252707-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neubau Amt für Umwelt und Stadtgrün hier: Beantwortung der in Ziffer 2) des Änderungsantrages 252707-01 AA sowie von Stv. Schmitt -BBB- in der Sitzung gestellten Fragen
Kerndaten
- Nummer
- 252707-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Stadthaus Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252707-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Neubau Amt für Umwelt und Stadtgrün hier: Beantwortung der in Ziffer 2) des Änderungsantrages 252707-01 AA sowie von Stv. Schmitt -BBB- in der Sitzung gestellten Fragen Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Beantwortung der Fragen von BBB und CDU aus der Sitzung des Hautpausschusses vom 29.04.2025: A. Fragen des BBB 1. Kosten in welcher Höhe sind seit der Beschlussfassung des Rates vom 10.12.2015, die Vorplanung für die Errichtung eines zentralen Wirtschaftshofes inklusive eines Verwaltungsneubaus zu erstellen (vgl. DS-Nr. 1513021), entstanden? Antwort: Bis zum Stopp der Maßnahme sind der Stadt in den Jahren 2018 bis 2020 Planungskosten in Höhe von rund 131.000 Euro entstanden. 2. Warum hat es fast 10 Jahre gedauert, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass die bisher beabsichtigte Zusammenlegung nicht realisierbar ist und offenbar stattdessen der bereits 13 Jahre alten Organisationsuntersuchung hinsichtlich der Beibehaltung dezentraler Standorte gefolgt werden soll? Antwort: Es war auch bisher nicht beabsichtigt, alle Standorte des Amtes für Umwelt und Stadtgrün zusammenzuführen. Die dezentrale Verteilung der operativen Einheiten des Amtes über das Stadtgebiet sollte zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden (s. Antwort zu 3.). Die zwischenzeitliche Planung umfasste lediglich die Zusammenführung der Bezirke 01 (Bonn Nord), 03 (Bonn Mitte), 32 (Spielplätze) und der Fachabteilungen des ehemaligen Amts für Stadtgrün (68) aus dem Stadthaus. Für den Bezirk 03 und den Bezirk 32 wurden mittlerweile neue, zukunftsfähige Lösungen gefunden. Durch die Zusammenführung des Amtes 68 mit dem Amt 56 zum neuen Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) im Jahr 2020 ist das neueSeite 1 von 4 Seite 2 Amt jedoch deutlich größer geworden. Für die höhere Zahl der Mitarbeitenden des gesamten Amts hätte der geplante Standort nicht ausgereicht. Aus Gründen der effektiven Zusammenarbeit ist es jedoch sehr sinnvoll, die Abteilungen eines Amtes räumlich zusammenzuführen und nicht noch weiter zu trennen. Im Rahmen des temporären Umzuges zwecks Sanierung des Stadthauses ergibt sich für die Verwaltungsabteilungen des Amtes 67 die Chance, räumlich enger zusammenzuarbeiten. 3. Sind die 15 Standorte im Stadtgebiet auf ihre Notwendigkeit und die Möglichkeit möglicher Zusammenlegungen geprüft worden und wenn ja mit welchem Ergebnis? Antwort: Die dezentrale Verteilung über das Stadtgebiet hat sich bewährt. Sie ist aus logistischen Gründen unverzichtbar. Hier hat sich seit der letzten Organisationsuntersuchung keine andere Erkenntnis ergeben. Eine Zusammenführung aller Gartenmeisterbezirke an einem Standort wäre mit unverhältnismäßig langen Wegezeiten der Mitarbeitenden zu ihren jeweiligen Einsatzstellen verbunden. Die dezentrale Struktur erhöht außerdem die genaue Ortskenntnis der Mitarbeitenden in den jeweiligen Bezirken, was der Arbeitsqualität zuträglich ist. Die Identifikation des Personals mit „ihrem“ Bezirk trägt ebenfalls dazu bei. Wichtig hierbei ist unter anderem die Sicherstellung der Pflege und Unterhaltung einerseits der klassischen Grünanlagen / Spielplätze / Schulhöfe / Straßenbäume sowie der 40 über das Stadtgebiet verteilten Friedhöfe. 