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252632 · Mitteilungsvorlage

Viktoriabrücke (jetzt Guido-Westerwelle-Brücke), Rampe Thomastraße, Viktoriaunterführung, Bornheimer Straße - Zusammenfassung und chronologische Darstellung der Beratungen und Beschlüsse

Nummer
252632
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Viktoriaunterführung Straße· Weststadt, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rabinstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hein-Moeller-Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Karlstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Dreieck Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Friedhof Straße· Holzlar, Beuel
  • Wittelsbacherring Straße· Weststadt, Bonn
  • Herwarthstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Lisztstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Beethovenplatz Straße· Weststadt, Bonn
  • Heinrich-Böll-Ring Straße· Weststadt, Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Ellerviertel siedlung· Nordstadt, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252632
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Viktoriabrücke (jetzt Guido-Westerwelle-Brücke),
Rampe Thomastraße, Viktoriaunterführung,
Bornheimer Straße
- Zusammenfassung und chronologische
Darstellung der Beratungen und Beschlüsse
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Maßnahmen Viktoriabrücke, Rampe, Unterführung sind begleitet von
vielfältigen Einflussgrößen, die sich bei der Planung und Ausführung auf die
zeitliche Abfolge und die Durchführbarkeit, die Realisierung und die
Fertigstellung ausgewirkt haben und weiter auswirken werden. Neben den
Vorgaben aus der Politik, begleitet von Fragen und Anträgen aus der
Bürgerschaft, sind dies die Vorgaben und Forderungen des Fördergebers.
Gleichzeitig sind die Maßnahmen zeitlich auf die mit der DB auszuhandelnden
Sperrpausen abzustimmen. Bauabläufe sowie Zeit- und Ausführungspläne sind
und waren vielfach unter Abstimmung mit den beauftragten Ingenieuren und
den Baufirmen anzupassen.
Die Verwaltung hat die Auswirkungen in jeweiligen Vorlagen und
Stellungnahmen und im Zuge der Berichterstattungen in den zuständigen
Gremien dargestellt.
Auf Basis des Antrags „Viktoriabrücke – DS 220955“ und vor dem Hintergrund
vielfältiger Fragestellungen hat die Bezirksvertretung Bonn am 15.11.2022
Folgendes beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten, einen chronologischen Sachstandsbericht zur
Viktoriabrücke inkl. deren Teilkomponenten Rampe und Tunnel vorzulegen, der
auch den Komplex der Fördermittel, des (der) Planfeststellungsverfahren(s),
der Gutachten, der Realisierungszeiträume und deren gegenseitiger
Abhängigkeiten nachvollziehbar darlegt.“
Ein chronologischer Sachstandsbericht, insbesondere mit komplexer
Darstellung und Erläuterungen der gegenseitigen Abhängigkeiten, kann im voll
ausgelasteten Arbeitsablauf nicht ohne die vollständige Bindung einer
Arbeitskraft über mehrere Monate erstellt werden. Dies ist vor dem Hintergrund
der Auslastung und der verfügbaren Personalkapazität nicht leistbar.
Die nachfolgende Darstellung enthält hierzu zusammenfassende Informationen,
die eine Darstellung zu den Abhängigkeiten beinhalten.
Hieran anschließend werden sämtliche maßgebliche Beratungen (öffentlich) abSeite 1 von 67
Seite 2
2012 in den Gremien chronologisch dargestellt und inhaltlich wiedergegeben.
---
Brückenprüfungen in den Jahren 2006 und 2009/2010 und eine anschließende
Wirtschaftlichkeitsberechnung haben die Erfordernis zur vollständigen
Sanierung/Erneuerung der Viktoriabrücke ergeben (Sanierung und
Modifizierung der Brückenrampen, Erneuerung der Stahlbrücke). Der
entsprechende Beschluss zur Vorbereitung/Planung der Maßnahme erfolgte im
Hauptausschuss am 07.04.2011.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, als zusätzliche Maßnahme
Planungen für eine Verbindungsrampe von der Brücke zur Thomastraße zur
Verbesserung der Verkehrssituation und der verkehrlichen Verknüpfung im
Bereich der Weststadt/Nordstadt aufzunehmen (DS 1110693).
Die grundsätzliche Förderfähigkeit war vom Zuschussgeber bereits signalisiert.
Als Voraussetzung galt und gilt der Nachweis der verkehrlichen Verbesserung.
Die entsprechenden Aufträge für die Vorplanungen zur Brückenerneuerung und
zum Bau einer Verbindungsrampe wurden im Juli 2011 beschlossen. Mitte
2012 hat die Verwaltung Pläne für die Verbindungsrampe einschließlich
Kreisverkehr zur Anbindung an die Thomastraße vorgestellt und die
Erweiterung der Maßnahme um den Ausbau der Unterführung Am Alten
Friedhof/Endenicher Straße vorgeschlagen, um für den Fuß- und Radverkehr
eine adäquate Querung der DB-Gleise zu schaffen, die über die Verbindungs-
rampe nicht herstellbar ist. In diesem Zusammenhang wurden gleichzeitig
Varianten zur Umgestaltung der Bornheimer Straße vorgestellt.
Die in diesem Zeitraum erstellte Vorplanung für die Brücke mit
Gestaltungsdetails lag im November 2012 vor. Vorgesehen war zu diesem
Zeitpunkt ein Maßnahmenbeginn im November 2013.
Die Vorstellung dieser Vorplanung erfolgte im Zuge der Beratungen zu einem
parallel eingereichten Bürgerantrag zur Gestaltung der Viktoriabrücke und des
Umfeldes (DS-Gruppe 1210228).
Nach ausführlichen Beratungen des Bürgerantrags und der vorgelegten
Planung wurde im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am
19.03.2013 letztendlich – entsprechend Stellungnahme der Verwaltung –
Folgendes beschlossen:
„Es ist beabsichtigt, die im Zusammenhang mit der anstehenden
Erneuerung/Ertüchtigung der Viktoriabrücke sich stellenden gestalterischen
Fragen im künftigen Städtebaubeirat zu behandeln. Hierbei sind nicht nur die
Gestaltungsdetails der Brücke selbst zu betrachten, sondern auch deren
Einpassung in übergreifende Leitlinien für die künftige Gestaltung des
Straßenzugs zwischen den Kreuzungen Endenicher Straße und Bornheimer
Straße und ggf. auch darüberhinausgehend.“
Die Wichtigkeit gestalterischer Belange wurde mit hoher Intensität diskutiert
und betrachtet und in der Folge auf Vorschlag des Städtebau- und
Gestaltungsbeirats im August 2014 die Durchführung eines
Gutachterverfahrens zur Einholung drei weiterer Gestaltungsentwürfe für
Brücke und Rampe auf den Weg gebracht. Die eingereichten
Gestaltungsentwürfe wurden nachfolgend zur Einbeziehung und Beteiligung
der Bürgerschaft im April 2015 in einer Bürgerinformationsveranstaltung
vorgestellt.Seite 2 von 67
Seite 3
Anschließend erfolgte im Rat am 18.06.2015 die Entscheidung für einen der
drei Gestaltungsentwürfe als Grundlage für Anpassungen der Planung durch
das beauftragte Ingenieurbüro.
Daneben wurde die Einleitung des Vergabeverfahrens (EU-weite
Ausschreibung) für die Brückenerneuerung beschlossen.
Weiterhin erfolgte der Auftrag, entsprechende Vorschläge zur Gestaltung des
Umfelds und der Fuß- und Radwegunterführung vorzulegen.
Die Durchführung des Gutachterverfahrens hat insgesamt zur Verschiebung
des Maßnahmenbeginns geführt und machte Anpassungen des geplanten
Bauablaufs notwendig, die im Hinblick auf erforderliche Bahn-Sperrpausen
regelmäßig auch mit der DB abzustimmen waren.
---
Entwicklungen ab Baubeginn
In der Durchführung der Maßnahme „Brückenerneuerung“ ergaben sich
folgende Ausführungsschritte (Meilensteine):
Im Juni 2016 konnte die Erneuerung der Viktoriabrücke mit dem halbseitigen
Rückbau der Stahlbrücke (Ostseite) begonnen werden. Dies war der erste
Bauabschnitt. Das Bauende war planmäßig Mitte Dezember 2016.
Der zweite Bauabschnitt „Halbseitiger Rückbau der Brückenunterbauten
(Ostseite)“ begann im August 2017 und konnte planmäßig im Dezember 2017
abgeschlossen werden.
Der dritte Bauabschnitt „Halbseitiger Ersatzneubau der Unterbauten sowie
Achse 20 (Ostseite)“ begann Mitte Mai 2018 und wurde im April 2020
abgeschlossen.
Der vierte Bauabschnitt „Ersatzneubau der Widerlager, des Überbaus und der
Westrampen der Viktoriabrücke“ begann Mitte März 2019 und wurde im April
2022 fertiggestellt.
Als vorbereitende Maßnahme für die Anbindung der Verbindungsrampe wurde
der Kreisverkehr an der Kreuzung Thomastraße/Am Alten Friedhof/Rabinstraße
für den späteren Anschluss der Verbindungsrampe entsprechend Beschluss
des Hauptausschusses vom 15.09.2015 in der 2. Jahreshälfte 2016
eingerichtet.
Kurz vor der Verkehrsfreigabe der Viktoriabrücke wurde die Spuraufteilung der
Brücke in erheblichem Umfang zugunsten des Radverkehrs verändert, was
dazu führte, dass dem der Bezirksregierung vorliegenden Verkehrsgutachten
die Grundlage entzogen war.
In Folge dessen wurde die Förderung der Gesamtmaßnahme, zumindest in
bisheriger Höhe, in Frage gestellt. Die geänderte Querschnittsaufteilung hat
zudem Auswirkungen auf die Rampe (siehe nächster Absatz).
Rampe Thomastraße
Das für die Rampe erforderliche Planfeststellungsverfahren ist nach Erstellung
der Genehmigungsplanung im August 2020 beantragt worden.
2012 ist erstmals ein Verkehrsgutachten erstellt worden, dessen Ergebnis war,
dass zwei Linksabbiegespuren auf der geplanten Rampe erforderlich sind. Das
ursprüngliche Konzept hatte lediglich eine durchgehend zweispurige Rampe mitSeite 3 von 67
Seite 4
einer kombinierten Links- und Rechtsabbiegespur am oberen Ende
vorgesehen, die zwischen Thomastraße und DB-Gelände Platz gefunden hätte.
Durch die geforderte Mehrspurigkeit musste die Rampe über die Thomastraße
erweitert werden, so dass sich das Rampenausmaß infolge dessen vergrößert
hat. Darauf aufbauend ist ein Schallgutachten erstellt worden. Weiterhin sind im
Vorfeld ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und ein Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag erstellt worden.
Die eingereichten Unterlagen wurden von der Bezirksregierung Köln geprüft.
Letztlich hat die Bezirksregierung für das Verkehrsgutachten eine
weitergehende Prognose als das Prognosejahr 2020 gefordert. Im Zuge dessen
sollte auch das auf den Verkehrszahlen des Verkehrsgutachtens basierende
Schallgutachten aktualisiert werden. Zusätzlich hat die Bezirksregierung Köln
erstmalig ein Luftschadstoffgutachten gefordert. Die Überarbeitung des
Verkehrsgutachtens ist am 24.11.2020 abgeschlossen worden. Die weiteren
Gutachten konnten wegen der erforderlichen Verkehrszahlen erst im Anschluss
angegangen werden. Die geforderten Unterlagen wurden 2021 vollständig und
auf aktuellem Stand vorgelegt.
Die in dieser Phase erneute Erörterung und Entscheidung zur Änderung der
Spuraufteilung auf der Brücke (DS 211960) hat die weitere Bearbeitung der
Planfeststellungsunterlagen gehemmt. Nach Beschluss und (provisorischer)
Umsetzung der geänderten Spuraufteilung hat die Bezirksregierung Köln eine
erneute Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen gefordert. Eine
zweispurige Linksabbiegemöglichkeit von der Rampe auf die Brücke war
aufgrund der Spurreduzierung auf der Brücke im Rahmen der geänderten
Spuraufteilung nicht mehr möglich. Kurzerhand sollte die zweite
Linksabbiegepur zu einer reinen Rechtsabbiegespur umgewidmet werden. Das
Verkehrsgutachten ist dann ein weiteres Mal geändert worden, so dass am
Bearbeitungsende als Ergebnis stand, dass auch eine einzelne
Linksabbiegespur die Verkehrsmenge in ausreichender Qualität abwickeln
könnte. Mit dieser Aussage, die den vorherigen Versionen des
Verkehrsgutachtens bzgl. der erforderlichen Spurigkeit widerspricht, sind
weitere Fragen aufgeworfen worden. Im Nachgang ist als Nachweis eine
Mikrosimulation zur Leistungsfähigkeit erstellt worden. Durch Aktualisierung
des Verkehrsgutachtens wurde dargelegt, dass die Leistungsfähigkeit der
untersuchten Knotenpunkte bei einer Spurreduzierung für den MIV mit
separater Radverkehrsführung auf der Guido-Westerwelle-Brücke gegeben ist.
Unterdessen hat die Bezirksregierung im Januar 2025 neben weiteren Fragen
erstmalig einen Fachbeitrag Klimaschutz gefordert.
Ein Einplanungsantrag für die Rampe Thomastraße ist gestellt worden. Erst mit
Plangenehmigung oder Planfeststellung kann ein Finanzierungsantrag
sinnvollerweise gestellt werden, da andernfalls der entsprechende Antrag nicht
prüffähig wäre. Sobald die Bezirksregierung eine Aussage zur tatsächlichen
Förderung tätigt, kann die Politik über die endgültige Spuraufteilung
entscheiden. Ein Bau der Rampe ist wahrscheinlich erst im Rahmen des
Hochleistungskorridors der DB in 2028 möglich. Die Verwaltung wird sich
jedoch nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens um frühere
Sperrpausen bemühen (siehe auch DS-Nr. 241657-01).
Fußgängerunterführung Endenicher Straße
Die Fußgängerunterführung Endenicher Straße wurde 1949 alsSeite 4 von 67
Seite 5
Ersatzmaßnahme für den damaligen Bahnübergang Endenicher Straße
errichtet und befindet sich im Eigentum und in der Unterhaltungslast der DB.
Zur Verbesserung der Radverkehrsverbindung zwischen Innenstadt und
Weststadt und zur zeitgemäßen Gestaltung für den Fußgängerverkehr wurde
diese Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln als Fördermaßnahme
vorgeschlagen. Im Mai 2023 wurde seitens der Bezirksregierung Köln, auf
Antrag des Tiefbauamtes von März 2023, die Genehmigung des vorzeitigen
zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginns, befristet bis 3. Mai 2024, erteilt.
Aufgrund fehlender, aber für die Baudurchführung erforderlicher Sperrpausen
einzelner Gleise der Deutschen Bahn lief diese Genehmigung im Mai 2024 aus.
