252632 · Mitteilungsvorlage
Viktoriabrücke (jetzt Guido-Westerwelle-Brücke), Rampe Thomastraße, Viktoriaunterführung, Bornheimer Straße - Zusammenfassung und chronologische Darstellung der Beratungen und Beschlüsse
Kerndaten
- Nummer
- 252632
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Thomastraße
- Viktoriaunterführung
- Bornheimer Straße
- Endenicher Straße
- Am Alten Friedhof
- Rabinstraße
- Hochstadenring
- Hauptbahnhof
- Hein-Moeller-Straße
- Immenburgstraße
- Karlstraße
- Dreieck
- Am Friedhof
- Wittelsbacherring
- Herwarthstraße
- Kaiser-Karl-Ring
- Ellerstraße
- Lievelingsweg
- Lisztstraße
- Reuterstraße
- F
- Stadthaus
- Beethovenplatz
- Heinrich-Böll-Ring
- Weststadt
- Nordstadt
- Poppelsdorf
- Endenich
- Bonn
- Ellerviertel
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252632 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Viktoriabrücke (jetzt Guido-Westerwelle-Brücke), Rampe Thomastraße, Viktoriaunterführung, Bornheimer Straße - Zusammenfassung und chronologische Darstellung der Beratungen und Beschlüsse Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Maßnahmen Viktoriabrücke, Rampe, Unterführung sind begleitet von vielfältigen Einflussgrößen, die sich bei der Planung und Ausführung auf die zeitliche Abfolge und die Durchführbarkeit, die Realisierung und die Fertigstellung ausgewirkt haben und weiter auswirken werden. Neben den Vorgaben aus der Politik, begleitet von Fragen und Anträgen aus der Bürgerschaft, sind dies die Vorgaben und Forderungen des Fördergebers. Gleichzeitig sind die Maßnahmen zeitlich auf die mit der DB auszuhandelnden Sperrpausen abzustimmen. Bauabläufe sowie Zeit- und Ausführungspläne sind und waren vielfach unter Abstimmung mit den beauftragten Ingenieuren und den Baufirmen anzupassen. Die Verwaltung hat die Auswirkungen in jeweiligen Vorlagen und Stellungnahmen und im Zuge der Berichterstattungen in den zuständigen Gremien dargestellt. Auf Basis des Antrags „Viktoriabrücke – DS 220955“ und vor dem Hintergrund vielfältiger Fragestellungen hat die Bezirksvertretung Bonn am 15.11.2022 Folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird gebeten, einen chronologischen Sachstandsbericht zur Viktoriabrücke inkl. deren Teilkomponenten Rampe und Tunnel vorzulegen, der auch den Komplex der Fördermittel, des (der) Planfeststellungsverfahren(s), der Gutachten, der Realisierungszeiträume und deren gegenseitiger Abhängigkeiten nachvollziehbar darlegt.“ Ein chronologischer Sachstandsbericht, insbesondere mit komplexer Darstellung und Erläuterungen der gegenseitigen Abhängigkeiten, kann im voll ausgelasteten Arbeitsablauf nicht ohne die vollständige Bindung einer Arbeitskraft über mehrere Monate erstellt werden. Dies ist vor dem Hintergrund der Auslastung und der verfügbaren Personalkapazität nicht leistbar. Die nachfolgende Darstellung enthält hierzu zusammenfassende Informationen, die eine Darstellung zu den Abhängigkeiten beinhalten. Hieran anschließend werden sämtliche maßgebliche Beratungen (öffentlich) abSeite 1 von 67 Seite 2 2012 in den Gremien chronologisch dargestellt und inhaltlich wiedergegeben. --- Brückenprüfungen in den Jahren 2006 und 2009/2010 und eine anschließende Wirtschaftlichkeitsberechnung haben die Erfordernis zur vollständigen Sanierung/Erneuerung der Viktoriabrücke ergeben (Sanierung und Modifizierung der Brückenrampen, Erneuerung der Stahlbrücke). Der entsprechende Beschluss zur Vorbereitung/Planung der Maßnahme erfolgte im Hauptausschuss am 07.04.2011. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, als zusätzliche Maßnahme Planungen für eine Verbindungsrampe von der Brücke zur Thomastraße zur Verbesserung der Verkehrssituation und der verkehrlichen Verknüpfung im Bereich der Weststadt/Nordstadt aufzunehmen (DS 1110693). Die grundsätzliche Förderfähigkeit war vom Zuschussgeber bereits signalisiert. Als Voraussetzung galt und gilt der Nachweis der verkehrlichen Verbesserung. Die entsprechenden Aufträge für die Vorplanungen zur Brückenerneuerung und zum Bau einer Verbindungsrampe wurden im Juli 2011 beschlossen. Mitte 2012 hat die Verwaltung Pläne für die Verbindungsrampe einschließlich Kreisverkehr zur Anbindung an die Thomastraße vorgestellt und die Erweiterung der Maßnahme um den Ausbau der Unterführung Am Alten Friedhof/Endenicher Straße vorgeschlagen, um für den Fuß- und Radverkehr eine adäquate Querung der DB-Gleise zu schaffen, die über die Verbindungs- rampe nicht herstellbar ist. In diesem Zusammenhang wurden gleichzeitig Varianten zur Umgestaltung