252633 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf dem Augustusring
Kerndaten
- Nummer
- 252633
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 27.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Augustusring Hauptort
- Römerstraße
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 252633 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 22.02.2025 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf dem Augustusring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) stelle ich hiermit den Antrag, auf dem Augustusring eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen. Derzeit beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dieser Straße 50 km/h. Eine Reduzierung auf 30 km/h würde erhebliche Vorteile für die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz und die Wohnqualität mit sich bringen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Anlage 1 (öffentlich) 4 Foto 1 (öffentlich) 5 Foto 2 (öffentlich)Seite 1 von 5 Betreff Bürgerantrag zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Augustusring Ihr Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) stelle ich hiermit den Antrag, auf dem Augustusring eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen. Derzeit beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dieser Straße 50 km/h. Eine Reduzierung auf 30 km/h würde erhebliche Vorteile für die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz und die Wohnqualität mit sich bringen. Begründungen: 1. Lärmschutz: a) Eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h senkt die Lärmbelastung erheblich. Studien zeigen, dass der Verkehrslärm durch eine Temporeduzierung um etwa 3-5 dB(A) gesenkt werden kann, was einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke entspricht. b) Der Augustusring verläuft durch eine dichte Bebauung (Häuserschlucht), wodurch der Schall reflektiert wird und sich die Lärmbelastung für Anwohner verstärkt. c) Der Verkehr biegt nach einer Ampelregelung links von der Römerstraße in den Augustusring ein. In der Praxis beschleunigen viele Fahrzeuge hier stark, was zu erhöhtem Motorlärm führt. Oftmals wird sogar über die derzeit erlaubten 50 km/h hinaus beschleunigt, was die Lärmbelastung zusätzlich verstärkt. 2. Erhöhte Verkehrssicherheit: a) Die Straße verfügt über Parkstreifen, die häufig genutzt werden. Autofahrer müssen zum Einparken abbremsen und seitlich in die Parklücken fahren. Dies führt dazu, dass nachfolgende Fahrzeuge abrupt bremsen oder auf die zweite Spur ausweichen. Dabei kann es zu Auffahrunfällen oder gefährlichen Ausweichmanövern kommen. b) Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h verkürzt sich der Bremsweg erheblich, wodurch Unfälle vermieden oder zumindest deren Schwere reduziert werden kann. 3. Verkehrsregelungskonformität: a) Die Römerstraße ist bereits teilweise eine Tempo-30-Zone (siehe blaue Markierung im angehängten Screenshot). Autofahrer, die von der Römerstraße links in den Augustusring abbiegen, müssen sich plötzlich auf eine höhere Geschwindigkeit einstellen. Dies führt zu einer inkonsistenten Verkehrsführung. b) Folgt man der Römerstraße weiter geradeaus, befindet man sich ebenfalls in einer 30er-Zone mit ähnlicher Bebauung. Eine einheitliche Regelung für die gesamte Verkehrsführung wäre logisch und sinnvoll. 4. Umweltschutz und Luftqualität: a) Eine niedrigere Geschwindigkeit reduziert nicht nur den Lärm, sondern auch den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen von CO und Feinstaub. Dies trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei und kommt der Gesundheit der Anwohner zugute. b) Studien zeigen, dass konstantes Fahren mit 30 km/h zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss führt, was Staus und plötzliche Bremsmanöver reduziert und somit ebenfalls den Schadstoffausstoß verringert. 5. Geringer Einfluss auf den Verkehrsfluss: a) Der Augustusring ist lediglich ca. 300 Meter lang. Die Zeitverzögerung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist somit minimal, während die Vorteile für Lärmschutz und Sicherheit deutlich überwiegen. b) Am westlichen Ende des Augustusrings befindet sich erneut eine Ampel, an welcher der Verkehr wieder abbremsen muss. Sprich, der Verkehr beschleunigt stark (oftmals auf über 50 km/h mit entsprechender (Motor- )Lärmbelästigung), um dann wieder an der Ampel abbremsen zu müssen. Ich bitte Sie, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen und baldmöglichst umzusetzen. Gerne stehe ich für weitere Informationen oder Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Weitere Datei hinzufügen Weitere Datei hinzufügen Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 5 Quelle: Google-MapsSeite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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