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252702 · Mitteilungsvorlage

Friedhofsentwicklungsplanung - Bonn

Nummer
252702
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Am Friedhof Straße· Holzlar, Beuel
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252702
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Friedhofsentwicklungsplanung - Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit dem Ratsbeschluss des Friedhofskonzeptes am 05.05.2022 (DS.-Nr.
210797-03) folgt nun die Umsetzung in mehreren Schritten im Rahmen der
Friedhofsentwicklungsplanung. Der derzeitige Planungsstand innerhalb des
Prozesses sowie die daraus resultierenden Maßnahmen für die Bonner
Friedhöfe werden aufgezeigt.
1. Funktionen der Friedhöfe
Die 40 städtischen Friedhöfe bleiben zuallererst Orte des Erinnerns, doch sie
übernehmen weitere vielfältige Funktionen. So sind sie grüne Oasen im Bereich
der Flora und Fauna, sind Orte der Ruhe und Treffpunkt zugleich. Friedhöfe
sind ein wichtiges kulturhistorisches Zeugnis, wie auch ein sich stets
wandelndes Spiegelbild der Bonner Gesellschaft. Nicht zuletzt haben sie für
Bonner Friedhofsgärtner, regionale Bestatter und Steinmetze eine wichtige
wirtschaftliche Funktion.
2. Ausgangslage und Ziele
Seit 25 Jahren ist ein Wandel der Bestattungskultur festzustellen. Ein Ziel der
strategischen Arbeit ist es, die Bonner Friedhöfe in ihrer Funktion und
Gestaltung mit den dynamischen Rahmenbedingungen und Wünschen der
Bestattungsarten stetig weiterzuentwickeln. Nach wie vor lassen sich rund 88 %
der Bonner*innen auf Friedhöfen bestatten. 75 % davon sind
Urnenbestattungen, was ein neues Flächenmanagement erforderlich macht.
Zeitgleich steigt die Nachfrage nach pflegefreien Grabarten sowie neuen
Bestattungsformen. Da knapp die Hälfte der Friedhöfe teilweise oder
vollständig unter Denkmalschutz stehen, gilt es die Belange der Denkmalpflege
in Einklang mit den neueren Entwicklungen zu bringen.
Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wurden kurz-, mittel, und langfristige
Ziele festgesetzt:
2.1. Kurzfristige Ziele
• Akuten Bedarf decken:
- Urnenwahlgrab (UWG)
- Urnengemeinschaftsgräber (UGG)
- Kolumbarien
• Breiteres Angebot in allen StadtbezirkenSeite 1 von 4
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• Erweiterung ökologischer Flächen
2.2. Mittelfristige Ziele
• Neue Bestattungsformen: Bestattungsbäume, Partnergräber,
Tierfriedhof
• Mehr Begegnungsräume schaffen
• Weniger Rasen – mehr Pflanzungen auf pflegefreien Gräbern
• Digitalisierung & Außendarstellung
2.3. Langfristige Ziele
• Entwicklung zu Friedhöfen mit Parkcharakter
• Themenführungen: Stadtgeschichte, Persönlichkeiten, Kulturen
• Klimaneutraler Friedhof
• Kapellen sanieren oder ertüchtigen
3. Grabarten und ihre Verteilung
Neben den klassischen Wahlgräbern für Särge oder Urnen gibt es eine Reihe
von alternativen Formen, die zunehmend nachgefragt werden.
Alleinstellungsmerkmal der Wahlgräber ist, dass sie über die Ruhefrist hinaus
verlängert werden können. Die Ruhefrist hängt von der Bodenbeschaffenheit
der unterschiedlichen Friedhöfe ab und liegt zwischen 15 und 40 Jahren, in der
Regel 20 Jahre bei Särgen und immer 15 Jahre bei Urnen.
Der Trend geht zu pflegefreien Urnengräbern, worauf die Stadt Bonn reagiert
und ein breites Angebot aufweisen kann (siehe Friedhofskonzept S. 116-124),
das im kommenden Jahr noch erweitert wird.
3.1. Vorhandene Grabarten:
• Wahlgrab Sarg in Einzelstelle (2 Särge & 4 Urnen möglich) oder
Mehrfachstelle
• Wahlgrab Urne 4 Plätze
• Wahlgrab Urne im Hain (bisher nur in Poppelsdorf)
• Pflegefreies Reihengrab (Sarg, Rasen mit zentraler Namensnennung
z.B. Gedenkstele)
• Pflegefreies Urnenreihengrab (Rasen mit zentraler Namensnennung
s.o.)
• Urnen-Gemeinschaftsgrab mit 4 oder 24 Plätzen (Wechselpflanzung
durch Friedhofsgärtnergenossenschaft, zentraler Namensnennung z.B.
Gedenkstele)
• Kolumbarium (nur Zentral-Friedhof)
• Aschestreufeld (Zentralfriedhof und Nordfriedhof) (Rasen mit zentraler
Namensnennung s.o.)
