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252645 · Beschlussvorlage

Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 529 (früher Linie 635)

Nummer
252645
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Samansstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Gallusstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Wehrhausweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Maarstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Everhardstraße Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Schulstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Paul-Langen-Straße Straße· Holzlar, Beuel
  • Buchenweg Straße· Limperich, Beuel
  • Gerichtsweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Flutgraben Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Kirchstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Erlenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Nesselroder Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Vinzenzstraße Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Alte Schulstraße Straße· Pützchen, Beuel
  • Marktstraße Straße· Pützchen, Beuel
  • Forstweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Adelheidisplatz Straße· Pützchen, Beuel
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Beuel-Ost Ortsteil· Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252645
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien –
Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der
Buslinie 529 (früher Linie 635)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Anhörung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Um für den Busverkehr Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen und die Zuver-
lässigkeit und Pünktlichkeit des Busverkehrs zu erhöhen, wird den folgenden,
notwendigen Maßnahmen auf dem Linienweg der Linie 529 (früher 635) zuge-
stimmt:
1. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Samanss-
traße (Bezirk Beuel, Küdinghoven)
2. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Galluss-
traße (Bezirk Beuel, Küdinghoven)
3. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Straße
Wehrhausweg (Bezirk Beuel, Küdinghoven)
4. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Maarstraße
(Bezirk Beuel, Beuel-Ost)
5. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Everhard-
straße (Bezirk Beuel, Pützchen/Bechlinghoven)
6. Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der Straße Alte
Schulstraße (Bezirk Beuel, Pützchen/Bechlinghoven)
7. Entfall von ca.6 Parkplätzen auf der Straße Wehrhausweg (Bezirk Beu-
el, Küdinghoven)
8. Entfall von ca. 5 Parkplätzen auf der Samansstraße (Bezirk Beuel, Kü-
dinghoven)
9. Einrichtung von Halteverbotbereichen auf der Paul-Langen-Straße (Be-
zirk Beuel, Holzlar)
10. Einrichtung von Halteverbotbereichen auf der Straße Buchenweg (Be-
zirk Beuel, Küdinghoven)
Begründung
Mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 wurde dieSeite 1 von 9
Seite 2
Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, linienscharf
Vorschläge zur Beschleunigung des Bus- und Bahnverkehrs zu machen (DS
1810600).
Auf vielen Straßenabschnitten kommt es zu Behinderungen des Busverkehrs,
weil sich entgegenkommende Busse nicht begegnen können. Grundsätzlich ist
eine Fahrbahnbreite von 6,50 m (6,00 m bei Reduzierung der Geschwindigkeit)
für den Begegnungsverkehr von Bussen notwendig.
Zu1 -6 (Anpassung Vorfahrtsregelungen):
An den folgenden Kreuzungen mit Rechts-vor-Links Regelung kommt es zu
Verzögerungen aufgrund der Wartepflicht des Busverkehrs:
• Samansstraße / Gerichtsweg
• Samansstraße / Gallusstraße
• Gallusstraße / Flutgraben
• Gallusstraße / Kirchstraße
• Wehrhausweg / Kirchstraße
• Wehrhausweg / Erlenweg
• Wehrhausweg / Nesselroder Straße
• Wehrhausweg / Kirchstraße
• Maarstraße / Im Thelenpfad
• Everhardstraße / Vinzenzstraße
• Alte Schulstraße / Marktstraße
In den Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs heißt
es in Bezug auf Rechts-vor-Links Regelung auf Buslinienwegen: „Im Hinblick
auf die Reisezeiten im ÖPNV, auf die Komfort- und auf die
Sicherheitsansprüche stehender Fahrgäste sowie aufgrund von der zu
erwartenden Lärmbelästigung der Anwohner sollte von dieser Form der
Vorfahrtregelung abgesehen werden."
Die Vorfahrtstraße gilt auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer, sodass es
vereinzelt zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit des Individualverkehrs
kommen könnte. Die Verwaltung wird die Situation an den betreffenden Stellen
beobachten.