der Bornheimer Straße vorgestellt. Die in diesem Zeitraum erstellte Vorplanung für die Brücke mit Gestaltungsdetails lag im November 2012 vor. Vorgesehen war zu diesem Zeitpunkt ein Maßnahmenbeginn im November 2013. Die Vorstellung dieser Vorplanung erfolgte im Zuge der Beratungen zu einem parallel eingereichten Bürgerantrag zur Gestaltung der Viktoriabrücke und des Umfeldes (DS-Gruppe 1210228). Nach ausführlichen Beratungen des Bürgerantrags und der vorgelegten Planung wurde im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 19.03.2013 letztendlich – entsprechend Stellungnahme der Verwaltung – Folgendes beschlossen: „Es ist beabsichtigt, die im Zusammenhang mit der anstehenden Erneuerung/Ertüchtigung der Viktoriabrücke sich stellenden gestalterischen Fragen im künftigen Städtebaubeirat zu behandeln. Hierbei sind nicht nur die Gestaltungsdetails der Brücke selbst zu betrachten, sondern auch deren Einpassung in übergreifende Leitlinien für die künftige Gestaltung des Straßenzugs zwischen den Kreuzungen Endenicher Straße und Bornheimer Straße und ggf. auch darüberhinausgehend.“ Die Wichtigkeit gestalterischer Belange wurde mit hoher Intensität diskutiert und betrachtet und in der Folge auf Vorschlag des Städtebau- und Gestaltungsbeirats im August 2014 die Durchführung eines Gutachterverfahrens zur Einholung drei weiterer Gestaltungsentwürfe für Brücke und Rampe auf den Weg gebracht. Die eingereichten Gestaltungsentwürfe wurden nachfolgend zur Einbeziehung und Beteiligung der Bürgerschaft im April 2015 in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt.Seite 2 von 67 Seite 3 Anschließend erfolgte im Rat am 18.06.2015 die Entscheidung für einen der drei Gestaltungsentwürfe als Grundlage für Anpassungen der Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro. Daneben wurde die Einleitung des Vergabeverfahrens (EU-weite Ausschreibung) für die Brückenerneuerung beschlossen. Weiterhin erfolgte der Auftrag, entsprechende Vorschläge zur Gestaltung des Umfelds und der Fuß- und Radwegunterführung vorzulegen. Die Durchführung des Gutachterverfahrens hat insgesamt zur Verschiebung des Maßnahmenbeginns geführt und machte Anpassungen des geplanten Bauablaufs notwendig, die im Hinblick auf erforderliche Bahn-Sperrpausen regelmäßig auch mit der DB abzustimmen waren. --- Entwicklungen ab Baubeginn In der Durchführung der Maßnahme „Brückenerneuerung“ ergaben sich folgende Ausführungsschritte (Meilensteine): Im Juni 2016 konnte die Erneuerung der Viktoriabrücke mit dem halbseitigen Rückbau der Stahlbrücke (Ostseite) begonnen werden. Dies war der erste Bauabschnitt. Das Bauende war planmäßig Mitte Dezember 2016. Der zweite Bauabschnitt „Halbseitiger Rückbau der Brückenunterbauten (Ostseite)“ begann im August 2017 und konnte planmäßig im Dezember 2017 abgeschlossen werden. Der dritte Bauabschnitt „Halbseitiger Ersatzneubau der Unterbauten sowie Achse 20 (Ostseite)“ begann Mitte Mai 2018 und wurde im April 2020 abgeschlossen. Der vierte Bauabschnitt „Ersatzneubau der Widerlager, des Überbaus und der Westrampen der Viktoriabrücke“ begann Mitte März 2019 und wurde im April 2022 fertiggestellt. Als vorbereitende Maßnahme für die Anbindung der Verbindungsrampe wurde der Kreisverkehr an der Kreuzung Thomastraße/Am Alten Friedhof/Rabinstraße für den späteren Anschluss der Verbindungsrampe entsprechend Beschluss des Hauptausschusses vom 15.09.2015 in der 2. Jahreshälfte 2016 eingerichtet. Kurz vor der Verkehrsfreigabe der Viktoriabrücke wurde die Spuraufteilung der Brücke in erheblichem Umfang zugunsten des Radverkehrs verändert, was dazu führte, dass dem der Bezirksregierung vorliegenden Verkehrsgutachten die Grundlage entzogen war. In Folge dessen wurde die Förderung der Gesamtmaßnahme, zumindest in bisheriger Höhe, in Frage gestellt. Die geänderte Querschnittsaufteilung hat zudem Auswirkungen auf die Rampe (siehe nächster Absatz). Rampe Thomastraße Das für die Rampe erforderliche Planfeststellungsverfahren ist nach Erstellung der Genehmigungsplanung im August 2020 beantragt worden. 