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252670 · Beschlussvorlage

Umwandlung des Naturrasenplatzes in Lengsdorf in einen Kunstrasenplatz

Nummer
252670
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Rita-Maiburg-Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 27.03.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252670
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Umwandlung des Naturrasenplatzes in Lengsdorf
in einen Kunstrasenplatz
Beratungsfolge
Sportausschuss 27.03.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Umwandlung des Naturrasenplat-
zes in einen Kunstrasenplatz notwendige Planung auszuschreiben und eine
Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz und weitere Genehmigungen
einzuholen.
Begründung
Zum Bürgerantrag „Kunstrasenplatz für den Ortsteil Bonn-Lengsdorf“ wurde am
24.01.2023 in der Bezirksvertretung Hardtberg der Beschluss getroffen (DS
221698):
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Gestattungsvertrag und Pflegevertrag für
den Fußballplatz des VfL Lengsdorf für 2027 mit dem Verein neu zu verhandeln
mit der Maßgabe der Prüfung naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher
und sportfachlicher Belange mit dem Ziel, den Platz in das Programm für
Kunstrasenplätze aufzunehmen.“
1. Bestandssituation:
Der Sportplatz Bonn-Lengsdorf an der Rita-Maiburg-Straße, errichtet im Jahr
1960, wurde 2017 vom VfL Lengsdorf 1972 e.V. in einer Vereinsmaßnahme
von einem Tennenplatz zu einem Naturrasenplatz umgebaut. Diese
Baumaßnahme wurde seinerzeit mit Mitteln der Sportförderung bezuschusst.
In den zurückliegenden Jahren von 2017 - 2024 wurde festgestellt, dass der
Naturrasenplatz durch die Lage im Hangschatten des Kreuzberges
tageszeitlich spät abtrocknet und jahreszeitlich unter Staunässe leidet. Zudem
ist durch den Verein in den Sommermonaten bei anhaltender Trockenheit keine
ausreichende Bewässerung möglich, da der Wasservorrat aus der örtlich
vorhandenen Zisterne dann schnell geleert und eine Bewässerung über das
öffentliche Wasserversorgungsnetz für den Verein wirtschaftlich nicht
darstellbar ist. In der Folge hat sich der Zustand des Großspielfeldes aus
Naturrasen zunehmend verschlechtert. Die zeitlich eingeschränkteSeite 1 von 4
Seite 2
Bespielbarkeit und der reale Bedarf für den Trainings- und Spielbetrieb erhöhen
den Verschleiß der Naturrasenfläche. Aufgrund der eingeschränkten
Trainingsbedingungen verzeichnet der Verein mittlerweile einen
Mitgliederverlust, insbesondere im Nachwuchsbereich.
2. Sportfachliche Begründung für die Umwandlung in einen
Kunstrasenplatz
Im Rahmen eines Bürgerantrages wurde im Jahr 2022 angeregt, den
Naturrasenplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Begründet wurde dies
insbesondere damit, dass aufgrund der Einschränkungen durch den
Naturrasenplatz dem Verein eine dauerhafte Entwicklungsperspektive fehlt.
Der Argumentation des Bürgerantrages kann gefolgt werden, da die
vorgesehene Umwandlung des Sportplatzbelages selbst bei einer geplanten
Verkleinerung des vorhandenen Spielfeldes auf die Regelgröße von 90 x 60 m
eine höhere Nutzungsdauer zu allen Jahreszeiten aufweist.
Bei fachgerechter Pflege sind bei einem Naturrasenspielfeld im Durchschnitt lt.
Literatur ca. 400-800 Nutzungsstunden im Jahr möglich. Aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten (Schattendruck der angrenzenden Bäume und des Waldes,
Staunässe) dürfte eher der untere Wert anzunehmen sein.