In Abwägung der Vor- und Nachteile wird die Einrichtung von Vorfahrtstraßen
für diese Straßen empfohlen. Dies wird zum einen zu einer Beschleunigung des
Busverkehrs führen, aber auch zu einer Verbesserung des Fahrtkomforts für
die Fahrgäste, da der Bus ohne abzubremsen fahren kann.
Zu 7 (Parkplatzentfall Wehrhausweg):
An der noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestelle Forstweg auf der
Straße Wehrhausweg kommt es zu Behinderungen für den Busverkehr beim
Anfahren der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Beuel Zentrum durch vor der
Haltestelle parkende Fahrzeuge. Daher wird auf Höhe von Hausnummer 66 einSeite 2 von 9
Seite 3
Halteverbot eingerichtet. Damit auch in die Gegenrichtung nicht auf der
Fahrbahn geparkt wird, wird vor Hausnummer 61 ebenfalls ein Halteverbot
eingerichtet.
Im weiteren Verlauf kommt es auf der Straße Wehrhausweg zu Verzögerungen
im Begegnungsverkehr, sodass vor Hausnummer 47 ebenfalls ein Halteverbot
eingerichtet werden soll. Dadurch entfallen auf der Straße Wehrhausweg
insgesamt ca. 6 Parkplätze (Details siehe Lageplan).
Zu 8 (Parkplatzentfall Samansstraße):
An der noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestelle Samansstraße auf
der Samansstraße kommt es zu Behinderungen für den Busverkehr beim
Anfahren der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Beuel Zentrum durch vor der
Haltestelle parkende Fahrzeuge. Daher wird vor der Haltestelle ein Halteverbot
eingerichtet. Außerdem parken einige Fahrzeuge so im Kurvenbereich, dass es
zu Schwierigkeiten für den Busverkehr bei den Abbiegevorgängen aus der
Königswinterer Straße kommt. Daher wird die bereits bestehende „Zick-Zack“-
Markierung ab der Königswinterer Straße bis zur Bushaltestelle verlängert, um
das Halteverbot zu verdeutlichen.
In die Gegenrichtung wird vor Hausnummer 3 ebenfalls ein Halteverbot
eingerichtet. (Details siehe Lageplan).
Zu 9 (Halteverbot Paul-Langen-Straße):
Auf der Paul-Langen-Straße kommt es aufgrund der parkenden Fahrzeuge auf
der Fahrbahn zu Behinderungen im Begegnungsverkehr.
Durch die Einrichtung von Halteverbotbereichen (Details siehe Lageplan)
können für den Busverkehr Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Außerdem werden dadurch die Sichtbeziehungen verbessert, sodass
Hindernisse frühzeitig erkannt werden können.
Zu 10 (Halteverbot Buchenweg):
Auf der Straße Buchenweg kommt es aufgrund der parkenden Fahrzeuge auf
der Fahrbahn zu Behinderungen im Begegnungsverkehr.
Durch die Einrichtung von Halteverbotbereichen (Details siehe Lageplan)
können für den Busverkehr Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Außerdem werden dadurch die Sichtbeziehungen verbessert, sodass
Hindernisse frühzeitig erkannt werden können.
Bereits getroffene Beschlüsse:Seite 3 von 9
Seite 4
Die Linie 529 profitiert ebenfalls von den nachfolgenden Beschlussvorschlägen:
DS 220745:
• Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der
“Everhardstraße”
• Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der “Alte Bonner
Straße”
• Wegnahme von ca. 2 Parkplätzen auf der Straße “Adelheidisplatz”
• Ausweisung eines Halteverbots auf der “Marktstraße”
Zu den übrigen, von der SWBV vorgeschlagenen Maßnahmen nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Lichtsignalanlagen:
Auf dem Linienweg der Linie 529 befinden sich insgesamt 9 Lichtsignalanlagen,
von denen 2 bereits mit einer ÖPNV-Beschleunigung ausgerüstet sind. 7 LSA
sind aktuell nicht beschleunigt, 4 davon liegen in der Unterhaltung des
Landesbetriebes.