2012 ist erstmals ein Verkehrsgutachten erstellt worden, dessen Ergebnis war, dass zwei Linksabbiegespuren auf der geplanten Rampe erforderlich sind. Das ursprüngliche Konzept hatte lediglich eine durchgehend zweispurige Rampe mitSeite 3 von 67 Seite 4 einer kombinierten Links- und Rechtsabbiegespur am oberen Ende vorgesehen, die zwischen Thomastraße und DB-Gelände Platz gefunden hätte. Durch die geforderte Mehrspurigkeit musste die Rampe über die Thomastraße erweitert werden, so dass sich das Rampenausmaß infolge dessen vergrößert hat. Darauf aufbauend ist ein Schallgutachten erstellt worden. Weiterhin sind im Vorfeld ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt worden. Die eingereichten Unterlagen wurden von der Bezirksregierung Köln geprüft. Letztlich hat die Bezirksregierung für das Verkehrsgutachten eine weitergehende Prognose als das Prognosejahr 2020 gefordert. Im Zuge dessen sollte auch das auf den Verkehrszahlen des Verkehrsgutachtens basierende Schallgutachten aktualisiert werden. Zusätzlich hat die Bezirksregierung Köln erstmalig ein Luftschadstoffgutachten gefordert. Die Überarbeitung des Verkehrsgutachtens ist am 24.11.2020 abgeschlossen worden. Die weiteren Gutachten konnten wegen der erforderlichen Verkehrszahlen erst im Anschluss angegangen werden. Die geforderten Unterlagen wurden 2021 vollständig und auf aktuellem Stand vorgelegt. Die in dieser Phase erneute Erörterung und Entscheidung zur Änderung der Spuraufteilung auf der Brücke (DS 211960) hat die weitere Bearbeitung der Planfeststellungsunterlagen gehemmt. Nach Beschluss und (provisorischer) Umsetzung der geänderten Spuraufteilung hat die Bezirksregierung Köln eine erneute Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen gefordert. Eine zweispurige Linksabbiegemöglichkeit von der Rampe auf die Brücke war aufgrund der Spurreduzierung auf der Brücke im Rahmen der geänderten Spuraufteilung nicht mehr möglich. Kurzerhand sollte die zweite Linksabbiegepur zu einer reinen Rechtsabbiegespur umgewidmet werden. Das Verkehrsgutachten ist dann ein weiteres Mal geändert worden, so dass am Bearbeitungsende als Ergebnis stand, dass auch eine einzelne Linksabbiegespur die Verkehrsmenge in ausreichender Qualität abwickeln könnte. Mit dieser Aussage, die den vorherigen Versionen des Verkehrsgutachtens bzgl. der erforderlichen Spurigkeit widerspricht, sind weitere Fragen aufgeworfen worden. Im Nachgang ist als Nachweis eine Mikrosimulation zur Leistungsfähigkeit erstellt worden. Durch Aktualisierung des Verkehrsgutachtens wurde dargelegt, dass die Leistungsfähigkeit der untersuchten Knotenpunkte bei einer Spurreduzierung für den MIV mit separater Radverkehrsführung auf der Guido-Westerwelle-Brücke gegeben ist. Unterdessen hat die Bezirksregierung im Januar 2025 neben weiteren Fragen erstmalig einen Fachbeitrag Klimaschutz gefordert. Ein Einplanungsantrag für die Rampe Thomastraße ist gestellt worden. Erst mit Plangenehmigung oder Planfeststellung kann ein Finanzierungsantrag sinnvollerweise gestellt werden, da andernfalls der entsprechende Antrag nicht prüffähig wäre. Sobald die Bezirksregierung eine Aussage zur tatsächlichen Förderung tätigt, kann die Politik über die endgültige Spuraufteilung entscheiden. Ein Bau der Rampe ist wahrscheinlich erst im Rahmen des Hochleistungskorridors der DB in 2028 möglich. Die Verwaltung wird sich jedoch nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens um frühere Sperrpausen bemühen (siehe auch DS-Nr. 241657-01). Fußgängerunterführung Endenicher Straße Die Fußgängerunterführung Endenicher Straße wurde 1949 alsSeite 4 von 67 Seite 5 Ersatzmaßnahme für den damaligen Bahnübergang Endenicher Straße errichtet und befindet sich im Eigentum und in der Unterhaltungslast der DB. Zur Verbesserung der Radverkehrsverbindung zwischen Innenstadt und Weststadt und zur zeitgemäßen Gestaltung für den Fußgängerverkehr wurde diese Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln als Fördermaßnahme vorgeschlagen. Im Mai 2023 wurde seitens der Bezirksregierung Köln, auf Antrag des Tiefbauamtes von März 2023, die Genehmigung des vorzeitigen zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginns, befristet bis 3. Mai 2024, erteilt. Aufgrund fehlender, aber für die Baudurchführung erforderlicher Sperrpausen einzelner Gleise der Deutschen Bahn lief diese Genehmigung im Mai 2024 aus. Erst mit Zusage der DB im November 2024, dass Sperrpausen im Mai 2025 nutzbar sind, konnte ein erneuter Antrag auf Genehmigung des zuschussunschädlichen Baubeginns gestellt werden, der im November 2024 positiv beschieden wurde und bis zum 25.11.2025 befristet ist. Unmittelbar danach konnten die Bauleistungen ausgeschrieben werden. Erste vorbereitende Maßnahmen zur Baufeldfreimachung (Roden von Bäumen auf der Südseite Thomastraße / Friedhof) waren im Februar 2022 durchgeführt worden. Als weitere Vorabmaßnahme für den geplanten Umbau der Viktoriaunterführung erfolgte durch Bonn Netz die Umverlegung von Leitungen. Im Zuge der Maßnahme