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252665-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen

Nummer
252665-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 26.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252665 BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252665-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
26.02.2025
BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von
Solaranlagen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 26.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie hat sich die in Bonn installierte PV-Leistung von 2023 auf
2024, getrennt nach privater und städtischer (SWB/ Stadtverwal-
tung bzw. SGB) Installation entwickelt?
Antwort: Für die im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen Liegenschaften
hat sich die PV-Leistung von 700 kWp im Jahr 2023 auf ca. 2500 kWp im Jahr
2024 gesteigert
2. Wie viel von mittels im Stadtgebiet von Bonn aufgestellten PV-
Anlagen erzeugte Energie wurde anteilig an der gesamt in das
Bonner Stromnetz eingespeisten elektrischen Energie in 2023 und
2024 eingespeist und wie hoch war der jeweils tatsächlich erzeugte
Einspeisungsgrad in % gemessen an der installierten PV-
Leistung?
Antwort: Die Information über die tatsächlich erzeugte Energie von PV-Anlagen
liegt der BonnNetz nicht vor. Dies ist auf den Aufbau der Messtechnik für die
jeweilige Anlage zurückzuführen. Je nach technischer Ausgestaltung können
bereits vor der eigentlichen Messung Saldierungen von Energiebezug aus dem
Netz der BonnNetz und dem Energieverbrauch des Haushaltes mit selbstpro-
duzierten Energiemengen stattfinden. Der BonnNetz ist dabei nur der Energie-
anteil bekannt, der in ihr Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.
Darüber hinaus tritt regelmäßig der Fall ein, dass im Netzgebiet installierte PV-
Anlagen nicht bei der BonnNetz und/oder im Marktstammdatenregister der
Bundesnetzagentur angemeldet werden und deshalb der BonnNetz nicht be-
kannt sind. In diesen Fällen kann keine messtechnische Erfassung der Ener-
giemengen erfolgen. Die Einspeisesummen aller (bekannten) dezentral instal-
lierten Anlagen (= PV- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der BonnNetz) veröf-
fentlicht die BonnNetz jährlich zum 31.03. für das jeweils vorangegangene Jahr
auf ihrer Homepage unter „netzrelevante Daten Strom“ (Netzrelevante Daten
Strom: Bonn-Netz GmbH). Hiernach ergab sich für 2024 eine dezentrale Ge-
samteinspeisung von rd. 96 GWh. In 2023 lag die Summe bei rd. 127 GWh. In
der Gesamtsumme ist die Einspeisung des Heizkraftwerkes der SWB Energie-
und Wasser enthalten.Seite 1 von 3
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3. Wie viel Energie (Kilowattstunden) wurde in Bonn in den Jahren
2023 und 2024 ins Stromnetz eingespeist und welchen Anteil
daran hatten tatsächlich in Bonn gewonnene erneuerbare Energien
a unter Einrechnung des via Müllverbrennung
b. ohne Anrechnung des mit Müllverbrennung erzeugten Stromes?
Antwort: Die Gesamteinspeisemengen entnehmen Sie bitte der Beantwortung
zur Frage Nr. 2. Einspeisemengen der Müllverbrennungsanlage (MVA) sind
hierin nicht enthalten, da diese keinen Strom ins Stromnetz der BonnNetz ein-
speist.
4. Liegen der Oberbürgermeisterin Informationen dazu vor, ab wel-
chem Energie- Ausfallgrad in % allgemein und in Bonn die
Stromversorgung als kritisch oder nicht mehr gesichert anzusehen
ist?
Antwort: Die Stromversorgung in Bonn (respektive Deutschland/Europa) wird in
Form eines Verbundnetzes betrieben, d. h. Einspeiseausfälle oder hohe Ent-
nahmeleistungen an einzelnen Stellen, werden durch den Systemverbund aus-
geglichen. Aus diesem Grund kann die BonnNetz etwaige Ausfälle der in Bonn
installierten Einspeiseanlagen durch höheren Netzbezug aus dem vorgelager-
ten Verteiler- und Übertragungsnetz vollständig kompensieren.
Lediglich bei einem großflächigen Ausfall von Einspeiseleistung im europäi-
schen Verbundnetz könnten etliche Bereiche, auch das Netz der BonnNetz,
einer kritischen Stromversorgungssituation gegenüberstehen. Über den mögli-
chen Eintritt einer derartigen Ausnahmesituation liegen der BonnNetz system-
immanent keine Informationen vor.
5. Wäre es nicht heute schon sinnvoll, von den Antragstellern für ei-
ne städtische Förderung von PV-Anlagen nicht nur die ohnehin
selbstverständliche Einhaltung der anerkannten Regeln der Tech-
nik zu verlangen, sondern darüber hinaus auch eine zertifizierte
Technik, die vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte schützt?
Antwort: Grundsätzlich müssen Anlagen oder Anlagenkomponenten die aktuell
gültigen Normen erfüllen. Der Hersteller darf einen Wechselrichter nur in den
Verkehr bringen, wenn er eine Konformitätserklärung abgegeben hat, mit der er
die Einhaltung der Anforderungen aller in dem jeweiligen Land für das Produkt
zutreffenden Richtlinien / Verordnungen bestätigt und entsprechende Zertifikate
vorweisen kann. Darüber hinaus stellen unabhängige Prüfstellen wie der TÜV
Zertifikate aus, die Anforderungen an die Informationssicherheit definieren –
darunter beispielsweise gesicherte Zugänge und Datenverschlüsselung.
Für größere Anlagen oder solche, die zur kritischen Infrastruktur zählen, wer-
den über diese Zertifizierungen hinaus auf nationaler Ebene weitergehende
gesetzliche Anforderungen definiert (KRITIS-Dachgesetz).
Die pauschale Anwendung verschärfter Anforderungen für alle Endverbraucher
im Bonner Stadtgebiet, die eine PV-Anlage betreiben, ist nicht erforderlich, da
deren Anlagen keinen maßgeblichen Einfluss auf die Versorgungssicherheit
des Verteilnetzes der Bonn-Netz GmbH haben.
Anlage/nSeite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de