← Vorlagen

252675 · Beschlussvorlage

Zuschuss an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bonn

Nummer
252675
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.03.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Integrationsrates 01.04.2025 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 84,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.389 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
252675
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Zuschuss an das Deutsche Rote Kreuz,
Kreisverband Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.03.2025 Entscheidung
Integrationsrat 01.04.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat am 01.04.2025)
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bonn, erhält für das Jahr 2025 für die
Flüchtlingsberatungsstelle und die Migrationsberatung für Erwachsene einen
Zuschuss von bis zu 18.316,00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten und
ungedeckten Personalkosten.
Begründung
Die Migrationsdienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit der
Flüchtlingsberatung, der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und der
Ausreise- und Perspektivberatung (außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen)
sind eine wichtige und anerkannte Anlaufstelle für geflüchtete und
eingewanderte Menschen in Bonn sowie für geduldete Menschen und andere
Migrant*innen in besonderen Problemlagen. Sie beraten Asylsuchende,
Geflüchtete, Menschen mit und ohne Aufenthaltsstatus, Geduldete,
Migrant*innen mit Bleibeperspektive sowie Spätaussiedler*innen und
unterstützen sie bei persönlichen und familiären Problemen.
Der Zuschuss betrug im Vorjahr 17.957,00 €.
Die weitere Förderung der Migrationsdienste des DRK wird von der Verwaltung
befürwortet. Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 des
Amtes für Integration und Vielfalt enthalten. Die Auszahlungen entsprechen
dem § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der
Zuschuss nur bis maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1.01.04 Integration und Vielfalt 1.01.04.01 Integration und Vielfalt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
18.316,00 € 190000104/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
18.316,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de