wurde die Viktoriaunterführung gesperrt, die Trennwand zwischen Leitungstrasse und Fußgängerunterführung entfernt und die Leitungstrasse aus der Unterführung in einen neuen Medientunnel unter der DB-Strecke (nördlich der Viktoriaunterführung) verlegt (Zeitraum Mitte 2022 bis Ende März 2023). Nach dem Abschluss der Maßnahme wurde die Unterführung provisorisch als Fußgängerunterführung wieder in Betrieb genommen. Wie oben beschrieben, konnte aufgrund von Sperrpausen nun die Ausschreibung veröffentlicht werden. Der Baubeginn ist für Mai 2025 geplant. Die Bauzeit beträgt nach derzeitiger Planung 26,5 Monate. Bornheimer Straße Der Umbau der Bornheimer Straße wird voraussichtlich Im Mai/Juni 2025 abgeschlossen. Eines der vornehmlichen Ziele der Verbindungsrampe von der Brücke zur Thomastraße/Alter Friedhof ist die Entlastung der Bornheimer Straße und damit die entsprechende Möglichkeit zur Umgestaltung und Verkehrsberuhigung unter Anpassung der Verkehrsbeziehungen. Vor diesem Hintergrund sah der ursprünglich vorgesehene Zeitablauf vor, die Bornheimer Straße nach Fertigstellung von Brücke und Rampe umzugestalten. Da sich die Realisierung der Verbindungsrampe verzögerte, wurde der Umbau der Bornheimer Straße vorgezogen. Die Änderung der Fahrbeziehungen an der Kreuzung Hochstadenring wird daher, wie seitens der Verwaltung mehrfach erläutert, erst nach der Inbetriebnahme der Rampe möglich sein. ---Seite 5 von 67 Seite 6 Vorlagen, Stellungnahmen, Beratungen (in zeitlicher Abfolge der Beratungsergebnisse) DS 1210228 - Bürgerantrag – Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für das direkte Umfeld des August-Macke- Hauses - Gestaltung der Viktoriabrücke Bürgerantrag – DS 1210228 Seitens des Vereins zur Förderung von Lebensqualität, Kunst und städtbaulich- kultureller Aufwertung von August-Macke-Viertel und Bonner Altstadt e.V. (AMuBA e.V.) wird Folgendes beantragt: 1. Es wird beantragt, einen Realisierungswettbewerb zur Umsetzung der Ziele des Masterplans „städtebauliche Aufwertung der Viktoriabrücke und des direkten Umfelds des August-MackeHauses“ durchzuführen. 2. In Erinnerung an die Weltoffenheit des Künstlers August Macke wird der Wettbewerb international ausgeschrieben. Zu dem Wettbewerb sollen Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus Architekten, Bauingenieuren und Lichtkünstlern aus Ländern zugeladen werden, die August Macke bereist hat. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für das Projekt auf allen Ebenen zu akquirieren. Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2013/2014 legt die Verwaltung eine Kostenschätzung für die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse vor. Einzelheiten zur Begründung des Antrags, der im Namen von allen Vorstandsmitgliedern des Vereins seitens Frau Kinzel gestellt wurde, sowie detaillierte Antragsinhalte, insbesondere zu den Aufgaben des Wettbewerbs (Punkt 1 des Antrags) ergeben sich aus der beigefügten Korrespondenz. […] Stellungnahme der Verwaltung – DS 1210228ST4 Zum 29.06.2012 hat die Stadt Bonn Städtebaufördermittel im Rahmen des Förderprogramms Aktive Orts- und Stadtteilzentren beantragt (sh. auch DS-Nr. 1211996). U.a. wurde das Projekt „Bornheimer Straße / Hochstadenring: Vorentwurfsplanung Kreuzungsbereich zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum rund um das Macke-Haus“ im Rahmen der Vorbereitung der Gesamtmaßnahme für das Jahr 2013 beantragt. Die Verwaltung verweist im Übrigen auf die Beschlussvorlage zur Rampe Viktoriabrücke (DSNr. 1212000) sowie die Stellungnahme zum Bürgerantrag zur Verkehrsberuhigung Bornheimer Straße (DS-Nr. 1211677). Parallel zur Abstimmung der Vorplanung der Viktoriabrücke in den politischen Gremien wird mit der Ausführungsplanung der Brücke und der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die neue Rampe zur Thomastraße begonnen. Neben den Festlegungen der erforderlichen Verkehrsflächen und der sicherheitstechnischen Belange wie Leit- und Sicherungseinrichtungen werden auch die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen geplant. Neben den rein funktionalen Anforderungen wird in der Planung Wert auf eine möglichst leichte und transparente Gestaltung der Bauwerke gelegt, um das Bauwerk bestmöglich in die vorhandene Umgebung zu integrieren. DieSeite 6 von 67 Seite 7 Planungsrandbedingungen wie z.B. geringe Bauhöhe der Brücke über den Bahngleisen, die Überbauung des Stadtbahntunnels durch die neue Rampe, sowie die Anforderungen aus dem Verkehrsgutachten an die Ausbildung der Verkehrsflächen ergeben ein umfangreiches Lastenheft für die Planung. Die Farbgestaltung wird in der Ausführungsplanung konkretisiert. Die Straßenbeleuchtung wird nach den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht ausgelegt. Zusätzliche Sonderbeleuchtungen werden zurzeit nicht in der Planung berücksichtigt. Nach den Erfahrungen beim Umbau der Kennedybrücke ist festzustellen, dass die Kosten einer rein architektonischen Beleuchtung nicht bezuschusst werden und von der Stadt in der momentanen Haushaltslage nicht zu tragen sind. Sponsoren, die den Bau und den Betrieb einer solchen Beleuchtung dauerhaft sichern, konnten bisher nicht gefunden werden. Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung werden die Pläne zur Beschlussfassung erneut vorgestellt. Die Stadt hat sich auf einen möglichen Baubeginn für die Brücke im Jahr 2013 eingestellt. Erste Finanzierungszusagen der Genehmigungsbehörde liegen vor. Die Bautermine einzelner, den Bahnverkehr besonders betreffender Bauphasen, müssen noch mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt und von dieser genehmigt werden. Es wird empfohlen, den Verein AMuBA e.V. entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über den aktuellen Sachstand zu informieren und eine kontinuierliche Sachstandsinformation zum weiteren Fortgang sin Aussicht zu stellen. Stellungnahme der Verwaltung – DS 1210228ST6 Im Zusammenhang mit der Beratung des Bürgerantrags „Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für das direkte Umfeld des August-Macke-Hauses“ der u. a. die städtebauliche Aufwertung der Viktoriabrücke zum Inhalt hat, stellt die Verwaltung die seit dem 14.11.2012 vorliegende Vorplanung zur Erneuerung der Viktoriabrücke und zum Neubau der Rampe vor. Anhand von Plänen können in der Sitzung die in der Vorplanung entwickelten Gestaltungsdetails erläutert werden: Geländer Schallschutzwand Beleuchtung Farbgebung Das Ergebnis der Vorplanung soll bei der Fortsetzung der Planung (Entwurfsplanung) zu Grunde gelegt werden. Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass die Erneuerung der Viktoriabrücke und der Neubau der Rampe in verkehrlicher Sicht von hoher Bedeutung sind, da insbesondere die Rampe eine hohe Entlastungswirkung für die Bornheimer Straße hat und damit auch Gestaltungslösungen im Umfeld des August-Macke-Hauses mehr Raum bietet. Ebenso wird sich mit der Anbindung der Viktoriabrücke an die Thomastraße mit dem Kreisverkehr Thomastraße/Rabinstraße/Am Alten Friedhof eine deutlich bessere Möglichkeit zur Andienung der Baumaßnahmen im Bereich des Hauptbahnhofs (ZOB, Südüberbauung, Nordfeld) ergeben und insbesondere die Bornheimer Straße und der City-Ring auch hiervon in hohem Maße entlastet. Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 19.03.2013:Seite 7 von 67 Seite 8 Es ist beabsichtigt, die im Zusammenhang mit der anstehenden Erneuerung/Ertüchtigung der Viktoriabrücke sich stellenden gestalterischen Fragen im künftigen Städtebaubeirat zu behandeln. Hierbei sind nicht nur die Gestaltungsdetails der Brücke selbst zu betrachten, sondern auch deren Einpassung in übergreifende Leitlinien für die künftige Gestaltung des Straßenzugs zwischen den Kreuzungen Endenicher Straße und Bornheimer Straße und ggf. auch darüberhinausgehend. --- DS 1411905 – Dringlichkeitsentscheidung – Gestaltung der Viktoriabrücke mit Umfeld; Durchführung eines Gutachterverfahrens mit Mehrfachbeauftragung (Hinweis: Aufgrund der Kommunalwahl am 25.05.2014 war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, da sich die Gremien noch nicht neu konstituiert hatten.) Dringlichkeitsentscheidung - 1411905 Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gestaltung der Viktoriabrücke mit Umfeld ein Gutachterverfahren durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Beratung des Bürgerantrags „Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für das direkte Umfeld des August-Macke-Hauses“, der u. a. die städtebauliche Aufwertung der Viktoriabrücke zum Inhalt hatte, wurden die Ergebnisse der Vorplanung für die Maßnahme „Erneuerung Viktoriabrücke und Neubau Rampe“ mit Gestaltungsdetails am 21.11.2012 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vorgestellt (DS-Nr. 1210228ST6), um auf dieser Grundlage die Ausführungsplanung weiterführen zu können. Diesem Ansinnen der Verwaltung wurde nicht entsprochen, weil die vorgelegte Gestaltungsplanung in der Ausschussberatung auf deutliche Ablehnung stieß. Entsprechend der Entscheidung zum Bürgerantrag wurde in der