252645 · Beschlussvorlage
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 529 (früher Linie 635)
Kerndaten
- Nummer
- 252645
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Königswinterer Straße Hauptort
- Samansstraße
- Gallusstraße
- Wehrhausweg
- Maarstraße
- Everhardstraße
- Schulstraße
- Paul-Langen-Straße
- Buchenweg
- Gerichtsweg
- Flutgraben
- Kirchstraße
- Erlenweg
- Nesselroder Straße
- Vinzenzstraße
- Alte Schulstraße
- Marktstraße
- Forstweg
- Adelheidisplatz
- Küdinghoven
- Beuel-Ost
- Pützchen
- Holzlar
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252645 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 529 (früher Linie 635) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Anhörung Rat 08.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Um für den Busverkehr Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen und die Zuver- lässigkeit und Pünktlichkeit des Busverkehrs zu erhöhen, wird den folgenden, notwendigen Maßnahmen auf dem Linienweg der Linie 529 (früher 635) zuge- stimmt: 1. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Samanss- traße (Bezirk Beuel, Küdinghoven) 2. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Galluss- traße (Bezirk Beuel, Küdinghoven) 3. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Straße Wehrhausweg (Bezirk Beuel, Küdinghoven) 4. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Maarstraße (Bezirk Beuel, Beuel-Ost) 5. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Everhard- straße (Bezirk Beuel, Pützchen/Bechlinghoven) 6. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Straße Alte Schulstraße (Bezirk Beuel, Pützchen/Bechlinghoven) 7. Entfall von ca.6 Parkplätzen auf der Straße Wehrhausweg (Bezirk Beu- el, Küdinghoven) 8. Entfall von ca. 5 Parkplätzen auf der Samansstraße (Bezirk Beuel, Kü- dinghoven) 9. Einrichtung von Halteverbotbereichen auf der Paul-Langen-Straße (Be- zirk Beuel, Holzlar) 10. Einrichtung von Halteverbotbereichen auf der Straße Buchenweg (Be- zirk Beuel, Küdinghoven) Begründung Mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 wurde dieSeite 1 von 9 Seite 2 Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, linienscharf Vorschläge zur Beschleunigung des Bus- und Bahnverkehrs zu machen (DS 1810600). Auf vielen Straßenabschnitten kommt es zu Behinderungen des Busverkehrs, weil sich entgegenkommende Busse nicht begegnen können. Grundsätzlich ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m (6,00 m bei Reduzierung der Geschwindigkeit) für den Begegnungsverkehr von Bussen notwendig. Zu1 -6 (Anpassung Vorfahrtsregelungen): An den folgenden Kreuzungen mit Rechts-vor-Links Regelung kommt es zu Verzögerungen aufgrund der Wartepflicht des Busverkehrs: • Samansstraße / Gerichtsweg • Samansstraße / Gallusstraße • Gallusstraße / Flutgraben • Gallusstraße / Kirchstraße • Wehrhausweg / Kirchstraße • Wehrhausweg / Erlenweg • Wehrhausweg / Nesselroder Straße • Wehrhausweg / Kirchstraße • Maarstraße / Im Thelenpfad • Everhardstraße / Vinzenzstraße • Alte Schulstraße / Marktstraße In den Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs heißt es in Bezug auf Rechts-vor-Links Regelung auf Buslinienwegen: „Im Hinblick auf die Reisezeiten im ÖPNV, auf die Komfort- und auf die Sicherheitsansprüche stehender Fahrgäste sowie aufgrund von der zu erwartenden Lärmbelästigung der Anwohner sollte von dieser Form der Vorfahrtregelung abgesehen werden." Die Vorfahrtstraße gilt auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer, sodass es vereinzelt zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit des Individualverkehrs kommen könnte. Die Verwaltung wird die Situation an den betreffenden Stellen beobachten. In Abwägung der Vor- und Nachteile wird die Einrichtung von Vorfahrtstraßen für diese Straßen empfohlen. Dies wird zum einen zu einer Beschleunigung des Busverkehrs führen, aber auch zu einer Verbesserung des Fahrtkomforts für die Fahrgäste, da der Bus ohne abzubremsen fahren kann. Zu 7 (Parkplatzentfall Wehrhausweg): An der noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestelle Forstweg auf der Straße Wehrhausweg kommt es zu Behinderungen für den Busverkehr beim Anfahren der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Beuel Zentrum durch vor der Haltestelle parkende Fahrzeuge. Daher wird auf Höhe von Hausnummer 66 einSeite 2 von 9 Seite 3 Halteverbot eingerichtet. Damit auch in die Gegenrichtung nicht auf der Fahrbahn geparkt wird, wird vor Hausnummer 61 ebenfalls ein Halteverbot eingerichtet. Im weiteren Verlauf kommt es auf der Straße Wehrhausweg zu Verzögerungen im Begegnungsverkehr, sodass vor Hausnummer 47 ebenfalls ein Halteverbot eingerichtet werden soll. Dadurch entfallen auf der Straße Wehrhausweg insgesamt ca. 6 Parkplätze (Details siehe Lageplan). Zu 8 (Parkplatzentfall Samansstraße): An der noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestelle Samansstraße auf der Samansstraße kommt es zu Behinderungen für den Busverkehr beim Anfahren der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Beuel Zentrum durch vor der Haltestelle parkende Fahrzeuge. Daher wird vor der Haltestelle ein Halteverbot eingerichtet. Außerdem parken einige Fahrzeuge so im Kurvenbereich, dass es zu Schwierigkeiten für den Busverkehr bei den Abbiegevorgängen aus der Königswinterer Straße kommt. Daher wird die bereits bestehende „Zick-Zack“- Markierung ab der Königswinterer Straße bis zur Bushaltestelle