen der bereits 13 Jahre alten Organisationsuntersuchung
hinsichtlich der Beibehaltung dezentraler Standorte gefolgt werden soll?
Antwort:
Es war auch bisher nicht beabsichtigt, alle Standorte des Amtes für Umwelt und
Stadtgrün zusammenzuführen. Die dezentrale Verteilung der operativen
Einheiten des Amtes über das Stadtgebiet sollte zu jedem Zeitpunkt
aufrechterhalten werden (s. Antwort zu 3.).
Die zwischenzeitliche Planung umfasste lediglich die Zusammenführung der
Bezirke 01 (Bonn Nord), 03 (Bonn Mitte), 32 (Spielplätze) und der
Fachabteilungen des ehemaligen Amts für Stadtgrün (68) aus dem Stadthaus.
Für den Bezirk 03 und den Bezirk 32 wurden mittlerweile neue, zukunftsfähige
Lösungen gefunden. Durch die Zusammenführung des Amtes 68 mit dem Amt
56 zum neuen Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) im Jahr 2020 ist das neueSeite 1 von 4
Seite 2
Amt jedoch deutlich größer geworden. Für die höhere Zahl der Mitarbeitenden
des gesamten Amts hätte der geplante Standort nicht ausgereicht. Aus
Gründen der effektiven Zusammenarbeit ist es jedoch sehr sinnvoll, die
Abteilungen eines Amtes räumlich zusammenzuführen und nicht noch weiter zu
trennen. Im Rahmen des temporären Umzuges zwecks Sanierung des
Stadthauses ergibt sich für die Verwaltungsabteilungen des Amtes 67 die
Chance, räumlich enger zusammenzuarbeiten.
3. Sind die 15 Standorte im Stadtgebiet auf ihre Notwendigkeit und die
Möglichkeit möglicher Zusammenlegungen geprüft worden und wenn ja mit
welchem Ergebnis?
Antwort:
Die dezentrale Verteilung über das Stadtgebiet hat sich bewährt. Sie ist aus
logistischen Gründen unverzichtbar. Hier hat sich seit der letzten
Organisationsuntersuchung keine andere Erkenntnis ergeben. Eine
Zusammenführung aller Gartenmeisterbezirke an einem Standort wäre mit
unverhältnismäßig langen Wegezeiten der Mitarbeitenden zu ihren jeweiligen
Einsatzstellen verbunden. Die dezentrale Struktur erhöht außerdem die genaue
Ortskenntnis der Mitarbeitenden in den jeweiligen Bezirken, was der
Arbeitsqualität zuträglich ist. Die Identifikation des Personals mit „ihrem“ Bezirk
trägt ebenfalls dazu bei. Wichtig hierbei ist unter anderem die Sicherstellung
der Pflege und Unterhaltung einerseits der klassischen Grünanlagen /
Spielplätze / Schulhöfe / Straßenbäume sowie der 40 über das Stadtgebiet
verteilten Friedhöfe.
4. (2.) Besteht für die 15 Standorte ein Sanierungs-, Kosten- und Zeitplan und
wenn nein, wann soll dieser den zuständigen Gremien vorgelegt werden?
Antwort:
Eine umfassende Erhebung der baulichen Substanz der Unterkünfte der
Gartenmeisterbezirke ist derzeit in Vorbereitung. Nach dem Abschluss der
Untersuchung wird die Verwaltung dazu berichten.
5. (3.) Können an einem der 15 Standorte aktuell die arbeitsschutzrechtlichen
Bedingungen nicht eingehalten werden und wenn ja, bis wann soll hier Abhilfe
erfolgt sein?
Antwort:
Die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen unterliegt
regelmäßigen Überprüfungen. Werden Abweichungen festgestellt, wird
kurzfristig Abhilfe geschaffen. Ggf. kann es hierbei auch zu einer
Interimslösung kommen, durch welche die Zeit bis zur abschließenden
Ertüchtigung der jeweiligen Unterkunft überbrückt werden kann. Dies ist derzeit
bei fünf Unterkünften der Fall.
6. (4.) Hat die Oberbürgermeisterin aufgrund der Entwicklungen
„Veranstaltungshalle Westside“ bereits geprüft, ob der Standort im Falle einer
Nichtrealisierung der Veranstaltungshalle für die Errichtung des
Wirtschaftshofes geeignet ist?
Antwort:
Der Standort wurde bisher nicht geprüft.Seite 2 von 4
Seite 3
7. (5.) Seit wann ist der Oberbürgermeisterin persönlich der zum Teil sehr
schlechte bauliche Zustand der Gärtnerunterkünfte bekannt geworden und was
hat sie seitdem zur Abhilfe unternommen?
Antwort:
Die Oberbürgermeisterin steht im regelmäßigen Austausch mit den
verantwortlichen Dienststellen und dem Personalrat zum Thema. Die
Oberbürgermeisterin hat sich auch einen persönlichen Eindruck vor Ort
verschafft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4. verwiesen.
B. Fragen der CDU im Änderungsantrag DS 252707-01 AA
a. Welche konkreten Probleme bestehen bei der LKW-Zufahrt und wie sollten
diese gelöst werden (bitte visuelle Darstellung)?
Antwort:
Die LKW des Amtes sowie der Zulieferfahrzeuge benötigen bestimmte
Kurvenradien. Sind diese nicht gegeben, ist ein Abbiegevorgang nicht möglich.
Durch die rückwärtige Lage des vorgesehenen Grundstücks ist dort derzeit nur
eine schmale Zufahrt von der öffentlichen Straße zum Grundstück vorhanden,
die im Einmündungsbereich deutlich aufgeweitet werden müsste, um die
genannten Anforderungen zu erfüllen. Zur Vergrößerung der Schleppkurve
wäre ein Grunderwerb oder eine Inbenutzungnahme über eine Dienstbarkeit
vom benachbarten Grundstück erforderlich. Dies ist der als Anlage beigefügten
grafischen Darstellung zu entnehmen.
b. Woran sind nun die Verhandlungen endgültig gescheitert? Wer hat mit wem
verhandelt? (sofern notwendig sollen auch Informationen im nichtöffentlichen
Teil dargelegt werden)
Antwort:
Die Beantwortung erfolgt in der nichtöffentlichen Stellungnahme der Verwaltung
unter der DS 252707-03 ST.
c. Gibt es bei Amt 67 eine generelle Flächenstrategie bzgl. der dezentralen
Standorte? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Der strategische Ansatz ist in den ersten Antworten zu Ziffer 2, 3 und 4
verwiesen. Eine weitere Ausdifferenzierung wird nach Abschluss der
Bauzustandserhebung erfolgen und den Gremien vorgelegt.
Anlage/n
1 Anlage zu B. Frage a) grafische Darstellung (Flächenbedarf) Vergrößerung
schleppkurve (öffentlich)Seite 3 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de