ersten Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates am 06.11.2013 eine Visualisierung des Entwurfes für die Viktoriabrücke vorgestellt. Als Ergebnis der dortigen die Kritik des Planungsausschusses bestätigenden Beratungen sollen nun für die Gestaltung der Viktoriabrücke mit Umfeld bei geeigneten Ingenieurbüros alternative Architektenentwürfe eingeholt werden, damit den weiteren politischen Beratungen Entscheidungsalternativen zugrunde gelegt werden können. Durch die Möglichkeit, aus verschiedenen Entwürfen den am besten geeigneten auswählen zu können, ist eine Qualitätssteigerung zu erwarten und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit wird verbessert. Die Vielzahl der örtlichen Zwänge und Rahmenbedingungen die sich aus der Lage der Brücke im Stadtgebiet, über den DB- und Stadtbahngleisen ergeben, war bei der Auswahl der Büros besonders zu berücksichtigen. Die im Ergebnis drei ausgewählten Büros verfügen über internationale Wettbewerbserfahrung und sind personell in der Lage, sowohl die gestalterische Qualität als auch die technische Umsetzung des Entwurfes im Gestaltungsvorschlag ausreichend zu berücksichtigen. Die Büros sollen Gestaltungsentwürfe entwickeln, die dann von dem mit der Objekt- und Tragwerksplanung beauftragten Ingenieurbüro umgesetzt und ausgeführt werden sollen.Seite 8 von 67 Seite 9 Die Kontinuität der Planungsabstimmung und die Berücksichtigung der Planungsvorgaben und Randbedingungen z. B. mit der Bahn werden so sichergestellt. Die Gestaltungselemente werden in die bisher erstellten Unterlagen eingearbeitet. […] Die Entscheidung ist dringlich, da die Verzögerungen für die Fortführung der Planungen und Abstimmungen für die Maßnahme „Viktoriabrücke“ möglichst gering gehalten werden sollen und aufgrund der Kommunalwahl vorläufig keine Ausschusssitzungen anberaumt sind. Nach Vorliegen der Dringlichkeitsentscheidung wird die Verwaltung eine weitere Dringlichkeitsentscheidung für die Auftragsvergabe an die drei Ingenieurbüros vorbereiten, deren Genehmigung zuständigkeitshalber dem Bau- und Vergabeausschuss obliegt. Ergebnis – Dringlichkeitsentscheidung wurde am 07.08.2014 getroffen und im Rat am 04.09.2014 bestätigt --- DS 1511819 – Beschlussvorlage – Gestaltung der Viktoriabrücke und der neuen Verbindungsrampe zur Thomastraße Beschlussvorlage – DS 1511819 Auszug aus der Begründung: Die Viktoriabrücke ist sanierungsbedürftig und für die heutigen Lasteinwirkungen aus Verkehr nicht ausreichend tragfähig und muss daher statisch ertüchtigt werden. Die Brücke ist zurzeit für Fahrzeuge über 16 Tonnen gesperrt, um weitere Schäden am Bauwerk zu vermeiden. Gleichzeitig ist von der Brücke über eine Rampe eine neue Verkehrsanbindung zur Thomastraße geplant, um die Bornheimer Straße verkehrlich zu entlasten. Die DB-Fußgängerunterführung soll barrierefrei erneuert werden. Zur Planung der Brücke wurde der erste Entwurf des Ing.-büro Grassl im Jahr 2012 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz und in der 1. Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirats vorgestellt. Aufgrund eines Bürgerantrags zur „Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für das direkte Umfeld des August-Macke-Hauses“ und zur städtebaulichen Aufwertung der Viktoriabrücke, führte die Beratung über den Brückenentwurf zu dem Ergebnis, dass für die Gestaltung der Viktoriabrücke mit Umfeld ein Gutachterverfahren in Mehrfachbeauftragung durchgeführt wurde, an dem folgende Architekturbüros beteiligt wurden: - Reinhart und Partner, München - Kolb Ripke Architekten, Berlin - Knight Architects, London Die Gestaltungsentwürfe der drei Architekten wurden in der Jurysitzung am 04.03.2015 vorgestellt mit dem Ergebnis, dass die Entwürfe der Architekturbüros Reinhart und Partner und Kolb Ripke Architekten seitens der Jury favorisiert werden. Der Entwurf von Knight Architects wurde seitens der Jury nicht in die engere Wahl gezogen. Aufgrund der Dringlichkeit einer Entscheidung zum Brückenentwurf wurde durch die Jury festgelegt, dieSeite 9 von 67 Seite 10 nachfolgende Beratung einschließlich Bürgerversammlung zunächst allein auf die „Sanierungsaufgabe Brücke/ Rampe“ zu beschränken. In einer weiteren Phase soll die Einbindung in das städtebauliche Umfeld mit Blick auf die Anbindungsbereiche (Brückenübergänge, Fußund Radwegunterführung) betrachtet werden. Die Dringlichkeit der Entscheidung zum Brückenentwurf besteht aufgrund der notwendigen Sanierung und der hierfür verbindlich genehmigten DB-Sperrpausen für Mitte 2016. Bürgerversammlung In der Bürgerversammlung