252700-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf Anordnung von Baumpflege-Maßnahmen gemäß § 3 Baumschutzsatzung
Kerndaten
- Nummer
- 252700-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252700-01 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Antrag auf Anordnung von Baumpflege-Maßnahmen gemäß § 3 Baumschutzsatzung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadt Bonn kann gem. § 3 Baumschutzsatzung anordnen, dass Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte bestimmte Maßnahmen zur Pflege, zur Erhaltung und zum Schutz von gefährdeten Bäumen treffen. Wenn eine Pflegemaßnahme an einem Baum für fachlich sinnvoll und notwendig erachtet wird, dann weist die Stadt die Eigentümer*innen auf eine notwendige Pflege hin. Die Laubholz-Mistel ist ein immergrüner, verholzender und kugelförmig wachsender Halbschmarotzer, welcher vorwiegend Ahorn, Pappel, Birke, Apfelbaum, Weide und Linde besiedelt. In Einzelfällen können aber auch andere Laubgehölze befallen werden. Laubholz-Misteln sind langsam wachsend und bilden nur eine Sprossgabelung pro Jahr. Sie können bis zu 70 Jahre alt werden. Von der Mistel sind überwiegend vorgeschwächte Bäume in der Altersphase befallen. Die Mistel gehört zu unserer natürlichen Vegetation und ist ein wichtiges Winterfutter für viele Vögel, die aufgrund der klimatischen Begebenheiten in Bonn bleiben und nicht mehr in Winterquartiere ziehen, wie z.B. der Star. Ist ein Mistelbefall sehr stark fortgeschritten, dann ist ein Erhalt der Bäume auch durch Pflegemaßnahmen meist nicht mehr möglich. An dieser Stelle werden angeordnete Pflegemaßnahmen fachlich nicht als sinnvoll erachtet. Derzeit wird auf der Seite der Stadt Bonn unter Bäume – Krankheiten und Schädlinge (Umgang mit Misteln) auf den Umgang mit der Mistel bereits ausführlich hingewiesen. Eine aktive Pressearbeit zum Thema wird seitens der Verwaltung kontinuierlich fortgesetzt. Auf privaten Flächen Baumkontrollen durchzuführen und Pflegemaßnahmen durch Privateigentümer*innen anzuordnen, ist nicht zielführend und nicht leistbar. Der Mängelmelder der Stadt Bonn ist für die Meldung von Mängeln im öffentlichen Raum ausgelegt. Für private Anliegen, in diesem Fall Maßnahmen an Bäumen in Privatbesitz, ist der Mängelmelder nicht ausgelegt.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de