Dem gegenüber steht eine mögliche Nutzungsdauer von 2000-2500
Stunden/Jahr bei einem Kunstrasenbelag. Die Umwandlung würde zu einer
Erhöhung des möglichen Trainings- und Spielbetriebes führen und dem Verein
des VfL Lengsdorf 1972 e.V. neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Weiterhin könnte der Kunstrasenplatz auch anderen ansässigen Vereinen im
Stadtbezirk Hardtberg als Ausweichstandort dienen.
Zudem sieht die Sportverwaltung die Möglichkeit auf der Fläche der
Sportanlage zukünftig auch wieder Schulsport für die nahe gelegene
Kreuzbergschule anbieten zu können.
3. Naturschutz- und artenschutzrechtliche Prüfung
Die Sportanlage liegt vollständig innerhalb des im Landschaftsplans Kottenforst
festgesetzten Landschaftsschutzgebiet Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und
Venusberg (LSG 2.4). In Landschaftsschutzgebieten sind grundsätzlich alle
Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem
Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten sind insbesondere bauliche Anlagen im
Sinne des § 2 (1) BauO NW, auch wenn sie keiner baurechtlichen
Genehmigung oder Anzeige bedürfen; zu errichten, zu ändern oder in ihrer
Nutzung zu ändern.
Der geplanten Umwandlung des bestehenden Naturplatzes in Lengsdorf in
einen Kunstrasenplatz, stellt eine Nutzungsintensivierung dar, die den
Festsetzungen des Landschaftsplans Kottenforst widerspricht und einen Eingriff
in Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG ff darstellt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans kann nach § 67
BNatSchG gewährt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses,
einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig istSeite 2 von 4
Seite 3
oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren
Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von
Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Um die Befreiungsvoraussetzung nach § 67 BNatSchG prüfen zu können,
wurde durch ein externes Planungsbüro 2024 ein Landschaftspflegerischer
Begleitplan (LBP) und ein Artenschutzgutachten erarbeitet. Die Gutachten
kommen zusammengefasst zu den folgenden Ergebnissen:
1. Artenschutzprüfung:
Bei Umsetzung von Vermeidungsmaßnahme (Bauzeitenregelung - Bauarbeiten
zwischen 1. Oktober und 28. Februar) kann davon ausgegangen werden, dass
durch das geplante Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG
ausgelöst werden.
2. Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP):
Der LBP kommt zu dem Ergebnis, dass 6.640 m² Fläche durch
Neuversiegelungen beansprucht werden. Insgesamt wurde daher ein
Kompensationsbedarf von 13.280 Ökopunkten (LANUV Methode 2021)
ermittelt. Dieser kann durch externe, ökologische Aufwertungsmaßnahmen
oder die Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos kompensiert werden.
Nach aktueller Einschätzung würden durch die Inanspruchnahme des
Ökokontos Kosten in Höhe von ca. 53.120 € entstehen.
4. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung beabsichtigt Planungsleistungen auszuschreiben und die für
einen Umbau des Sportplatzes notwendigen Investitionskosten zum
Doppelhaushalt 2027/2028 anzumelden. Die Entwurfsplanung wird den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die dafür erforderliche landschaftsrechtliche Genehmigung durch Befreiung von
den Verboten des Landschaftsplans soll eingeholt werden. Durch die
Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz sowie von
ökologischen Aufwertungsmaßnahmen können die Eingriffe in Natur und
Landschaft ausgeglichen werden. Die Voraussetzungen für eine Befreiung
nach § 67 BNatSchG werden als gegeben angesehen.
5. Kosten
Ausgehend von prognostizierten Baukosten i.H.v. 863.000 EUR werden die
Honorarkosten für die Planung der Freianlagen rund 145.000 EUR betragen.
Die Mittel stehen im investiven Etat des Sport- und Bäderamtes, bei der
Pauschale Sportstättenbau, zur Verfügung. Die Ausschreibung der Planung
erfolgt unmittelbar, nachdem die Bezirksregierung Köln den Haushalt 2025/26
genehmigt hat.Seite 3 von 4
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in
Auszahlungen 145.000 EUR 5520008019000/78.5300 2025
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
145.000 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de