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252635 · Mitteilungsvorlage

Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“

Nummer
252635
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 24.03.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 18.03.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252635
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Sonderprüfung „Abstimmung der roten
Fahrradstraßenmarkierung mit der
Bezirksregierung“
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 18.03.2025 Kenntnisnahme
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat erteilte dem Rechnungsprüfungsamt in der Sitzung vom 26.09.2024 mit
der Drucksachen-Nr. 241578 den Auftrag zur Prüfung verschiedener
Fragestellungen mit Bezug zu der Thematik „Abstimmung der roten
Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“. Da der Bericht auch
Ausführungen enthält, die Rückschlüsse auf konkrete Personen und deren
Handlungen in diesem Zusammenhang erlauben, erfolgt eine Beratung des
vollständigen Berichts im nichtöffentlichen Teil.
Zur Information der Öffentlichkeit erfolgt die Beantwortung der hierzu vom Rat
in öffentlicher Sitzung zur Prüfung benannten Fragestellungen in verkürzter
Form unter dem entsprechenden Text des damaligen Antrags der CDU-
Fraktion:
Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragt gem. § 41 Absatz 1 lit. r GO
NRW i.V.m. § 104 Absatz 3 GO NRW das Rechnungsprüfungsamt in
der Thematik ‚Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der
Bezirksregierung‘ sowie die komplette Korrespondenz und das Nicht-
bzw. Falschinformieren des Rates mit folgenden Schwerpunkten zu
überprüfen,
- ob der Rat bzw. die politischen Gremien zum Zeitpunkt der
Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221675 über alle bekannten Bedenken
und Risiken informiert wurden,
Die Fragestellung, ob der Rat bzw. die politischen Gremien zum Zeitpunkt der
Mitteilungsvorlage Drucksachen-Nr. 221675 über alle bekannten Bedenken und
Risiken informiert wurde, ist aus Sicht des RPA zu verneinen. Da die an der
Erstellung und Mitzeichnung der Mitteilungsvorlage Drucksachen-Nr. 221675
im Amt 61 bzw. im Dez. III beteiligten Personen zum Zeitpunkt der Erstellung
der Vorlage über die Probleme im Detail informiert waren, wäre eine
Unterrichtung der politischen Gremien hierüber aus unserer Sicht zwingend
notwendig gewesen.Seite 1 von 2
Seite 2
- wie es zu der Falschaussage ‚Der in Bonn verwendete
Markierungsstandard wurde mit der Bezirksregierung Köln eng
abgestimmt und erarbeitet.‘ in der Stellungnahme der Verwaltung
DS-Nr. 240982-01 ST kommen konnte,
Bezüglich der falschen Aussage in der Drucksachen-Nr. 240982-01 ST konnten
wir feststellen, dass diese auf eine Kombination von Zeitdruck, fehlendem
Wissen und der Abwesenheit von am Kontakt mit der Polizei und der
Bezirksregierung maßgeblich beteiligten Personen in der Entstehungsphase
der Vorlage zurückzuführen war. Für eine von den Initiatoren des Prüfauftrags
befürchtete vorsätzliche und arglistige Täuschungsabsicht konnten wir der
Aktenlage keine Hinweise entnehmen.
- welches Mitglied des Verwaltungsvorstandes zu welchem Zeitpunkt
das Wissen über die Bedenken der Bezirksregierung sowie der
Polizei wissen musste und
Die Prüfung der Unterlagen ergab, dass der Stadtbaurat seit August 2021 über
die Bedenken der Polizei und Bezirksregierung informiert war. Die übrigen
Mitglieder des Verwaltungsvorstands inklusive der Oberbürgermeisterin haben
in der Sitzung des Verwaltungsvorstands vom 07.06.2022 grundsätzliche
Kenntnis über die Bedenken erlangt. Die in der diesbezüglichen
Beschlussvorlage enthaltenen Informationen gaben aber die Bedenken seitens
der Polizei und der Bezirksregierung aus Sicht des RPA nicht in ausreichendem
Umfang wieder. Belastbare Nachweise für eine vertiefte anderweitige
Information von Mitgliedern dieses Personenkreises waren den Akten nicht zu
entnehmen.
- ob der Rat bzw. die politischen Gremien nicht frühzeitig hätten
eingebunden werden müssen.“
Aus Sicht des RPA wäre es unabdingbar gewesen, die politischen Gremien
über die Bedenken zu informieren, damit diese in vollständiger Kenntnis aller
notwendigen Information eine Entscheidung hätten treffen können. Das
Bereitstellen derartiger Informationen ist eine zentrale Aufgabe der Verwaltung.
Aufgrund des Zeitpunkts, zu dem die entsprechenden Informationen in der
Verwaltung zur Verfügung standen, wäre eine solche Information im Rahmen
der Erstellung der Mitteilungsvorlage Drucksachen-Nr. 221675 notwendig
gewesen. Auch in der Beschlussvorlage Drucksachen-Nr. 230636 hätte eine
Information der politischen Gremien u. E. zwingend vorgenommen werden
müssen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de