Erst mit Zusage der DB im November 2024, dass Sperrpausen im Mai 2025
nutzbar sind, konnte ein erneuter Antrag auf Genehmigung des
zuschussunschädlichen Baubeginns gestellt werden, der im November 2024
positiv beschieden wurde und bis zum 25.11.2025 befristet ist. Unmittelbar
danach konnten die Bauleistungen ausgeschrieben werden.
Erste vorbereitende Maßnahmen zur Baufeldfreimachung (Roden von Bäumen
auf der Südseite Thomastraße / Friedhof) waren im Februar 2022 durchgeführt
worden.
Als weitere Vorabmaßnahme für den geplanten Umbau der
Viktoriaunterführung erfolgte durch Bonn Netz die Umverlegung von Leitungen.
Im Zuge der Maßnahme wurde die Viktoriaunterführung gesperrt, die
Trennwand zwischen Leitungstrasse und Fußgängerunterführung entfernt und
die Leitungstrasse aus der Unterführung in einen neuen Medientunnel unter der
DB-Strecke (nördlich der Viktoriaunterführung) verlegt (Zeitraum Mitte 2022 bis
Ende März 2023). Nach dem Abschluss der Maßnahme wurde die
Unterführung provisorisch als Fußgängerunterführung wieder in Betrieb
genommen.
Wie oben beschrieben, konnte aufgrund von Sperrpausen nun die
Ausschreibung veröffentlicht werden. Der Baubeginn ist für Mai 2025 geplant.
Die Bauzeit beträgt nach derzeitiger Planung 26,5 Monate.
Bornheimer Straße
Der Umbau der Bornheimer Straße wird voraussichtlich Im Mai/Juni 2025
abgeschlossen.
Eines der vornehmlichen Ziele der Verbindungsrampe von der Brücke zur
Thomastraße/Alter Friedhof ist die Entlastung der Bornheimer Straße und damit
die entsprechende Möglichkeit zur Umgestaltung und Verkehrsberuhigung
unter Anpassung der Verkehrsbeziehungen.
Vor diesem Hintergrund sah der ursprünglich vorgesehene Zeitablauf vor, die
Bornheimer Straße nach Fertigstellung von Brücke und Rampe umzugestalten.
Da sich die Realisierung der Verbindungsrampe verzögerte, wurde der Umbau
der Bornheimer Straße vorgezogen.
Die Änderung der Fahrbeziehungen an der Kreuzung Hochstadenring wird
daher, wie seitens der Verwaltung mehrfach erläutert, erst nach der
Inbetriebnahme der Rampe möglich sein.
---Seite 5 von 67
Seite 6
Vorlagen, Stellungnahmen, Beratungen (in zeitlicher Abfolge der
Beratungsergebnisse)
DS 1210228 - Bürgerantrag – Durchführung eines
Realisierungswettbewerbes für das direkte Umfeld des August-Macke-
Hauses
- Gestaltung der Viktoriabrücke
Bürgerantrag – DS 1210228
Seitens des Vereins zur Förderung von Lebensqualität, Kunst und städtbaulich-
kultureller Aufwertung von August-Macke-Viertel und Bonner Altstadt e.V.
(AMuBA e.V.) wird Folgendes beantragt:
1. Es wird beantragt, einen Realisierungswettbewerb zur Umsetzung der Ziele
des Masterplans „städtebauliche Aufwertung der Viktoriabrücke und des
direkten Umfelds des August-MackeHauses“ durchzuführen.
2. In Erinnerung an die Weltoffenheit des Künstlers August Macke wird der
Wettbewerb international ausgeschrieben. Zu dem Wettbewerb sollen
Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus Architekten, Bauingenieuren und
Lichtkünstlern aus Ländern zugeladen werden, die August Macke bereist hat.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für das Projekt auf allen Ebenen
zu akquirieren. Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2013/2014 legt die
Verwaltung eine Kostenschätzung für die Umsetzung der
Wettbewerbsergebnisse vor.
Einzelheiten zur Begründung des Antrags, der im Namen von allen
Vorstandsmitgliedern des Vereins seitens Frau Kinzel gestellt wurde, sowie
detaillierte Antragsinhalte, insbesondere zu den Aufgaben des Wettbewerbs
(Punkt 1 des Antrags) ergeben sich aus der beigefügten Korrespondenz.
[…]
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1210228ST4
Zum 29.06.2012 hat die Stadt Bonn Städtebaufördermittel im Rahmen des
Förderprogramms Aktive Orts- und Stadtteilzentren beantragt (sh. auch DS-Nr.
1211996). U.a. wurde das Projekt „Bornheimer Straße / Hochstadenring:
Vorentwurfsplanung Kreuzungsbereich zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität
im öffentlichen Raum rund um das Macke-Haus“ im Rahmen der Vorbereitung
der Gesamtmaßnahme für das Jahr 2013 beantragt.
Die Verwaltung verweist im Übrigen auf die Beschlussvorlage zur Rampe
Viktoriabrücke (DSNr. 1212000) sowie die Stellungnahme zum Bürgerantrag
zur Verkehrsberuhigung Bornheimer Straße (DS-Nr. 1211677).
Parallel zur Abstimmung der Vorplanung der Viktoriabrücke in den politischen
Gremien wird mit der Ausführungsplanung der Brücke und der Erstellung der
Planfeststellungsunterlagen für die neue Rampe zur Thomastraße begonnen.
Neben den Festlegungen der erforderlichen Verkehrsflächen und der
sicherheitstechnischen Belange wie Leit- und Sicherungseinrichtungen werden
auch die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen geplant. Neben den rein
funktionalen Anforderungen wird in der Planung Wert auf eine möglichst leichte
und transparente Gestaltung der Bauwerke gelegt, um das Bauwerk
bestmöglich in die vorhandene Umgebung zu integrieren. DieSeite 6 von 67
Seite 7
Planungsrandbedingungen wie z.B. geringe Bauhöhe der Brücke über den
Bahngleisen, die Überbauung des Stadtbahntunnels durch die neue Rampe,
sowie die Anforderungen aus dem Verkehrsgutachten an die Ausbildung der
Verkehrsflächen ergeben ein umfangreiches Lastenheft für die Planung.
Die Farbgestaltung wird in der Ausführungsplanung konkretisiert. Die
Straßenbeleuchtung wird nach den Erfordernissen der
Verkehrssicherungspflicht ausgelegt. Zusätzliche Sonderbeleuchtungen werden
zurzeit nicht in der Planung berücksichtigt.
Nach den Erfahrungen beim Umbau der Kennedybrücke ist festzustellen, dass
die Kosten einer rein architektonischen Beleuchtung nicht bezuschusst werden
und von der Stadt in der momentanen Haushaltslage nicht zu tragen sind.
Sponsoren, die den Bau und den Betrieb einer solchen Beleuchtung dauerhaft
sichern, konnten bisher nicht gefunden werden.
Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung werden die Pläne zur
Beschlussfassung erneut vorgestellt. Die Stadt hat sich auf einen möglichen
Baubeginn für die Brücke im Jahr 2013 eingestellt. Erste Finanzierungszusagen
der Genehmigungsbehörde liegen vor. Die Bautermine einzelner, den
Bahnverkehr besonders betreffender Bauphasen, müssen noch mit der
Deutschen Bahn AG abgestimmt und von dieser genehmigt werden.
Es wird empfohlen, den Verein AMuBA e.V. entsprechend den Ausführungen in
der Stellungnahme der Verwaltung über den aktuellen Sachstand zu
informieren und eine kontinuierliche Sachstandsinformation zum weiteren
Fortgang sin Aussicht zu stellen.
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1210228ST6
Im Zusammenhang mit der Beratung des Bürgerantrags „Durchführung eines
Realisierungswettbewerbes für das direkte Umfeld des August-Macke-Hauses“
der u. a. die städtebauliche Aufwertung der Viktoriabrücke zum Inhalt hat, stellt
die Verwaltung die seit dem 14.11.2012 vorliegende Vorplanung zur
Erneuerung der Viktoriabrücke und zum Neubau der Rampe vor.
Anhand von Plänen können in der Sitzung die in der Vorplanung entwickelten
Gestaltungsdetails erläutert werden:
￿ Geländer
￿ Schallschutzwand
￿ Beleuchtung
￿ Farbgebung
Das Ergebnis der Vorplanung soll bei der Fortsetzung der Planung
(Entwurfsplanung) zu Grunde gelegt werden.
Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass die Erneuerung der
Viktoriabrücke und der Neubau der Rampe in verkehrlicher Sicht von hoher
Bedeutung sind, da insbesondere die Rampe eine hohe Entlastungswirkung für
die Bornheimer Straße hat und damit auch Gestaltungslösungen im Umfeld des
August-Macke-Hauses mehr Raum bietet.
Ebenso wird sich mit der Anbindung der Viktoriabrücke an die Thomastraße mit
dem Kreisverkehr Thomastraße/Rabinstraße/Am Alten Friedhof eine deutlich
bessere Möglichkeit zur Andienung der Baumaßnahmen im Bereich des
Hauptbahnhofs (ZOB, Südüberbauung, Nordfeld) ergeben und insbesondere
die Bornheimer Straße und der City-Ring auch hiervon in hohem Maße
entlastet.
Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 19.03.2013:Seite 7 von 67
Seite 8
Es ist beabsichtigt, die im Zusammenhang mit der anstehenden
Erneuerung/Ertüchtigung der Viktoriabrücke sich stellenden gestalterischen
Fragen im künftigen Städtebaubeirat zu behandeln. Hierbei sind nicht nur die
Gestaltungsdetails der Brücke selbst zu betrachten, sondern auch deren
Einpassung in übergreifende Leitlinien für die künftige Gestaltung des
Straßenzugs zwischen den Kreuzungen Endenicher Straße und Bornheimer
Straße und ggf. auch darüberhinausgehend.
---
DS 1411905 – Dringlichkeitsentscheidung – Gestaltung der Viktoriabrücke
mit Umfeld; Durchführung eines Gutachterverfahrens mit
Mehrfachbeauftragung
(Hinweis: Aufgrund der Kommunalwahl am 25.05.2014 war eine
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, da sich die Gremien noch nicht neu
konstituiert hatten.)
Dringlichkeitsentscheidung - 1411905
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gestaltung der Viktoriabrücke mit
Umfeld ein Gutachterverfahren durchzuführen.
Im Zusammenhang mit der Beratung des Bürgerantrags „Durchführung eines
Realisierungswettbewerbes für das direkte Umfeld des August-Macke-Hauses“,
der u. a. die städtebauliche Aufwertung der Viktoriabrücke zum Inhalt hatte,
wurden die Ergebnisse der Vorplanung für die Maßnahme „Erneuerung
Viktoriabrücke und Neubau Rampe“ mit Gestaltungsdetails am 21.11.2012 im
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vorgestellt (DS-Nr.
1210228ST6), um auf dieser Grundlage die Ausführungsplanung weiterführen
zu können. Diesem Ansinnen der Verwaltung wurde nicht entsprochen, weil die
vorgelegte Gestaltungsplanung in der Ausschussberatung auf deutliche
Ablehnung stieß. Entsprechend der Entscheidung zum Bürgerantrag wurde in
der ersten Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates am 06.11.2013
eine Visualisierung des Entwurfes für die Viktoriabrücke vorgestellt.
Als Ergebnis der dortigen die Kritik des Planungsausschusses bestätigenden
Beratungen sollen nun für die Gestaltung der Viktoriabrücke mit Umfeld bei
geeigneten Ingenieurbüros alternative Architektenentwürfe eingeholt werden,
damit den weiteren politischen Beratungen Entscheidungsalternativen
zugrunde gelegt werden können. Durch die Möglichkeit, aus verschiedenen
Entwürfen den am besten geeigneten auswählen zu können, ist eine
Qualitätssteigerung zu erwarten und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit wird
verbessert.
Die Vielzahl der örtlichen Zwänge und Rahmenbedingungen die sich aus der
Lage der Brücke im Stadtgebiet, über den DB- und Stadtbahngleisen ergeben,
war bei der Auswahl der Büros besonders zu berücksichtigen. Die im Ergebnis
drei ausgewählten Büros verfügen über internationale Wettbewerbserfahrung
und sind personell in der Lage, sowohl die gestalterische Qualität als auch die
technische Umsetzung des Entwurfes im Gestaltungsvorschlag ausreichend zu
berücksichtigen.
Die Büros sollen Gestaltungsentwürfe entwickeln, die dann von dem mit der
Objekt- und Tragwerksplanung beauftragten Ingenieurbüro umgesetzt und
ausgeführt werden sollen.Seite 8 von 67
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Die Kontinuität der Planungsabstimmung und die Berücksichtigung der
Planungsvorgaben und Randbedingungen z. B. mit der Bahn werden so
sichergestellt. Die Gestaltungselemente werden in die bisher erstellten
Unterlagen eingearbeitet.
[…]
Die Entscheidung ist dringlich, da die Verzögerungen für die Fortführung der
Planungen und Abstimmungen für die Maßnahme „Viktoriabrücke“ möglichst
gering gehalten werden sollen und aufgrund der Kommunalwahl vorläufig keine
Ausschusssitzungen anberaumt sind. Nach Vorliegen der
Dringlichkeitsentscheidung wird die Verwaltung eine weitere
Dringlichkeitsentscheidung für die Auftragsvergabe an die drei Ingenieurbüros
vorbereiten, deren Genehmigung zuständigkeitshalber dem Bau- und
Vergabeausschuss obliegt.
Ergebnis – Dringlichkeitsentscheidung wurde am 07.08.2014 getroffen und im
Rat am 04.09.2014 bestätigt
---
DS 1511819 – Beschlussvorlage – Gestaltung der Viktoriabrücke und der
neuen Verbindungsrampe zur Thomastraße
Beschlussvorlage – DS 1511819
Auszug aus der Begründung:
Die Viktoriabrücke ist sanierungsbedürftig und für die heutigen
Lasteinwirkungen aus Verkehr nicht ausreichend tragfähig und muss daher
statisch ertüchtigt werden. Die Brücke ist zurzeit für Fahrzeuge über 16 Tonnen
gesperrt, um weitere Schäden am Bauwerk zu vermeiden.
Gleichzeitig ist von der Brücke über eine Rampe eine neue Verkehrsanbindung
zur Thomastraße geplant, um die Bornheimer Straße verkehrlich zu entlasten.
Die DB-Fußgängerunterführung soll barrierefrei erneuert werden.
Zur Planung der Brücke wurde der erste Entwurf des Ing.-büro Grassl im Jahr
2012 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz und in der 1.
Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirats vorgestellt. Aufgrund eines
Bürgerantrags zur „Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für das
direkte Umfeld des August-Macke-Hauses“ und zur städtebaulichen Aufwertung
der Viktoriabrücke, führte die Beratung über den Brückenentwurf zu dem
Ergebnis, dass für die Gestaltung der Viktoriabrücke mit Umfeld ein
Gutachterverfahren in Mehrfachbeauftragung durchgeführt wurde, an dem
folgende Architekturbüros beteiligt wurden:
- Reinhart und Partner, München
- Kolb Ripke Architekten, Berlin
- Knight Architects, London
Die Gestaltungsentwürfe der drei Architekten wurden in der Jurysitzung am
04.03.2015 vorgestellt mit dem Ergebnis, dass die Entwürfe der
Architekturbüros Reinhart und Partner und Kolb Ripke Architekten seitens der
Jury favorisiert werden. Der Entwurf von Knight Architects wurde seitens der
Jury nicht in die engere Wahl gezogen. Aufgrund der Dringlichkeit einer
Entscheidung zum Brückenentwurf wurde durch die Jury festgelegt, dieSeite 9 von 67
Seite 10
nachfolgende Beratung einschließlich Bürgerversammlung zunächst allein auf
die „Sanierungsaufgabe Brücke/ Rampe“ zu beschränken. In einer weiteren
Phase soll die Einbindung in das städtebauliche Umfeld mit Blick auf die
Anbindungsbereiche (Brückenübergänge, Fußund Radwegunterführung)
betrachtet werden. Die Dringlichkeit der Entscheidung zum Brückenentwurf
besteht aufgrund der notwendigen Sanierung und der hierfür verbindlich
genehmigten DB-Sperrpausen für Mitte 2016.
Bürgerversammlung
In der Bürgerversammlung am 17.04.2015 wurden die Gestaltungsentwürfe
vorgestellt und diskutiert. Die Fragen und Anregungen der Bürger wurden
protokolliert, um sie im weiteren Beratungsprozess durch die politischen
Gremien bei der Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.
Wie aus dem Protokoll der Bürgerversammlung zu entnehmen ist, befürchten
die Bürger durch die neue Rampe Thomastraße eine Zunahme des Verkehrs
und damit eine Beeinträchtigung der Wohnqualität im Umfeld. Die Bürger legen
besonderen Wert auf eine Verbesserung und sicherere Radwegführung auf der
Viktoriabrücke und den anschließenden Kreuzungsbereichen im Norden und
Süden.
In der Bürgerversammlung wurden die Entwürfe insgesamt wohlwollend
beurteilt. Die Mehrheit der anwesenden Bürger sprach sich für den
Gestaltungsentwurf von Kolb Ripke Architekten aus.
[…]
Die Gestaltungsentwürfe wurden entsprechend dem Wunsch aus der
Bürgerversammlung ab 04.05.2015 für zwei Wochen öffentlich ausgestellt.
[…]
Städtebauliches Umfeld
Eine Entscheidung der Planung zur Einbindung in das städtebauliche Umfeld
mit Blick auf die Anbindungsbereiche (Brückenübergänge, Fuß- und
Radwegunterführung) wird baldmöglichst angestrebt, damit die erforderlichen
Maßnahmen an der Fuß- und Radwegunterführung einschließlich
Zugangsanlagen festgelegt werden können.
Die entsprechenden Planungsentwürfe werden in einer separaten Vorlage
vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.
---
DS 1513255 – Große Anfrage – Viktoriabrücke
Große Anfrage – DS 1513255
1) Wie ist der Planungsstand für die Sanierung der Viktoriabrücke einschließlich
der zu bauenden Rampe?
2) In welcher Weise wird der Alte Friedhof von den geplanten Maßnahmen,
darunter auch dem geplanten Kreisverkehr und der Rampe, berührt?
3) Wie wird sichergestellt, dass das Kulturdenkmal Alter Friedhof während der
Baumaßnahmen geschont wird und nach Abschluss der Maßnahmen in seinem
gesamten Umgang bewahrt bleibt?
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1513255ST2Seite 10 von 67
Seite 11
Für den Umbau der Viktoriabrücke wurde ein Gutachterverfahren durchgeführt,
in dem drei Planungsbüros ihre Vorstellung zur neuen Viktoriabrücke und des
städtebaulichen Umfelds entwickeln konnten. Die Entwürfe wurden von einer
Fachjury bestehend aus Mitgliedern der städtischen Ämter, Mitglieder des
Gestaltungsbeirates, der Parteien sowie interessierten Bürgern bewertet und in
einer Bürgerversammlung vorgestellt. Der hier präferierte Entwurf zur
Gestaltung der Viktoriabrücke einschließlich Verbindungsrampe wurde
anschließend im Rat am 18.06.2015 beschlossen, nach Vorberatung in der
Bezirksvertretung Bonn, im Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz sowie im Hauptausschuss. (DS-Nr. 1511819EB3)
Des Weiteren wurde die Planung des Kreisverkehrs an der Kreuzung
Thomastraße/ Am Alten Friedhof/ Rabinstraße im Hauptausschuss am
15.09.2015 beschlossen, nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Bonn, im
Bau- und Vergabeausschuss und im Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz. (DS-Nr. 1512324EB3) Zur Gestaltung des Umfelds,
insbesondere zur Fuß- und Radwegunterführung, wird noch ein alternativer
Entwurf gefertigt.
Dies vorausgeschickt kann zur Großen Anfrage Folgendes mitgeteilt werden:
1) Wie ist der Planungsstand für die Sanierung der Viktoriabrücke einschließlich
der zu bauenden Rampe?
Das Projekt Viktoriabrücke besteht aus vier Teilprojekten:
Teil 1) Brücke über die DB-Gleise mit den zugehörigen Rampenbauwerken
Die Brücke wird in zwei Abschnitten (jeweils halbseitig) abgebrochen und durch
einen Neubau ersetzt. Die Rampenbauwerke werden saniert. Mit dem Abbruch
wird im Sommer 2016 begonnen, Sperrpausen der Bahngleise sind von der DB
genehmigt. Mit Vorarbeiten wie der Erkundung der Leitungsbestände durch
Suchgräben wurde bereits begonnen. Die Finanzierung und Zuschusszusage
für dieses Los liegen vor, zurzeit wird die Ausschreibung für den Teilabbruch
der Brücke vorbereitet.
Teil 2) Straßenrampe Thomastraße
Die Viktoriabrücke wird um eine zweispurige Straßenrampe mit einem
einseitigen Gehweg ergänzt, der von der Viktoriabrücke in Richtung
Hauptbahnhof führt. Diese Rampe wird über dem Stadtbahntunnel und dem
heutigen provisorischen Fernbusbahnhof geführt. Die Rampe wird auf kurzem
Weg auf das Straßenniveau in Höhe des Friedhofes geführt. Ein erforderlicher
Lärmschutz der neuen Rampe wird durch transparente Glasscheiben erfolgen.
Für dieses Bauwerk ist noch eine gesonderte Planfeststellung erforderlich, die
2016 durchgeführt werden soll und Voraussetzung für die Förderfähigkeit
dieses Teilbauloses ist.
Teil 3) Fußgängertunnel unter den DB-Gleisen mit barrierefreiem Anschluss
Die barrierefreie Querung der DB-Gleise wird durch den Umbau der
vorhandenen Fußgängerquerung unter den Bahngleisen erfolgen. Der Tunnel
wird momentan zur Hälfte durch Stadtwerkeleitungen belegt. Im Endzustand
werden diese aus dem Tunnel entfernt und damit die nutzbare Breite
verdoppelt. Zusätzlich werden die Tunnelzugänge barrierefrei ausgebildet.Seite 11 von 67
Seite 12
Durch diese Rampen wird der Platzbedarf gegenüber den heutigen
Treppenanlagen vergrößert, die bisherigen Entwürfe gehen davon aus, dass
die Rampen zum Teil in der Rasenfläche vor dem Alten Friedhof angeordnet
werden, was zu kontroversen Diskussionen führte. Daher wurden die
Tunnelzugänge im Gestaltungswettbewerb ausgeklammert und eine neue
Planung angefordert, die dann noch zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Teil 4) Kreisverkehr Alter Friedhof
Bedingt durch die zusätzliche Rampe von der Viktoriabrücke in Richtung
Bahnhof und der Planung, den Bahnhofsvorplatz zukünftig auch über die
Rabinstraße anfahren zu können, wird im Kreuzungsbereich Thomastraße/ Am
Alten Friedhof/ Rabinstraße ein Kreisverkehr eingerichtet. Der Baubeginn ist für
das Frühjahr 2016 geplant, abhängig von der Bewilligung der beantragten
Zuschüsse und der Freigabe des Haushalts.
2) In welcher Weise wird der Alte Friedhof von den geplanten Maßnahmen,
darunter auch dem geplanten Kreisverkehr und der Rampe, berührt?
Von der Straßenrampe wird der Alte Friedhof nicht tangiert. Der Kreisverkehr
liegt im Kreuzungsbereich der drei anzuschließenden Straßen. Der Friedhof
und die Einfassung des Friedhofes werden durch die Baumaßnahme nicht
betroffen, gleiches gilt für die Baumstandorte auf der Wiese zwischen
Friedhofsmauer und Thomastraße. Die Auswirkungen der Rampen des
Fußgängertunnels können erst im Rahmen Neuplanung dieser Bauteile
bewertet werden.
3) Wie wird sichergestellt, dass das Kulturdenkmal Alter Friedhof während der
Baumaßnahmen geschont wird und nach Abschluss der Maßnahmen in seinem
gesamten Umgang bewahrt bleibt?
Der Friedhof und seine Einfassungswände werden in der Bauzeit nicht
angegriffen. Als Baustelleneinrichtungsfläche ist die Lagerfläche an der
Viktoriabrücke an der Endenicher Straße vorgesehen, zusätzlich die
auszubauenden Verkehrsflächen.
In der Bauzeit wird es eine provisorische Anbindung des Betriebshofes der
Gärtnerei auf dem Friedhof geben, die genaue Anbindung ist von der noch
nicht geplanten Anbindung des Fußgängertunnels abhängig.
Ergebnis Unterausschuss für Denkmalschutz 18.02.2016 – zur Kenntnis
genommen
---
DS 1610400 – Große Anfrage – Gestaltung der Viktoriabrücke und der
neuen Verbindungsrampe zur Thomastraße
Große Anfrage – DS 1610400Seite 12 von 67
Seite 13
1. Hat die DB Netz AG der Planung für die Viktoriabrücke und die neue
Verbindungsrampe zur Thomastraße auf Grundlage des Gestaltungsentwurfs
von Kolb Rinke Architekten zugestimmt?
2. Falls Ziffer 1 mit Nein beantwortet wird: Wurde zwischenzeitlich eine
alternative Lichtgestaltung für die Brücke erarbeitet und wenn ja, wie sieht
diese aus?
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1610400ST2
Die DB Netz AG hat die Unterlagen zum Lichtnetz über den Bahngleisen nach
Prüfung der Entwurfskonzepte in einer ersten Stellungnahme als „prinzipiell
zustimmungsfähig“ eingeschätzt. Für die endgültige Zustimmung ist das
Ausführungskonzept erneut zur Prüfung vorzulegen. Die Bahn hat die
endgültige Zustimmung an weitergehende Forderungen bezüglich Lichtfarbe,
nachträgliche Dimmbarkeit der Helligkeit sowie die Möglichkeit der Abblendung
durch Reflektoren zur Vermeidung einer Blendwirkung auf den Bahnbetrieb
abhängig gemacht. Die endgültige Planung ist der Bahn erneut zur Prüfung
einzureichen.
Der Entwurf des Büro Kolb Ripke sieht den Lichterhimmel nur für die
Stahlbrücke vor. Im Bereich der Zufahrtsrampen der Viktoriabrücke zwischen
Endenicher Straße und Hochstadenring sowie auf der Rampe Thomastraße ist
eine Standardbeleuchtung im Entwurf vorgeschlagen. Zur Vereinheitlichung der
Beleuchtung sollen in diesem Bereich, wie auch im Kreisverkehr Alter Friedhof
und beim nachfolgenden Ausbau der Rabinstraße, Leuchten vom Typ BEGA
8141 oder vergleichbar verwendet werden. Dieser Leuchtentyp wird bei BEGA
für die unterschiedlichen Beleuchtungsanforderungen in unterschiedlichen
Gehäusegrößen und Leuchtmittelbestückungen mit baugleichen Gehäusen
geführt und erlaubt, einen einheitlichen Leuchtentyp für verschiedenste
Anwendungsfälle einzusetzen. Sollte die endgültige Zustimmung der Bahn zum
Lichterhimmel aus technischen Gründen nicht erreichbar sein, könnte ohne
Änderung des sonstigen Beleuchtungskonzeptes der gleiche Leuchtentyp auf
der Stahlbrücke eingesetzt werden. Über das endgültige Prüfergebnis der DB
Netz AG wird die Verwaltung berichten.
Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 23.02.2016 –
zur Kenntnis genommen
---
DS 1610495 – Bürgerantrag – Thematisierung Auswirkung Planungen
Kreisverkehr Rabinstraße, Untertunnelung Endenicher Straße, Rampe
Viktoriabrücke für den Alten Friedhof
Bürgerantrag – DS 1610495
Im Namen der Fördergesellschaft Alter Friedhof beantrage ich, die Planungen
für die Gestaltung des Kreisverkehrs, vor allem die vorgesehene
Verkehrsführung (sowohl in der Bauphase als auch in der anschließenden
Nutzungsphase) und die Untertunnelung zur Endenicherstraße umgehend
öffentlich auszulegen sowie in Veranstaltungen zu erläutern, um betroffenen
Bürger*innen und Vereinen die Möglichkeit zu geben, ihre Anregungen undSeite 13 von 67
Seite 14
Einwände vorzutragen und somit zu vermeiden, dass irreparable Tatsachen
geschaffen werden.
