252653 · Mitteilungsvorlage
„Hall of Fame“ am Brassertufer: 3. Graffiti-Wettbewerb zur Gestaltung eines temporären Sommerbildes
Kerndaten
- Nummer
- 252653
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Rheinaue Hauptort
- Brassertufer
- Rheinufer
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kunstkommission Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252653 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV „Hall of Fame“ am Brassertufer: 3. Graffiti- Wettbewerb zur Gestaltung eines temporären Sommerbildes Beratungsfolge Kulturausschuss 01.04.2025 Kenntnisnahme Kunstkommission 05.06.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Hintergrund Das AMERON Bonn Hotel Königshof, der Bonner Künstler Eugen Schramm und das Kulturamt haben Ende 2022 gemeinsam eine neue Übungswand für legales Graffiti und Street Art, eine sogenannte „Hall of Fame“, am Brassertu- fer, unterhalb des Hotels Königshof eröffnet. Diese, neben der Rheinaue und dem Reuterpark, aktuell dritte öffentliche Wand für Sprayerinnen und Sprayer ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Rheinuferpromenade und lädt Bon- ner*innen wie Gäste dazu ein, sich mit dem Thema Graffiti zu beschäftigen und bei Interesse vor Ort mit den Künstler*innen in Kontakt zu kommen. Die Nutzung der privaten Wand macht das Hotel kostenlos möglich und bietet damit Künstler*innen und Jugendlichen eine zentral gelegene Möglichkeit sich an der öffentlichen Übungswand (legal) auszuprobieren. Auf der rund 60 Meter langen und knapp 6 Meter hohen Wand entstehen so immer im Zeitraum zwi- schen dem 15. Oktober und dem 15. März neue Street Art-Kunstwerke. Im Sommerhalbjahr, zwischen dem 16. März und dem 14. Oktober, ziert ein dau- erhaftes, großformatiges Graffiti-Werk, ein sogenannten „Mural“ die Wand, das nicht übermalt werden darf. Nutzungsbedingungen Damit Sprayerinnen und Sprayer, Passantinnen und Passanten und Hotelgäste nebeneinander und in Einklang das Rheinufer genießen können, gibt es einige Nutzungsbedingungen, die auch an der Wand selbst veröffentlicht sind. So steht die legale Übungswand ausschließlich im Winterhalbjahr zur Verfügung, damit der Terrassenbetrieb des Hotels nicht beeinträchtigt wird. Das Sprühen ist ausschließlich auf der freigegebenen, gekennzeichneten Fläche erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr; eine gegenseitige Rücksichtnahme wird dabei vor- ausgesetzt. Die Materialien müssen selbst mitgebracht und auch wieder ent- sorgt werden. Rassistische oder anderweitig diskriminierende, gewaltverherrli- chende, strafrechtlich relevante und nicht jugendfreie Darstellungen werden entfernt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.Seite 1 von 4 Seite 2 In den mittlerweile drei Jahren des legalen Sprayens hat sich gezeigt, dass diese Regeln im Wesentlichen beachtet wurden. Befürchtungen einer Ausbrei- tung auf angrenzende Flächen, einer Vermüllung oder einer Zunahme illegaler Aktionen haben sich nicht bestätigt. Sommer-Mural Bereits im Jahr 2023 wurde ein erster Wettbewerb ausgeschrieben, der zum Ziel hatte, Einreichungen für ein großformatiges Sommer-Mural, zu erhalten. Der erste Wettbewerb richtete sich an Einzelkünstler*innen und Crews und hat- te, nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, das Thema „Grenze – Rhein – Limes“. Sieben Einreichungen wurden umgesetzt. Die Kunstkommissi- on wurde über die Juryarbeit einbezogen. Der Wettbewerb für das Sommer-Mural 2024 nahm unter anderem Bezug auf das Jubiläum der Weiberfastnacht in Beuel. Hier entstand 1824 aus einer Frau- enbewegung heraus das erste Beueler Damenkomitee, womit sich die Beueler Wäscherinnen