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252668-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Zukunft des Fernsehsenders phoenix in Bonn

Nummer
252668-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252668 BBB-Antrag: Zukunft des Fernsehsenders phoenix in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252668-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
13 Presseamt
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Antrag: Zukunft des Fernsehsenders phoenix
in Bonn
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt, den Erhalt des Senders phoenix in Bonn zu
unterstützen.
Der Erhalt des Senders phoenix ist aus vielerlei Hinsicht wünschenswert und
wichtig. So ist phoenix der einzige, von den beiden öffentlich-rechtlichen
Sendeanstalten ARD und ZDF gemeinsam betriebene Sender und bietet ein
einzigartiges Programm, das kein anderer Informationssender der Öffentlich-
Rechtlichen in dieser Weise bietet.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat im Oktober 2024 in ihrem Entwurf des
„Staatsvertrages zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"
(Reformstaatsvertrag) eine vermehrte Kooperation von ARD und ZDF
gefordert. Vor diesem Hintergrund wäre eine Einstellung des einzigen
gemeinsam betriebenen Senders widersinnig.
In einer Zeit, in der die Staatsform Demokratie und deren Repräsentant*innen,
Verwaltung und Politiker*innen zunehmend unter Druck geraten, ist der Erhalt
des Senders phoenix von herausragender Bedeutung. Phoenix vermittelt Politik
unmittelbar und hautnah. Bürgerinnen und Bürger können hier politische
Debatten verfolgen, ohne dabei selbst direkt vor Ort sein zu müssen.
Phoenix hat mit der Bundesstadt Bonn als Wiege der bundesdeutschen
Demokratie den richtigen Standort. Und ist für den Medienstandort Bonn zudem
ein wichtiger Player.
Die Oberbürgermeisterin ist der Bitte des Personalrates des Senders gefolgt
und der Petition zum Erhalt des Senders phoenix beigetreten.
Die Verwaltung empfiehlt den Mitgliedern des Rates, dies ebenfalls zu tun.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de