252635 · Mitteilungsvorlage
Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“
Kerndaten
- Nummer
- 252635
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252635 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“ Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 18.03.2025 Kenntnisnahme Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat erteilte dem Rechnungsprüfungsamt in der Sitzung vom 26.09.2024 mit der Drucksachen-Nr. 241578 den Auftrag zur Prüfung verschiedener Fragestellungen mit Bezug zu der Thematik „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“. Da der Bericht auch Ausführungen enthält, die Rückschlüsse auf konkrete Personen und deren Handlungen in diesem Zusammenhang erlauben, erfolgt eine Beratung des vollständigen Berichts im nichtöffentlichen Teil. Zur Information der Öffentlichkeit erfolgt die Beantwortung der hierzu vom Rat in öffentlicher Sitzung zur Prüfung benannten Fragestellungen in verkürzter Form unter dem entsprechenden Text des damaligen Antrags der CDU- Fraktion: Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragt gem. § 41 Absatz 1 lit. r GO NRW i.V.m. § 104 Absatz 3 GO NRW das Rechnungsprüfungsamt in der Thematik ‚Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung‘ sowie die komplette Korrespondenz und das Nicht- bzw. Falschinformieren des Rates mit folgenden Schwerpunkten zu überprüfen, - ob der Rat bzw. die politischen Gremien zum Zeitpunkt der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221675 über alle bekannten Bedenken und Risiken informiert wurden, Die Fragestellung, ob der Rat bzw. die politischen Gremien zum Zeitpunkt der Mitteilungsvorlage Drucksachen-Nr. 221675 über alle bekannten Bedenken und Risiken informiert wurde, ist aus Sicht des RPA zu verneinen. Da die an der Erstellung und Mitzeichnung der Mitteilungsvorlage Drucksachen-Nr. 221675 im Amt 61 bzw. im Dez. III beteiligten Personen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage über die Probleme im Detail informiert waren, wäre eine Unterrichtung der politischen Gremien hierüber aus unserer Sicht zwingend notwendig gewesen.Seite 1 von 2 Seite 2 - wie es zu der Falschaussage ‚Der in Bonn verwendete Markierungsstandard wurde mit der Bezirksregierung Köln eng abgestimmt und erarbeitet.‘ in der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr. 240982-01 ST kommen konnte, Bezüglich der falschen Aussage in der Drucksachen-Nr. 240982-01 ST konnten wir feststellen, dass diese auf eine Kombination von Zeitdruck, fehlendem Wissen und der Abwesenheit von am Kontakt mit der Polizei und der Bezirksregierung maßgeblich beteiligten Personen in der Entstehungsphase der Vorlage zurückzuführen war. Für eine von den Initiatoren des Prüfauftrags befürchtete vorsätzliche und arglistige Täuschungsabsicht konnten wir der Aktenlage keine Hinweise entnehmen. - welches Mitglied des Verwaltungsvorstandes zu welchem Zeitpunkt das Wissen über die Bedenken der Bezirksregierung sowie der Polizei wissen musste und Die Prüfung der Unterlagen ergab, dass der Stadtbaurat seit August 2021 über die Bedenken der Polizei und Bezirksregierung informiert war. Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsvorstands inklusive der Oberbürgermeisterin haben in der Sitzung des Verwaltungsvorstands vom 07.06.2022 grundsätzliche Kenntnis über die Bedenken erlangt. Die in der diesbezüglichen Beschlussvorlage enthaltenen Informationen gaben aber die Bedenken seitens der Polizei und der Bezirksregierung aus Sicht des RPA nicht in ausreichendem Umfang wieder. Belastbare Nachweise für eine vertiefte anderweitige Information von Mitgliedern dieses Personenkreises waren den Akten nicht zu entnehmen. - ob der Rat bzw. die politischen Gremien nicht frühzeitig hätten eingebunden werden müssen.“ Aus Sicht des RPA wäre es unabdingbar gewesen, die politischen Gremien über die Bedenken zu informieren, damit diese in vollständiger Kenntnis aller notwendigen Information eine Entscheidung hätten treffen können. Das Bereitstellen derartiger Informationen ist eine zentrale Aufgabe der Verwaltung. Aufgrund des Zeitpunkts, zu dem die entsprechenden Informationen in der Verwaltung zur Verfügung standen, wäre eine solche Information im Rahmen der Erstellung der Mitteilungsvorlage Drucksachen-Nr. 221675 notwendig gewesen. Auch in der Beschlussvorlage Drucksachen-Nr. 230636 hätte eine Information der politischen Gremien u. E. zwingend vorgenommen werden müssen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de