252693-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Änderung Bebauungsplan 8423-16
Kerndaten
- Nummer
- 252693-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252693-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Koalitionsantrag: Änderung Bebauungsplan 8423- 16 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Kenntnisnahme Sportausschuss 22.05.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme Hauptausschuss 26.06.2025 Kenntnisnahme Der seit dem 08.04.1983 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8423-16 der Bun- destadt Bonn setzt die Freifläche nördlich des Sportplatzes Roleber als öffentli- che Grünfläche mit der Zweckbestimmung –Sportanlagen- fest. Abgesehen von einer straßenbegleitenden Fläche für Stellplätze trifft der Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen. Die Errichtung einer ein- oder zweigeschossigen Turnhalle am Standort Role- ber bedarf insofern der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zweigeschossige Turn- hallen äußerst selten sind und neben Baukosten und statischen Erfordernissen i.d.R. Bauhöhen erfordern, die am Standort Roleber, d.h. in einem Umfeld von ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern nicht unproblematisch sind. Vgl.: Turnhalle des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums in Frankfurt: https://www.turkali-architekten.de/de/turnhalle-gagern/ Unabhängig von der konkreten Vorhabenplanung und der Dimensionierung der Sporthalle liegen die Voraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) vor, so dass abweichend von der Antragstel- lung keine zwingende Notwendigkeit gesehen wird, den Bebauungsplan im Vollverfahren zu ändern. Aufgrund der Verfahrensabläufe nach Baugesetzbuch (BauGB), den zu erstellenden Fachgutachten und den erforderlichen Abstim- mungsprozessen ist bereits bei einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit einer Verfahrensdauer von 3-4 Jahren zu rechnen. Personelle Ka- pazitäten stehen aufgrund der gesamtstädtischen Fokusprojekte, insbesondere zur Wohnraumschaffung, jedoch nicht zur Verfügung, so dass eher mit einer längeren Verfahrensdauer zu rechnen ist. Da die umweltrelevanten Gesichts- punkte auch bei einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Berück- sichtigung finden, wird angesichts der Auswirkungen auf die Verfahrensdauer und den zu erwartenden Mehrkosten verwaltungsseitig empfohlen, von einem Vollverfahren abzusehen. Beschleunigungsmöglichkeiten werden darüber hinaus grundsätzlich in der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gesehen, bei dem derSeite 1 von 2 Seite 2 Verein als Vorhabenträger auftritt und durch die Beauftragung entsprechender Fachplanungsbüros und Gutachter den Planungsprozess aktiv unterstützt und vor dem Satzungsbeschluss auch eine städtebauliche Vereinbarung zur Reali- sierung des Vorhabens unterzeichnet. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung mit dem BSV Roleber erörtern, ob die Bereitschaft zur Einleitung zur eines vorhabenbezogenen Bebauungs- planverfahrens besteht und neben der Vorhabenträgerschaft auch eine mehr- jährige Verfahrensdauer mitgetragen werden kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de