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252686-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einwohnerfragen zur Kautexbahn

Nummer
252686-001 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Reinold-Hagen-Straße Straße· Pützchen, Beuel Hauptort
  • Müldorfer Straße Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Bechlinghoven Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252686 Einwohnerfragen zur Kautexbahn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252686-001 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einwohnerfragen zur Kautexbahn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt auf die beiden Fragen wie folgt Stellung:
1. Wie beurteilen die Stadt Bonn und die Stadtwerke Bonn den ver-
kehrlichen Nutzen und die Kosten/Nutzen Relation der ehemaligen
Industriebahn als Radweg bzw. für eine Straßenbahn?
Das Projekt einer Straßenbahnlinie nach Kohlkaul ist im 2012 beschlossenen
Verkehrsentwicklungsplan enthalten und wurde auf Empfehlung der Stadt Bonn
vom Regionalrat als Maßnahme des weiteren Bedarfs damals für den ÖPNV-
Bedarfsplan 2017 des Landes NRW gemeldet. Für den aktuellen ÖPNV-
Bedarfsplan 2023 des Landes NRW wurde die Maßnahme als Reaktivierung
der Strecke gemeldet. Grundsätzlich wird das Projekt also weiterverfolgt.
Im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Bonn wurde auf der Relation
(Endenich –) Innenstadt – Beuel – Pützchen – Holzlar – Kohlkaul die Ein-
führung einer Linie 64 im 10 Minuten-Takt in der HVZ untersucht. Die Durch-
führung erfordert einen Infrastrukturausbau zwischen Beuel und Pützchen, eine
Gleisquerung am Bahnhof Beuel sowie eine Neubaustrecke zwischen Pütz-
chen-Bechlinghoven und Holzlar-Kohlkaul. Der Abschnitt der existierenden
Schienenstrecke nördlich der L83 (Reinold-Hagen-Str. / Müldorfer Str.) bis
Hangelar hätte für den zukünftigen Linienweg keine Bedeutung mehr.
Für die Reaktivierung der Strecke für den Stadt- oder Straßenbahnbetrieb in-
klusive der Elektrifizierung, signaltechnischen Sicherung und dem Bau von
Bahnsteigen ist zu beachten, dass die vorhandene Strecke lediglich eingleisig
befahrbar ist. Um einen Pendelzugbetrieb einzurichten, müssten zusätzlich
mindestens Ausweichgleise gebaut werden. Des Weiteren ist eine Querung der
DB-Trasse mittels eines Tunnels oder Brückenbauwerks am Bahnhof Beuel für
den Anschluss an das bestehende Stadt- und Straßenbahnnetz erforderlich.
Die damaligen Kosten wurden im 2012 beschlossenen VEP mit 63 Mio. Euro
beziffert, wovon 25 Mio. für das notwendige Kreuzungsbauwerk am Bahnhof
Beuel veranschlagt wurden. Die restlichen 38 Mio. entfallen für die erwähnten
Infrastrukturausbaumaßnahmen auf der übrigen Strecke. Aufgrund der stark
gestiegenen Baukosten kann man mittlerweile von deutlich höheren Kosten
ausgehen. Eine genauere Schätzung liegt derzeit jedoch nicht vor.Seite 1 von 2
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Auch zur Umsetzung bzw. zu den Kosten eines Bahntrassenradwegs gibt es
noch keine fundierten Erkenntnisse.
Die Verwaltung sieht die Durchführung einer Machbarkeitsstudie deswegen als
notwendig an, um eine Einschätzung abgeben zu können, ob die stillgelegte
Strecke das Potenzial zur Reaktivierung aufweist oder eine anderweitige Nut-
zung, bspw. als Radweg, nicht vielversprechender ist.
2. Würde eine Nutzung der Industriebahn als Radweg das Risiko ver-
ringern, dass mögliche private Eigentümer von Teilen der Strecke
bei jahrzehntelanger Nichtnutzung eine Entwidmung der Strecke
erzwingen können, um ihr Eigentum entsprechend ihren eigenen
Wünschen zu verwenden?
Mit der Novellierung des Paragraphen 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
wurde bzgl. der Freistellung von Bahnbetriebszwecken (= Entwidmung) festge-
schrieben, dass „der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanla-
ge einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn
befindet, […] im überragenden öffentlichen Interesse [liegt] und […] der Auf-
rechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur im
Rahmen der kurz-, mittel- oder langfristig prognostizierbaren zweckentspre-
chenden Nutzung [dient].“
Demnach dürfen solche Grundstücke nach aktueller Rechtslage nur noch dann
für andere Nutzungen freigestellt werden, „wenn das Interesse des Antragstel-
lers an der Freistellung das (…) überragende öffentliche Interesse überwiegt,
kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infra-
struktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.“ Etwaige
Grundstückseigentümer müssen die ihnen „bekannten erheblichen Tatsachen,
die für eine Freistellung des Grundstücks von Bahnbetriebszwecken (…) vor-
ausgesetzt werden“, nachweisen.
Solange die Strecke nach §23 AEG nicht freigestellt, also entwidmet ist, steht
demnach eine eisenbahnbezogene Nutzung planungsrechtlich im Vordergrund.
Eine Nutzung der Trasse als Radweg ändert nichts an diesem Status. Prinzipi-
ell können durch Bahntrassenradwege Trassen für eine spätere Reaktivierung
gesichert werden, gleichwohl würde eine Reaktivierung der Strecke jedoch un-
ter Umständen kostenintensiver ausfallen, falls der Gleiskörper erneut herge-
stellt werden muss.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de