252661-002 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Parkraumkonzept zur Verbesserung der Parkplatzsituation im Bereich Endenicher Straße 238
Kerndaten
- Nummer
- 252661-002 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Endenicher Straße Hauptort
- Sebastianstraße
- Frongasse
- Regerstraße
- Endenich
- Weststadt
- Poppelsdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252661-002 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Parkraumkonzept zur Verbesserung der Parkplatzsituation im Bereich Endenicher Straße 238 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung ist sich der angespannten Parksituation im Umfeld der Endenicher Straße und der Kulturmeile in Endenich bewusst. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2021 eine gesamtstädtische Parkraumstrategie (vgl. DS 212060) erarbeitet, welche am 10.02.22 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen wurde. Die Umsetzung der darin enthaltenden Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten Erhebung, um Rechtssicherheit der damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erreichen. In der gesamtstädtischen Parkraumstrategie ist auch der Stadtteil Endenich bereits vollständig für die Prüfung zur Einführung von einer Anwohnerparkregelung nach den Kriterien der Parkraumstrategie vorgesehen (vgl. DS 212060, Anlage 1). Der Bereich zwischen Sebastianstraße, Frongasse, Endenicher Straße und BAB 565 wurde bereits im Zusammenhang und als Erweiterung des Parkraumkonzeptes Weststadt / Poppelsdorf untersucht sowie der erforderliche Parkdruck nachgewiesen. Zurzeit werden anordnungsfähige Markierungs- und Beschilderungspläne erstellt, welche als Grundlage für den noch ausstehenden Konzeptbeschluss dienen sollen, um insbesondere fundierte Aussagen zum zukünftigen Parkraumangebot treffen zu können. Der thematisierte Abschnitt der Endenicher Straße zwischen Frongasse und Regerstraße wird somit schon hinsichtlich der Umsetzung einer Bewohnerparkregelung intensiv betrachtet. Der weitere Bereich von Endenich wird perspektivisch in einem gesonderten Parkraumkonzept betrachtet werden. Innerhalb der einzelnen Parkraumkonzepte wird zudem versucht, sämtliche Belange (Anwohnende, Geschäfte, Kultureinrichtungen, Handwerker*innen, Pflegedienste, etc.) zu berücksichtigen und in jeder Straße für die diversen Belange geeignete Maßnahmen gegeneinander abzuwägen. Bezüglich einer Erweiterung des Parkraumangebotes ist zwischen öffentlichen Straßenraum und öffentlichen bzw. privaten Parkplätzen zu differenzieren. Eine Erweiterung von Parkplätzen im öffentlichen Raum ist aus verkehrsplanerischer Sicht nur in wenigen Ausnahmefällen anzustreben sowie aufgrund der geltenden Regelwerke sowie der Flächenverfügbarkeit zumeist gar nichtSeite 1 von 2 Seite 2 umsetzbar. Viele innerstädtische Straßen weisen bereits eine Vielzahl von Parkplätzen auf, die vergleichsweise große Flächen verbrauchen. Neben der Einschränkung der nutzbaren Gehwegbreiten, hier ist ein Mindestmaß von 1,50m erforderlich, stehen diese auch einer Stärkung des Umweltverbundes, insbesondere bei Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV oder Radverkehrs oder zur Klimawandelanpassung (z.B. Entsiegelung und Begrünung) entgegen. Allerdings arbeitet die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Parken im Quartier“ (vgl. DS 222019) an Lösungen, um öffentliche, halböffentliche und private Parkplatzanlagen für Anwohnende entgeltlich nutzbar zu machen. Eine kurzfristige Umsetzung ist aufgrund restriktiver Lärmgrenzwerte im Umfeld von Wohngebieten und somit erforderlicher Lärmschutzprüfungen leider nicht absehbar (vgl. DS 240755-01). Im Umkreis von ca. 500m Luftlinie sind zurzeit mehrere Projekte dieser Art in Bearbeitung. Dazu zählen die Parkplätze der Universität auf dem Campus Endenich sowie Poppelsdorf (vgl. DS 241339-02 ST) und der Parkplatz eines Einzelhandelsunternehmens an der Endenicher Straße. Das zurzeit geltende einseitige Parkverbot beruht auf einem Beschluss des Stadtrates (vgl. DS 241810-04 AA), um während der Bauzeit am Endenicher Ei die verschiedenen Verkehrsträger zu entzerren, Konflikte und Unfälle zu vermeiden und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten. Aus fachlicher Sicht sollte dieser Beschluss, u.a. aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Kommune, weiterhin aufrechterhalten werden. Die Verwaltung ist jedoch bestrebt, durch die Realisierung o.g. Projekte die Parksituation mittel- bis langfristig nachhaltig zu verbessern und dem Anliegen der Antragstellerin somit nachzukommen. Einen Parkplatz im direkten Wohnumfeld können jedoch auch solche Maßnahmen nie verlässlich garantieren. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de