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252665-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen

Nummer
252665-001 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 26.06.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 25.03.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252665 BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252665-001 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
26.02.2025
BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von
Solaranlagen
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
25.03.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.04.2025 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 29.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie hoch ist das Risiko, dass durch die ferngesteuerte Abschaltung
von Wechselrichtern das Bonner Stromnetz destabilisiert werden
kann?
Eine mögliche ferngesteuerte Abschaltung von Wechselrichtern hat kei-
nen Einfluss auf die Versorgungssicherheit des Verteilnetzes der Bonn-
Netz GmbH. Das Stromnetz ist so dimensioniert, dass auch ohne die
Einspeisung von Energie durch EEG-Anlagen mit keinen Einschränkun-
gen bei der Belieferung zu rechnen ist.
2. Haben die Oberbürgermeisterin oder die Stadtwerke Informationen
über die Anzahl der Anlagen auf dem Bonner Stadtgebiet, die von
der unter Ziffer 1 benannten Problematik betroffen sind und welche
Maßnahmen wurden von den für das Bonner Netz Verantwortlichen
getroffen, um eine unbefugte Abschaltung von Anlagen zur
Stromerzeugung entgegenzuwirken?
Die Bonn-Netz GmbH hat keine Informationen, wie viele Anlagen von
der unter Ziffer 1 benannten Problematik betroffen sind. Die an das Ver-
teilnetz angeschlossenen EEG-Anlagen liegen im Eigentum des Anla-
genbetreibers, so dass die Bonn-Netz GmbH keinen Einfluss auf eine
wie von Ihnen dargestellte mögliche Manipulation der Internetverbin-
dung von Anlagenkomponenten zum Hersteller nehmen kann.
Über Fälle von unzureichender technischer Sicherheit von Anlagen ha-
ben wir keine Kenntnis. Grundsätzlich müssen Anlagen oder Anlagen-
komponenten die aktuell gültigen Normen erfüllen.
3. Wurde geprüft, ob die Gefahr, einer Manipulation größerer PV-
Anlagen oder Windkrafträder, die von den Betrieben der Stadt Bonn
selbst genutzt werden, via Netzzugriff etc. durch Unbefugte besteht
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?Seite 1 von 3
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Die SWB Energie und Wasser (EnW) betreibt aktuell selbst keine Wind-
kraftanlagen oder große PV-Freiflächenanlagen. Über fünf Asset-
Gesellschaften der Trianel GmbH investiert die EnW gemeinsam mit
weiteren Stadtwerken in den Ausbau des eigenen Erneuerbaren-
Portfolios mit Windkraftanlagen und PV-Freiflächenanlagen. Diese An-
lagen werden jedoch überregional errichtet und der Anlagenbetrieb läuft
über die jeweilige Trianel-Gesellschaft. Eine mögliche unbefugte Ab-
schaltung hat keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit in Bonn.
Die EnW betreibt selbst PV-Dachanlagen mit einer Größenordnung von
aktuell bis zu 100 kWp, u.a. auch auf den Liegenschaften der Stadt
Bonn. Das Risiko und die Folgen einer möglichen Manipulation der
Wechselrichter von außen wird eher als gering eingestuft. Bei derzeit in
Planung befindlichen PV-Dachanlagen der EnW in der Größenordnung
300-700 kWp sind zudem Wechselrichter deutscher Hersteller vorgese-
hen, deren Monitoring-Portal in Deutschland entwickelt wurde und be-
trieben wird und mit einem TÜV-Zertifikat für Informationssicherheit ver-
sehen ist. Das Risiko eines unbefugten Zugriffs wird damit weiter redu-
ziert. Neue Anforderungen zum Schutz von Energieerzeugungsanlagen,
die sich u.a. aus einer künftigen Verabschiedung des Gesetzes zur
Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) ergeben
können, werden von der EnW beobachtet und entsprechend umgesetzt.
4. Wie wird durch die Stadt Bonn sichergestellt, dass
- bei den von ihr geförderten bzw. von ihr verbauten PV-Anlagen
oder Windkraftanlagen,
- bei den Anlagen zur Gewinnung von Solarstrom oder Windkraft,
an denen sie sich unmittelbar bzw. mittelbar als Anteilseigner be-
teiligt ist, nur technisch und gegen unbefugte Eingriffe sichere An-
lagen zum Einsatz kommen?
Mit Antragstellung im städtischen Förderprogramm solares Bonn wird
die Kenntnisnahme und Einhaltung der Förderrichtlinien durch die An-
tragstellenden bestätigt.
PV-Anlagen sind gemäß Punkt 3.2 der Förderrichtlinie solares Bonn
durch ein Fachunternehmen zu installieren und in Betrieb zu nehmen.
Eigenleistungen werden ausschließlich bei Stecker-Solargeräten geför-
dert. Die Förderrichtlinie regelt in Punkt 5.6. dazu wie folgt: „Stecker-
Solargeräte müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Tech-
nik installiert und betrieben werden.“ Außerdem wird in den Förderricht-
linien für Modul 13 darauf hingewiesen, dass für Steckersolargeräte der
Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie
empfohlen wird.
Die Verwaltung prüft im Rahmen des Förderprogramms insbesondere
die Förderfähigkeit. Die Sicherung von PV-Anlagen gegen unbefugte
Eingriffe obliegt der Verantwortung der Eigentümer*innen.
Das Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) betreibt noch eine
gewisse Anzahl älterer selbsterrichteter PV-Anlagen, bei denen der er-Seite 2 von 3
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zeugte Strom in das öffentliche Netz einspeist wird. Diese ca. 35 Anla-
gen sind größtenteils Kleinanlagen mit einer Größe zwischen 1 kWp bis
max. 10 kWp und haben somit bei Ausfall keine große Relevanz für die
Versorgungssicherheit des Verteilernetzes. Zudem sind diese vom SGB
betriebenen Altanlagen nicht in das städtische Netzwerk eingebunden
und somit auch nicht mit dem Internet verbunden, weswegen sie aus
diesem heraus auch nicht manipuliert werden können.
Zu allen Anlagen, die seit dem Jahr 2022 im Rahmen von Contracting
durch die Stadtwerke Bonn (SWB Energie und Wasser) auf Dächern der
sich im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen Liegenschaften er-
richtet wurden, haben die SWB Energie und Wasser in Frage 1 und 3
bereits Stellung bezogen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de