am 17.04.2015 wurden die Gestaltungsentwürfe vorgestellt und diskutiert. Die Fragen und Anregungen der Bürger wurden protokolliert, um sie im weiteren Beratungsprozess durch die politischen Gremien bei der Entscheidungsfindung einfließen zu lassen. Wie aus dem Protokoll der Bürgerversammlung zu entnehmen ist, befürchten die Bürger durch die neue Rampe Thomastraße eine Zunahme des Verkehrs und damit eine Beeinträchtigung der Wohnqualität im Umfeld. Die Bürger legen besonderen Wert auf eine Verbesserung und sicherere Radwegführung auf der Viktoriabrücke und den anschließenden Kreuzungsbereichen im Norden und Süden. In der Bürgerversammlung wurden die Entwürfe insgesamt wohlwollend beurteilt. Die Mehrheit der anwesenden Bürger sprach sich für den Gestaltungsentwurf von Kolb Ripke Architekten aus. […] Die Gestaltungsentwürfe wurden entsprechend dem Wunsch aus der Bürgerversammlung ab 04.05.2015 für zwei Wochen öffentlich ausgestellt. […] Städtebauliches Umfeld Eine Entscheidung der Planung zur Einbindung in das städtebauliche Umfeld mit Blick auf die Anbindungsbereiche (Brückenübergänge, Fuß- und Radwegunterführung) wird baldmöglichst angestrebt, damit die erforderlichen Maßnahmen an der Fuß- und Radwegunterführung einschließlich Zugangsanlagen festgelegt werden können. Die entsprechenden Planungsentwürfe werden in einer separaten Vorlage vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. --- DS 1513255 – Große Anfrage – Viktoriabrücke Große Anfrage – DS 1513255 1) Wie ist der Planungsstand für die Sanierung der Viktoriabrücke einschließlich der zu bauenden Rampe? 2) In welcher Weise wird der Alte Friedhof von den geplanten Maßnahmen, darunter auch dem geplanten Kreisverkehr und der Rampe, berührt? 3) Wie wird sichergestellt, dass das Kulturdenkmal Alter Friedhof während der Baumaßnahmen geschont wird und nach Abschluss der Maßnahmen in seinem gesamten Umgang bewahrt bleibt? Stellungnahme der Verwaltung – DS 1513255ST2Seite 10 von 67 Seite 11 Für den Umbau der Viktoriabrücke wurde ein Gutachterverfahren durchgeführt, in dem drei Planungsbüros ihre Vorstellung zur neuen Viktoriabrücke und des städtebaulichen Umfelds entwickeln konnten. Die Entwürfe wurden von einer Fachjury bestehend aus Mitgliedern der städtischen Ämter, Mitglieder des Gestaltungsbeirates, der Parteien sowie interessierten Bürgern bewertet und in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Der hier präferierte Entwurf zur Gestaltung der Viktoriabrücke einschließlich Verbindungsrampe wurde anschließend im Rat am 18.06.2015 beschlossen, nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Bonn, im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz sowie im Hauptausschuss. (DS-Nr. 1511819EB3) Des Weiteren wurde die Planung des Kreisverkehrs an der Kreuzung Thomastraße/ Am Alten Friedhof/ Rabinstraße im Hauptausschuss am 15.09.2015 beschlossen, nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Bonn, im Bau- und Vergabeausschuss und im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz. (DS-Nr. 1512324EB3) Zur Gestaltung des Umfelds, insbesondere zur Fuß- und Radwegunterführung, wird noch ein alternativer Entwurf gefertigt. Dies vorausgeschickt kann zur Großen Anfrage Folgendes mitgeteilt werden: 1) Wie ist der Planungsstand für die Sanierung der Viktoriabrücke einschließlich der zu bauenden Rampe? Das Projekt Viktoriabrücke besteht aus vier Teilprojekten: Teil 1) Brücke über die DB-Gleise mit den zugehörigen Rampenbauwerken Die Brücke wird in zwei Abschnitten (jeweils halbseitig) abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Die Rampenbauwerke werden saniert. Mit dem Abbruch wird im Sommer 2016 begonnen, Sperrpausen der Bahngleise sind von der DB genehmigt. Mit Vorarbeiten wie der Erkundung der Leitungsbestände durch Suchgräben wurde bereits begonnen. Die Finanzierung und Zuschusszusage für dieses Los liegen vor, zurzeit wird die Ausschreibung für den Teilabbruch der Brücke vorbereitet. Teil 2) Straßenrampe Thomastraße Die Viktoriabrücke wird um eine zweispurige Straßenrampe mit einem einseitigen Gehweg ergänzt, der von der Viktoriabrücke in Richtung Hauptbahnhof führt. Diese Rampe wird über dem Stadtbahntunnel und dem heutigen provisorischen Fernbusbahnhof geführt. Die Rampe wird auf kurzem Weg auf das Straßenniveau in Höhe des Friedhofes geführt. Ein erforderlicher Lärmschutz der neuen Rampe wird durch transparente Glasscheiben erfolgen. Für dieses Bauwerk ist noch eine gesonderte Planfeststellung erforderlich, die 2016 durchgeführt werden soll