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252673 · Beschlussvorlage

Skateveranstaltung „Bonn rollt!"

Nummer
252673
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Sportausschusses 22.05.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252673
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Skateveranstaltung „Bonn rollt!"
Beratungsfolge
Sportausschuss 22.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Durchführung einer Skateveranstaltung im Herbst 2025 im öffentlichen
Raum wird an einen externen Dienstleister vergeben. Die Verwaltung wird mit
der Einholung von Angeboten beauftragt.
Begründung
1. Hintergrund und bisherige Entwicklungen
Der Rat der Stadt Bonn hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.08.2021 mit
der Durchführung zusätzlicher niederschwelliger Breitensportangebote
beauftragt. Dies betrifft insbesondere die Durchführung einer Skatenight für
Inline-Skater*innen, Rollschuhfahrer*innen, Rollstuhlfahrer*innen und
Skateboarder*innen. Ziel war es, dieses Angebot möglichst mehrmals jährlich
durchzuführen, um das Leitmotiv des Bonner Gutachtens zur Sportentwicklung
„Sportstadt für alle“ umzusetzen (DS 210603).
Im Rahmen dieser Planung trat die Verwaltung mit verschiedenen Anbietern in
Kontakt, um eine Skateveranstaltung zu realisieren. Der Sportausschuss
ermächtigte die Verwaltung am 11.08.2022, die erste Skatenight mit dem
Veranstalter „Skateline Münster“ durchzuführen, die schließlich am 30.10.2022
stattfand. Während der Vorbereitungen zeigte sich jedoch, dass die Polizei auf
die sachliche Zuständigkeit für planbare Maßnahmen am Veranstaltungstag bei
der Straßenverkehrsbehörde/Straßenbaulastträger (§ 44 StVO) verwies und die
Polizei für Absperrmaßnahmen und Verkehrsumleitungen nicht zuständig
sei. Eine Beteiligung bei der Absicherung und Verkehrslenkung wurde deshalb
von der Polizei abgelehnt.
Daraufhin ermächtigte die Straßenverkehrsbehörde den Veranstalter „Skateline
Münster“ zum Einsetzen von Streckenposten bzw. Ordner*innen, allerdings
hatten diese keine polizeilichen Befugnisse; ihre Aufgabe bestand
ausschließlich darin, Teilnehmende auf bestehende oder mögliche
Gefahrenpunkte hinzuweisen. In keinem Fall durften von den Ordner*innen
verkehrslenkende Maßnahmen durchgeführt werden. Der Veranstalter führte
die Skatenight unter diesen Bedingungen am 30.10.22 durch.Seite 1 von 4
Seite 2
In der Folge entschloss sich der Veranstalter „Skateline Münster“, keine
weiteren Skateveranstaltungen ohne polizeiliche Begleitung durchzuführen.
Dies führte dazu, dass die Verwaltung mit verschiedenen Drittanbietern in
Kontakt trat, um einen alternativen Veranstalter zu gewinnen. Alle angefragten
Drittanbieter erklärten jedoch, dass sie nur unter der Voraussetzung einer
polizeilichen Begleitung bereit seien, als Veranstalter zu agieren.
2. Bildung einer Veranstaltergemeinschaft und erste erfolgreiche Durchführung
in 2024
In Anbetracht dessen entschloss sich die Verwaltung, Gespräche mit Bonner
Sportvereinen zu führen, um eine Veranstaltergemeinschaft zu bilden. Diese
Gemeinschaft bestand aus der Sport- und Skizunft Bonn sowie dem Skiclub
Bonn. Ebenfalls in die Organisation eingebunden wurde der Trend- und
Allgemeinsportverein Bonn, der langjährige Erfahrung bei derartigen
Sportereignissen mitbringt. Die organisatorischen und logistischen Arbeiten
wurden jedoch im vollen Umfang durch die Sportverwaltung durchgeführt.
Am 28.04.2024 konnte eine Veranstaltung unter dem Namen "Bonn rollt!" im
Rahmen der neuen Veranstaltergemeinschaft stattfinden. Hierbei konnte eine
Bedarfsverkehrsregelung erzielt werden, die es der Polizei ermöglichte, die
Veranstaltung mit den nötigen Verkehrslenkungsmaßnahmen zu begleiten.
„Bedarfsverkehrsregelung“ beschreibt eine auf die spezifischen Anforderungen
einer Veranstaltung abgestimmte verkehrslenkende Maßnahme, bei der nur die
notwendigen Absperrungen und Umleitungen durch die Polizei angeordnet
werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ein flexibles Konzept, das
verkehrslenkende Maßnahmen genau nach den konkreten Anforderungen einer
Veranstaltung festlegt – ohne pauschal den Verkehr vollständig zu sperren.
3. Herausforderungen bei der Organisation weiterer Veranstaltungen
Nach der erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung am 28.04.2024 war die
Vorbereitung für einen nächsten Termin am 15.09.2024 bereits fortgeschritten.
