252673 · Beschlussvorlage
Skateveranstaltung „Bonn rollt!"
Kerndaten
- Nummer
- 252673
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252673 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Skateveranstaltung „Bonn rollt!" Beratungsfolge Sportausschuss 22.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Durchführung einer Skateveranstaltung im Herbst 2025 im öffentlichen Raum wird an einen externen Dienstleister vergeben. Die Verwaltung wird mit der Einholung von Angeboten beauftragt. Begründung 1. Hintergrund und bisherige Entwicklungen Der Rat der Stadt Bonn hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.08.2021 mit der Durchführung zusätzlicher niederschwelliger Breitensportangebote beauftragt. Dies betrifft insbesondere die Durchführung einer Skatenight für Inline-Skater*innen, Rollschuhfahrer*innen, Rollstuhlfahrer*innen und Skateboarder*innen. Ziel war es, dieses Angebot möglichst mehrmals jährlich durchzuführen, um das Leitmotiv des Bonner Gutachtens zur Sportentwicklung „Sportstadt für alle“ umzusetzen (DS 210603). Im Rahmen dieser Planung trat die Verwaltung mit verschiedenen Anbietern in Kontakt, um eine Skateveranstaltung zu realisieren. Der Sportausschuss ermächtigte die Verwaltung am 11.08.2022, die erste Skatenight mit dem Veranstalter „Skateline Münster“ durchzuführen, die schließlich am 30.10.2022 stattfand. Während der Vorbereitungen zeigte sich jedoch, dass die Polizei auf die sachliche Zuständigkeit für planbare Maßnahmen am Veranstaltungstag bei der Straßenverkehrsbehörde/Straßenbaulastträger (§ 44 StVO) verwies und die Polizei für Absperrmaßnahmen und Verkehrsumleitungen nicht zuständig sei. Eine Beteiligung bei der Absicherung und Verkehrslenkung wurde deshalb von der Polizei abgelehnt. Daraufhin ermächtigte die Straßenverkehrsbehörde den Veranstalter „Skateline Münster“ zum Einsetzen von Streckenposten bzw. Ordner*innen, allerdings hatten diese keine polizeilichen Befugnisse; ihre Aufgabe bestand ausschließlich darin, Teilnehmende auf bestehende oder mögliche Gefahrenpunkte hinzuweisen. In keinem Fall durften von den Ordner*innen verkehrslenkende Maßnahmen durchgeführt werden. Der Veranstalter führte die Skatenight unter diesen Bedingungen am 30.10.22 durch.Seite 1 von 4 Seite 2 In der Folge entschloss sich der Veranstalter „Skateline Münster“, keine weiteren Skateveranstaltungen ohne polizeiliche Begleitung durchzuführen. Dies führte dazu, dass die Verwaltung mit verschiedenen Drittanbietern in Kontakt trat, um einen alternativen Veranstalter zu gewinnen. Alle angefragten Drittanbieter erklärten jedoch, dass sie nur unter der Voraussetzung einer polizeilichen Begleitung bereit seien, als Veranstalter zu agieren. 2. Bildung einer Veranstaltergemeinschaft und erste erfolgreiche Durchführung in 2024 In Anbetracht dessen entschloss sich die Verwaltung, Gespräche mit Bonner Sportvereinen zu führen, um eine Veranstaltergemeinschaft zu bilden. Diese Gemeinschaft bestand aus der Sport- und Skizunft Bonn sowie dem Skiclub Bonn. Ebenfalls in die Organisation eingebunden wurde der Trend- und Allgemeinsportverein Bonn, der langjährige Erfahrung bei derartigen Sportereignissen mitbringt. Die organisatorischen und logistischen Arbeiten wurden jedoch im vollen Umfang durch die Sportverwaltung durchgeführt. Am 28.04.2024 konnte eine Veranstaltung unter dem Namen "Bonn rollt!" im Rahmen der neuen Veranstaltergemeinschaft stattfinden. Hierbei konnte eine Bedarfsverkehrsregelung erzielt werden, die es der Polizei ermöglichte, die Veranstaltung mit den nötigen Verkehrslenkungsmaßnahmen zu begleiten. „Bedarfsverkehrsregelung“ beschreibt eine auf die spezifischen Anforderungen einer Veranstaltung abgestimmte verkehrslenkende Maßnahme, bei der nur die notwendigen Absperrungen und Umleitungen durch die Polizei angeordnet werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ein flexibles Konzept, das verkehrslenkende Maßnahmen genau nach den konkreten Anforderungen einer Veranstaltung festlegt – ohne pauschal den Verkehr vollständig zu sperren. 