252669 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalbauarbeiten in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 252669
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Siegfried-Leopold-Straße Hauptort
- Gottfried-Claren-Straße
- Friedrich-Breuer-Straße
- Limpericher Straße
- Hermannstraße
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Dateien
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner in der Gottfried-Claren-Straße, Friedrich-Breuer-Straße, Siegfried-Leopold-Straße und Limpericher Straße Kanalbauarbeiten in Bonn-Beuel Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in Bonn-Beuel eine Kanalbaumaßnahme im Relining- Verfahren durchführen. Im Besonderen sind von den Bauarbeiten die folgenden Straßen betroffen: - Friedrich-Breuer-Straße, zwischen Hermannstraße und Gottfried-Claren-Straße - Gottfried-Claren-Straße, zwischen Friedrich-Breuer-Straße und Siegfried-Leopold-Straße - Siegfried-Leopold-Straße, zwischen Gottfried-Claren-Straße und Limpericher Straße - Limpericher Straße, Kreuzungsbereich Siegfried-Leopold-Straße Die Sanierung des Kanals erfolgt in geschlossener Bauweise. Es werden rund 210 Meter Kanal - grabenlos erneuert. Hierfür werden im Straßenbereich vier Spritzbetonbaugruben errichtet. Die Baugrubentiefe beträgt in Teilbereichen bis zu 7,00 Meter. Die Kanalbaumaßnahme wird als Wanderbaustelle, beginnend in der Friedrich-Breuer-Straße (Einmündungsbereich Hermannstraße) in Richtung Gottfried-Claren-Straße und Siegfried-Leopold-Straße bis zur Limpericher Straße durchgeführt. Der Baubeginn ist für den 10.März 2025 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09. November 2017 unter der DS- Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist eine entsprechende Teil- bzw. eine Vollsperrung der einzelnen Straßenabschnitte erforderlich. Eine Umleitungstrecke wird entsprechend dem Baufortschritt ausgeschildert. Für den örtlichen Fußverkehr wird an der Baustelle ein Gehweg vorgehalten. Straßenausbaubeiträge: Die Maßnahme löst keine Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die umlagefähigen Aufwendungen werden der Stadt nach § 8a KAG vom Land NRW erstattet. Bauzeit: Die Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende 2025 andauern. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E André Branquinho, Telefon 0228 - 77 22 66 andre.branquinho@bonn.de. Allgemeine Informationen zu Kanalbau-Baustellen finden Sie unter www.bonn.de/baustellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im März 2025 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de