Die Lichtsignalanlagen auf dem Linienweg werden hinsichtlich der Einrichtung
oder Optimierung einer LSA-Beschleunigung überprüft. Generell gilt, dass bei
allen Lichtsignalanlagen, an denen die Schaltung verändert wird, zum Beispiel
aufgrund veränderter Verkehrsführung etc., auch die Busbeschleunigung
überprüft und eventuell überarbeitet wird. Darüber hinaus werden an allen
Lichtsignalanlagen, an denen Änderungen durchgeführt werden, alle dort
verkehrenden Buslinien aus allen Richtungen berücksichtigt. Bei gleichzeitig
zusammentreffenden Bus- und Straßenbahnlinien ist eine beidseitige
Beschleunigung nicht unbedingt möglich. Hier werden dann Straßenbahnen vor
Bussen beschleunigt, ansonsten werden die Fahrzeuge in der Reihenfolge der
Anmeldung beschleunigt.
Bauliche Maßnahmen
Haltestelle Küdinghoven Kirche
An der noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestelle Pützchen Kirche
kommt es zu Behinderungen des Busverkehrs durch unmittelbar hinter der
Haltestelle parkende Fahrzeuge.
Im Zuge des barrierefreien Ausbaus, der zuletzt politisch beschlossen wurde
(DS 240754), entfällt der Parkplatz, sodass eine Behinderung für den
Busverkehr in Zukunft entfällt.Seite 4 von 9
Seite 5
Parkraumüberwachung:
Im Rahmen der gezielten Parkraumüberwachung auf den Linienwegen werden
insbesondere die nachfolgenden Straßen überwacht, da es auf diesen Straßen
vermehrt zu Behinderungen durch falschparkende Fahrzeuge kommt:
• Samansstraße
• Wehrhausweg
Auf diesen Straßen soll durch vermehrte Kontrollen der parkenden Fahrzeuge
der Busverkehr zuverlässiger gestaltet werden.
Anlage/n
1 241216_Beschleunigung Linie 529-Wehrhausweg (öffentlich)
2 241216_Beschleunigung Linie 529-Samansstraße (öffentlich)
3 241216_Beschleunigung Linie 529-Paul-Langen-Straße (öffentlich)
4 241216_Beschleunigung Linie 529-Buchenweg (öffentlich)Seite 5 von 9
Halteverbot Anfang
Halteverbot Ende
Einrichtung eines
Halteverbotsbereichs
als Ausweichstelle
Halteverbotsschild
Halteverbotsschild
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geändert
61-3 Stadtverkehr
Wehrhausweg
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien
Düster 12/2024
Amling 12/2024
1 : 250
Umsetzung von Maßnahmen auf dem
Weg der Buslinie 635Seite 6 von 9
Halteverbotsschild
Halteverbotsschild
Zick-Zack-Markierung bis
zur Bushaltestelle verlängern
Entfall von ca. 5 Parkplätzen
im Anfahrtsbereich der
Haltestelle Samansstr. BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geändert
61-3 Stadtverkehr
Samansstraße
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien
Düster 12/2024
Amling 12/2024
1 : 250
Umsetzung von Maßnahmen auf dem
Weg der Buslinie 635Seite 7 von 9
Einrichtung eines Halteverbotsbereichs
Einrichtung eines Halteverbotsbereichs
Einrichtung eines Halteverbotsbereichs
Halteverbot Anfang
Halteverbot Ende
Halteverbot Ende
Halteverbot Anfang Halteverbot Ende
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geändert
61-3 Stadtverkehr
Paul-Lange-Straße
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien
Düster 12/2024
Amling 12/2024
1 : 250
Umsetzung von Maßnahmen auf dem
Weg der Buslinie 635Seite 8 von 9
Halteverbot Anfang
Halteverbot Wiederholer
Einrichtung eines Halteverbotsbereichs
Halteverbot Ende
Ab hier Halteverbot einrichten
Verlängerung des bestehenden
Halteverbotsbereichs
Halteverbot Anfang
Halteverbot Ende
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geändert
61-3 Stadtverkehr
Buchenweg
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien
Düster 12/2024
Amling 12/2024
1 : 250
Umsetzung von Maßnahmen auf dem
Weg der Buslinie 635Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 20:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de