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1610495ST3
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 07.04.2011, DS-Nr. 1110693, wurde
die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Erneuerung der Viktoriabrücke eine
zusätzliche Rampe mit Anschluss an die Rabinstraße zu realisieren. In den
weiteren Abstimmungsschritten wurde der Anschluss der Rampe an einen
Kreisverkehr in Höhe Alter Friedhof sowie die Nutzung des Fußgängertunnels
zur Querung der DB-Gleise geplant und im Hauptausschuss am 27.09.2012,
DS-Nr. 1212000, als Vorentwurf beschlossen. Für den Umbau der Viktoria-
brücke wurde ein Gutachterverfahren durchgeführt, in dem drei Planungsbüros
ihre Vorstellung zur neuen Viktoriabrücke und dem städtebaulichen Umfeld
entwickeln konnten. Die Entwürfe wurden von einer Fachjury bestehend aus
Vertretern der städtischen Ämter, Mitgliedern des Gestaltungsbeirates,
Vertretern der politischen Parteien sowie interessierten Bürgerinnen und
Bürgern bewertet und in einer Bürgerversammlung am 17.04.2015 präsentiert
und zur Diskussion gestellt. Der präferierte Entwurf zur Gestaltung der
Viktoriabrücke einschließlich Verbindungsrampe wurde in der Bezirksvertretung
Bonn, im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz und im
Hauptausschuss beraten und anschließend durch den Rat am 18.06.2015
beschlossen. (DSNr. 1511819 / 1511819EB3) Die Planung des Kreisverkehrs
an der Kreuzung Thomastraße/ Am Alten Friedhof/ Rabinstraße wurde nach
den Vorberatungen in der Bezirksvertretung Bonn, im Bau- und
Vergabeausschuss und im Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz durch den Hauptausschuss am 15.09.2015 beschlossen. (DS-
Nr. 1512324EB3) Für den Ersatzneubau der Brücke über die DB-Gleise erfolgt
der Baubeginn am 23.05.2016. Zum Bau der Rampe wird das
Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Die Beschlüsse zur Gestaltung des
Fußgängertunnels sowie die Anbindung ans Wegenetz sind von der bisherigen
Beschlussfassung ausgeklammert. Zur Gestaltung des Umfelds, insbesondere
zur Fuß- und Radwegunterführung, sowie zur Gestaltung der Wiese zwischen
Thomastraße und Friedhof wird eine weitere Bürgerbeteiligung stattfinden. Eine
zusätzliche Fußgängerquerung der DB-Gleise ist erforderlich, da weder die
Viktoriabrücke noch die Rampe Thomastraße die Anforderungen an die
Barrierefreiheit erfüllen. Mit der Ergänzung der Rad- und Fußwege werden die
Wegebeziehungen im Gesamtsystem Brücke/ Rampe/ Fußgängerquerung/
Kreisverkehr deutlich verbessert. Abkürzungen über den Friedhofsbereich oder
wie auf der heutigen Grünfläche erkennbar, können so in Zukunft verhindert
werden. Eine Reduzierung der Fahrbeziehungen im Kreisverkehr ist nicht
möglich, da zukünftig neben den heute vorhandenen Beziehungen, der
Anschluss der Rampe sowie eine weitere Fahrbeziehung in Richtung
Hauptbahnhof ermöglicht wird. Die im Bürgerantrag angesprochene
Signalanlage am Einmündungsbereich der Rampe auf der Viktoriabrücke ist in
der Planung bereits berücksichtigt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass
nur durch die vorgesehene Maßnahme Viktoriabrücke, Rampe und
leistungsfähiger Kreisel am Alten Friedhof eine optimale verkehrliche
Entlastung der Bornheimer Straße erreicht werden kann.
Ergebnis BV Bonn 19.04.2016 – Beschluss – DS 1610495EB4:
Zur Gestaltung des Umfelds, insbesondere zur Fuß- und Radwegunterführung,Seite 14 von 67
Seite 15
sowie zur Gestaltung der Wiese zwischen Thomastraße und Friedhof wird eine
weitere Bürgerbeteiligung stattfinden. An den Planungen für die Gestaltung des
Kreisverkehrs und der vorgesehenen Verkehrsführung wird festgehalten, da
durch diese Maßnahme (Viktoriabrücke, Rampe und leistungsfähiger Kreisel
am Alten Friedhof) eine optimale verkehrliche Entlastung der Bornheimer
Straße erreicht werden kann.
---
DS 1711452 – Große Anfrage – Viktoriabrücke: Ausschreibung und
Bauzeitenplan
Große Anfrage – DS 1711452
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Wie ist der Stand der Ausschreibungen für die
unterschiedlichen Arbeiten und Gewerke für die Sanierung der
Viktoriabrücke?
2. Kann nach aktuellem Stand der Bauzeitenplan eingehalten werden?
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1711452ST2
Auf die öffentliche Ausschreibung der Abbrucharbeiten der
Stahlbetonrampenwände auf der Ostseite der Viktoriabrücke ist kein Angebot
eingegangen. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten keine besonderen
Anforderungen, die den Bieterkreis etwa auf spezialisierte Unternehmen
einschränken. Insofern ist der Ausgang des Ausschreibungsverfahrens nicht
erklärbar.
Im Zuge des inzwischen eingeleiteten, nichtoffenen Vergabeverfahrens wurden
potentielle Bieter gezielt im Hinblick auf deren Bereitschaft zu einer Teilnahme
abgefragt. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass sich bis zu sieben mit Umbau- und
Abbrucharbeiten befasste Firmen an der beschränkten Ausschreibung
beteiligen
werden. Die
Unterlagen liegen den Firmen zur Kalkulation vor, die Submission ist für den
28.06.2017 geplant. Die Arbeiten sollen bis zum Jahresende abgeschlossen
sein. Wesentliche Verzögerungen für das Gesamtprojekt sind nicht zu
erwarten, da versucht wird, die Verzögerung im späteren Bauablauf
aufzufangen. Als nächstes Ausschreibungspaket wird der Neubau der Wände
auf der Ostseite sowie die Anpassung an den Widerlagerwänden der
Stahlbrückenauflager für den vorgesehenen Baubeginn im Januar 2018
vorbereitet. Die nächsten Sperrpausen sind zwischen dem
25.06.2018 und dem 07.09.2018 für die Verbreiterung der Brückenstützen
zwischen Stadtbahn und DB-Gleisen vorgesehen und schaffen die
Voraussetzungen für den Neubau der östlichen Brückenhälfte über den DB-
Gleisen.
Diese Sperrpausen bestimmen den weiteren zeitlichen Ablauf der
Gesamtmaßnahme und sind bereits fixiert. Die Zeitverschiebung aus der
erforderlichen Neuausschreibung hat auf diese Termine keinen Einfluss. Es
folgen der Neubau der östlichen Brücke über den Gleisen und die
anschließende Verkehrsumlegung auf die fertiggestelltenSeite 15 von 67
Seite 16
Brückenteile. Der Abbruch und Neubau der
westlichen Brückenhälfte erfolgt anschließend in einer Ausschreibung. Die
Sperrzeiten dieser Arbeitsschritte sind mit der Bahn vorbesprochen, eine
Genehmigung dieser Zeitfenster ist aber noch nicht erfolgt. Eine verbindliche
Festlegung der Gesamtfertigstellung (geplant sind ca. 3½ Jahre Bauzeit) ist
erst nach der Genehmigung dieser Sperrzeiten möglich. Für die Herstellung
der Rampe zur Thomastraße sind keine Sperrpausen
erforderlich.
Die Rampe stützt sich auf die fertiggestellte östliche Brückenhälfte der
Viktoriabrücke ab. Zum Bau ist eine Planfeststellung erforderlich, in der die
Rampe sowie die für die barrierefreie Bahnquerung erforderliche Fußgänger-
bzw. Radfahrerverbindung unter den DB-Gleisen enthalten sind. Grundlage der
Antragsunterlagen wird die noch zu beschließende Tunnelgestaltung und -
anbindung.
Ergebnis BV Bonn 04.07.2017 – zur Kenntnis genommen
---
DS 1712057 – Beschlussvorlage: Viktoriaunterführung und Umfeld –
Bürgerinformation zu den Vorplanungen
Beschlussvorlage – DS 1712057
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformation zur geplanten
Umgestaltung der Unterführung an der Viktoriabrücke (zwischen Am Alten
Friedhof und Endenicher Straße) und des Umfeldes auf beiden Seiten der Bahn
durchzuführen.
Begründung
Im Zusammenhang mit den Beschlüssen zur Viktoriabrücke (siehe u.a.
DSNummerngruppen 1212000 und 1511819) wurde vom Planungsausschuss
und der Bezirksvertretung Bonn beschlossen, Pläne zur Umgestaltung bzw.
Attraktivierung der Unterführung und des Umfeldes zu erstellen. Neben einer
verbesserten Wegeführung in Richtung Endenicher Straße sollte auch eine
neue Verbindung zur Hein-Moeller-Straße eingeplant werden, um auch den
Bereich Immenburgstraße besser aus der Innenstadt erreichen zu können. In
diesem Zusammenhang sind Rampenanlagen zu berücksichtigen, um die
Unterführung zukünftig barrierefrei nutzen zu können.
Im Ergebnis wurden nun zwei Varianten für eine mögliche Umgestaltung von
der Unterführung und dem Umfeld von dem beauftragten
Landschaftsarchitekturbüro „scape“ aus Düsseldorf erarbeitet.
Folgendes Konzept liegt den Planungen zu Grunde:
Städtebauliche Einbindung:
Die Unterführung an der Viktoriabrücke stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen
der Innenstadt/Nordstadt und der Bonner Weststadt dar. Darüber hinaus
werden bedeutende Zielpunkte wie die Universitätsstandorte in Poppelsdorf/
Endenich, der Bonner Hauptbahnhof, das Bonner Zentrum und das Gebiet umSeite 16 von 67
Seite 17
die Immenburgstraße/Karlstraße über die Unterführung verbunden.
Heute ist die Unterführung weder barrierefrei zugänglich noch besitzt sie
attraktive Zugänge; die Unterführung selber ist eng, dunkel und befindet sich in
einem schlechten Zustand.
Die Grünfläche am Alten Friedhof, durch die die Zuwegung zur Unterführung
gelegt werden soll, wirkt aktuell unstrukturiert und für den Aufenthalt unattraktiv.
Der markante Baumbestand und die Nähe zur historischen Friedhofsanlage
sind dagegen positiv zu werten.
Die im Dreieck zwischen Viktoriabrücke, Endenicher Straße und Bahnlinie
gelegene Freifläche (das sogenannte Viktoria-Dreieck) weist ebenfalls einen
erhaltenswerten Baumbestand auf und könnte in Zukunft als ein wichtiger
Baustein in einer Verbindungsachse in Richtung Immenburgstraße (über Hein-
Moeller-Straße) etabliert werden. Aktuell ist dieser Raum nicht begehbar, es
besteht keine direkte Anbindung in nord-westliche Richtung. Die bestehenden
Vegetationsflächen sind ungestaltet.
Vorausgegangene Planungsansätze:
In der vorausgehenden Planung des Architekturbüros „Kolb Ripke“ für die
Gestaltung der Viktoriabrücke und der Straßenauffahrt wurden erste Ideen
entwickelt, um die beiderseits der Bahntrasse liegenden Flächen in einem
einheit-lichen Gestaltungsduktus miteinander zu verbinden. Der Entwurf
zeichnet sich durch große, gradlinig verlaufende Rampen mit abgerundeten
Ecksituationen aus. Bei der Analyse dieser Planung konnten folgende
Problemstellen identifiziert werden:

Fläche am Alten Friedhof: Erfordernis zur Fällung der meisten
Bestandsbäume, die ursprünglich vorgesehene Rampe zwischen
Straßenrampe und Thomastraße wäre nicht barrierefrei realisierbar und würde
rechtwinklig auf die Unterführung zulaufen (mögliche Konfliktstelle im Tunnel),
barrierefreie Anbindung an Innenstadt und Bonn Hbf wäre nur umständlich auf
langem Wege möglich und der Betriebshof (Grünflächenamt) würde
umständlich erschlossen.

Sog. Viktoria-Dreieck: Rampenabwicklung wäre unrealistisch (Rampen zu
kurz, teilweise nicht realisierbar), erheblicher Eingriff in das angrenzende DB
Grundstück und unrealistische Feuerwehraufstellfläche (zu klein).
Entwurfsziele:
Aus diesen Rahmenbedingungen, Vorgaben und Planungsansätzen sind
folgende Ziele erarbeitet worden:
￿ Direkte barrierefreie Anbindungen der Innenstadt
￿ Baumbestand soweit möglich erhalten
￿ Park am Alten Friedhof aufwerten
￿ Eingriffe in Denkmalsubstanz vermeiden
￿ Westfläche erschließen und aufwerten
￿ Eingriffe in DB-Grundstück minimieren
￿ Feuerwehraufstellfläche für Gebäude an der Endenicher Straße gewähr-
leisten
Anpassung Rampenführung:
Ein wesentliches Problem der bisher angedachten Lösungen besteht darin,
dass aufgrund der Höhenlage der Tunnelöffnung am Friedhof keine direkte
Rampenanbindung in Richtung Innenstadt ausgebildet werden konnte. DaherSeite 17 von 67
Seite 18
wurde eine modifizierte Tunnelergänzung entwickelt, die eine direkte,
barrierefreie Anbindung der Innen- und Nordstadt ermöglicht:
Der Tunnel soll um 30 m verlängert werden. Das mit der Planung beauftragte
Büro „scape“ schlägt vor, die Rampe schon im Tunnel zu beginnen. Damit
erhöht sich die nördliche Anschlusshöhe um ca. 80 cm, was einer um 15 m
verkürzten Rampe außerhalb des Tunnels entspricht. Vor dem Friedhof soll die
Rampe schon im Bereich des vorhandenen Fußweges entwickelt werden, um
einerseits möglichst früh Höhe zu gewinnen, andererseits die prägnanten
Bestandsbäume möglichst wenig zu beeinträchtigen. In Abstimmung mit der
Denkmalpflege ist es gelungen, die Rampe in diesem Abschnitt schon bis ca.
60 cm abzusenken.
Aufbauend auf der neuen Rampenführung wurden zwei Vorentwurfsvarianten
entwickelt:
Variante „Stadtachsen“:
Die Variante „Stadtachsen“ zeichnet ein modernes, durch stringente
Wegeführungen geprägtes Bild. Die Rampenanlage verläuft im Bereich des
Friedhofs parallel zur Friedhofsmauer und knickt dann leicht in Richtung
Thomastraße zur Unterführung ab. So ist es möglich, die prägnante Platane
und die meisten Bestandsbäume zu erhalten. Der bestehende Weg vor dem
Friedhof bleibt ebenfalls bestehen. Zusätzlich wird der Friedhof mit einer
Treppenanlage auf direktem Wege an die Unterführung angebunden. Eine
weitere Treppenanlage schafft den Zugang vom Gehweg Thomastraße an die
Unterführung. Untergeordnet soll ein Zufahrtsweg entstehen, welcher den
bestehenden Betriebsstützpunkt des Grünflächenamtes auf dem Gelände des
Alten Friedhofs mit der Thomastraße verbindet.
Durch den Wegfall der von „Kolb Ripke“ geplanten Rampe parallel zur
Thomastraße kann diese Fläche nun als zusätzlicher Grünraum genutzt
werden. Durch eine Bepflanzung mit Alleebäumen wird der Blick in Richtung
der Verkehrsanlagen Thomastraße (Straßenrampe zur Viktoriabrücke) und der
DB Anlagen aufgewertet.
Die Rampenanlage auf Seiten der Weststadt schließt im Bereich
Wittelsbacherring / Endenicher Straße und Nidegger Straße / KarlFrowein-
Straße an die Bestandsbebauung an. Auf der Freifläche selbst können durch
die stringente Wegeführung viele der vorhandenen Gehölze erhalten werden.
Als zusätzliche Anbindung an den Kreuzungsbereich Endenicher Straße /
Herwarthstraße wird eine Treppenanlage vorgesehen, welche die Unterführung
auf kürzestem Weg mit den angrenzenden Stadtquartieren verbindet.
Um im Bereich der Endenicher Straße 6 (Ecke Herwarthstraße) eine
ausreichend große Feuerwehraufstellfläche zu gewährleisten, fallen in diesem
Bereich PKW Stellflächen weg, welche an anderer Stelle, nur wenige Meter
weiter westlich, wieder hergestellt werden.
