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252661-002 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Parkraumkonzept zur Verbesserung der Parkplatzsituation im Bereich Endenicher Straße 238

Nummer
252661-002 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Sebastianstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Frongasse Straße· Endenich, Bonn
  • Regerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252661 Bürgerantrag: Parkraumkonzept zur Verbesserung der Parkplatzsituation im Bereich Endenicher Straße 238

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252661-002 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Parkraumkonzept zur Verbesserung
der Parkplatzsituation im Bereich Endenicher
Straße 238
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung ist sich der angespannten Parksituation im Umfeld der
Endenicher Straße und der Kulturmeile in Endenich bewusst. Aus diesem
Grund hat die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2021 eine gesamtstädtische
Parkraumstrategie (vgl. DS 212060) erarbeitet, welche am 10.02.22 vom Rat
der Bundesstadt Bonn beschlossen wurde. Die Umsetzung der darin
enthaltenden Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten
Erhebung, um Rechtssicherheit der damit verbundenen verkehrsrechtlichen
Anordnungen zu erreichen.
In der gesamtstädtischen Parkraumstrategie ist auch der Stadtteil Endenich
bereits vollständig für die Prüfung zur Einführung von einer
Anwohnerparkregelung nach den Kriterien der Parkraumstrategie vorgesehen
(vgl. DS 212060, Anlage 1). Der Bereich zwischen Sebastianstraße,
Frongasse, Endenicher Straße und BAB 565 wurde bereits im Zusammenhang
und als Erweiterung des Parkraumkonzeptes Weststadt / Poppelsdorf
untersucht sowie der erforderliche Parkdruck nachgewiesen. Zurzeit werden
anordnungsfähige Markierungs- und Beschilderungspläne erstellt, welche als
Grundlage für den noch ausstehenden Konzeptbeschluss dienen sollen, um
insbesondere fundierte Aussagen zum zukünftigen Parkraumangebot treffen zu
können. Der thematisierte Abschnitt der Endenicher Straße zwischen
Frongasse und Regerstraße wird somit schon hinsichtlich der Umsetzung einer
Bewohnerparkregelung intensiv betrachtet. Der weitere Bereich von Endenich
wird perspektivisch in einem gesonderten Parkraumkonzept betrachtet werden.
Innerhalb der einzelnen Parkraumkonzepte wird zudem versucht, sämtliche
Belange (Anwohnende, Geschäfte, Kultureinrichtungen, Handwerker*innen,
Pflegedienste, etc.) zu berücksichtigen und in jeder Straße für die diversen
Belange geeignete Maßnahmen gegeneinander abzuwägen.
Bezüglich einer Erweiterung des Parkraumangebotes ist zwischen öffentlichen
Straßenraum und öffentlichen bzw. privaten Parkplätzen zu differenzieren. Eine
Erweiterung von Parkplätzen im öffentlichen Raum ist aus verkehrsplanerischer
Sicht nur in wenigen Ausnahmefällen anzustreben sowie aufgrund der
geltenden Regelwerke sowie der Flächenverfügbarkeit zumeist gar nichtSeite 1 von 2
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umsetzbar. Viele innerstädtische Straßen weisen bereits eine Vielzahl von
Parkplätzen auf, die vergleichsweise große Flächen verbrauchen. Neben der
Einschränkung der nutzbaren Gehwegbreiten, hier ist ein Mindestmaß von
1,50m erforderlich, stehen diese auch einer Stärkung des Umweltverbundes,
insbesondere bei Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV oder Radverkehrs
oder zur Klimawandelanpassung (z.B. Entsiegelung und Begrünung) entgegen.
Allerdings arbeitet die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Parken im
Quartier“ (vgl. DS 222019) an Lösungen, um öffentliche, halböffentliche und
private Parkplatzanlagen für Anwohnende entgeltlich nutzbar zu machen. Eine
kurzfristige Umsetzung ist aufgrund restriktiver Lärmgrenzwerte im Umfeld von
Wohngebieten und somit erforderlicher Lärmschutzprüfungen leider nicht
absehbar (vgl. DS 240755-01). Im Umkreis von ca. 500m Luftlinie sind zurzeit
mehrere Projekte dieser Art in Bearbeitung. Dazu zählen die Parkplätze der
Universität auf dem Campus Endenich sowie Poppelsdorf (vgl. DS 241339-02
ST) und der Parkplatz eines Einzelhandelsunternehmens an der Endenicher
Straße.
Das zurzeit geltende einseitige Parkverbot beruht auf einem Beschluss des
Stadtrates (vgl. DS 241810-04 AA), um während der Bauzeit am Endenicher Ei
die verschiedenen Verkehrsträger zu entzerren, Konflikte und Unfälle zu
vermeiden und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu
gewährleisten. Aus fachlicher Sicht sollte dieser Beschluss, u.a. aufgrund der
Verkehrssicherungspflicht der Kommune, weiterhin aufrechterhalten werden.
Die Verwaltung ist jedoch bestrebt, durch die Realisierung o.g. Projekte die
Parksituation mittel- bis langfristig nachhaltig zu verbessern und dem Anliegen
der Antragstellerin somit nachzukommen. Einen Parkplatz im direkten
Wohnumfeld können jedoch auch solche Maßnahmen nie verlässlich
garantieren.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der
Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum
ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de