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252680 · Beschlussvorlage

Nutzungsvereinbarung zum Kulturzentrum Hardtberg

Nummer
252680
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Kulturausschusses 01.04.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.04.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252680
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Nutzungsvereinbarung zum Kulturzentrum
Hardtberg
Beratungsfolge
Kulturausschuss 01.04.2025 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 08.04.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Empfehlung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Verein Hardtberg Kultur
ausgehandelten Nutzungsvereinbarung für das Kulturzentrum Hardtberg (s.
Anlage) wird zugestimmt.
Begründung
Der Verein Hardtberg Kultur und die Bundesstadt Bonn haben auf Grundlage
eines einstimmigen Beschlusses der Bezirksvertretung Hardtberg vom
19.02.2008 (DS-Nr. 0810268) am 21.02.2008 mit Wirkung ab 01.03.2008 eine
zeitlich unbefristete Vereinbarung über die Nutzung des Kulturzentrums
Hardtberg geschlossen. Zuvor hatte der Rat am 18.10.2007 (DS-Nr.
0712551EB7), die Verwaltung beauftragt mit dem Verein Hardtberg Kultur eine
Nutzungsvereinbarung zu verhandeln und abzuschließen.
Die geschlossene Vereinbarung wurde auf Grundlage des Ratsbeschlusses
vom 18.11.2010 (DS-NR. 1013024) mit einer Änderungsvereinbarung vom
21.12.2010 modifiziert.
Neben der Nutzung des Kulturzentrums Hardtberg regelt diese Vereinbarung
außerdem, dass der Betriebsmittelzuschuss an den Verein Hardtberg Kultur
mindestens in Höhe der Gebäudebetriebskosten i.H.v. maximal 13.000,00 €
besteht. Im Übrigen steht der Betriebsmittelzuschuss unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung entsprechender Fördermittel im jeweiligen Haushalt der Stadt
Bonn. Übersteigen die tatsächlichen Gebäudebetriebskosten den Betrag von
13.000,00 € im Jahr, so werden die übersteigenden Kosten bis zu einer Höhe
von 2.000,00 € vom Verein Hardtberg Kultur getragen. Darüberhinausgehende
Gebäudebetriebskosten sollen bei der Festsetzung des
Betriebsmittelzuschusses im darauffolgenden Bewilligungszeitraum
berücksichtigt werden.Seite 1 von 17
Seite 2
Insgesamt standen in den vergangenen Jahren 22.700,00 € jährlich als
Betriebsmittelzuschuss im Rahmen der institutionellen Förderung für den
Verein Hardtberg Kultur zur Verfügung.
Die Nutzungsvereinbarung mit Stand vom 21.12.2010 hat in den letzten Jahren
immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Verein Hardtberg
Kultur und der Verwaltung darüber geführt, welche Auswirkungen die
Vereinbarung auf die institutionelle Förderung durch die Stadt Bonn hat und
welche Rechte und Pflichten des Vereins Hardtberg Kultur sich daraus
ergeben.
§ 4 Abs. 3 der Nutzungsvereinbarung regelt ausdrücklich, dass Voraussetzung
für die Gewährung des Betriebsmittelzuschusses die jährliche Antragstellung
nach Maßgabe des formalen Antragsverfahren der Bundesstadt Bonn für die
Förderung Freier Kultureinrichtungen ist. Außerdem ist festgelegt, dass die
Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse im Bereich
der Kultur in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung finden.
Da der Verein Hardtberg Kultur sowohl die Allgemeinen
Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse im Bereich der Kultur als
auch das erforderliche Antragsverfahren ablehnt, konnte die bisherige
vertragliche Vereinbarung aus Sicht der Verwaltung nicht aufrecht erhalten
bleiben. Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Bonn und dem Verein
Hardtberg Kultur wurde daher mit Datum vom 02.12.2024 durch die Verwaltung
ordentlich gekündigt. Die ordentliche Kündigung erfolgte zum Jahresende mit
einer Frist von zwölf Monaten. Die Nutzungsvereinbarung hat somit noch bis
zum 31.12.2025 Gültigkeit.
Die Verwaltung hat mit dem Verein Hardtberg Kultur Verhandlungen
aufgenommen, um doch noch eine Möglichkeit zu finden den Verein zu fördern,
damit die Vereinsarbeit fortgeführt werden kann. Als Ergebnis wird die als
Anlage beigefügte Nutzungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt, die
die bisherige noch gültige Vereinbarung ersetzen wird.
Der Verein Hardtberg Kultur verzichtet in der vorgelegten Vereinbarung
komplett auf eine Förderung der kulturellen Vereinsarbeit durch die Stadt Bonn.
Die Mindereinnahmen in diesem Bereich wird der Verein durch einen anderen
Zuschussgeber ausgleichen. Die Zuschüsse der Stadt Bonn beziehen sich nur
noch auf die reinen Gebäudebetriebskosten, die durch das Kulturamt direkt bis
zu einer Höhe von 17.700 € mit dem Städtischen Gebäudemanagement
(SGB)abgerechnet werden. Gebäudebetriebskosten, die diese Summe
übersteigen, müssen vom Verein Hardtberg Kultur getragen werden. Der
Gesamtzuschuss der Stadt Bonn reduziert sich damit um mindestens 5.000,00
€ jährlich von 22.700,00 € auf maximal 17.700,00 €.
Als Laufzeitbeginn der neuen Vereinbarung wird der 01.01.2024
vorgeschlagen. Aufgrund eines fehlenden formellen Antrages konnte im Jahr
2024 kein Betriebsmittelzuschuss an den Verein ausgezahlt werden. Der
rückwirkende Vertragsbeginn soll sicherstellen, dass die
Gebäudebetriebskosten an das SGB ausgezahlt werden können. Eine
Finanzierung könnte durch den nicht verbrauchten Zuschuss im Rahmen einer
Ermächtigungsübertragung erfolgen.Seite 2 von 17
Seite 3
Die Aufwendungen entsprechen den Regelungen des § 82 der
Gemeindeordnung NRW.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.02
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Kulturförderung freie Träger 4104021 Zuschüsse an Einrichtungen der
freien Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
35.400,00
(2025)
17.700,00 (ab
2026)
141000402/
73.1000
2025
(22.700,00)
2026
12.700,00 (2025) Nicht
verausgabte
Mittel aus 2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Nutzungsvereinbarung zum Kulturzentrum Hardtberg mit Anlagen (öffentlich)Seite 3 von 17
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Datenstand: 02.11.2026, 18:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de