252665-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen
Kerndaten
- Nummer
- 252665-001 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252665-001 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I 26.02.2025 BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 25.03.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Kenntnisnahme Hauptausschuss 29.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie hoch ist das Risiko, dass durch die ferngesteuerte Abschaltung von Wechselrichtern das Bonner Stromnetz destabilisiert werden kann? Eine mögliche ferngesteuerte Abschaltung von Wechselrichtern hat kei- nen Einfluss auf die Versorgungssicherheit des Verteilnetzes der Bonn- Netz GmbH. Das Stromnetz ist so dimensioniert, dass auch ohne die Einspeisung von Energie durch EEG-Anlagen mit keinen Einschränkun- gen bei der Belieferung zu rechnen ist. 2. Haben die Oberbürgermeisterin oder die Stadtwerke Informationen über die Anzahl der Anlagen auf dem Bonner Stadtgebiet, die von der unter Ziffer 1 benannten Problematik betroffen sind und welche Maßnahmen wurden von den für das Bonner Netz Verantwortlichen getroffen, um eine unbefugte Abschaltung von Anlagen zur Stromerzeugung entgegenzuwirken? Die Bonn-Netz GmbH hat keine Informationen, wie viele Anlagen von der unter Ziffer 1 benannten Problematik betroffen sind. Die an das Ver- teilnetz angeschlossenen EEG-Anlagen liegen im Eigentum des Anla- genbetreibers, so dass die Bonn-Netz GmbH keinen Einfluss auf eine wie von Ihnen dargestellte mögliche Manipulation der Internetverbin- dung von Anlagenkomponenten zum Hersteller nehmen kann. Über Fälle von unzureichender technischer Sicherheit von Anlagen ha- ben wir keine Kenntnis. Grundsätzlich müssen Anlagen oder Anlagen- komponenten die aktuell gültigen Normen erfüllen. 3. Wurde geprüft, ob die Gefahr, einer Manipulation größerer PV- Anlagen oder Windkrafträder, die von den Betrieben der Stadt Bonn selbst genutzt werden, via Netzzugriff etc. durch Unbefugte besteht und wenn ja, mit welchem Ergebnis?Seite 1 von 3 Seite 2 Die SWB Energie und Wasser (EnW) betreibt aktuell selbst keine Wind- kraftanlagen oder große PV-Freiflächenanlagen. Über fünf Asset- Gesellschaften der Trianel GmbH investiert die EnW gemeinsam mit weiteren Stadtwerken in den Ausbau des eigenen Erneuerbaren- Portfolios mit Windkraftanlagen und PV-Freiflächenanlagen. Diese An- lagen werden jedoch überregional errichtet und der Anlagenbetrieb läuft über die jeweilige Trianel-Gesellschaft. Eine mögliche unbefugte Ab- schaltung hat keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit in Bonn. Die EnW betreibt selbst PV-Dachanlagen mit einer Größenordnung von aktuell bis zu 100 kWp, u.a. auch auf den Liegenschaften der Stadt Bonn. Das Risiko und die Folgen einer möglichen Manipulation der Wechselrichter von außen wird eher als gering eingestuft. Bei derzeit in Planung befindlichen PV-Dachanlagen der EnW in der Größenordnung 300-700 kWp sind zudem Wechselrichter deutscher Hersteller vorgese- hen, deren Monitoring-Portal in Deutschland entwickelt wurde und be- trieben wird und mit einem TÜV-Zertifikat für Informationssicherheit ver- sehen ist. Das Risiko eines unbefugten Zugriffs wird damit weiter redu- ziert. Neue Anforderungen zum Schutz von Energieerzeugungsanlagen, die sich u.a. aus einer künftigen Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) ergeben können, werden von der EnW beobachtet und entsprechend umgesetzt. 4. Wie wird durch die Stadt Bonn sichergestellt, dass - bei den von ihr geförderten bzw. von ihr verbauten PV-Anlagen oder Windkraftanlagen, - bei den Anlagen zur Gewinnung von Solarstrom oder Windkraft, an denen sie sich unmittelbar bzw. mittelbar als Anteilseigner be- teiligt ist, nur technisch und gegen unbefugte Eingriffe sichere An- lagen zum Einsatz kommen? Mit Antragstellung im städtischen Förderprogramm solares Bonn wird die Kenntnisnahme und Einhaltung der Förderrichtlinien durch die An- tragstellenden bestätigt. PV-Anlagen sind gemäß Punkt 3.2 der Förderrichtlinie solares Bonn durch ein Fachunternehmen zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Eigenleistungen werden ausschließlich bei Stecker-Solargeräten geför- dert. Die Förderrichtlinie regelt in Punkt 5.6. dazu wie folgt: „Stecker- Solargeräte müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik installiert und betrieben werden.“ Außerdem wird in den Förderricht- linien für Modul 13 darauf hingewiesen, dass für Steckersolargeräte der Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie empfohlen wird. Die Verwaltung prüft im Rahmen des Förderprogramms insbesondere die Förderfähigkeit. Die Sicherung von PV-Anlagen gegen unbefugte Eingriffe obliegt der Verantwortung der Eigentümer*innen. Das Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) betreibt noch eine gewisse Anzahl älterer selbsterrichteter PV-Anlagen, bei denen der er-Seite 2 von 3 Seite 3 zeugte Strom in das öffentliche Netz einspeist wird. Diese ca. 35 Anla- gen sind größtenteils Kleinanlagen mit einer Größe zwischen 1 kWp bis max. 10 kWp und haben somit bei Ausfall keine große Relevanz für die Versorgungssicherheit des Verteilernetzes. Zudem sind diese vom SGB betriebenen Altanlagen nicht in das städtische Netzwerk eingebunden und somit auch nicht mit dem Internet verbunden, weswegen sie aus diesem heraus auch nicht manipuliert werden können. Zu allen Anlagen, die seit dem Jahr 2022 im Rahmen von Contracting durch die Stadtwerke Bonn (SWB Energie und Wasser) auf Dächern der sich im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen Liegenschaften er- richtet wurden, haben die SWB Energie und Wasser in Frage 1 und 3 bereits Stellung bezogen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de