• Memoriam- Garten (nur Zentralfriedhof, von der
Friedhofsgärtnergenossenschaft angelegt, bepflanzt und gepflegt)
• Spezifische Religionsfelder
Unsere multikulturelle Gesellschaft erfordert entsprechende
Bestattungsangebote auf den Friedhöfen. Die Bedürfnisse und Bestattungsriten
der verschiedenen Religionsgemeinschaften und Kulturen werden umfassend
berücksichtigt. (siehe Friedhofskonzept S.28/29, 36)
3.2. Neue Grabarten – neue FormenspracheSeite 2 von 4
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• Bestattungsbaum
• Partnergräber
• Urnen-Gemeinschaftsgräber in einer geschwungenen Struktur
Um der Abwanderung in Bestattungswälder entgegenzuwirken bzw. dem
Wunsch, unter einem Baum beerdigt zu werden, nachzukommen, sollen
Bestattungsbäume installiert werden. Hier sind zwei pflegefreie Formen
vorgesehen: Entweder in einer Rasenfläche gelegen oder in einer von der
Friedhofsgärtnergenossenschaft gepflegten Bepflanzung.
Weiterhin sollen neue Urnen- Gemeinschaftsgräber nicht nur einer streng
orthogonalen Anlage erfolgen, sondern auch in geschwungenen Grabfeldern.
3.3. Neuer Tierfriedhof
Dem Anliegen, auch das Haustier würdevoll zu bestatten und einen Ort des
Gedenkens zu schaffen (siehe FH-Konzept S. 138/9), wird gemäß der 1.
Lesung (DS1713349AA7) ebenfalls entsprochen. Es werden kleine, am Rande
liegende Bereiche, die mit Sträuchern oder Hecke gefasst sind, für einen reinen
Tierfriedhof installiert.
Für die neuen Grabarten und den Tierfriedhof müssen die Friedhofssatzung
sowie die Gebührenordnung angepasst werden, so dass diese in 2025
vorbereitet, jedoch erst ab 2026 in Betrieb genommen werden können.
3.4. Grundsätzliche Grabartenverteilung
Entgegen der bisherigen Praxis, besondere Bestattungsformen nur auf wenigen
Friedhöfen anzubieten, wurde die Grabartenverteilung je Stadtbezirk erhoben,
der Bedarf ermittelt und neu verteilt. Damit soll ein gleichmäßiges, breites
Angebot im gesamten Stadtgebiet geschaffen werden.
Die Bestattungsflächen werden innerhalb eines Friedhof konzentriert, und
unbelegte, sogenannte „Überhangflächen“ erhalten einen parkähnlichen
Charakter, indem Wege zurückgebaut, weitere Wiesenflächen installiert und
Schatten spendende Bäume gepflanzt werden.
3.5. Geplante Grabartenverteilung im Bezirk Bonn
Pflegefreies Reihengrab (PRG): Nordfriedhof
Kottenforst
Südfriedhof
Bestattungsbaum (BB): Dransdorf
Südfriedhof
Nordfriedhof
Urnenwahlgrab-Hain (UWG- Hain): Poppelsdorf
Urnengemeinschaftsgrab (UGG): Duisdorf neu,
Nordfriedhof
Poppelsdorf
Südfriedhof
Kessenich (in vorh. Doppelstellen)
Dransdorf
Graurheindorf
Aschestreufeld: NordfriedhofSeite 3 von 4
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Kolumbarium: Dransdorf in/an Kapelle
Röttgen in Kapelle
Kulturen & Religionen: Nordfriedhof (Muslime, Jesiden)
Dransdorf (Muslime)
Tierfriedhof: Poppelsdorf
Kessenich
3.6. Stakeholder- Abstimmungen
• im Amt mit Friedhofsverwaltern
• Bestatterverband & Friedhofsgärtnergenossenschaft 24.10.2024
• Großer Runder Tisch 19.11.2024
• Untere Denkmalbehörde am 26.11.2024
• Muslimische Gemeinden am 27.11.2024
• Kleiner Runder Tisch: Gewerke 22.01.2025
• Treffen mit muslimischen Gemeinden am Friedhof Heiderhof
27.01.2025
• Treffen mit Vertretern der muslimischen Gemeinde am FH Om Berg
(24.03.2025)
3.7. Aktuelle Neuerungen im Bezirk Bonn – Geplante Anlagen 2025
UWG = Urnenwahlgrab: Neuanlage Poppelsdorf
UWG = Urnenwahlgrab: Neuanlage Kottenforst
UWG-Hain: Neuanlage/Erweiterung Poppelsdorf
UGG = Urnengemeinschaftsgrab: Neuanlage Nordfriedhof
UGG = Urnengemeinschaftsgrab: Kessenich (in vorh. Doppelstellen)
UGG = Urnengemeinschaftsgrab: Neuanlage Poppelsdorf
Kulturen & Religionen: Muslimisches Feld: Dransdorf
4. Fazit
Auf den Bonner Friedhöfen werden zukünftig die Bestattungsflächen
konzentriert und die freigezogenen Flächen erhalten einen parkartigen
Charakter. Ob die Umsetzung sogenannter Ausgleichsflächen gemäß
Naturschutz -/ oder baugenehmigungsrechtlicher Bestimmungen auf den
Friedhofsflächen ergänzend möglich ist, wird aktuell noch geprüft. Das Angebot
an pflegefreien Grabarten wurde bereits ausgebaut und wird noch erweitert.
Neue Bestattungsformen werden entsprechend den Bedürfnissen der Bonner
Stadtgesellschaft eingeführt. In der weiteren Friedhofentwicklungsplanung
erfolgt die Konkretisierung und flächenscharfe Ausarbeitung.
Ziel ist der Erhalt und Ausbau grüner, naturnaher Oasen mit hoher
Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung der Eigenheit des jeweiligen
Friedhofs.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de