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252704 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn- Nordstadt, -Weststadt und -Endenich

Nummer
252704
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
26.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Mozartstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Dorotheenstraße Straße· Castell, Bonn
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Flodelingsweg Straße· Endenich, Bonn
  • Endenicher Allee Straße· Weststadt, Bonn
  • Humboldtstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Wittelsbacherring Straße· Weststadt, Bonn
  • Adolfstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Maxstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Peterstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Vorgebirgsstraße Straße· Castell, Bonn
  • Kollegienweg Straße· Endenich, Bonn
  • Schmittenpfädchen Straße· Endenich, Bonn
  • Steinweg Straße· Endenich, Bonn
  • Von-Weichs-Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252704
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung
des Verkehrsgrüns in Bonn- Nordstadt, -Weststadt
und -Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die Vorlage ist wegen fachlicher Rückfragen nicht fristgerecht eingegangen.
Die Beratung des Einleitungsbeschluss ist aber eilbedürftig, da sich der
Erfahrung nach bei einer früheren Einleitung der Ausschreibung am Markt
bessere Preise und eine höhere Qualität der gelieferten Pflanzen erzielen
lassen.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung des
Verkehrsgrüns in Bonn-Nordstadt, -Weststadt und -Endenich“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte im
Verkehrsgrün in den Bonner Stadtteilen Nord- und Weststadt, sowie in
Endenich.
Insgesamt werden 45 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Bei dieser Maßnahme entfällt durch die erforderlichen Standortvergrößerungen
1 Parkplatz in der Mozartstraße vor Hausnummer 39. Der Abstand zwischen
den bisherigen Baumbeeten im Bestand betrug ca. 6,80 m. Dies ist
ausreichend für das bequeme Einparken eines einzigen Fahrzeuges. Dennoch
war bisher „gelebte Wirklichkeit“ das Abstellen von meist 2 Fahrzeugen in
dieser Lücke und zwar bis in die jeweiligen Baumscheiben des
Altbaumbestandes hinein. Die dadurch erfolgten zusätzlichen
Standortverdichtungen trugen möglicherweise auch zum Absterben eines
Baumes bei, der hier nun wieder im Zuge dieser Maßnahme ersetzt wird. DaSeite 1 von 9
Seite 2
auch hier die vorgefundene alte Baumscheibe zu klein für eine
standortgerechte, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende
Baumpflanzung ist, wurde diese vergrößert. Die verbleibende Lücke reicht nun
immer noch für das Abstellen eines PKWs aus. Im Grunde genommen wurde
also nur ein Parkplatz verkleinert.
Insgesamt 7 Standorte sind nicht mehr mit Bäumen bepflanzbar. Davon bleiben
allerdings 6 Standorte als insektenfreundlich begrünte Grünbeete erhalten und
nur 1 Standort muss aufgrund seiner Lage im Bereich einer Grundstückszufahrt
komplett geschlossen werden.
Details entnehmen Sie der Anlage:
*** Grünbeete und Schließungen Nordstadt, Weststadt und Endenich ***
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben
und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die sehr umfangreichen
vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen
dann ab Sommer 2025 und die eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig
hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – bis Ende Dezember
2025.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Nordstadt, Weststadt und Endenich ***
Weitere Informationen zu Ersatzbaumpflanzungen finden sie in der Anlage
***Allgemeinen Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen ***
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes
2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln.