4. (2.) Besteht für die 15 Standorte ein Sanierungs-, Kosten- und Zeitplan und wenn nein, wann soll dieser den zuständigen Gremien vorgelegt werden? Antwort: Eine umfassende Erhebung der baulichen Substanz der Unterkünfte der Gartenmeisterbezirke ist derzeit in Vorbereitung. Nach dem Abschluss der Untersuchung wird die Verwaltung dazu berichten. 5. (3.) Können an einem der 15 Standorte aktuell die arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen nicht eingehalten werden und wenn ja, bis wann soll hier Abhilfe erfolgt sein? Antwort: Die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen unterliegt regelmäßigen Überprüfungen. Werden Abweichungen festgestellt, wird kurzfristig Abhilfe geschaffen. Ggf. kann es hierbei auch zu einer Interimslösung kommen, durch welche die Zeit bis zur abschließenden Ertüchtigung der jeweiligen Unterkunft überbrückt werden kann. Dies ist derzeit bei fünf Unterkünften der Fall. 6. (4.) Hat die Oberbürgermeisterin aufgrund der Entwicklungen „Veranstaltungshalle Westside“ bereits geprüft, ob der Standort im Falle einer Nichtrealisierung der Veranstaltungshalle für die Errichtung des Wirtschaftshofes geeignet ist? Antwort: Der Standort wurde bisher nicht geprüft.Seite 2 von 4 Seite 3 7. (5.) Seit wann ist der Oberbürgermeisterin persönlich der zum Teil sehr schlechte bauliche Zustand der Gärtnerunterkünfte bekannt geworden und was hat sie seitdem zur Abhilfe unternommen? Antwort: Die Oberbürgermeisterin steht im regelmäßigen Austausch mit den verantwortlichen Dienststellen und dem Personalrat zum Thema. Die Oberbürgermeisterin hat sich auch einen persönlichen Eindruck vor Ort verschafft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4. verwiesen. B. Fragen der CDU im Änderungsantrag DS 252707-01 AA a. Welche konkreten Probleme bestehen bei der LKW-Zufahrt und wie sollten diese gelöst werden (bitte visuelle Darstellung)? Antwort: Die LKW des Amtes sowie der Zulieferfahrzeuge benötigen bestimmte Kurvenradien. Sind diese nicht gegeben, ist ein Abbiegevorgang nicht möglich. Durch die rückwärtige Lage des vorgesehenen Grundstücks ist dort derzeit nur eine schmale Zufahrt von der öffentlichen Straße zum Grundstück vorhanden, die im Einmündungsbereich deutlich aufgeweitet werden müsste, um die genannten Anforderungen zu erfüllen. Zur Vergrößerung der Schleppkurve wäre ein Grunderwerb oder eine Inbenutzungnahme über eine Dienstbarkeit vom benachbarten Grundstück erforderlich. Dies ist der als Anlage beigefügten grafischen Darstellung zu entnehmen. b. Woran sind nun die Verhandlungen endgültig gescheitert? Wer hat mit wem verhandelt? (sofern notwendig sollen auch Informationen im nichtöffentlichen Teil dargelegt werden) Antwort: Die Beantwortung erfolgt in der nichtöffentlichen Stellungnahme der Verwaltung unter der DS 252707-03 ST. c. Gibt es bei Amt 67 eine generelle Flächenstrategie bzgl. der dezentralen Standorte? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der strategische Ansatz ist in den ersten Antworten zu Ziffer 2, 3 und 4 verwiesen. Eine weitere Ausdifferenzierung wird nach Abschluss der Bauzustandserhebung erfolgen und den Gremien vorgelegt. Anlage/n 1 Anlage zu B. Frage a) grafische Darstellung (Flächenbedarf) Vergrößerung schleppkurve (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de