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252633 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf dem Augustusring

Nummer
252633
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
27.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Augustusring Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 27.02.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.06.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 736,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252633-02 Bürgerantrag: Temporäre Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf dem Augustusring
  2. 252633-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf dem Augustusring

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
252633
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
22.02.2025
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone
auf dem Augustusring
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) stelle ich
hiermit den Antrag, auf dem Augustusring eine Geschwindigkeitsbegrenzung
von 30 km/h einzuführen. Derzeit beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf dieser Straße 50 km/h. Eine Reduzierung auf 30 km/h würde erhebliche
Vorteile für die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz und die Wohnqualität mit
sich bringen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage 1 (öffentlich)
4 Foto 1 (öffentlich)
5 Foto 2 (öffentlich)Seite 1 von 5
Betreff
Bürgerantrag zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Augustusring
Ihr Antrag
gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) stelle ich hiermit den Antrag, auf dem
Augustusring eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen. Derzeit beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf dieser Straße 50 km/h. Eine Reduzierung auf 30 km/h würde erhebliche Vorteile für
die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz und die Wohnqualität mit sich bringen.
Begründungen:
1. Lärmschutz:
a) Eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h senkt die Lärmbelastung erheblich. Studien
zeigen, dass der Verkehrslärm durch eine Temporeduzierung um etwa 3-5 dB(A) gesenkt werden kann, was einer
Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke entspricht.
b) Der Augustusring verläuft durch eine dichte Bebauung (Häuserschlucht), wodurch der Schall reflektiert wird
und sich die Lärmbelastung für Anwohner verstärkt.
c) Der Verkehr biegt nach einer Ampelregelung links von der Römerstraße in den Augustusring ein. In der Praxis
beschleunigen viele Fahrzeuge hier stark, was zu erhöhtem Motorlärm führt. Oftmals wird sogar über die derzeit
erlaubten 50 km/h hinaus beschleunigt, was die Lärmbelastung zusätzlich verstärkt.
2. Erhöhte Verkehrssicherheit:
a) Die Straße verfügt über Parkstreifen, die häufig genutzt werden. Autofahrer müssen zum Einparken
abbremsen und seitlich in die Parklücken fahren. Dies führt dazu, dass nachfolgende Fahrzeuge abrupt bremsen
oder auf die zweite Spur ausweichen. Dabei kann es zu Auffahrunfällen oder gefährlichen Ausweichmanövern
kommen.
b) Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h verkürzt sich der Bremsweg erheblich, wodurch Unfälle vermieden
oder zumindest deren Schwere reduziert werden kann.
3. Verkehrsregelungskonformität:
a) Die Römerstraße ist bereits teilweise eine Tempo-30-Zone (siehe blaue Markierung im angehängten
Screenshot). Autofahrer, die von der Römerstraße links in den Augustusring abbiegen, müssen sich plötzlich auf
eine höhere Geschwindigkeit einstellen. Dies führt zu einer inkonsistenten Verkehrsführung.
b) Folgt man der Römerstraße weiter geradeaus, befindet man sich ebenfalls in einer 30er-Zone mit ähnlicher
Bebauung. Eine einheitliche Regelung für die gesamte Verkehrsführung wäre logisch und sinnvoll.
4. Umweltschutz und Luftqualität:
a) Eine niedrigere Geschwindigkeit reduziert nicht nur den Lärm, sondern auch den Kraftstoffverbrauch und die
Emissionen von CO und Feinstaub. Dies trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei und kommt der Gesundheit
der Anwohner zugute.
b) Studien zeigen, dass konstantes Fahren mit 30 km/h zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss führt, was Staus
und plötzliche Bremsmanöver reduziert und somit ebenfalls den Schadstoffausstoß verringert.
5. Geringer Einfluss auf den Verkehrsfluss:
a) Der Augustusring ist lediglich ca. 300 Meter lang. Die Zeitverzögerung durch eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist somit minimal, während die Vorteile für Lärmschutz und Sicherheit
deutlich überwiegen.
b) Am westlichen Ende des Augustusrings befindet sich erneut eine Ampel, an welcher der Verkehr wieder
abbremsen muss. Sprich, der Verkehr beschleunigt stark (oftmals auf über 50 km/h mit entsprechender (Motor-
)Lärmbelästigung), um dann wieder an der Ampel abbremsen zu müssen.
Ich bitte Sie, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen und baldmöglichst umzusetzen. Gerne stehe ich für weitere
Informationen oder Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de