Im Rahmen der Umgestaltung der Fläche des sog. Viktoria-Dreiecks ergibt sich
die Chance, auch die Endenicher Straße aufzuwerten. Dabei wird auf
bestehende Umbauplanungen der Stadt Bonn aufgebaut. Es gilt, den heute
überdimensioniert wirkenden Straßenraum attraktiver zu gestalten und eine
Platzsituation im Kreuzungsbereich Endenicher Straße / Herwarthstraße zu
etablieren. Darüber hinaus soll durch eine den Fassaden vorgelagerte
Baumreihe der Straßenraum grüner werden.
Die Baukosten für diese Variante werden auf ca. 3,66 Mio. Euro geschätzt. In
dieser Summe sind die Kosten für die Bauwerke, Freiflächen und die
Anpassungsmaßnahmen an den angrenzenden Verkehrsanlagen enthalten.Seite 18 von 67
Seite 19
Hinzu kommen ca. 2 Mio. Euro für die Leitungsumlegungen, die notwendig
sind, um die Personenunterführung wieder auf das ursprüngliche Maß
verbreitern zu können. Die Leitungen belegen heute einen Teilbereich der
Unterführung.
Variante „Im Fluss“:
Während die Formsprache in der ersten Variante die konsequente,
städtebauliche Anbindung nachzeichnet, baut die Variante „Im Fluss“ auf
historischen Planungen auf. Diese zeigen eine dem Friedhof vorgelagerte
kleine Parkanlage mit geschwungenen Rundwegen. Die Variante „Im Fluss“
orientiert sich an diesem Vorbild und interpretiert es auf moderne Weise neu.
Vor dem Friedhof wurde wieder eine Parkanlage mit geschwungenen Wegen
entwickelt, welche wie selbstverständlich, die Unterführung erschließen. Im
Süd-Westen wird diese radiale Formsprache konsequent weitergeführt.
Für diese Variante liegt eine Kostenschätzung von ca. 3,74 Mio. Euro
(zuzüglich ca. 2 Mio. für Leitungsumlegungen) vor. Beide Varianten
unterscheiden sich also hinsichtlich der Kosten kaum.
Lichtkonzept Unterführung: „Lichtraum“
Längere Unterführungen sind tendenziell Angsträume. Von daher kommt der
Beleuchtungssituation besondere Bedeutung zu. Licht eingesetzt als
Gestaltungselement wirkt hierbei unterstützend. Das vorgeschlagene Konzept
geht von folgender Grundidee aus:
Bis weit in das 19. Jahrhundert blieb die Fläche des heutigen Planungsgebiets
unbebaut und wurde landwirtschaftlich genutzt. Dieses, gegenüber der
heutigen Situation kaum noch vorstellbare Bild von Weite und Ruhe wird
gestalterisch aufgegriffen und in die Unterführung übertragen. Durch die
abstrakte Darstellung einer großzügigen Feldflur an den Wänden öffnet sich der
Raum optisch und konfrontiert den Nutzer überraschend mit dem historischen
Hintergrund des Areals. Die Feldflur wird durch seitlich in den Boden
eingelassene LED-Bänder auf die Wände der Unterführung projiziert. Um die
Dynamik von sich im Wind bewegenden Gräsern für den Besucher noch stärker
erfahrbar zu machen, sind Teilabschnitte der im Boden eingelassene LED-
Bänder Bestandteil einer sich langsam bewegenden Lichtinstallation, welche
den Tunnel zusätzlich belebt. Durch die LED-Bänder wird eine
flächendeckende Ausleuchtung stimmungsvoll gewährleistet.
Die Umsetzung des Lichtkonzeptes ist in den o.g. Kosten zur Herstellung der
Unterführung in Höhe von 238.000 Euro enthalten.
Kosten Leitungsumlegung
Auf Basis des ursprünglichen Verwaltungsentwurfes sind die Kosten für die
Maßnahmen an der Fußgänger- und Fahrradunterführung auf 2,8 Mio. Euro
geschätzt worden (DS-Nr. 1212000 – ohne Maßnahmen in den Grünflächen
und den angrenzenden Verkehrsanlagen). In diesem Betrag ist ein Kostenanteil
für die Leitungsumlegungen aus der bisher gesperrten Tunnelhälfte in Höhe
von ca. 2,0 Mio. Euro enthalten. Die Leitungsumlegungen sind unabhängig von
der gewählten Variante durchzuführen.
Nach Entscheidung über die Tunnelvariante sind die Planunterlagen
(einschließlich Kfz-Verbindungsrampe) zur Planfeststellung einzureichen. Nach
Planfeststellung kann der Förderantrag gestellt werden. Eine Förderung wurde
von Seiten des Zuschussgebers in Aussicht gestellt.
Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung zusammen mit dem
Büro „scape“ die beiden oben beschriebenen Varianten der ÖffentlichkeitSeite 19 von 67
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vorstellen und in diesem Zusammenhang über das erarbeitete Lichtraum-
Konzept für die Unterführung informieren.
Ergebnis BV Bonn 05.09.2017 – Beschluss
---
DS 1812836 – Einwohnerfrage: Viktoriabrücke
Einwohnerfrage – DS 1812836
Ich bitte um Auskunft, wie die Viktoriabrücke mit Gehsteigen,
Fahrradschutzstreifen und Fahrspuren beplant wird:
1. Wie breit sind diese in der jeweiligen Fahrtrichtung?
2. Wie breit wird die Brücke damit insgesamt?
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1812836
Die Viktoriabrücke war im bisherigen Ausbauzustand 19 m breit.
Im Rahmen der Erneuerung wird die Brücke im Bereich zwischen dem
südlichen Widerlager und der Rampe Thomastraße mit einer nutzbaren Breite
von 22,75 m erstellt.
Von der Rampe bis zum nördlichen Widerlager wird die nutzbare Breite 19,38
m betragen.
Mit Blick in Süd-Nord-Richtung (Richtung Kaiser-Karl-Ring) ist folgender
Querschnitt geplant:
Geh- und Radweg 4,00 m – 5,00 m
2 Fahrstreifen Richtung Süden je 3,25 m
Fahrstreifen Richtung Norden 3,25 m
Rechtsabbiegespur bis zur Rampe Thomastraße 3,25 m
Fahrradschutzstreifen 1,69 m – 1,75 m
Gehweg 3,00 m – 3,18 m
Ergebnis BV Bonn 27.11.2018 – zur Kenntnis genommen
---
DS 1813113 – Einwohnerfrage: Entwurf 2. Fortschreibung
Luftreinhalteplan 2019, Viktoriabrücke, Bornheimer Straße
Einwohnerfrage – DS 1813113
1. Welchen Sachstand haben die Maßnahmen Viktoriabrücke/Bornheimer
Straße:
- Wann wurden seitens der Stadt die für das Planfeststellungsverfahren für die
Rampe von der Viktoriabrücke zur Thomastraße erforderlichen Planungen,
Gutachten etc. der Bezirksregierung Köln als PlanfeststellungsbehördeSeite 20 von 67
Seite 21
übergeben?
- Wann ist mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bzw. dessen
Abschluss und damit der Erlangung von Baurecht für die Rampe zu rechnen?
- Für welches Haushaltsjahr ist die Finanzierung der Rampe (Fördermittel des
Landes, Eigenanteil der Stadt) eingeplant?
- Wann wird die in der Bürgerversammlung 2017 angekündigte Bürger-
beteiligung zum Vorentwurf der Bornheimer Straße für den Abschnitt von der
Ellerstraße bis zum Alten Friedhof durchgeführt?
- Wann ist mit dem Beschluss des Rates zur Entwurf- bzw.
Ausführungsplanung für die Umbauplanung Bornheimer Straße zu rechnen?
- Bis zu welchem Jahr stehen Städtebaufördermittel aus dem Projekt
Masterplan Innere Stadt für den Umbau der Bornheimer Straße noch zur
Verfügung?
- Für welches Haushaltsjahr sind die Eigenanteile der Stadt im Doppelhaushalt
2019/2020 für den Umbau der Bornheimer Straße eingeplant?
2. Ist davon auszugehen, dass die Straßenbaumaßnahme „Tausenfüßler“ zu
keinen weiteren Verzögerungen bei der Realisierung des Masterplanprojekts
Bornheimer Straße führen wird, falls nein, durch welche Maßnahmen wird die
Stadt sicherstellen, dass der Umbau der Bornheimer Straße im
Prognosezeitraum bis 2020 des Luftreinhalteplanes also vor Baubeginn des
Projekts Tausendfüßler umgesetzt sein wird:
- Kann zeitgleich mit dem Bau der Rampe der Umbau der Bornheimer Straße
im gesamten Abschnitt zwischen Ellerstraße und Alter Friedhof erfolgen?
- Falls nein, kann der Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstadenring
vorgezogen bzw. zeitgleich mit dem Bau der Rampe realisiert werden?
- Kann der Umbau der Kreuzung Bornheimer Straße, Viktoriabrücke,
Hochstadenring zusammen mit dem Bau der Rampe erfolgen
(verkehrslenkende Maßnahme, Sperrung einer Fahrtrichtung)?
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1813113ST2
1. Welchen Sachstand haben die Maßnahmen Viktoriabrücke/Bornheimer
Straße:
- Wann wurden seitens der Stadt die für das Planfeststellungsverfahren für die
Rampe von der Viktoriabrücke zur Thomastraße erforderlichen Planungen,
Gutachten etc. der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde
übergeben?
- Wann ist mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bzw. dessen
Abschluss und damit der Erlangung von Baurecht für die Rampe zu rechnen?
- Für welches Haushaltsjahr ist die Finanzierung der Rampe (Fördermittel des
Landes, Eigenanteil der Stadt) eingeplant?
Antwort
Die Anerkennung der Förderfähigkeit der Maßnahmen Verbindungsrampe und
Fußgängerunterführung ist abhängig von der Verbesserung für alle
Verkehrsarten. (Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Radfahrer sollen die in Länge
und Breite vergrößerte und barrierefrei ausgebaute Fußgängerunterführung
nutzen, der Kfz-Verkehr das neu geplante Rampenbauwerk.)
Dementsprechend muss die Planfeststellung für Rampe und Unterführung
gemeinsam beantragt werden. Seit Januar 2019 liegt eine detaillierte
Vorplanung für die Fußgängerunterführung vor, die eine Weiterführung der
Planungen zur Erstellung der abgabereifen PlanfeststellungsunterlagenSeite 21 von 67
Seite 22
ermöglicht. Der Planfeststellungsantrag soll bis Sommer 2019 eingereicht
werden. Planfeststellungsverfahren nehmen in der Regel mehr als ein Jahr in
Anspruch. Je nach Umfang und abhängig vom Schwierigkeitsgrad des
Verfahrens ist die Zeitdauer nur schwer abschätzbar. Die Verwaltung hofft,
dass im Sommer 2020 das Baurecht gegeben ist. Ein Einplanungsantrag für die
Verbindungsrampe ist gestellt, so dass die Bezirksregierung Köln das Projekt in
die Planung für die nächsten Jahre mitaufgenommen hat. In Abhängigkeit von
der weiteren Kostenentwicklung wird die Bezirksregierung Köln über
Änderungen informiert. Eigenanteile sind im Haushalt fortlaufend bis 2021
eingeplant.
- Wann wird die in der Bürgerversammlung 2017 angekündigte
Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf der Bornheimer Straße für den Abschnitt von
der Ellerstraße bis zum Alten Friedhof durchgeführt?
Antwort
Die Bürgerinformation hat am 22.03.2017 stattgefunden. Im Nachgang zu
dieser Veranstaltung haben bereits Gespräche mit Bürgern und
Gewerbetreibenden sowie Vertretern des Macke-Hauses stattgefunden. Die
geäußerten Anliegen und Wünsche wurden aufgenommen und sollen soweit
möglich in der noch zu erstellenden Entwurfs- und Ausführungsplanung
berücksichtigt werden.
- Wann ist mit dem Beschluss des Rates zur Entwurf- bzw.
Ausführungsplanung für die Umbauplanung Bornheimer Straße zu rechnen?
Antwort
Zunächst ist die Beschlussfassung zur Vorplanung abzuwarten. Danach kann
die Entwurfsplanung erarbeitet werden. Für den Abschnitt Bornheimer Straße
von der Ellerstraße bis zum Alten Friedhof wird dies frühestens in 2020
erfolgen, da hier Abhängigkeiten mit dem Planfeststellungsverfahren für die
Rampe von der Viktoriabrücke zur Thomastraße bestehen.
- Bis zu welchem Jahr stehen Städtebaufördermittel aus dem Projekt
Masterplan Innere Stadt für den Umbau der Bornheimer Straße noch zur
Verfügung?
Antwort
Die Fördermittel werden auf Basis der Entwurfsplanung neu beantragt.
- Für welches Haushaltsjahr sind die Eigenanteile der Stadt im Doppelhaushalt
2019/2020 für den Umbau der Bornheimer Straße eingeplant?
Antwort
Im Haushaltsplan sind 1,6 Mio. € für 2019 und 2,0 Mio. € für 2020 enthalten (für
den Abschnitt Lievelingsweg bis Hochstadenring).
2. Ist davon auszugehen, dass die Straßenbaumaßnahme „Tausendfüßler“ zu
keinen weiteren Verzögerungen bei der Realisierung des Masterplanprojekts
Bornheimer Straße führen wird, falls nein, durch welche Maßnahmen wird die
Stadt sicherstellen, dass der Umbau der Bornheimer Straße im
Prognosezeitraum bis 2020 des Luftreinhalteplanes also vor Baubeginn desSeite 22 von 67
Seite 23
Projekts Tausendfüßler umgesetzt sein wird:
- Kann zeitgleich mit dem Bau der Rampe der Umbau der Bornheimer Straße
im gesamten Abschnitt zwischen Ellerstraße und Alter Friedhof erfolgen?
- Falls nein, kann der Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstadenring
vorgezogen bzw. zeitgleich mit dem Bau der Rampe realisiert werden?
- Kann der Umbau der Kreuzung Bornheimer Straße, Viktoriabrücke,
Hochstadenring zusammen mit dem Bau der Rampe erfolgen
(verkehrslenkende Maßnahme, Sperrung einer Fahrtrichtung)?
Antwort
Straßen.NRW hat zugesichert, dass während der Baumaßnahmen am
Tausendfüßler zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung stehen. Daher
besteht keine Abhängigkeit zwischen den anstehenden Maßnahmen auf den
Autobahnen und den städtischen Baumaßnahmen. Eine Reduzierung des
Querschnittes zur gewünschten Verkehrsreduzierung in der Bornheimer Straße
im Abschnitt vom Hochstadenring bis Alter Friedhof soll erst erfolgen, wenn die
Rampe Viktoriabrücke in Betrieb ist. Die Arbeiten auf der Bornheimer Straße im
Abschnitt Hochstadenring bis Lievelingsweg können parallel zu den Arbeiten an
der Rampe erfolgen.
Ergebnis BV Bonn 14.02.2019 – Zur Kenntnis genommen
---
DS 1910097 – Bürgerantrag: Fertigstellung der Viktoriabrücke
Bürgerantrag – DS 1910097
1. Ich beantrage, dass die Viktoriabrücke unverzüglich fertiggestellt wird.
2. Ausführung wie die bewährte Kennedybrücke mit erhöhten Gehwegen und
Radwegen auf beiden Seiten zur Absicherung dieser schwächeren
Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone.
