252665-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen
Kerndaten
- Nummer
- 252665-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252665-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I 26.02.2025 BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen Beratungsfolge Hauptausschuss 26.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie hat sich die in Bonn installierte PV-Leistung von 2023 auf 2024, getrennt nach privater und städtischer (SWB/ Stadtverwal- tung bzw. SGB) Installation entwickelt? Antwort: Für die im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen Liegenschaften hat sich die PV-Leistung von 700 kWp im Jahr 2023 auf ca. 2500 kWp im Jahr 2024 gesteigert 2. Wie viel von mittels im Stadtgebiet von Bonn aufgestellten PV- Anlagen erzeugte Energie wurde anteilig an der gesamt in das Bonner Stromnetz eingespeisten elektrischen Energie in 2023 und 2024 eingespeist und wie hoch war der jeweils tatsächlich erzeugte Einspeisungsgrad in % gemessen an der installierten PV- Leistung? Antwort: Die Information über die tatsächlich erzeugte Energie von PV-Anlagen liegt der BonnNetz nicht vor. Dies ist auf den Aufbau der Messtechnik für die jeweilige Anlage zurückzuführen. Je nach technischer Ausgestaltung können bereits vor der eigentlichen Messung Saldierungen von Energiebezug aus dem Netz der BonnNetz und dem Energieverbrauch des Haushaltes mit selbstpro- duzierten Energiemengen stattfinden. Der BonnNetz ist dabei nur der Energie- anteil bekannt, der in ihr Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Darüber hinaus tritt regelmäßig der Fall ein, dass im Netzgebiet installierte PV- Anlagen nicht bei der BonnNetz und/oder im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden und deshalb der BonnNetz nicht be- kannt sind. In diesen Fällen kann keine messtechnische Erfassung der Ener- giemengen erfolgen. Die Einspeisesummen aller (bekannten) dezentral instal- lierten Anlagen (= PV- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der BonnNetz) veröf- fentlicht die BonnNetz jährlich zum 31.03. für das jeweils vorangegangene Jahr auf ihrer Homepage unter „netzrelevante Daten Strom“ (Netzrelevante Daten Strom: Bonn-Netz GmbH). Hiernach ergab sich für 2024 eine dezentrale Ge- samteinspeisung von rd. 96 GWh. In 2023 lag die Summe bei rd. 127 GWh. In der Gesamtsumme ist die Einspeisung des Heizkraftwerkes der SWB Energie- und Wasser enthalten.Seite 1 von 3 Seite 2 3. Wie viel Energie (Kilowattstunden) wurde in Bonn in den Jahren 2023 und 2024 ins Stromnetz eingespeist und welchen Anteil daran hatten tatsächlich in Bonn gewonnene erneuerbare Energien a unter Einrechnung des via Müllverbrennung b. ohne Anrechnung des mit Müllverbrennung erzeugten Stromes? Antwort: Die Gesamteinspeisemengen entnehmen Sie bitte der Beantwortung zur Frage Nr. 2. Einspeisemengen der Müllverbrennungsanlage (MVA) sind hierin nicht enthalten, da diese keinen Strom ins Stromnetz der BonnNetz ein- speist. 4. Liegen der Oberbürgermeisterin Informationen dazu vor, ab wel- chem Energie- Ausfallgrad in % allgemein und in Bonn die Stromversorgung als kritisch oder nicht mehr gesichert anzusehen ist? Antwort: Die Stromversorgung in Bonn (respektive Deutschland/Europa) wird in Form eines Verbundnetzes betrieben, d. h. Einspeiseausfälle oder hohe Ent- nahmeleistungen an einzelnen Stellen, werden durch den Systemverbund aus- geglichen. Aus diesem Grund kann die BonnNetz etwaige Ausfälle der in Bonn installierten Einspeiseanlagen durch höheren Netzbezug aus dem vorgelager- ten Verteiler- und Übertragungsnetz vollständig kompensieren. Lediglich bei einem großflächigen Ausfall von Einspeiseleistung im europäi- schen Verbundnetz könnten etliche Bereiche, auch das Netz der BonnNetz, einer kritischen Stromversorgungssituation gegenüberstehen. Über den mögli- chen Eintritt einer derartigen Ausnahmesituation liegen der BonnNetz system- immanent keine Informationen vor. 5. Wäre es nicht heute schon sinnvoll, von den Antragstellern für ei- ne städtische Förderung von PV-Anlagen nicht nur die ohnehin selbstverständliche Einhaltung der anerkannten Regeln der Tech- nik zu verlangen, sondern darüber hinaus auch eine zertifizierte Technik, die vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte schützt? Antwort: Grundsätzlich müssen Anlagen oder Anlagenkomponenten die aktuell gültigen Normen erfüllen. Der Hersteller darf einen Wechselrichter nur in den Verkehr bringen, wenn er eine Konformitätserklärung abgegeben hat, mit der er die Einhaltung der Anforderungen aller in dem jeweiligen Land für das Produkt zutreffenden Richtlinien / Verordnungen bestätigt und entsprechende Zertifikate vorweisen kann. Darüber hinaus stellen unabhängige Prüfstellen wie der TÜV Zertifikate aus, die Anforderungen an die Informationssicherheit definieren – darunter beispielsweise gesicherte Zugänge und Datenverschlüsselung. Für größere Anlagen oder solche, die zur kritischen Infrastruktur zählen, wer- den über diese Zertifizierungen hinaus auf nationaler Ebene weitergehende gesetzliche Anforderungen definiert (KRITIS-Dachgesetz). Die pauschale Anwendung verschärfter Anforderungen für alle Endverbraucher im Bonner Stadtgebiet, die eine PV-Anlage betreiben, ist nicht erforderlich, da deren Anlagen keinen maßgeblichen Einfluss auf die Versorgungssicherheit des Verteilnetzes der Bonn-Netz GmbH haben. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de