Allerdings wies die Polizei in einem Nachbereitungsgespräch zur Veranstaltung
am 28.04.24 darauf hin, dass das detaillierte Sperrstellenkonzept – das
aufgrund aller querenden Kreuzungen insgesamt 94 Sperrstellen vorsah – den
Einsatz eines erweiterten Ordner*innensystems erfordert. Dies wurde explizit
gefordert, um die Verkehrssicherungspflichten zu gewährleisten. Dabei besteht
die Problematik darin, dass den Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung
ein Haftungsausschluss zugesichert wird, während die eingesetzten
Ordner*innen lediglich weisungsgebunden agieren dürfen und nicht über die
volle Befugnis zur eigenverantwortlichen Verkehrslenkung verfügen. Diese
Diskrepanz führt zu Unsicherheiten hinsichtlich der Verantwortlichkeiten,
insbesondere im Hinblick auf eventuelle Zwischenfälle. Da die erweiterten
personellen Anforderungen für den 15.09.2024 nicht vollständig mit
ausreichender Unterstützung der beteiligten Vereine erfüllt werden konnten,
musste die Veranstaltung abgesagt werden.
In einem Gespräch am 23.09.2024 wurde zwischen der
Veranstaltergemeinschaft erörtert, wie zukünftige Veranstaltungen realisiert
werden könnten. Es wurde ein neues Konzept entwickelt, um „Bonn rollt!“ unter
Berücksichtigung der notwendigen Organisation und Absicherung umzusetzen.Seite 2 von 4
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Allerdings wurde von den beteiligten Sportvereinen signalisiert, dass die
Bereitschaft der Vereinsmitglieder zur aktiven Mithilfe bei der Durchführung
künftiger Veranstaltungen eher begrenzt sei. Diese Unsicherheit hinsichtlich der
Verfügbarkeit ausreichend erfahrener Ordnungskräfte erschwert die Planung
von zukünftigen Skateveranstaltungen. Auch wenn ein Helferaufruf organisiert
wird, bleibt offen, ob genügend qualifizierte Helfende und Ordner*innen für die
Veranstaltungen gewonnen werden können, was eine stabile Organisation
künftiger Events zusätzlich erschwert.
Zwischenzeitlich zog sich der Sportverein Skiclub Bonn e.V. aus
der Veranstaltergemeinschaft zurück. Die Vereinsmitglieder sind dabei
weiterhin bereit, über das Helferkonzept individuell zu unterstützen.
4. Rechtliche Fragestellungen bei fehlender Polizeibegleitung
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die rechtlichen und
sicherheitsrelevanten Herausforderungen, die auftreten, wenn keine polizeiliche
Begleitung für die Skateveranstaltungen gewährleistet ist. Ohne die Polizei
können keine Absperrmaßnahmen und Verkehrsumleitungen im vollen Umfang
durchgeführt werden, was in der Praxis eine erhöhte Gefährdung für die
Teilnehmenden und die übrigen Verkehrsteilnehmenden darstellt. Das
Sperrstellenkonzept sieht daher vor, dass alle einbiegenden Straßen
(Gefahrenpunkte) mit Verkehrszeichen 600 in Kombination mit
Verkehrszeichen 250 gesichert werden. Die verkehrsregelnden Maßnahmen
werden entsprechend des Sperrstellenkonzeptes durch den Veranstalter
getroffen.
Die Sportverwaltung trägt als Veranstalter daher eine besondere
Verkehrssicherungspflicht. Die Sicherheit und Gesundheit aller Teilnehmenden
steht dabei an erster Stelle.
Die Ordner*innen, die für die Absicherung des Teilnehmendenzugs zuständig
sind, haben keine rechtliche Befugnis, verkehrslenkende Maßnahmen zu
ergreifen. Sie dürfen lediglich auf bestehende oder mögliche Gefahrenpunkte
hinweisen, jedoch keine Eingriffe in den Verkehr vornehmen. Dies bedeutet,
dass eine ordnungsgemäße Lenkung des Verkehrs und eine Absicherung der
Strecke im vollen Umfang nicht sichergestellt werden kann, was aus Sicht der
Sportverwaltung problematisch ist.
Ohne die notwendige Unterstützung der Polizei zur Durchführung von
Absperrungen und Verkehrsumleitungen könnte es zu rechtlichen Problemen
kommen, insbesondere hinsichtlich der Haftung im Falle eines Unfalls oder
anderer Vorfälle.
5. Aktueller Stand und Ausblick
Die Sportverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass der politische Auftrag, eine
Skateveranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum umzusetzen, unter den
beschriebenen Rahmenbedingungen und den zur Verfügung stehenden
Ressourcen des Sport- und Bäderamtes nicht realisierbar ist. Es wird deshalb
vorgeschlagen, einen externen Dienstleister mit der Durchführung von
Skateveranstaltungen zu beauftragen. Zu diesem Zweck wird die
Sportverwaltung ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erstellen undSeite 3 von 4
Seite 4
Angebote einholen. In dem Leistungsverzeichnis wird die Sportverwaltung auf
die aktuellen Rahmenbedingungen und insbesondere die fehlende
Polizeibegleitung hinweisen.
Es stehen nach Genehmigung des Haushalts Mittel in Höhe von 5.000 Euro
bereit, um einen externen Dienstleister nach Einholung von Angeboten mit der
Durchführung einer Skateveranstaltung im Herbst 2025 im öffentlichen Raum
beauftragen zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in
Auszahlungen /
Aufwendungen
5.000 EUR 152000802/74.1000 2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
5.000 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de