252680 · Beschlussvorlage
Nutzungsvereinbarung zum Kulturzentrum Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 252680
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252680 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Nutzungsvereinbarung zum Kulturzentrum Hardtberg Beratungsfolge Kulturausschuss 01.04.2025 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 08.04.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Empfehlung Rat 08.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Verein Hardtberg Kultur ausgehandelten Nutzungsvereinbarung für das Kulturzentrum Hardtberg (s. Anlage) wird zugestimmt. Begründung Der Verein Hardtberg Kultur und die Bundesstadt Bonn haben auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Bezirksvertretung Hardtberg vom 19.02.2008 (DS-Nr. 0810268) am 21.02.2008 mit Wirkung ab 01.03.2008 eine zeitlich unbefristete Vereinbarung über die Nutzung des Kulturzentrums Hardtberg geschlossen. Zuvor hatte der Rat am 18.10.2007 (DS-Nr. 0712551EB7), die Verwaltung beauftragt mit dem Verein Hardtberg Kultur eine Nutzungsvereinbarung zu verhandeln und abzuschließen. Die geschlossene Vereinbarung wurde auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.11.2010 (DS-NR. 1013024) mit einer Änderungsvereinbarung vom 21.12.2010 modifiziert. Neben der Nutzung des Kulturzentrums Hardtberg regelt diese Vereinbarung außerdem, dass der Betriebsmittelzuschuss an den Verein Hardtberg Kultur mindestens in Höhe der Gebäudebetriebskosten i.H.v. maximal 13.000,00 € besteht. Im Übrigen steht der Betriebsmittelzuschuss unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Fördermittel im jeweiligen Haushalt der Stadt Bonn. Übersteigen die tatsächlichen Gebäudebetriebskosten den Betrag von 13.000,00 € im Jahr, so werden die übersteigenden Kosten bis zu einer Höhe von 2.000,00 € vom Verein Hardtberg Kultur getragen. Darüberhinausgehende Gebäudebetriebskosten sollen bei der Festsetzung des Betriebsmittelzuschusses im darauffolgenden Bewilligungszeitraum berücksichtigt werden.Seite 1 von 17 Seite 2 Insgesamt standen in den vergangenen Jahren 22.700,00 € jährlich als Betriebsmittelzuschuss im Rahmen der institutionellen Förderung für den Verein Hardtberg Kultur zur Verfügung. Die Nutzungsvereinbarung mit Stand vom 21.12.2010 hat in den letzten Jahren immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Verein Hardtberg Kultur und der Verwaltung darüber geführt, welche Auswirkungen die Vereinbarung auf die institutionelle Förderung durch die Stadt Bonn hat und welche Rechte und Pflichten des Vereins Hardtberg Kultur sich daraus ergeben. § 4 Abs. 3 der Nutzungsvereinbarung regelt ausdrücklich, dass Voraussetzung für die Gewährung des Betriebsmittelzuschusses die jährliche Antragstellung nach Maßgabe des formalen Antragsverfahren der Bundesstadt Bonn für die Förderung Freier Kultureinrichtungen ist. Außerdem ist festgelegt, dass die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse im Bereich der Kultur in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung finden. Da der Verein Hardtberg Kultur sowohl die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse im Bereich der Kultur als auch das erforderliche Antragsverfahren ablehnt, konnte die bisherige vertragliche Vereinbarung aus Sicht der Verwaltung nicht aufrecht erhalten bleiben. Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Bonn und dem Verein Hardtberg Kultur wurde daher mit Datum vom 02.12.2024 durch die Verwaltung ordentlich gekündigt. Die ordentliche Kündigung erfolgte zum Jahresende mit einer Frist von zwölf Monaten. Die Nutzungsvereinbarung hat somit noch bis zum 31.12.2025 Gültigkeit. Die Verwaltung hat mit dem Verein Hardtberg Kultur Verhandlungen aufgenommen, um doch noch eine Möglichkeit zu finden den Verein zu fördern, damit die Vereinsarbeit fortgeführt werden kann. Als Ergebnis wird die als Anlage beigefügte Nutzungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt, die die bisherige noch gültige Vereinbarung ersetzen wird. Der Verein Hardtberg Kultur verzichtet in der vorgelegten Vereinbarung komplett auf eine Förderung der kulturellen Vereinsarbeit durch die Stadt Bonn. Die Mindereinnahmen in diesem Bereich wird der Verein durch einen anderen Zuschussgeber ausgleichen. Die Zuschüsse der Stadt Bonn beziehen sich nur noch auf die reinen Gebäudebetriebskosten, die durch das Kulturamt direkt bis zu einer Höhe von 17.700 € mit dem Städtischen Gebäudemanagement (SGB)abgerechnet werden. Gebäudebetriebskosten, die diese Summe übersteigen, müssen vom Verein Hardtberg Kultur getragen werden. Der Gesamtzuschuss der Stadt Bonn reduziert sich damit um mindestens 5.000,00 € jährlich von 22.700,00 € auf maximal 17.700,00 €. Als Laufzeitbeginn der neuen Vereinbarung wird der 01.01.2024 vorgeschlagen. Aufgrund eines fehlenden formellen Antrages konnte im Jahr 2024 kein Betriebsmittelzuschuss an den Verein ausgezahlt werden. Der rückwirkende Vertragsbeginn soll sicherstellen, dass die Gebäudebetriebskosten an das SGB ausgezahlt werden können. Eine Finanzierung könnte durch den nicht verbrauchten Zuschuss im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung erfolgen.Seite 2 von 17 Seite 3 Die Aufwendungen entsprechen den Regelungen des § 82 der Gemeindeordnung NRW. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.02 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Kulturförderung freie Träger 4104021 Zuschüsse an Einrichtungen der freien Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 35.400,00 (2025) 17.700,00 (ab 2026) 141000402/ 73.1000 2025 (22.700,00) 2026 12.700,00 (2025) Nicht verausgabte Mittel aus 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Nutzungsvereinbarung zum Kulturzentrum Hardtberg mit Anlagen (öffentlich)Seite 3 von 17 Seite 4 von 17 Seite 5 von 17 Seite 6 von 17 Seite 7 von 17 Seite 8 von 17 Seite 9 von 17 Seite 10 von 17 Seite 11 von 17 Seite 12 von 17 Seite 13 von 17 Seite 14 von 17 Seite 15 von 17 Seite 16 von 17 Seite 17 von 17
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de