3. Leitplanken, Pfeiler, Laternen oder Blumenkübel o. ä. zum Schutz der
Fußgänger und Radfahrer vor dem Autoverkehr – zumindest an den
abschüssigen Gebäudeteilen
4. Etwaige Rampen Thomastraße, Querungen oder ähnliches werden erst
später angesetzt, da es offensichtlich noch nicht einmal ein
Planfeststellungsverfahren für diese Bauteile gibt.
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1910097ST4
zu 1:
Der Bauablauf zum Neubau der Brücke wird durch die Sperrpausen der DB
vorgegeben und kann nicht beschleunigt werden.
zu 2:
Die Brücke wird gemäß den gültigen Richtlinien gebaut. Alle maßgeblichen
Planungsgrundsätze für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer wurdenSeite 23 von 67
Seite 24
berücksichtigt. Die Anordnung der Radwege erfolgt gem. den Beschlüssen zum
Vorentwurf DS 1212000 und dem Gutachterwettbewerb mit öffentlicher
Bürgerbeteiligung und Einbindung des Gestaltungsbeirates gemäß DS
1511819. In Fahrtrichtung Endenich wird der Radweg auf dem
Brückenquerschnitt analog der Kennedybrücke auf dem Niveau des Gehweges
geführt, um ein Überfahren von zufahrenden Fahrzeugen von der Rampe
Thomastraße zu unterbinden. In Fahrtrichtung Hochstadenring wird der
Radweg auf Fahrbahnniveau geführt, im Bereich der Rampenanbindung durch
farbliche Markierung des Radweges abgesetzt.
zu 3:
Auf die Anordnung von Lampenmasten und Blumenkübel zur Trennung
gegenüber der Fahrbahn wurde bewusst verzichtet, um den zur Verfügung
stehen Verkehrsraum nicht punktuell einzuengen. Auf dem Brückenüberbau ist
ein Lichtnetz vorgesehen, auf den Rampen werden die Leuchtenmaste in
Geländer und Lärmschutzwand integriert.
zu 4:
Die Rampe zur Thomastraße wird erst nach der Fertigstellung der Brücke
hergestellt.
Ergebnis BV Bonn 22.01.2019 – Erledigt im Sinne der Stellungnahme der
Verwaltung
---
DS 1911157 - Große Anfrage: Sachstandsanfrage Viktoriabrücke
Große Anfrage – DS 1911157
Die Verwaltung wird gebeten über den weiteren Verlauf der Erneuerung der
Viktoriabrücke, deren Zu- und Abfahrten sowie die Gestaltung des Tunnels
unter den Bahngleisen zu berichten.
1. In welchem Zeitraum und zu welchem Zeitpunkt sind bis zur Fertigstellung
der Viktoriabrücke aktuell welche konkreten Maßnahmen geplant und können
die DB-Sperrpausen wie geplant eingehalten werden?
2. Konnten alle notwendigen Gewerke zur Fertigstellung ausgeschrieben und
vergeben werden und bewegen sich die Kosten bislang im Rahmen der
Kostenschätzungen?
3. Wer führt die Bauüberwachung vor Ort in welchen Zeitabständen durch, sind
im Rahmen der bisherigen Bauausführung Probleme mit den beauftragten
Firmen aufgetreten und wenn ja welche (ggf. nichtöffentliche Antwort)?
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1911157ST2
zu 1. und 2.
Viktoriabrücke inkl. Straßenbau:
Bis Ende 2021 sollen beide Brückenhälften und die Straßenrampen der
Viktoriabrücke fertiggestellt sein. Diese Leistungen sind im kürzlich vergebenenSeite 24 von 67
Seite 25
Auftrag enthalten. Zusätzlich steht noch die Ausschreibung und Herstellung des
Lichterhimmels mit vier Stahlpylonen aus. Die Montage soll ebenfalls bis Ende
2021 erfolgen.
Die Sperrpausen für das Hauptbaulos sind für die Jahre 2019 bis 2021
beantragt, aber bisher erst für 2019 freigegeben. Die Sperrzeiten 2020 sollen
bis Juli 2019 von der Deutschen Bahn freigegeben werden.
Für den Bau der Rampe und der Fußgängerunterführung sind aus heutiger
Sicht keine Sperrpausen erforderlich.
Unterführung und Wegebau Fußgängerunterführung:
Der Auftrag wird auf Seiten der Stadt in zwei Teilaufträgen bearbeitet.
Ein dritter Planungsauftrag wurde durch die SWB ausgelöst.
Der erste Teilauftrag beinhaltet die Planung der Wege, Grünanlagen und die
architektonische Gestaltung des Tunnels.
Der zweite Teilauftrag beinhaltet die konstruktive Planung und Berechnung des
Tunnels, der Tunnelverlängerung sowie Stützwände und Treppen.
Die Stadtwerke planen die neuen Leitungstrassen, die durch die geänderte
Wegeführung angepasst werden müssen. Zusätzlich ist eine Leitungstrasse
unter den DB Gleisen durch die SWB zu erstellen.
Die genauen Bauzeiten der SWB stehen noch nicht fest und der Bau der
Leitungstrasse bedarf noch der Abstimmung mit der DB. Es kann von einer
Planungs- und Bauzeit von ca. 1 Jahr ausgegangen werden. Die Arbeiten der
SWB sollten voraussichtlich im Zeitfenster von Sommer 2020 bis Ende 2020
abgeschlossen sein, so dass dann die Umbauten des Fußgängertunnels
gemeinsam mit der Rampe ausgeschrieben werden können. Sollten die SWB
mit der Leitungsverlegung schneller sein, kann der Fußgängertunnel
vorgezogen werden.
Rampe Thomastraße inkl. Straßenbau:
Der Antrag auf Planfeststellung wird im Sommer 2019 eingereicht. Die
geschätzte Prüfungszeit beträgt ca. 1 Jahr. Der Einplanungsantrag ist gestellt.
Der Finanzierungsantrag muss noch auf die Neuplanung des
Brückenüberbaus, mit den umfangreichen Änderungen aus dem
Gutachterverfahren, angepasst werden. Eine Finanzierungszusage ist erst
nach Vorlage der Plangenehmigung zu erreichen. Es folgen die Ausschreibung
und die Vergabe. Der Baubeginn wird Ende 2020 sein und die Bauzeit wird
voraussichtlich 1 Jahr betragen. Zum Baubeginn wird nach Zeitplanung die
Voraussetzung zum Auflagern der Rampenfahrbahn auf der tragfähigen
Teilbrücke gegeben sein.
Das eingeplante Ziel Ende 2021 komplett fertig zu werden, geht von der
Annahme aus, dass die Planfeststellung, der Förderbescheid zur Rampe
Thomastraße sowie die Sperrpausen termingerecht eingehen.
Zur bisherigen Baustellenabwicklung sowie zur Kostensituation befindet sich
eine Mitteilungsvorlage an den Bau- und Vergabeausschuss für die Sitzung am
16.05.2019 noch in der verwaltungsinternen Abstimmung.
zu 3)
Die Bauüberwachung ist durch den Einsatz eines externen Büros und durch
eine städtische Oberbauleitung täglich sichergestellt.
Die Belange und Abstimmungen der DB werden zusätzlich durch ein separates
Überwachungsbüro der DB ausgeführt.Seite 25 von 67
Seite 26
Ergebnis BV Bonn 04.06.2019 – Zur Kenntnis genommen
---
DS 1911587 – Mitteilungsvorlage: Viktoriabrücke Sachstandsbericht über
die Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme
Mitteilungsvorlage - DS 1911587
Mit dieser Mitteilungsvorlage soll ein Sachstandsbericht über die aktuelle
Kostenentwicklung zum Projekt Viktoriabrücke gegeben werden. Dies ist
zuverlässig erstmals zum jetzigen Zeitpunkt möglich, da mit dem Abschluss der
Ausführungsplanung für die Viktoriabrücke und der Entscheidung über die
Gestaltung der Fußgänger-/Fahrradunterführung Ende 2018 sowie der Vergabe
des Hauptauftrags zum Brückenneubau im März 2019 (DS-Nr. 1910752 –
nicht-öffentlich) und dem Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Bauzeit
nunmehr verlässliche Zahlen vorliegen, mit denen ein Ausblick auf die
Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme gegeben werden kann. Nachdem
bereits 2018 und 2019 in den Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses
mehrfach mündlich auf eine erhebliche Kostensteigerung hingewiesen worden
ist, können damit nun Beträge benannt werden.
So werden nach derzeitigem Stand die Kosten für die Gesamtmaßnahme
Erneuerung der Viktoriabrücke, Neubau der Verbindungsrampe zur
Thomastraße, Fußgänger-/Fahrradunterführung und Kreisverkehr Am Alten
Friedhof/ Thomastraße ca. 45,1 Mio. Euro betragen.
Weitere Kostenrisiken sind insbesondere mit den noch nicht in der
Ausschreibung befindlichen Projekten Rampe und Fußgänger-/Fahrrad-
unterführung verbunden, da hierfür noch ein gemeinsames Planfest-
stellungsverfahren erforderlich ist.
Die Kosten liegen damit deutlich über der Kostenschätzung in Höhe von 24,6
Mio. Euro aus dem Jahr 2012 (siehe DS-Nr. 1212000). Die seinerzeit früh-
zeitige Kostenschätzung basierte auf der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden
Konzeption.
Die höheren Kosten wurden dem Zuschussgeber mitgeteilt. Der Zuschussgeber
hat die Fortführung der Arbeiten genehmigt, so dass die Förderung von 60%
auch für die höheren Baukosten als gesichert gilt.
Seit Beginn der Maßnahme wurden mit dem halbseitigen Abbruch und der
Ertüchtigung der Brückenrampen die Grundlagen für den Brückenneubau
geschaffen. Die Ausführungsplanung für den Brückenneubau wurde parallel zur
Ausführung dieser Arbeiten erstellt und, wie zuvor erwähnt, Ende 2018
abgeschlossen.
Nachfolgend werden die Ursachen für die Kostenentwicklung im Einzelnen
dargestellt und die Hintergründe erläutert.
Kurzdarstellung der Maßnahmenentwicklung vor Baubeginn
Grundlage der Kostenschätzung vom Mai 2012 zur notwendigen Erneuerung
der Viktoriabrücke und der begleitenden Maßnahmen Rampe, Unterführung,
Kreisverkehr war der Verwaltungsentwurf, der zum Zeitpunkt der seinerzeitigen
Beratungen als Konzeption in der Vorplanungsphase vorlag und den Bau einer
klassischen Stahlbetonbrücke mit Stahlverbundträgern vorsah. (DS-Nr.Seite 26 von 67
Seite 27
1212000)
Auf Grundlage der Bestandspläne des Bauwerks sollte der weitaus größte Teil
der Rampenwände weiterverwendet werden. Dieser Entwurf fand vor dem
Hintergrund der nachfolgend herausgearbeiteten gestalterischen Ansprüche
keine Zustimmung.
In der Folge wurde ein Gutachterverfahren zur Überarbeitung der Brücken-
gestaltung mit mehreren Gestaltungsentwürfen durchgeführt.
Als Ergebnis des Gutachterverfahrens wurde 2015 der Gestaltungsentwurf
„Kolb/Ripke“ für die Brücke und die Verbindungsrampe ausgewählt, der eine
vollständige Überarbeitung der Vorentwurfsplanung erforderlich machte. Für
das Umfeld einschließlich Unterführung wurden weitere Gestaltungsentwürfe
gefordert. (DS-Nr. 1511819EB3)
Kostenentwicklung der einzelnen Aufträge
Halbseitiger Rückbau Überbau (ausgeführt)
Für den Rückbau der Viktoriabrücke (Ostseite) betrugen die Schätzkosten
700.000 Euro. Die Ausschreibung erbrachte drei Angebote. Die Beauftragung
erfolgte zum Mindestangebot von ca. 840.000 Euro (DS-Nr. 1610825). Die
weiteren Angebote beliefen sich auf 955.000 Euro bzw. 1.178.000 Euro.
Aufgrund verschiedener technischer Schwierigkeiten, die erst während des
Abbrucharbeiten erkennbar waren, beträgt die Abrechnungssumme ca.
1.200.000 €.
Halbseitiger Rückbau Unterbauten (ausgeführt)
Die Schätzkosten für den Rückbau der Brückenunterbauten betrugen
800.000 Euro. Auf die erste Ausschreibung waren keine Angebote einge-
gangen. Bei der nachfolgenden beschränkten Ausschreibung waren sieben
Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden. Hiervon haben nur zwei
Firmen ein Angebot abgegeben. Die Beauftragung erfolgte zum
Mindestangebot von ca. 780.000 Euro (DS-Nr. 1712157). Das weitere Angebot
belief sich auf 1.712.000 Euro.
Die Abrechnungssumme beträgt ca. 780.000 €.
Kanalbauarbeiten (in Ausführung)
Diese Maßnahme war in den ursprünglichen Planungen zur Erneuerung der
Viktoriabrücke nicht vorgesehen. Sie wurde erforderlich, da zwischen der alten
Rampenwand der nördlichen Rampe Westseite und der ersten Verbreiterung
der Rampe ein Stauraumkanal liegt, auf den ein Lastabtrag aus der Brückenlast
erfolgt. Der Stauraumkanal kann insbesondere durch die höheren
Verkehrslasten des Brückenbauwerks statisch nicht mehr nachgewiesen
werden, wovon ursprünglich ausgegangen worden war.
Weil nach Prüfung eine Bohrpfahlgründung bis unter die Sohle des Altkanals
wesentlich unwirtschaftlicher als der Neubau des Kanals außerhalb des
Lastabtragbereichs ist, wurde die Erneuerung des Kanals entschieden. Die
Maßnahme wurde mit Schätzkosten von 702.000 Euro ausgeschrieben. Die
Beauftragung erfolgte zum Mindestangebot von 912.000 Euro (DS-Nr. 1910081
– nicht öffentlich). Die weiteren Angebote lagen im Bereich von 1.015.000 Euro
- 1.500.000 Euro. Einschließlich bis dato bekannter Mehrkosten wird sich dieSeite 27 von 67
Seite 28
Abrechnungssumme voraussichtlich auf ca. 960.000 Euro belaufen.
Erhöhter Erneuerungsaufwand durch Neubau der Rampenwände und
Brückenpfeiler auf der Ostseite (in Ausführung)
Diese Maßnahme war in den ursprünglichen Planungen zur Erneuerung der
Viktoriabrücke nicht vorgesehen. Im Rahmen der erfolgten Teilabbrüche der
vorhandenen Bauteile wurde festgestellt, dass die bei der Planung zur
Verfügung stehenden Bestandspläne fehlerhaft waren. Die Stützwanddicken,
die Ausbildung der Stützwandfüße und die Gründungstiefen in Teilbereichen
waren in den Plänen nicht korrekt dargestellt.
Eine frühzeitigere Ermittlung dieser Defizite war nicht möglich, da
weitergehende zerstörende Prüfungen bzw. der Abriss von Bauteilen zur
Freilegung erst die Erkennbarkeit der Mängel ermöglichte.
