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252681 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn- Gronau, -Dottendorf und -Südstadt

Nummer
252681
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
26.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • An der Elisabethkirche Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Quirinusplatz Straße· Dottendorf, Bonn
  • Argelanderstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bundeskanzlerplatz Straße· Gronau, Bonn
  • Christoph-Fischer-Weg Straße· Dottendorf, Bonn
  • Am Zinnbruch Straße· Dottendorf, Bonn
  • Coburger Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Genscherallee Straße· Gronau, Bonn
  • Paul-Clemen-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Heussallee Straße· Gronau, Bonn
  • Willy-Brandt-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Kurt-Schumacher-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Hinter Hoben Straße· Dottendorf, Bonn
  • Johanniterstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Karl-Marx-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Lennéstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Schumannstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Sträßchensweg Straße· Gronau, Bonn
  • Zitelmannstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252681
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung
des Verkehrsgrüns in Bonn- Gronau, -Dottendorf
und -Südstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die Vorlage ist wegen fachlicher Rückfragen nicht fristgerecht eingegangen.
Die Beratung des Einleitungsbeschluss ist aber eilbedürftig, da sich der
Erfahrung nach bei einer früheren Einleitung der Ausschreibung am Markt
bessere Preise und eine höhere Qualität der gelieferten Pflanzen erzielen
lassen.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung des
Verkehrsgrüns in Bonn-Gronau, -Dottendorf und -Südstadt“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte im
Verkehrsgrün in den Bonner Stadtteilen Gronau, Dottendorf und Südstadt.
Insgesamt werden 26 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Bei dieser Maßnahme entfällt 1 Parkplatz auf dem Quirinusplatz. Die beiden
Baumstandorte auf dem Parkplatz vor Quirinusplatz 3 sind unzureichend groß
für eine Ersatzpflanzung und müssen gemäß aktuellem Stand der Technik
vergrößert werden, um den als Ersatz gepflanzten neuen Bäumen einen
optimalen, nachhaltigen und langfristigen Standort zu bieten. Durch die
Vergrößerung der Baumscheiben kommt es zur Verringerung von Parkraum,
infolge dessen ein kompletter Parkplatz hier entfällt.
Alle Baumstandorte sind somit wiederbepflanzbar; Standortschließungen sind
nicht vorgesehen.Seite 1 von 6
Seite 2
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im April/ Mai 2025
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die
sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann ab Sommer 2025 und die eigentliche
Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – bis Ende Dezember 2025.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Baumtabelle Bonn-Gronau, -Dottendorf und -
Südstadt“ ***
Weitere Informationen zu Ersatzbaumpflanzungen finden Sie in der Anlage
***„Allgemeinen Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen“.***
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes
2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-00460 x VOB UVgO VgV Juli bis Dezember 2025 120.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680612011000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
1 Baumtabelle Bonn-Gronau, -Dottendorf und -Südstadt (öffentlich)
2 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen (öffentlich)Seite 2 von 6
Baumtabelle zur Maßnahme:
Gronau, Dottendorf und Südstadt
Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
An der Elisabethkirche gegenüber 5 2 Scharlach - Kastanie Aesculus x carnea 'Briotii'
An der Elisabethkirche gegenüber 24 2
Tafelapfel; Sorte nach
Verfügbarkeit Malus Hochstamm
Argelanderstr. 38; 71 2 Scharlach - Kastanie Aesculus x carnea 'Briotii'
Bundeskanzlerplatz
2a / Grünfläche neben der
Reuterbrücke 1 Spitz-Ahorn 'Allershausen' Acer platanoides 'Allershausen'
Christoph-Fischer-Weg
zwischen Am Zinnbruch 2 und Am
Bleidriesch 40 1 Japanische Blütenkirsche 'Kanzan' Prunus serrulata 'Kanzan'
Coburger Str. 18 1 Himalaya-Birke Betula utilis 'Dorrenbos'
Genscherallee Paul-Clemen-Str. 18 1 Scharlach - Kastanie Aesculus x carnea 'Briotii'
Heussallee
zwischen Willy-Brandt-Allee und
Kurt-Schumacher-Straße 4 Scharlach - Kastanie Aesculus x carnea 'Briotii'
Hinter Hoben 155 1
Kegelförmiger Spitz-Ahorn
'Emerald Queen' Acer platanoides 'Emerald Queen'
Johanniterstr. 8 1 Japanische Blütenkirsche 'Kanzan' Prunus serrulata 'Kanzan'
Karl-Marx-Str. 10 1 Rot-Ahorn 'Redpointe' Acer rubrum 'Red Pointe'
Lennéstr. 55 1 Winter-Linde 'Greenspire' Tilia cordata 'Greenspire'
Quirinusplatz 3 / Parkplatz 2 Tulpenbaum Liriodendron tulipifera
Reuterstr. 1a 1
Kegelförmiger Spitz-Ahorn
'Emerald Queen' Acer platanoides 'Emerald Queen'
Schumannstr. 35; 54 2
Säulenförmiger Spitz-Ahorn
'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ II
Sträßchensweg
gegenüber Achim von Arnim
Straße 2 Silber-Linde 'Brabant' Tilia tomentosa 'Brabant'
Zitelmannstr. gegenüber 22 1 Hopfenbuche Ostrya carpinifoliaSeite 3 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und
Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar.
Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten,
Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere,
Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige
Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit
Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-,
bzw. Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites
Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften
Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der
Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein
Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den
Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem
Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten
Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und
insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt -
durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige
Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der
Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und Entsorgungsleitungen – oft
einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen Stammachse und Außenkante
städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Bei
Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein Konzept zum Schutz der
Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In stark beengten Bereichen, in
denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum nicht vereinbar sind, wird aufgrund
des hohen technischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort
installiert. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen
sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden
kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann
mitunter nicht wieder ersetzt werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich
ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen
müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich
von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in
den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem
Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden BaumscheibenSeite 4 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich
beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt
sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten
lassen.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach
etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit
überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der
Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut
geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose
Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher
Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen werden der
Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden Bürgerinformation
erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils
die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem
Stadtbaumkonzept bearbeitet.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume
gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort
entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden
unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen
Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen
Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus
resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit
können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt
werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m.
Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die
Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen
FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt
eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je
nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten
Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben
auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung
zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben
die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der
Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigtenSeite 5 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz,
die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten
Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus
Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-
jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur
Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de