← Vorlagen

252666 · Beschlussvorlage

Vergabe der Trägerschaft für die noch zu errichtende viergruppige Kindertageseinrichtung in der Friesdorfer Str. 57 in 53173 Bonn („Wohnen unter der Godesburg")

Nummer
252666
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.753 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
252666
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Vergabe der Trägerschaft für die noch zu
errichtende viergruppige Kindertageseinrichtung in
der Friesdorfer Str. 57 in 53173 Bonn („Wohnen
unter der Godesburg")
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die noch zu errichtende viergruppige Kinderta-
geseinrichtung in der Friesdorfer Str. 57 in 53173 Bonn (auf dem
Gelände der ehemaligen Michaelschule - „Wohnen unter der Godes-
burg“-) im Planungsraum Godesberg-Mitte-West wird
a) mit einer max. Kinderanzahl von 75 U6 Plätzen der Fröbel Bil-
dung und Erziehung gGmbH übertragen. Die endgültige Festle-
gung der Gruppenstruktur erfolgt im Rahmen der Bedarfsfest-
stellung durch die hiesige Jugendhilfeplanung für das Kita-Jahr
2026/2027. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung
einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.
b) Die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH erhält ab Inbetrieb-
nahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kin-
dertageseinrichtung einen gesetzlichen Zuschuss zu den Be-
triebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinder-
bildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2 %.
Die Liegenschaft, die in das Eigentum der Bundesstadt Bonn
übergeht, wird an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer
Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermög-
lichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet.
c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu-
sammen aus den Kindpauschalen sowie der Mietpauschale
nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8.
Die sog. festen Einbauten (Versorgungsküche, Kinderküchen, Pflege/-
Wickeleinheiten und Garderoben) werden vermieterseits gemäß den
Qualitäts- und Ausstattungsstandards für Kindergärten der Stadt Bonn
in der derzeit gültigen Fassung zur Verfügung gestellt.Seite 1 von 4
Seite 2
Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünftigen Trägers.
Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaf-
fung neuer U 6 Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Übernah-
me des 10% Eigenanteils des Trägers möglich. Das lose Spiel- und Be-
schäftigungsmaterial ist ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene
Kosten zu beschaffen.
Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Gerätehaus Sand-, Rasen und
Pflanzflächen inkl. Außenspielgeräte) des Außengeländes wird ebenfalls
bauseits vorgenommen.
Im 4.Quartal 2026 soll (Stand heute) die bauliche Fertigstellung der Ein-
richtung erfolgen.
Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz
sind in dem Entwurf des Haushaltes 2025/26 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung enthalten. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des
Beschlusses des Haushaltsplanes 2025/2026 durch den Rat der Stadt
Bonn.
2. Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Einrichtung
Im Rahmen der Gleichbehandlung aller anerkannten Träger von Kinder-
tageseinrichtungen wird die Anwendung des Ratsbeschlusses vom
23.03.2023 (DS.-Nr. DS 230479) auch für die Vergabe der Trägerschaf-
ten für neu errichtete Kindertageseinrichtungen angewandt. In Rahmen
eines Stufenmodells können so bis maximal 60 % des gesetzlichen
Trägeranteils durch die Bundesstadt Bonn auf Basis der KiBiz-
Anmeldungen (Stichtag 15.03.eines jeden Jahres) übernommen wer-
den.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus-
haltsplanes 2025/2026 durch den Rat der Stadt Bonn.
Begründung
Aktuell betreibt die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH drei Kindertagesein-
richtungen in Bonn, davon zwei in Bad Godesberg.
Die „Godeszwerge“, als eine dieser Einrichtungen befindet sich in der Friesdor-