Finanzielle Auswirkungen:
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-01306 X VOB UVgO bzw. VgV Juli bis Dezember 2025 225.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680612011000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehenSeite 2 von 9
Seite 3
Anlage/n
1 Grünbeete und Schließungen Nordstadt, Weststadt und Endenich (öffentlich)
2 Baumtabelle Nordstadt Weststadt und Endenich (öffentlich)
3 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen (öffentlich)Seite 3 von 9
Strasse: Hausnr: Status: Bemerkung: Anzahl:
Dorotheenstraße 143 Grünbeet Gasleitung mittig im Beet 1
Dorotheenstraße 151 Grünbeet Gasleitung mittig im Beet 1
Dorotheenstraße gegenüber 215 Grünbeet Abstand zu Bestandsbaum 1
Ellerstraße gegenüber 86 Grünbeet Abstand zu Bestandsbaum 1
Flodelingsweg 19 Grünbeet Mittelstreifen, 2 Pflanzungen in direkter Nähe 2
Grünbeet Ergebnis 6
Dorotheenstraße 178 schließen Einfahrtsbereich zum Grundstück / PKW-Stellplätze 1
Zu schließende Standorte 1Seite 4 von 9
Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Endenicher Allee 70 1 Schwarznuss Juglans nigra
Humboldtstraße 19 1 Weiß-Birke Betula pendula
Wesselbahn Radweg ohne 2 Ungarische Eiche Quercus frainetto
Wesselbahn Radweg ohne 2 Stiel-Eiche Quercus robur
Wesselbahn Radweg ohne 3 Spitz-Ahorn 'Allershausen' Acer platanoides 'Allershausen'
Wesselbahn Radweg ohne 1 Scharlachkastanie Aesculus carnea 'Briottii'
Wesselbahn Radweg ohne 1 Schnurbaum Sophora japonica 'Regent'
Wittelsbacherring gegenüber 20 1 Scharlachkastanie Aesculus carnea 'Briottii'
Mozartstraße 36 und 39 2 Hainbuche Carpinus betulus
Adolfstraße 83 1 Scharlachkastanie Aesculus carnea 'Briottii'
Dorotheenstraße 215, 241,245 6 Winter-Linde 'Greenspire' Tilia cordata 'Greenspire'
Hochstadenring 21 1 Winter-Linde 'Greenspire' Tilia cordata 'Greenspire'
Maxstraße 1 2 Zier-Kirsche 'Autumnalis Rosea' Prunus subhirtella 'Autumnalis Rosea'
Maxstraße 71 1 Säulen Zier-Kirsche Prunus serrulata 'Amanogawa'
Peterstraße 1 und 23 2 Säulen Zier-Kirsche Prunus serrulata 'Amanogawa'
Vorgebirgsstraße 20 1 Zier-Kirsche 'Amber Beauty' Prunus maackii 'Amber Beauty'
Vorgebirgsstraße gegenüber 22 1 Spitz-Ahorn 'Allershausen' Acer platanoides 'Allershausen'
Flodelingsweg 19 2 Spitz-Ahorn 'Farlake's Green' Acer platanoides 'Farlake's Green'
Hermann-Wandersleb-Ring diverse Standorte 8 Amerikanische Rot-Eiche Quercus rubra
Kollegienweg gegenüber 58 1 Spitz-Ahorn 'Olmsted' Acer platanoides 'Olmsted'
Schmittenpfädchen 16 2 Blumen-Esche 'Obelisk' Fraxinus ornus 'Obelisk'
Baumtabelle Bonn-Nordstadt, -Weststadt und -EndenichSeite 5 von 9
Steinweg Nähe ALDI-Markt 1 Blumen-Esche 'Louisa Lady' Fraxinus ornus 'Louisa Lady'
von-Weichs-Straße 9b und 20 2 Blumen-Esche 'Louisa Lady' Fraxinus ornus 'Louisa Lady'
Gesamt 45Seite 6 von 9
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und
Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar.
Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten,
Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere,
Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige
Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit
Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-,
bzw. Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites
Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften
Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der
Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein
Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den
Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem
Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten
Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und
insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt -
durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige
Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der
Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und Entsorgungsleitungen – oft
einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen Stammachse und Außenkante
städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Bei
Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein Konzept zum Schutz der
Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In stark beengten Bereichen, in
denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum nicht vereinbar sind, wird aufgrund
des hohen technischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort
installiert. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen
sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden
kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann
mitunter nicht wieder ersetzt werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich
ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen
müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich
von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in
den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem
Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden BaumscheibenSeite 7 von 9
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich
beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt
sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten
lassen.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach
etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit
überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der
Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut
geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose
Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher
Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen werden der
Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden Bürgerinformation
erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils
die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem
Stadtbaumkonzept bearbeitet.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume
gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort
entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden
unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen
Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen
Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus
resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit
können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt
werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m.
Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die
Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen
FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt
eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je
nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten
Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben
auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung
zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben
die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der
Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigtenSeite 8 von 9
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz,
die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten
Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus
Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-
jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur
Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de