252704 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn- Nordstadt, -Weststadt und -Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 252704
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Hermann-Wandersleb-Ring Hauptort
- Markt
- Mozartstraße
- Dorotheenstraße
- Ellerstraße
- Flodelingsweg
- Endenicher Allee
- Humboldtstraße
- Wittelsbacherring
- Adolfstraße
- Hochstadenring
- Maxstraße
- Peterstraße
- Vorgebirgsstraße
- Kollegienweg
- Schmittenpfädchen
- Steinweg
- Von-Weichs-Straße
- Nordstadt
- Weststadt
- Endenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252704 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn- Nordstadt, -Weststadt und -Endenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Die Vorlage ist wegen fachlicher Rückfragen nicht fristgerecht eingegangen. Die Beratung des Einleitungsbeschluss ist aber eilbedürftig, da sich der Erfahrung nach bei einer früheren Einleitung der Ausschreibung am Markt bessere Preise und eine höhere Qualität der gelieferten Pflanzen erzielen lassen. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn-Nordstadt, -Weststadt und -Endenich“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte im Verkehrsgrün in den Bonner Stadtteilen Nord- und Weststadt, sowie in Endenich. Insgesamt werden 45 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw. hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt. Bei dieser Maßnahme entfällt durch die erforderlichen Standortvergrößerungen 1 Parkplatz in der Mozartstraße vor Hausnummer 39. Der Abstand zwischen den bisherigen Baumbeeten im Bestand betrug ca. 6,80 m. Dies ist ausreichend für das bequeme Einparken eines einzigen Fahrzeuges. Dennoch war bisher „gelebte Wirklichkeit“ das Abstellen von meist 2 Fahrzeugen in dieser Lücke und zwar bis in die jeweiligen Baumscheiben des Altbaumbestandes hinein. Die dadurch erfolgten zusätzlichen Standortverdichtungen trugen möglicherweise auch zum Absterben eines Baumes bei, der hier nun wieder im Zuge dieser Maßnahme ersetzt wird. DaSeite 1 von 9 Seite 2 auch hier die vorgefundene alte Baumscheibe zu klein für eine standortgerechte, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Baumpflanzung ist, wurde diese vergrößert. Die verbleibende Lücke reicht nun immer noch für das Abstellen eines PKWs aus. Im Grunde genommen wurde also nur ein Parkplatz verkleinert. Insgesamt 7 Standorte sind nicht mehr mit Bäumen bepflanzbar. Davon bleiben allerdings 6 Standorte als insektenfreundlich begrünte Grünbeete erhalten und nur 1 Standort muss aufgrund seiner Lage im Bereich einer Grundstückszufahrt komplett geschlossen werden. Details entnehmen Sie der Anlage: *** Grünbeete und Schließungen Nordstadt, Weststadt und Endenich *** Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann ab Sommer 2025 und die eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – bis Ende Dezember 2025. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: *** Nordstadt, Weststadt und Endenich *** Weitere Informationen zu Ersatzbaumpflanzungen finden sie in der Anlage ***Allgemeinen Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen *** Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln. Finanzielle Auswirkungen: Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-01306 X VOB UVgO bzw. VgV Juli bis Dezember 2025 225.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680612011000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehenSeite 2 von 9 Seite 3 Anlage/n 1 Grünbeete und Schließungen Nordstadt, Weststadt und Endenich (öffentlich) 2 Baumtabelle Nordstadt Weststadt und Endenich (öffentlich) 3 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen (öffentlich)Seite 3 von 9 Strasse: Hausnr: Status: Bemerkung: Anzahl: Dorotheenstraße 143 Grünbeet Gasleitung mittig im Beet 1 Dorotheenstraße 151 Grünbeet Gasleitung mittig im Beet 1 Dorotheenstraße gegenüber 215 Grünbeet Abstand zu Bestandsbaum 1 Ellerstraße gegenüber 86 Grünbeet Abstand zu Bestandsbaum 1 Flodelingsweg 19 Grünbeet Mittelstreifen, 2 Pflanzungen in direkter Nähe 2 Grünbeet Ergebnis 6 Dorotheenstraße 178 schließen Einfahrtsbereich zum Grundstück / PKW-Stellplätze 1 Zu schließende Standorte 1Seite 4 von 9 Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name: Endenicher Allee 70 1 Schwarznuss Juglans nigra Humboldtstraße 19 1 Weiß-Birke Betula pendula Wesselbahn Radweg ohne 2 Ungarische Eiche Quercus frainetto Wesselbahn Radweg ohne 2 Stiel-Eiche Quercus robur Wesselbahn Radweg ohne 3 Spitz-Ahorn 'Allershausen' Acer platanoides 'Allershausen' Wesselbahn Radweg ohne 1 Scharlachkastanie Aesculus carnea 'Briottii' Wesselbahn Radweg ohne 1 Schnurbaum Sophora japonica 'Regent' Wittelsbacherring gegenüber 20 1 Scharlachkastanie Aesculus carnea 'Briottii' Mozartstraße 36 und 39 2 Hainbuche Carpinus betulus Adolfstraße 83 1 Scharlachkastanie Aesculus carnea 'Briottii' Dorotheenstraße 215, 241,245 6 Winter-Linde 'Greenspire' Tilia cordata 'Greenspire' Hochstadenring 21 1 Winter-Linde 'Greenspire' Tilia cordata 'Greenspire' Maxstraße 1 2 Zier-Kirsche 'Autumnalis Rosea' Prunus subhirtella 'Autumnalis Rosea' Maxstraße 71 1 Säulen Zier-Kirsche Prunus serrulata 'Amanogawa' Peterstraße 1 und 23 2 Säulen Zier-Kirsche Prunus serrulata 'Amanogawa' Vorgebirgsstraße 20 1 Zier-Kirsche 'Amber Beauty' Prunus maackii 'Amber Beauty' Vorgebirgsstraße gegenüber 22 1 Spitz-Ahorn 'Allershausen' Acer platanoides 'Allershausen' Flodelingsweg 19 2 Spitz-Ahorn 'Farlake's Green' Acer platanoides 'Farlake's Green' Hermann-Wandersleb-Ring diverse Standorte 8 Amerikanische Rot-Eiche Quercus rubra Kollegienweg gegenüber 58 1 Spitz-Ahorn 'Olmsted' Acer platanoides 'Olmsted' Schmittenpfädchen 16 2 Blumen-Esche 'Obelisk' Fraxinus ornus 'Obelisk' Baumtabelle Bonn-Nordstadt, -Weststadt und -EndenichSeite 5 von 9 Steinweg Nähe ALDI-Markt 1 Blumen-Esche 'Louisa Lady' Fraxinus ornus 'Louisa Lady' von-Weichs-Straße 9b und 20 2 Blumen-Esche 'Louisa Lady' Fraxinus ornus 'Louisa Lady' Gesamt 45Seite 6 von 9 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw. Nektarlieferant zu werten ist. Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere. Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet. Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und Entsorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen Stammachse und Außenkante städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Bei Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein Konzept zum Schutz der Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In stark beengten Bereichen, in denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum nicht vereinbar sind, wird aufgrund des hohen technischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort installiert. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden BaumscheibenSeite 7 von 9 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft. Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen werden der Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden Bürgerinformation erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem Stadtbaumkonzept bearbeitet. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt werden. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigtenSeite 8 von 9 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4- jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de