252692 · Beschlussvorlage
Grundhafte Sanierung der Berta-Lungstras-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252692
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Berta-Lungstras-Straße Hauptort
- Liegnitzer Straße
- An der Düne
- Lievelingsweg
- Oppelner Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252692 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Grundhafte Sanierung der Berta-Lungstras-Straße Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der vorgelegten Planung zur grundhaften Sanierung der Berta-Lungstras- Straße einschließlich der niveaugleichen Querungen in den Einmündungen Liegnitzer Straße und An der Düne wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. 2. Der vorgelegten Ausbauplanung für die beiden Bushaltestellen wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Ausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. 3. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die geplante Maßnahme wird vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025/2026 zugestimmt. Begründung Aufgrund des sehr schlechten Zustands der Fahrbahn in der Berta-Lungstras- Straße, ist eine grundhafte Sanierung der Verkehrsfläche zwingend erforderlich. Die Planung berücksichtigt den gesamten Straßenabschnitt zwischen Lievelingsweg und Oppelner Straße. Der Ausbau der Berta-Lungstras-Straße reduziert sich nur auf die Fahrbahn. Der Gehweg und die bestehende Bordanlage werden nicht erneuert; vereinzelt stark beschädigte Borde werden punktuell ausgetauscht. Der Kanal bleibt von der Maßnahme unberührt. Mit der Sanierung der Berta-Lungstras-Straße ist die Erneuerung des Oberbaus in der Fahrbahn vorgesehen. Aufgrund des geringen Längsgefälles (teilweise unter 0,5%) soll die vorhandene Rinne aus Betonsteinpflaster durch eine Gussasphaltrinne ersetzt werden. Die Höhen der Fahrbahn sind im Zuge der Sanierung zu optimieren. Die beiden Bushaltestellen sind aktuell nicht barrierefrei und sollen im Zuge derSeite 1 von 8 Seite 2 grundhaften Sanierung behindertengerecht umgebaut werden. Aufgrund der Anforderungen an die Barrierefreiheit, werden Bushaltepunkte in der Berta- Lungstras-Straße verschoben. Der Haltepunkt in Fahrtrichtung Lievelingsweg (bisher vor Haus Nr. 49) wird zukünftig vor Haus Nr. 41/43 positioniert. Der Haltepunkt in Fahrtrichtung Oppelner Straße wird vor Haus Nr. 54/56 eingerichtet. Im Rahmen des Ausbaus wird der Gehweg im Bereich der Haltestellen auf 3,00m verbreitert. Die Haltepunkte werden jeweils mit einer Wartehalle mit integrierter Beleuchtung ausgestattet. Die Querungen in den Einmündungsbereichen sollen barrierefrei ausgebaut werden. Hierfür werden die Einmündungen mit taktilen Leitelementen ausgestattet. In Anlehnung an den Beschluss zum Radentscheid werden die Einmündungen Liegnitzer Straße und An der Düne als niveaugleiche Gehwegüberfahrt hergestellt. Verkehrsfläche Die frostsichere Dimensionierung der Fahrbahn gem. RStO12 beträgt 65 cm und orientiert sich aufgrund der Klassifizierung an der Belastungsklasse 3,2. Die Oberfläche soll, wie im Bestand, in Asphalt wiederhergestellt werden. Die zu verschiebenden Bushaltepunkte sind gem. RStO Tafel 6 Zeile 2 in Pflaster bzw. Plattenbelag vorgesehen. Gepl. Aufbau Gehweg 8 cm Betonplattendecke 4 cm Bettung 28 cm Frostschutzschicht 40 cm Gesamtaufbau Gepl. Aufbau Asphalt 4 cm Asphaltdeckschicht 6 cm Asphaltbinderschicht 10 cm Asphalttragschicht 15 cm Schottertragschicht 30 cm Frostschutzschicht 65 cm Gesamtaufbau Das anfallende Oberflächenwasser wird über Entwässerungsrinnen aus Gussasphalt in den vorhandenen Mischwasserkanal abgeleitet. Infolge der vorhandenen Höhensituation wird die Rinne beidseitig angeordnet. Die alten Aufsätze der Straßenabläufe sowie Schachtdeckel werden ausgebaut und im Rahmen der Baumaßnahme durch neue ersetzt. Kosten/Finanzierung Die Sanierungsmaßnahme zieht Ausbaukosten in Höhe von ca. 1.200.000 € nach sich. Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2025/2026 veranschlagt. Die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn (ohne Bushaltestellen) ist nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra bei der Bezirksregierung Köln (Dezernat 25) zur Förderung angemeldet. Die zu erwartete Förderung beträgt hier 70% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Finanzierung der Bushaltestellen kann aus der ÖPNV-Pauschale § 11 ÖPNVG NRW (Fördersatz 100 %) erfolgen.Seite 2 von 8 Seite 3 Anliegerbeiträge Die Maßnahme löst keine Zahlungspflichten auf Seiten der Anlieger aus. 50% der umlagefähigen Aufwendungen werden der Stadt nach § 8a KAG vom Land NRW erstattet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraße Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 1.200.000 € 5660612011098/78.5200 2025/26 Einzahlungen § 11 ÖPNVG FöRi-kom-Stra § 8 KAG 150.000 € 1.050.000 € max. 500.000 € Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlichSeite 3 von 8 Seite 4 Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-01289 x VOB UVgO VgV Januar – August 2026 1.200.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 5660612011088 78.5200 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n 1 Berta-Lungstras-Straße LP_1 (öffentlich) 2 Berta-Lungstras-Straße LP_2 (öffentlich) 3 Berta-Lungstras-Straße LP_3 (öffentlich) 4 Berta-Lungstras-Straße RQ (öffentlich)Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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