3. Herausforderungen bei der Organisation weiterer Veranstaltungen Nach der erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung am 28.04.2024 war die Vorbereitung für einen nächsten Termin am 15.09.2024 bereits fortgeschritten. Allerdings wies die Polizei in einem Nachbereitungsgespräch zur Veranstaltung am 28.04.24 darauf hin, dass das detaillierte Sperrstellenkonzept – das aufgrund aller querenden Kreuzungen insgesamt 94 Sperrstellen vorsah – den Einsatz eines erweiterten Ordner*innensystems erfordert. Dies wurde explizit gefordert, um die Verkehrssicherungspflichten zu gewährleisten. Dabei besteht die Problematik darin, dass den Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung ein Haftungsausschluss zugesichert wird, während die eingesetzten Ordner*innen lediglich weisungsgebunden agieren dürfen und nicht über die volle Befugnis zur eigenverantwortlichen Verkehrslenkung verfügen. Diese Diskrepanz führt zu Unsicherheiten hinsichtlich der Verantwortlichkeiten, insbesondere im Hinblick auf eventuelle Zwischenfälle. Da die erweiterten personellen Anforderungen für den 15.09.2024 nicht vollständig mit ausreichender Unterstützung der beteiligten Vereine erfüllt werden konnten, musste die Veranstaltung abgesagt werden. In einem Gespräch am 23.09.2024 wurde zwischen der Veranstaltergemeinschaft erörtert, wie zukünftige Veranstaltungen realisiert werden könnten. Es wurde ein neues Konzept entwickelt, um „Bonn rollt!“ unter Berücksichtigung der notwendigen Organisation und Absicherung umzusetzen.Seite 2 von 4 Seite 3 Allerdings wurde von den beteiligten Sportvereinen signalisiert, dass die Bereitschaft der Vereinsmitglieder zur aktiven Mithilfe bei der Durchführung künftiger Veranstaltungen eher begrenzt sei. Diese Unsicherheit hinsichtlich der Verfügbarkeit ausreichend erfahrener Ordnungskräfte erschwert die Planung von zukünftigen Skateveranstaltungen. Auch wenn ein Helferaufruf organisiert wird, bleibt offen, ob genügend qualifizierte Helfende und Ordner*innen für die Veranstaltungen gewonnen werden können, was eine stabile Organisation künftiger Events zusätzlich erschwert. Zwischenzeitlich zog sich der Sportverein Skiclub Bonn e.V. aus der Veranstaltergemeinschaft zurück. Die Vereinsmitglieder sind dabei weiterhin bereit, über das Helferkonzept individuell zu unterstützen. 4. Rechtliche Fragestellungen bei fehlender Polizeibegleitung Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die rechtlichen und sicherheitsrelevanten Herausforderungen, die auftreten, wenn keine polizeiliche Begleitung für die Skateveranstaltungen gewährleistet ist. Ohne die Polizei können keine Absperrmaßnahmen und Verkehrsumleitungen im vollen Umfang durchgeführt werden, was in der Praxis eine erhöhte Gefährdung für die Teilnehmenden und die übrigen Verkehrsteilnehmenden darstellt. Das Sperrstellenkonzept sieht daher vor, dass alle einbiegenden Straßen (Gefahrenpunkte) mit Verkehrszeichen 600 in Kombination mit Verkehrszeichen 250 gesichert werden. Die verkehrsregelnden Maßnahmen werden entsprechend des Sperrstellenkonzeptes durch den Veranstalter getroffen. Die Sportverwaltung trägt als Veranstalter daher eine besondere Verkehrssicherungspflicht. Die Sicherheit und Gesundheit aller Teilnehmenden steht dabei an erster Stelle. Die Ordner*innen, die für die Absicherung des Teilnehmendenzugs zuständig sind, haben keine rechtliche Befugnis, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen. Sie dürfen lediglich auf bestehende oder mögliche Gefahrenpunkte hinweisen, jedoch keine Eingriffe in den Verkehr vornehmen. Dies bedeutet, dass eine ordnungsgemäße Lenkung des Verkehrs und eine Absicherung der Strecke im vollen Umfang nicht sichergestellt werden kann, was aus Sicht der Sportverwaltung problematisch ist. Ohne die notwendige Unterstützung der Polizei zur Durchführung von Absperrungen und Verkehrsumleitungen könnte es zu rechtlichen Problemen kommen, insbesondere hinsichtlich der Haftung im Falle eines Unfalls oder anderer Vorfälle. 5. Aktueller Stand und Ausblick Die Sportverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass der politische Auftrag, eine Skateveranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum umzusetzen, unter den beschriebenen Rahmenbedingungen und den zur Verfügung stehenden Ressourcen des Sport- und Bäderamtes nicht realisierbar ist. Es wird deshalb vorgeschlagen, einen externen Dienstleister mit der Durchführung von Skateveranstaltungen zu beauftragen. Zu diesem Zweck wird die Sportverwaltung ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erstellen undSeite 3 von 4 Seite 4 Angebote einholen. In dem Leistungsverzeichnis wird die Sportverwaltung auf die aktuellen Rahmenbedingungen und insbesondere die fehlende Polizeibegleitung hinweisen. Es stehen nach Genehmigung des Haushalts Mittel in Höhe von 5.000 Euro bereit, um einen externen Dienstleister nach Einholung von Angeboten mit der Durchführung einer Skateveranstaltung im Herbst 2025 im öffentlichen Raum beauftragen zu können. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Auszahlungen / Aufwendungen 5.000 EUR 152000802/74.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 5.000 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de