Die zusätzliche Maßnahme wurde mit Schätzkosten von 4.054.000 Euro
ausgeschrieben und erbrachte zwei Angebote. Die Beauftragung erfolgte zum
Mindestangebot von 4.100.000 Euro. Das weitere Angebot belief sich auf
4.900.000 Euro.
Fahrleitungen, Fahrleitungsmaste, Kabeltrassen (in Ausführung)
Die DB hatte im vorgeschalteten Abstimmungsverfahren erforderliche
Maßnahmen an der DB-Trasse mit Kosten angegeben, die entsprechend in der
Planung berücksichtigt wurden. Nachträglich hat die DB weitere Maßnahmen
mitgeteilt, die ebenfalls infolge der Erneuerung der Viktoriabrücke erforderlich
werden. Die Mehrkosten betragen 700.000 €.
Brückenneubau
Die Arbeiten bis zur vollständigen Fertigstellung der Brücke, also der Neubau
der bereits abgebrochenen Ostseite, der Abbruch der Westseite sowie deren
vollständiger Neubau, wurden nach Fertigstellung der Ausführungsplanung mit
Schätzkosten von ca. 18.530.000 Euro ausgeschrieben. Die Ausschreibung
erbrachte zwei Angebote. Die Beauftragung erfolgte zum Mindestangebot von
ca. 20.800.000 Euro (DS-Nr. 1910752 – nicht öffentlich). Das weitere Angebot
belief sich auf 26.800.000 Euro.
In der Zusammenfassung ergibt sich derzeit folgender Kostenstand nur für die
Brücke:
- Halbseitiger Rückbau Überbau 1.200.000 €
- Halbseitiger Rückbau Unterbauten 780.000 €
- Kanalbauarbeiten 960.000 €
- Neubau der Rampenwände und Brückenpfeiler 4.100.000 €
- Fahrleitungen, Fahrleitungsmaste, Kabeltrassen 700.000 €
- Brückenneubau 20.800.000 €
Summe 28.540.000 €
Allgemeine Ursachen für Kostensteigerungen
Die Ausschreibungsergebnisse mit häufigen Schätzkostenüberschreitungen
und geringem Bieterinteresse spiegeln die derzeitige wirtschaftliche Lage im
Baubereich wieder. Die Firmen haben einen hohen Auslastungsgrad und geben
daher keine oder hohe Angebote ab. Diese Entwicklung hat sich in den
vergangenen drei Jahren bei einer Vielzahl von Ausschreibungen im
Tiefbaubereich gezeigt. Maßnahmen, die eine besondere technische
Spezialisierung erfordern, sind hiervon noch stärker betroffen.
Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Kostenschätzungen im Jahr 2012Seite 28 von 67
Seite 29
sowie auch bei der Vorstellung der Gestaltungsentwürfe im Jahr 2015 nicht
absehbar. Bis vor etwa fünf Jahren waren eher Schätzkostenunterschreitungen
im Tiefbau die Regel.
Die Verzögerungen, die im Wesentlichen durch das vorgeschaltete
Gutachterverfahren zur Findung eines mehrheitsfähigen Entwurfs entstanden
sind, haben sich insofern auf die Kostenentwicklung ausgewirkt. Bemessen an
der Steigerung der Baupreisindices liegt diese Kostensteigerung für
ausgeführte und beauftragte Maßnahmen überschlägig bei mindestens 2,5 Mio.
Euro.
Das Tiefbauamt geht davon aus, dass sich bei Abkühlung der allgemeinen
Auftragslage eine gegenläufige Entwicklung der Angebotspreise ergeben kann.
Ausblick/Ergebnis der weiteren Teilmaßnahmen
Lichterhimmel
Der Lichterhimmel ist Bestandteil des im Gutachterverfahren vorgelegten
Gestaltungsentwurfs „Kolb/Ripke“. Für diese Lichtgestaltung durch ein
Lichternetz über der Brücke liegt zwischenzeitlich die Statik vor, letzte
Versuche zur Dauerhaftigkeit der Lampenaufhängungen und
Schwingungsanfälligkeit der ca. 100 Meter gespannten Abhängungen werden
im Windkanal getestet, um ein Aufschaukeln des Netzes auszuschließen. Die
Kosten für den Lichterhimmel einschließlich der vier Tragmaste führen zu
Mehrkosten von mindestens 1.500.000 Euro gegenüber der Ursprungsplanung.
Zum Zeitpunkt der Vorstellung der Gestaltungsentwürfe waren die Mehrkosten
von Seiten des beauftragten Objektplanungsbüros auf 880.000 Euro geschätzt
worden.
Wie bei allen bis dato beauftragten Teilmaßnahmen ist eine Überschreitung der
aktualisierten Schätzkosten im Rahmen der Ausschreibung nicht
auszuschließen.
Rampe Thomastraße
Für die Verbindungsrampe zur Thomastraße waren die Schätzkosten auf Basis
der Vorplanung (Konzeption) im Jahr 2012 mit 7.100.000 Euro angegeben
worden (Kostenschätzungsübersicht - DS-Nr. 1212000).
Aus der noch durchzuführenden Ausarbeitung der Planung im Rahmen des
jetzt anlaufenden Planfeststellungsverfahrens und der sich daran
anschließenden Ausführungsplanung können sich noch Anpassungen der
Schätzkosten ergeben. Angesichts der dynamischen Entwicklung des Marktes
kann auch hier nicht ausgeschlossen werden, dass die im Rahmen der
Ausschreibung eingehenden Angebote höher ausfallen.
Fußgänger-/Fahrradunterführung Alter Friedhof
In der ursprünglichen Kostenschätzungsübersicht im Jahr 2012 waren die
Kosten für die Unterführung unter den DB-Gleisen auf Basis der damaligen
Konzeption mit 2.800.000 Euro angegeben. Für die Gestaltung der
Unterführung fand weder der Verwaltungsentwurf noch einer der
Gutachterentwürfe eine politische Mehrheit. Entsprechend der
Beschlussfassung im Jahr 2015 (DS-Nr. 1511819EB3) wurden zwei weitere
Gestaltungsentwürfe mit Schätzkosten in etwa doppelter Höhe erstellt und im
September 2017 vorgestellt (DS-Nr. 1712057).
Unter Auswahl des Gestaltungsentwurfes Variante „Im Fluss“ ist die Freigabe
der Vorplanung mit Schätzkosten von 5.740.000 Euro im Rat am 27.09.2018
erfolgt (DS-Nr. 1811885). Auf Basis dieser Vorplanung wird zurzeit dieSeite 29 von 67
Seite 30
Ausführungsplanung erstellt, in deren Rahmen sich ebenfalls noch eine
Anpassung der Schätzkosten ergeben kann.
Auch hier werden die Schätzkosten angesichts der Marktlage wenig belastbar
sein.
Kreisverkehr Am Alten Friedhof/Thomastraße und Ausbau der Thomastraße
vom Kreisverkehr bis unterhalb Brücke
Die Kosten für diese Maßnahmen wurden im Jahr 2012 auf insgesamt
2.200.000 Euro geschätzt.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes wurde 2016 mit Schätzkosten von 950.000
Euro ausgeschrieben. Die Beauftragung und die Ausführung der
Straßenbauarbeiten sind im Rahmen dieser Schätzkosten erfolgt.
Der Ausbau der Thomastraße vom Kreisverkehr bis zur Brücke wird nach
Fertigstellung der Verbindungsrampe ausgeführt. Die Schätzkosten für diese
Teilmaßnahme betragen 1.250.000 Euro.
- - -
Unter Rückgriff auf die frühzeitige Kostenschätzung aus 2012 und die
Schätzung zum Gestaltungsentwurf Kolb/Ripke aus 2015 werden in der
nachfolgenden Übersicht die seinerzeitigen Schätzkosten und der aktuelle
Kostenstand und -ausblick gegenübergestellt.
Kostenschätzung/Kostenstand Mai 2012 März 2019
Erneuerung Stahlbrücke 9.600.000 €
Sanierung/Erneuerung
Vorlandbrücken 2.900.000 €
28.540.000 €
Lichterhimmel 880.000 €
(Mai 20105) 1.500.000 €*
Verbindungsrampe
zur Thomastraße 7.100.000 € 7.100.000 €*
Fußgänger-/Fahrradunterführung 2.800.000 € 5.740.000 €*
Neubau Kreisverkehr und
Ausbau Thomastraße 2.200.000 € 2.200.000 €
Gesamt 25.480.000 € 45.080.000€
* Es handelt sich hierbei noch um die Schätzkosten vor Erstellung der
Ausführungsplanung bei denen Abweichungen im Zuge der weiteren
erforderlichen Planung und Ausschreibung nicht unwahrscheinlich sind.
Fazit:
Im Ergebnis ist eine erhebliche Abweichung zwischen der Schätzkosten-
übersicht und den voraussichtlichen tatsächlichen Kosten der Maßnahme inSeite 30 von 67
Seite 31
Höhe von ca. 19.600.000 Euro gegeben.
Gestalterische Vorgaben fließen hierin mit einem Anteil von ca. 4.300.000 Euro
ein. Aus statischen Gründen erforderliche Zusatzmaßnahmen, zum Teil wegen
der nicht korrekten Bestandspläne, haben einen Anteil von ca. 5.100.000 Euro,
zusätzliche Leitungsmaßnahmen für die DB von ca. 700.000 Euro.
Von den verbleibenden ca. 9.500.000 Euro ist ein nicht unerheblicher Anteil der
Entwicklung der Baupreise geschuldet.
Möglichst genaue Schätzungen des entstehenden Aufwands sind zur
Entscheidungsfindung im Vorfeld einer solchen Maßnahme grundsätzlich
unverzichtbar. Dies bedingt jedoch eine abschließende belastbare Planung.
Der Maßnahmenbeginn war jedoch zeitlich wegen des Bauwerkszustands und
wegen der mit erheblichem Vorlauf abgestimmten DB-Sperrpausen nicht
aufschiebbar. Gleichzeitige Verzögerungen im Planungsablauf, die sich in der
Aufarbeitung der im Rahmen der Rückbauarbeiten festgestellten Defizite an
den Rampenwänden und Brückenpfeilern fortsetzten, ermöglichten auch
weiterhin keine abschließende belastbare Kostenschätzung. Die
Herangehensweise an die Planung auf Grundlage der Bestandspläne kann
hierbei nicht kritisiert werden. In Kenntnis des tatsächlichen Zustands wären
diese zusätzlichen Arbeiten mit dem entsprechenden Kostenansatz eingeplant
worden. Mit der letztendlichen Fertigstellung der Planung für die Brücke sind
die Grundlagen für belastbare Kostenschätzungen nunmehr zu einem späten
Zeitpunkt gegeben.
Im Hinblick auf die bei den Brückenuntersuchungen in den Jahren 2006 und
2009 festgestellten erheblichen Schäden an der Viktoriabrücke und die
Entscheidung zum Bau einer Verbindungsrampe zur Thomastraße war die
Entscheidung zur Erneuerung der Brücke allerdings alternativlos, so dass im
Grundsatz auch in Kenntnis der tatsächlich entstehenden höheren Kosten die
gleiche Beschlussempfehlung erfolgt wäre.
Ergebnis Bau- und Vergabeausschuss 13.06.2019 – Zur Kenntnis genommen
---
DS 1910404 – Bürgerantrag: Ersatz der Lichtsignalanlagen Viktoriabrücke/
Endenicher Straße durch einen Zebrastreifen
Bürgerantrag – DS 1910404
Der Antrag ist auf einen Ersatz der Lichtsignalanlage Viktoriabrücke/Endenicher
Straße durch einen Zebrastreifen gerichtet.
„da ich selbst in der Nähe der Viktoriabrücke wohne, merke ich tagtäglich, wie
die Ampel auf der rechtsabbieger Spur von der Viktoriabrücke hin zur
Endenicher Straße den Verkehr behindert: Weil es lange dauert, bis die Ampel
für Fußgänger grün wird, gehen sehr viele einfach über rot. Das führt oft zu
gefährlichen Situationen. Wenn die Ampel für die Autofahrer auf rot steht,
kommt es oft zu Rückstaus auf der Viktoriabrücke, wodurch der dortige Verkehr
blockiert wird. Deshalb bitte ich, zu prüfen, ob diese Ampel durch einen
Zebrastreifen ersetzt werden kann. Die Autos müssen dort ohnehin abbremsen,
um die Vorfahrt zur Endenicher Straße zu gewähren. So könnte der VerkehrSeite 31 von 67
Seite 32
deutlich flüßiger für alle Beteiligten laufen und wäre weniger gefährlich.“
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1910404ST4
Da von der Viktoriabrücke nach rechts zur Endenicher Straße abbiegende
Fahrzeuge in erster Linie den vorfahrtberechtigten Verkehr der Endenicher
Straße beachten, nicht aber eventuell querenden Fußgänger- und Radverkehr,
wird der Wegfall der signalgeregelten Fußgängerquerung aus
Sicherheitsgründen derzeit verwaltungsseitig abgelehnt. Die Wartezeit beträgt
30 Sekunden. Eine weitere Reduzierung ist aufgrund der Randbedingungen
nicht möglich.
Ergebnis BV Bonn 12.03.2019 – Bürgerantrag abgelehnt entsprechend
Stellungnahme der Verwaltung
---
DS 1910604 – Einwohnerfrage: Umsetzung Nachhaltigkeitsstrategie
Viktoriabrücke, Bornheimer Straße
Einwohnerfrage BV Bonn – 09.07.2019 – DS 1910604
1. Wann hat der Oberbürgermeister die Notwendigkeit einer gemeinsamen
Planfeststellung erkannt, diese gegenüber den zuständigen Ratsgremien
kommuniziert und worin konkret ist diese begründet (geänderte fachtechnische
Regelwerke oder geänderte Förderrichtlinien etc.)?
2. Warum verzichtet der Oberbürgermeister auf die schnellstmögliche
Umsetzung des Ziels der Nachhaltigkeitsstrategie, dass alle Menschen in Bonn
frei von gesundheitlichen Belastungen durch Luftverschmutzung und
gesundheitsschädlichen Umgebungslärm leben sollen:
- warum wurde die Planung für den Tunnel nicht vorangetrieben, um
schnellstmöglich die gemeinsame Planfeststellung durchführen zu können,
- warum wurde anders als bei der Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan
angekündigt, die Vorplanung nicht im Herbst 2018 zur Beratung vorgelegt,
- wird des zur geänderten Vorplanung nach den Einzelgesprächen noch eine
Bürgerinformation für alle Anlieger zu den vorgenommenen Änderungen
geben,
- warum wird die Entwurfsplanung für den Abschnitt Ellerstraße bis
Hochstadenring nicht fortgeführt, obwohl für diesen Abschnitt
Haushaltsmittel bis 2020 eingeplant sind und hier keine Abhängigkeiten zur
Rampe gesehen werden,
- warum kann dieser Abschnitt zeitgleich mit der Rampe aber nicht früher
gebaut werden,
- hat die Stadt die für die Fördermittel für das Masterplanprojekt Bornheimer
Straße verfallen lassen, warum müssen diese neu beantragt werden.
