252670 · Beschlussvorlage
Umwandlung des Naturrasenplatzes in Lengsdorf in einen Kunstrasenplatz
Kerndaten
- Nummer
- 252670
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kottenforst Hauptort
- Rita-Maiburg-Straße
- Lengsdorf
- Ippendorf
- Venusberg
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252670 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Umwandlung des Naturrasenplatzes in Lengsdorf in einen Kunstrasenplatz Beratungsfolge Sportausschuss 27.03.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Umwandlung des Naturrasenplat- zes in einen Kunstrasenplatz notwendige Planung auszuschreiben und eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz und weitere Genehmigungen einzuholen. Begründung Zum Bürgerantrag „Kunstrasenplatz für den Ortsteil Bonn-Lengsdorf“ wurde am 24.01.2023 in der Bezirksvertretung Hardtberg der Beschluss getroffen (DS 221698): „Die Verwaltung wird beauftragt, den Gestattungsvertrag und Pflegevertrag für den Fußballplatz des VfL Lengsdorf für 2027 mit dem Verein neu zu verhandeln mit der Maßgabe der Prüfung naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher und sportfachlicher Belange mit dem Ziel, den Platz in das Programm für Kunstrasenplätze aufzunehmen.“ 1. Bestandssituation: Der Sportplatz Bonn-Lengsdorf an der Rita-Maiburg-Straße, errichtet im Jahr 1960, wurde 2017 vom VfL Lengsdorf 1972 e.V. in einer Vereinsmaßnahme von einem Tennenplatz zu einem Naturrasenplatz umgebaut. Diese Baumaßnahme wurde seinerzeit mit Mitteln der Sportförderung bezuschusst. In den zurückliegenden Jahren von 2017 - 2024 wurde festgestellt, dass der Naturrasenplatz durch die Lage im Hangschatten des Kreuzberges tageszeitlich spät abtrocknet und jahreszeitlich unter Staunässe leidet. Zudem ist durch den Verein in den Sommermonaten bei anhaltender Trockenheit keine ausreichende Bewässerung möglich, da der Wasservorrat aus der örtlich vorhandenen Zisterne dann schnell geleert und eine Bewässerung über das öffentliche Wasserversorgungsnetz für den Verein wirtschaftlich nicht darstellbar ist. In der Folge hat sich der Zustand des Großspielfeldes aus Naturrasen zunehmend verschlechtert. Die zeitlich eingeschränkteSeite 1 von 4 Seite 2 Bespielbarkeit und der reale Bedarf für den Trainings- und Spielbetrieb erhöhen den Verschleiß der Naturrasenfläche. Aufgrund der eingeschränkten Trainingsbedingungen verzeichnet der Verein mittlerweile einen Mitgliederverlust, insbesondere im Nachwuchsbereich. 2. Sportfachliche Begründung für die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz Im Rahmen eines Bürgerantrages wurde im Jahr 2022 angeregt, den Naturrasenplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass aufgrund der Einschränkungen durch den Naturrasenplatz dem Verein eine dauerhafte Entwicklungsperspektive fehlt. Der Argumentation des Bürgerantrages kann gefolgt werden, da die vorgesehene Umwandlung des Sportplatzbelages selbst bei einer geplanten Verkleinerung des vorhandenen Spielfeldes auf die Regelgröße von 90 x 60 m eine höhere Nutzungsdauer zu allen Jahreszeiten aufweist. Bei fachgerechter Pflege sind bei einem Naturrasenspielfeld im Durchschnitt lt. Literatur ca. 400-800 Nutzungsstunden im Jahr möglich. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Schattendruck der angrenzenden Bäume und des Waldes, Staunässe) dürfte eher der untere Wert anzunehmen sein. Dem gegenüber steht eine mögliche Nutzungsdauer von 2000-2500 Stunden/Jahr bei einem Kunstrasenbelag. Die Umwandlung würde zu einer Erhöhung des möglichen Trainings- und Spielbetriebes führen und dem Verein des VfL Lengsdorf 1972 e.V. neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Weiterhin könnte der Kunstrasenplatz auch anderen ansässigen Vereinen im Stadtbezirk Hardtberg als Ausweichstandort dienen. Zudem sieht die Sportverwaltung die Möglichkeit auf der Fläche der Sportanlage zukünftig auch wieder Schulsport für die nahe gelegene Kreuzbergschule anbieten zu können. 3. Naturschutz- und artenschutzrechtliche Prüfung Die Sportanlage liegt vollständig innerhalb des im Landschaftsplans Kottenforst festgesetzten Landschaftsschutzgebiet Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg (LSG 2.4). In Landschaftsschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten sind insbesondere bauliche Anlagen im Sinne des § 2 (1) BauO NW, auch wenn sie keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen; zu errichten, zu ändern oder in ihrer Nutzung zu ändern. Der geplanten Umwandlung des bestehenden Naturplatzes in Lengsdorf in einen Kunstrasenplatz, stellt eine Nutzungsintensivierung dar, die den Festsetzungen des Landschaftsplans Kottenforst widerspricht und einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG ff darstellt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans kann nach § 67 BNatSchG gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig istSeite 2 von 4 Seite 3 oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Um die Befreiungsvoraussetzung nach § 67 BNatSchG prüfen zu können, wurde durch ein externes Planungsbüro 2024 ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und ein Artenschutzgutachten erarbeitet. Die Gutachten kommen zusammengefasst zu den folgenden Ergebnissen: 1. Artenschutzprüfung: Bei Umsetzung von Vermeidungsmaßnahme (Bauzeitenregelung - Bauarbeiten zwischen 1. Oktober und 28. Februar) kann davon ausgegangen werden, dass durch das geplante Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG ausgelöst werden. 2. Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP): Der LBP kommt zu dem Ergebnis, dass 6.640 m² Fläche durch Neuversiegelungen beansprucht werden. Insgesamt wurde daher ein Kompensationsbedarf von 13.280 Ökopunkten (LANUV Methode 2021) ermittelt. Dieser kann durch externe, ökologische Aufwertungsmaßnahmen oder die Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos kompensiert werden. Nach aktueller Einschätzung würden durch die Inanspruchnahme des Ökokontos Kosten in Höhe von ca. 53.120 € entstehen. 4. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen Die Verwaltung beabsichtigt Planungsleistungen auszuschreiben und die für einen Umbau des Sportplatzes notwendigen Investitionskosten zum Doppelhaushalt 2027/2028 anzumelden. Die Entwurfsplanung wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die dafür erforderliche landschaftsrechtliche Genehmigung durch Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans soll eingeholt werden. Durch die Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz sowie von ökologischen Aufwertungsmaßnahmen können die Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 67 BNatSchG werden als gegeben angesehen. 5. Kosten Ausgehend von prognostizierten Baukosten i.H.v. 863.000 EUR werden die Honorarkosten für die Planung der Freianlagen rund 145.000 EUR betragen. Die Mittel stehen im investiven Etat des Sport- und Bäderamtes, bei der Pauschale Sportstättenbau, zur Verfügung. Die Ausschreibung der Planung erfolgt unmittelbar, nachdem die Bezirksregierung Köln den Haushalt 2025/26 genehmigt hat.Seite 3 von 4 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Auszahlungen 145.000 EUR 5520008019000/78.5300 2025 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 145.000 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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