verlängert, um das Halteverbot zu verdeutlichen. In die Gegenrichtung wird vor Hausnummer 3 ebenfalls ein Halteverbot eingerichtet. (Details siehe Lageplan). Zu 9 (Halteverbot Paul-Langen-Straße): Auf der Paul-Langen-Straße kommt es aufgrund der parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu Behinderungen im Begegnungsverkehr. Durch die Einrichtung von Halteverbotbereichen (Details siehe Lageplan) können für den Busverkehr Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden. Außerdem werden dadurch die Sichtbeziehungen verbessert, sodass Hindernisse frühzeitig erkannt werden können. Zu 10 (Halteverbot Buchenweg): Auf der Straße Buchenweg kommt es aufgrund der parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu Behinderungen im Begegnungsverkehr. Durch die Einrichtung von Halteverbotbereichen (Details siehe Lageplan) können für den Busverkehr Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden. Außerdem werden dadurch die Sichtbeziehungen verbessert, sodass Hindernisse frühzeitig erkannt werden können. Bereits getroffene Beschlüsse:Seite 3 von 9 Seite 4 Die Linie 529 profitiert ebenfalls von den nachfolgenden Beschlussvorschlägen: DS 220745: • Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der “Everhardstraße” • Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der “Alte Bonner Straße” • Wegnahme von ca. 2 Parkplätzen auf der Straße “Adelheidisplatz” • Ausweisung eines Halteverbots auf der “Marktstraße” Zu den übrigen, von der SWBV vorgeschlagenen Maßnahmen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Lichtsignalanlagen: Auf dem Linienweg der Linie 529 befinden sich insgesamt 9 Lichtsignalanlagen, von denen 2 bereits mit einer ÖPNV-Beschleunigung ausgerüstet sind. 7 LSA sind aktuell nicht beschleunigt, 4 davon liegen in der Unterhaltung des Landesbetriebes. Die Lichtsignalanlagen auf dem Linienweg werden hinsichtlich der Einrichtung oder Optimierung einer LSA-Beschleunigung überprüft. Generell gilt, dass bei allen Lichtsignalanlagen, an denen die Schaltung verändert wird, zum Beispiel aufgrund veränderter Verkehrsführung etc., auch die Busbeschleunigung überprüft und eventuell überarbeitet wird. Darüber hinaus werden an allen Lichtsignalanlagen, an denen Änderungen durchgeführt werden, alle dort verkehrenden Buslinien aus allen Richtungen berücksichtigt. Bei gleichzeitig zusammentreffenden Bus- und Straßenbahnlinien ist eine beidseitige Beschleunigung nicht unbedingt möglich. Hier werden dann Straßenbahnen vor Bussen beschleunigt, ansonsten werden die Fahrzeuge in der Reihenfolge der Anmeldung beschleunigt. Bauliche Maßnahmen Haltestelle Küdinghoven Kirche An der noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestelle Pützchen Kirche kommt es zu Behinderungen des Busverkehrs durch unmittelbar hinter der Haltestelle parkende Fahrzeuge. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus, der zuletzt politisch beschlossen wurde (DS 240754), entfällt der Parkplatz, sodass eine Behinderung für den Busverkehr in Zukunft entfällt.Seite 4 von 9 Seite 5 Parkraumüberwachung: Im Rahmen der gezielten Parkraumüberwachung auf den Linienwegen werden insbesondere die nachfolgenden Straßen überwacht, da es auf diesen Straßen vermehrt zu Behinderungen durch falschparkende Fahrzeuge kommt: • Samansstraße • Wehrhausweg Auf diesen Straßen soll durch vermehrte Kontrollen der parkenden Fahrzeuge der Busverkehr zuverlässiger gestaltet werden. Anlage/n 1 241216_Beschleunigung Linie 529-Wehrhausweg (öffentlich) 2 241216_Beschleunigung Linie 529-Samansstraße (öffentlich) 3 241216_Beschleunigung Linie 529-Paul-Langen-Straße (öffentlich) 4 241216_Beschleunigung Linie 529-Buchenweg (öffentlich)Seite 5 von 9 Halteverbot Anfang Halteverbot Ende Einrichtung eines Halteverbotsbereichs als Ausweichstelle Halteverbotsschild Halteverbotsschild BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Stadtverkehr Wehrhausweg Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien Düster 12/2024 Amling 12/2024 1 : 250 Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 635Seite 6 von 9 Halteverbotsschild Halteverbotsschild Zick-Zack-Markierung bis zur Bushaltestelle verlängern Entfall von ca. 5 Parkplätzen im Anfahrtsbereich der Haltestelle Samansstr. BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Stadtverkehr Samansstraße Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien Düster 12/2024 Amling 12/2024 1 : 250 Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 635Seite 7 von 9 Einrichtung eines Halteverbotsbereichs Einrichtung eines Halteverbotsbereichs Einrichtung eines Halteverbotsbereichs Halteverbot Anfang Halteverbot Ende Halteverbot Ende Halteverbot Anfang Halteverbot Ende BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Stadtverkehr Paul-Lange-Straße Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien Düster 12/2024 Amling 12/2024 1 : 250 Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 635Seite 8 von 9 Halteverbot Anfang Halteverbot Wiederholer Einrichtung eines Halteverbotsbereichs Halteverbot Ende Ab hier Halteverbot einrichten Verlängerung des bestehenden Halteverbotsbereichs Halteverbot Anfang Halteverbot Ende BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Stadtverkehr Buchenweg Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien Düster 12/2024 Amling 12/2024 1 : 250 Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 635Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de