Stellungnahme der Verwaltung – DS 1910604ST2Seite 32 von 67
Seite 33
zu 1): Wann hat der Oberbürgermeister die Notwendigkeit einer gemeinsamen
Planfeststellung erkannt, diese gegenüber den zuständigen Ratsgremien
kommuniziert und worin ist diese begründet (geänderte fachtechnische
Regelwerke oder geänderte Förderrichtlinien etc.)?
A: Der Neubau einer Straße, die größere Außenwirkung entfaltet und
Grundstückseigentümer betrifft, bedarf einer planungsrechtlichen Grundlage, so
dass für die neue Straßenverbindung zwischen Alter Friedhof und
Viktoriabrücke ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Da die
Viktoriabrücke keine barrierefreie Gleisquerung darstellt, ist der Umbau des
heutigen Fußgängertunnels erforderlich, um für mobilitätseingeschränkte
Personen und Radverkehr erstmalig eine solche Querung herzustellen. Erst
durch die Verknüpfung beider Verkehrswege kann die Verbindungsrampe
zwischen Brücke und Thomasstraße so schmal ausgebildet werden, dass ein
Bau in der dort sehr beengten Fläche möglich wird. Planfeststellung und auch
Finanzierungsanträge werden daher für beide Teilprojekte gemeinsam gestellt.
Zu 2): Warum verzichtet der Oberbürgermeister auf die schnellstmögliche
Umsetzung des Ziels der Nachhaltigkeitsstrategie, dass alle Menschen in Bonn
frei von gesundheitlichen Belastungen durch Luftverschmutzung und
gesundheitsschädlichen Umgebungslärm leben sollen:
- warum wurde die Planung für den Tunnel nicht vorangetrieben, um
schnellstmöglich die gemeinsame Planfeststellung durchführen zu können,
A: Die gemeinsame Planfeststellung wurde mehrfach in den zuständigen
Ratsgremien kommuniziert, u. a. in den DS-Nrn. 1711452ST2 und 1712057.
- warum wurde anders als bei der Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan
angekündigt, die Vorplanung nicht im Herbst 2018 zur Beratung vorgelegt,
A: Aufgrund der notwendigen Bearbeitung weiterer ebenfalls mit hoher Priorität
versehenen Projekte im Stadtgebiet und wegen noch nicht zu einem Konsens
geführten verwaltungsinternen Abstimmungen zu Baumstandorten in Bezug auf
vorh. Grundleitungen konnte die Vorplanung noch nicht fertiggestellt werden.
- wird es zur geänderten Vorplanung nach den Einzelgesprächen noch eine
Bürgerinformation für alle Anlieger zu den vorgenommenen Änderungen geben,
A: Es wird auf die Stellungnahme 1813113ST2 verwiesen:
„Die Bürgerinformation hat am 22.03.2017 stattgefunden. Im Nachgang zu
dieser Veranstaltung haben bereits Gespräche mit Bürgern und
Gewerbetreibenden sowie Vertretern des Macke-Hauses stattgefunden. Die
geäußerten Anliegen und Wünsche wurden aufgenommen und sollen soweit
möglich in der noch zu erstellenden Entwurfs- und Ausführungsplanung
berücksichtigt werden.“
- warum wird die Entwurfsplanung für den Abschnitt Ellerstraße bis
Hochstadenring nicht fortgeführt, obwohl für diesen Abschnitt Haushaltsmittel
bis 2020 eingeplant sind und hier keine Abhängigkeiten zur Rampe gesehen
werden,
A: Der Ausbau der Bornheimer Straße ist in zwei Abschnitte unterteilt. DerSeite 33 von 67
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Abschnitt Lievelingsweg bis Ellerstraße soll zuerst als Vorplanung den
politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden und befindet sich in der
verwaltungsinternen Abstimmung. Es folgt der zweite Abschnitt Ellerstraße bis
Alter Friedhof, der Teil des Masterplans ist und somit als Gesamtabschnitt
diesem Förderweg zugeordnet ist.
- warum kann dieser Abschnitt zeitgleich mit der Rampe aber nicht früher
gebaut werden,
A: Der Querschnitt der Bornheimer Straße zwischen Hochstadenring und Alter
Friedhof kann erst reduziert werden, wenn die Rampe in Betrieb genommen
wurde.
- hat die Stadt die für die Fördermittel für das Masterplanprojekt Bornheimer
Straße verfallen lassen, warum müssen diese neu beantragt werden.
A: Die Maßnahme konnte aufgrund der o.g. zeitlichen Rahmenbedingungen
nicht im ersten Förderantrag der Stadt Bonn zum Masterplan Innere Stadt zur
Umsetzung kommen. Die Planungen sind durch den ersten Förderantrag
mitfinanziert worden. Es ist in Vorbereitung einen neuen Förderantrag zu
stellen und ggfls. diese Maßnahme erneut anzumelden.
Ergebnis BV Bonn 09.07.2019 – Zur Kenntnis genommen
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DS 190331 - DS alt: 1912777 - Große Anfrage: Zeitplan zur Fertigstellung
des Verkehrsbereiches Viktoriabrücke - Rampe Rabinstraße - Bornheimer
Straße
Große Anfrage – DS 190331
Wie sieht der aktuelle Zeitplan für Ausschreibungsbeginn, Baubeginn und
Fertigstellung aus für
· die Viktoriabrücke als Straße sowie den Leuchtenhimmel und die
Lärmschutzwände?
Sind dazu alle Ausschreibungen mit Zeitplan erfolgt und welche Arbeiten
sind beauftragt? Erfolgen die Arbeiten an den Rampen Nord-West und Süd-
West dieses Mal gleichzeitig?
· die mit der Brücke verbundenen Rampe zur Rabinstraße?
Brücke und Rampe wurden als Gesamtbauwerk vorgestellt. Man erfährt
nun, dass das zwei Projekte seien. Was sind die Gründe und die
Auswirkungen auf den Zeitplan?
· die Umgestaltung der Bornheimer Straße?
Mit Fertigstellung der Rampe soll eine Verkehrsumleitung auf der
Bornheimer Straße erfolgen. Wie wirken sich die zeitlichen Verschiebungen
bei Brücken- und Rampenbau auf die Planungen für die Bornheimer Straße
aus?Seite 34 von 67
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Stellungnahme der Verwaltung – DS 190331-2
Viktoriabrücke
Mit dem letzten erfolgten Teilauftrag wurden die Arbeiten zur Fertigstellung der
östlichen Brückenplatte sowie der Straßenbau auf diesem Teilüberbau und den
fertiggestellten Rampenteilen beauftragt.
Zusätzlich sind in diesem Auftrag die Verkehrsumstellung auf die fertige
Teilbrücke, der Abbruch und Neubau der nord- und südwestlichen
Rampenwände und der zweite Teil des Überbaus beauftragt.
Ebenso sind die Geländer und die Lärmschutzwände in diesem Auftrag
enthalten.
Die Ausschreibung für den Lichterhimmel und die zugehörigen Stahlstützen soll
Anfang 2021 erfolgen. Die Montage kann erst gegen Ende der
Brückenbauarbeiten im IV. Quartal 2021 erfolgen. Die Montage der Tragstützen
und Abspannungen kann erst nach Fertigstellung der Widerlager und
Überbauten der Brücke erfolgen, wenn beide Brückenteilstücke gekoppelt
werden. Die Rückverankerungen der Masten und entsprechende Fußplatten
werden im bereits beauftragten Baulos vorbereitet und eingebaut.
Rampe Rabinstraße
Der Planfeststellungsantrag für die Rampe und die
Fußgängerunterführung wird Ende 2019 eingereicht.
Nachdem die Entscheidung zur Anbindung der Fußgängerunterführung gefallen
ist, können die Stadtwerke die erforderlichen Änderungen an der
Leitungsplanung für die Verlegung der Leitungen aus dem vorhandenen
Fußgängertunnel in einen neuen Leitungsdüker vornehmen. Durch die
Neugestaltung der Zugangsrampen werden Änderungen an den Trassen-
planungen erforderlich.
Die Rampe liegt auf dem bis Mitte 2020 fertiggestellten Brückenteil auf. Bei
Planfeststellung im Jahr 2020 ist ein Baubeginn der Rampe in 2021
vorgesehen und aus heutiger Sicht erreichbar.
Brücke/Rampe allgemein
Durch die unterschiedlichen Planungs- und Genehmigungsanforderungen
sowie die unterschiedlich weit fortgeschrittene Beschlussfolge für
Viktoriabrücke, Rampe Rabinstraße und Fußgängertunnel wurde bereits
frühzeitig eine Teilabwicklung der Einzelprojekte angestrebt, damit die Einflüsse
aus den Beschlussfassungen und Genehmigungsverfahren in der Planung und
der Vergabe der Teilbaulose berücksichtigt werden können. Die erforderlichen
Anpassungen an die Freigabe der DB-Bahnsperrpausen müssen ebenfalls in
die jeweiligen Teillose eingepflegt werden. Auf die Gesamtfertigstellung ergibt
sich durch die Aufteilung in Teilgewerke keine Verzögerung. Die Teillose
können nur nacheinander abgewickelt werden, da sie an die Vorleistungen der
vorangehenden Baulose anknüpfen müssen.
Bornheimer Straße
Nach derzeitigem Zeitplan – Vorplanung 2020, Ausführungsplanung und
Ausschreibung 2021 – ist ein Baubeginn ab Ende 2021 möglich.
Ergebnis BV Bonn 05.11.2019 – Zur Kenntnis genommenSeite 35 von 67
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DS 190147 --- DS alt: 1912436 – Bürgerantrag: Änderung der geplanten
Verkehrsführung zwischen dem Alten Friedhof und der Viktoriabrücke
Bürgerantrag – DS 190147
Wir beantragen, die geplante Verkehrsführung auf der Rampe am Alten
Friedhof dergestalt zu ändern, dass es für den MIV nur eine Abfahrt von der
Viktoriabrücke zum Kreisel
gibt, aber keine Auffahrt vom Kreisel zur Viktoriabrücke.
Der MIV auf die Brücke sollte wie bisher über die Bornheimer-Straße bis zum
Hochstaden-Ring und von dort als Linksabbieger mit gesonderter
Ampelschaltung auf die Brücke geführt werden. Wir schlagen also einen
Ringverkehr vor: Auf die Viktoriabrücke wie bisher über die
Bornheimer-Straße / Hochstaden-Ring, von der Brücke abwärts über die
Rampe zum Kreisel.
Damit wäre das klimaschädliche Anfahren am Berg auf der Rampe hinfällig, die
Ampel oben auf der Brücke würde entbehrlich, der Verkehrsfluss auf der
Brücke würde flüssiger und es würde Platz geschaffen für breite Fuß- und
Radwege auf der Rampe.
Stellungnahme der Verwaltung – DS 190147-01
Die vorgeschlagene Verkehrsführung steht dem Ziel der Reduktion der
Verkehrsbelastung auf der Bornheimer Straße entgegen. Die Bornheimer
Straße soll vom Durchfahrtsverkehr entlastet werden. Ohne eine Reduktion der
Verkehrsbelastung wäre die geplante Straßenumgestaltung mit verändertem
Querschnitt und einer Verbesserung des Radverkehrs nicht umsetzbar.
Eine Einsparung von Emissionen, bei einer Führung des stadtauswärtigen
Verkehrs über die Bornheimer Straße mit drei Lichtsignalanlagen und mögliche
weitere Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses durch Lieferverkehr sowie ein-
und ausparkende Fahrzeuge, wird nicht gesehen. Die vorgeschlagene Umweg-
Führung bringt erhöhte Belastungen für Bewohner in anderen Bereichen mit
sich. Die Argumentation zum vermehrten Schadstoff- und Feinstaubausstoß
beim Befahren und beim Anfahren auf der Rampe kann nicht nachvollzogen
werden. Die heutige Motorentechnik und Fahrzeugsteuerung erlaubt ein
geregeltes Anfahren auch auf einer Rampenneigung. Aus Sicht der Verwaltung
würden die anfallenden Emissionen nur auf andere Streckenabschnitte
verlagert werden. Im Übrigen muss die Viktoriabrücke auch aus Richtung des
Hochstadenrings mittels einer Rampe befahren werden.
Die Antragstellerin beschreibt fünf Maßnahmen, die nach ihrer Auffassung dazu
führen können, dass auch bei Umsetzung ihrer Idee die Verkehrsbelastung auf
der Bornheimer Straße nicht ansteigt. Hiervon sind jedoch nach Auffassung der
Verwaltung nur die ohnehin vorgesehene Unterbindung des Geradeausfahrens
auf die Bornheimer Straße an der Kreuzung mit dem Hochstadenring sowie die
weiterhin bestehende Erreichbarkeit des Einkaufszentrums an der BornheimerSeite 36 von 67
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Straße zutreffend. Hingegen sind die weiter genannten Maßnahmen nach
Auffassung der Verwaltung nicht zielführend.
• Die Zufahrt von Norden auf die Viktoriabrücke kann nicht durch Fahrten
über die BAB 565 substituiert werden, da nicht alle innerstädtischen
Verkehre die Autobahn benutzen können. Vielmehr wäre zu befürchten,
dass diese in der Feinverteilung über die Wohnstraßen fahren würden.
• Die Einrichtung einer Einbahnstraße von Am Alten Friedhof bis
Hochstadenring stadtauswärts bei gleichzeitiger Beschränkung der
Gegenfahrbahn auf die Benutzung von Bussen, Taxis, Polizei- und
Rettungsfahrzeugen führt zu Mehrbelastungen auf den
Ausweichstraßen in der Umgebung.
• Eine „geschickte Verkehrsführung“, die unterbindet, dass sogenannte
Schleichverkehre den Weg durch die Bornheimer Straße nehmen, wird
aus Sicht der Verwaltung durch den Antragsvorschlag verhindert, weil
der Verkehrsführung über die Rampe zur Viktoriabrücke aus
Verwaltungssicht der Vorzug zu geben ist.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der Verwaltung
vorgesehenen zukünftigen Verkehrsführung auch die Lärmbelastung auf der
Bornheimer Straße zurückgehen wird. Zur geplanten Verkehrsführung (Rampe
kombiniert mit Unterführung) liegt eine grundsätzliche Förderzusage des
Zuschussgebers vor. Eine geänderte Verkehrsführung würde eine Umplanung
zur Folge haben und der Zuschussgeber müsste die Förderfähigkeit neu
prüfen.
Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 –
Bürgerantrag abgelehnt
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DS 200639 – Bürgerantrag: Bau der Rampe an der Viktoriabrücke nicht
weiter verschleppen
Bürgerantrag – DS 200639
Der Antrag thematisiert den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau
der Rampe an der Viktoriabrücke nicht noch weiter verschleppt wird.
Demzufolge wird der Oberbürgermeister beauftragt:
1. Die für die Planfeststellung erforderlichen Unterlagen bis spätestens
Ende Mai 202 der Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde zu
übergeben, so

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Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de