fer Str. 149.
In der Nähe des Standorts der neuen Kita wurde früher die ehemals privat-
gewerbliche Kindertagesstätte Zauberhaus betrieben. Aufgrund wirtschaftlicher
Probleme konnte die Betreiberin eine ordnungsgemäße Betriebsführung nicht
mehr dauerhaft gewährleisten, so dass schlussendlich Ende Januar 2009 durch
den Landschaftsverband Rheinland der Weiterbetrieb untersagt wurde.
Die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH hatte damals die Bereitschaft erklärt,Seite 2 von 4
Seite 3
bis zur Überführung in die öffentliche Förderung (01.08.2009) die Einrichtung
(jetzt Godeszwerge) auch zunächst privat-gewerblich weiterzubetreiben.
In den Jahren 2023 und 2024 ist Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH sowohl
an das Amt für Kinder, Jugend und Familie als auch an die Fachaufsicht des
Landschaftsverbandes Rheinland herangetreten, um mögliche zukünftige Lö-
sungsszenarien für die Einrichtung zu eruieren. Der Einrichtungsbetrieb er-
streckt sich in dem Gebäude über vier Etagen (inkl. eines Untergeschosses).
Bei den Ortsterminen wurde festgehalten, dass das Gebäude, welches ur-
sprünglich als Bürogebäude konzipiert und errichtet wurde, nicht die aktuell
erforderlichen Mindeststandards an die räumlichen Voraussetzungen (Anzahl
und Ausgestaltung der Räume, Barrierefreiheit, kein Aufzug, Größe und Lage
der Außenspielfläche, Fremdnutzung der Wohnung im 3. OG des Gebäudes)
für die in der Betriebserlaubnis genehmigte Belegungsstruktur erfüllt.
Es stellt sich somit grundsätzlich die Frage, inwieweit die baulichen und struktu-
rellen Gegebenheiten vor Ort geeignet sind, den Betrieb in diesem Gebäude
mit diesen Rahmenbedingungen mittel- und langfristig fortzuführen. Insbeson-
dere ist hier die mehr als belastende Situation mit der im 3. OG des Gebäudes
befindlichen fremdgenutzten Wohnung, vor dem Hintergrund der Sicherstellung
des Kinderschutzes und den hierfür erhöhten personellen Ressourcen, zu be-
werten. Die hier von Träger und Einrichtung geschaffene provisorische Lösung
zur Wahrung des Kinderschutzes erfolgt mit einer hohen Belastung für die Mit-
arbeitenden und belastet somit auch den Einrichtungsalltag. Eine grundsätzli-
che Doppelnutzung durch Einrichtung und externe Personen eines Gebäudes
mit einem Verkehrsweg in der Einrichtung ist nicht zulässig. Die Möglichkeit
einer dauerhaften Reduzierung der Angebotsstruktur auf nur zwei Gruppen ist
für den Träger aus rein wirtschaftlichen Aspekten (dauerhafte Sicherstellung
des erforderlichen Mindestpersonalschlüssels etc.) nicht darstellbar.
Der Träger kann den erforderlichen personellen Mehraufwand dauerhaft nicht
gewährleisten, so dass perspektivisch die Einrichtung (spätestens mit Auslau-
fen des Mietverhältnisses in 2029) geschlossen werden wird.
Es erfolgt keine Verlagerung der Einrichtung Godeszwerge in die neue Kinder-
tageseinrichtung.
Selbstverständlich wäre der Träger nach eigener Auskunft auch offen für Fami-
lien, die bis dato noch über einen Betreuungsplatz bei den Godeszwergen ver-
fügen, aber zum Eröffnungszeitpunkt der neuen Einrichtung dorthin wechseln
möchten.
Die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH ist bereits seit geraumer Zeit in dem
Sozialraum tätig, so dass eine gute Vernetzung existiert. Es besteht u.a. eine
Zusammenarbeit mit dem heilpädagogischen Frühförderzentrum GROW, wel-
ches sich in direkter Nähe zu dem Kindergarten Godeszwerge befindet. Koope-
rationen dieser Art ermöglichen es dem Träger die Bedarfe der Familien zu
erkennen und diesen gerecht zu werden, indem über die Kindertageseinrich-
tung hinaus, wertvolle Angebote geschaffen werden können.
Unter Berücksichtigung all der genannten Aspekten empfiehlt das Amt für Kin-
der, Jugend und Familie in diesem Einzelfall eine Abweichung von dem aktuellSeite 3 von 4
Seite 4
praktizierten Vergabeverfahren für die Trägerschaften von Kindertageseinrich-
tungen (DS 221833) und die Trägerschaft über die neue Einrichtung der Fröbel
Bildung und Erziehung gGmbH zu übertragen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de