gegen das Patriarchat und die damit verbundene Ausbeutung der Frauen wehrten. Die Gleichstellung der Geschlechter spielt immer noch eine bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft. Daher stand die Ausschreibung 2024 unter dem Thema „Starke Frauen – Tradition, Vielfalt und Gleichberechti- gung in Bonn“. Insgesamt bewarben sich 20 Künstler*innen und Crews mit vielfältigen Entwür- fen. Nach eingehender Diskussion entschied die Jury alle Beiträge zuzulassen. Dies entspricht nicht nur dem „Spirit“ der Graffiti-Szene, sondern führte zu ei- nem Gesamtkunstwerk, das viele Kunstinteressierte ansprach und weit über die Innenstadt hinaus strahlte. Wettbewerb 2025 Auch im dritten Jahr stand der Wettbewerb wieder unter einem übergeordneten Thema: Auf Anregung und mit Beteiligung des Stadtplanungsamts und des Innenstadt-Managements Bonn wurde das Thema Stadtentwicklung beleuchtet. Stadtentwicklung und Stadtplanung entstehen heute, anders als noch in der Vergangenheit, in gemeinschaftlichen Prozessen. Im Austausch zwischen Poli- tik, Verwaltung und Bürger*innen werden Ideen und Konzepte für die Städte von morgen entwickelt. Dabei gilt es wichtigen Themen, wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Klimawandel oder Zuwanderung, unter Berücksichtigung sozia- ler und finanzieller Aspekte zu begegnen – damit die Städte von heute auch in der Zukunft lebenswert bleiben. Im September 2024 begann beispielsweise die umfangreiche Umgestaltung des Bonner Rheinufers. Der erste Bauabschnitt befindet sich am Alten Zoll, direkt an der „Hall of Fame Königshof“ am Brasser- tufer. Von hier ausgehend wird die Rheinuferpromenade bis 2026 umgestaltet – unter anderem entsiegelt, begrünt und zukunftsfähig gemacht. Das Wettbewerbsthema „Bonn – Stadt – Heimat. Gestern – heute – morgen“ nimmt damit nicht nur auf die planerische Stadtentwicklung, sondern alle damit zusammenhängenden Aspekte Bezug: Was macht eine Stadt für uns heute aus? Was bedeutet Heimat? Welche Wegmarken Bonns stechen hervor und sind unverwechselbar? Wie könnte das Bonn der Zukunft aussehen? Wie stel- len sich Künstler*innen eine Stadt und/oder Heimat in der Vergangenheit, Ge- genwart oder Zukunft vor?Seite 2 von 4 Seite 3 Das Gesamtbild des Murals setzt sich wieder aus den Skizzen mehrerer aus- gewählter Einreichungen zusammen. Eingereicht wurden in diesem Jahr Skiz- zen und Entwürfe von 18 verschiedenen Künstler*innen und Crews. Die Aus- wahl der Gewinnerbilder erfolgte in einem Juryverfahren, wobei die Jury wieder u.a. mit Mitgliedern der Kunstkommission besetzt war. Die Umsetzung des Wettbewerbs fand, wie im Vorjahr, in Kooperation mit dem Bonner Verein Arts Four Love e.V. statt, der sich unter anderem für legale Übungswände und kulturelle Bildung einsetzt. Für die Umsetzung des Bildes wird Material in einem vorgegebenen Farbspek- trum zur Verfügung gestellt (Fassadenfarbe, Sprühdosen und Caps). Das Mural wird in Abstimmung mit dem Hotel Königshof in der zweiten März- hälfte 2025 aufgebracht. Geplant ist zudem eine filmische Begleitung zu Doku- mentations- und PR-Zwecken durch das Stadtplanungsamt und das Innen- stadtmanagement der Stadt Bonn. Die Ausschreibung wurde auf www.bonn.de/streetart veröffentlicht. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.01 1.09.02 Kulturelle Projekte Besonderes Städtebau- recht 1.41.00.04.01.01 1.09.02.05 Kulturelle Projekte Masterplan Innere Stadt Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.200,00 1.000,00 141000401, 74.1000 161000902, 72.1000 (6109025) 2025 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 2.200,00Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de