und Voraussetzung für die Förderfähigkeit dieses Teilbauloses ist. Teil 3) Fußgängertunnel unter den DB-Gleisen mit barrierefreiem Anschluss Die barrierefreie Querung der DB-Gleise wird durch den Umbau der vorhandenen Fußgängerquerung unter den Bahngleisen erfolgen. Der Tunnel wird momentan zur Hälfte durch Stadtwerkeleitungen belegt. Im Endzustand werden diese aus dem Tunnel entfernt und damit die nutzbare Breite verdoppelt. Zusätzlich werden die Tunnelzugänge barrierefrei ausgebildet.Seite 11 von 67 Seite 12 Durch diese Rampen wird der Platzbedarf gegenüber den heutigen Treppenanlagen vergrößert, die bisherigen Entwürfe gehen davon aus, dass die Rampen zum Teil in der Rasenfläche vor dem Alten Friedhof angeordnet werden, was zu kontroversen Diskussionen führte. Daher wurden die Tunnelzugänge im Gestaltungswettbewerb ausgeklammert und eine neue Planung angefordert, die dann noch zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Teil 4) Kreisverkehr Alter Friedhof Bedingt durch die zusätzliche Rampe von der Viktoriabrücke in Richtung Bahnhof und der Planung, den Bahnhofsvorplatz zukünftig auch über die Rabinstraße anfahren zu können, wird im Kreuzungsbereich Thomastraße/ Am Alten Friedhof/ Rabinstraße ein Kreisverkehr eingerichtet. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2016 geplant, abhängig von der Bewilligung der beantragten Zuschüsse und der Freigabe des Haushalts. 2) In welcher Weise wird der Alte Friedhof von den geplanten Maßnahmen, darunter auch dem geplanten Kreisverkehr und der Rampe, berührt? Von der Straßenrampe wird der Alte Friedhof nicht tangiert. Der Kreisverkehr liegt im Kreuzungsbereich der drei anzuschließenden Straßen. Der Friedhof und die Einfassung des Friedhofes werden durch die Baumaßnahme nicht betroffen, gleiches gilt für die Baumstandorte auf der Wiese zwischen Friedhofsmauer und Thomastraße. Die Auswirkungen der Rampen des Fußgängertunnels können erst im Rahmen Neuplanung dieser Bauteile bewertet werden. 3) Wie wird sichergestellt, dass das Kulturdenkmal Alter Friedhof während der Baumaßnahmen geschont wird und nach Abschluss der Maßnahmen in seinem gesamten Umgang bewahrt bleibt? Der Friedhof und seine Einfassungswände werden in der Bauzeit nicht angegriffen. Als Baustelleneinrichtungsfläche ist die Lagerfläche an der Viktoriabrücke an der Endenicher Straße vorgesehen, zusätzlich die auszubauenden Verkehrsflächen. In der Bauzeit wird es eine provisorische Anbindung des Betriebshofes der Gärtnerei auf dem Friedhof geben, die genaue Anbindung ist von der noch nicht geplanten Anbindung des Fußgängertunnels abhängig. Ergebnis Unterausschuss für Denkmalschutz 18.02.2016 – zur Kenntnis genommen --- DS 1610400 – Große Anfrage – Gestaltung der Viktoriabrücke und der neuen Verbindungsrampe zur Thomastraße Große Anfrage – DS 1610400Seite 12 von 67 Seite 13 1. Hat die DB Netz AG der Planung für die Viktoriabrücke und die neue Verbindungsrampe zur Thomastraße auf Grundlage des Gestaltungsentwurfs von Kolb Rinke Architekten zugestimmt? 2. Falls Ziffer 1 mit Nein beantwortet wird: Wurde zwischenzeitlich eine alternative Lichtgestaltung für die Brücke erarbeitet und wenn ja, wie sieht diese aus? Stellungnahme der Verwaltung – DS 1610400ST2 Die DB Netz AG hat die Unterlagen zum Lichtnetz über den Bahngleisen nach Prüfung der Entwurfskonzepte in einer ersten Stellungnahme als „prinzipiell zustimmungsfähig“ eingeschätzt. Für die endgültige Zustimmung ist das Ausführungskonzept erneut zur Prüfung vorzulegen. Die Bahn hat die endgültige Zustimmung an weitergehende Forderungen bezüglich Lichtfarbe, nachträgliche Dimmbarkeit der Helligkeit sowie die Möglichkeit der Abblendung durch Reflektoren zur Vermeidung einer Blendwirkung auf den Bahnbetrieb abhängig gemacht. Die endgültige Planung ist der Bahn erneut zur Prüfung einzureichen. Der Entwurf des Büro Kolb Ripke sieht den Lichterhimmel nur für die Stahlbrücke vor. Im Bereich der Zufahrtsrampen der Viktoriabrücke zwischen Endenicher Straße und Hochstadenring sowie auf der Rampe Thomastraße ist eine Standardbeleuchtung im Entwurf vorgeschlagen. Zur Vereinheitlichung der Beleuchtung sollen in diesem Bereich, wie auch im Kreisverkehr Alter Friedhof und beim nachfolgenden Ausbau der Rabinstraße, Leuchten vom Typ BEGA 8141 oder vergleichbar verwendet werden. Dieser Leuchtentyp wird bei BEGA für die unterschiedlichen Beleuchtungsanforderungen in unterschiedlichen Gehäusegrößen und Leuchtmittelbestückungen mit baugleichen Gehäusen geführt und erlaubt, einen einheitlichen Leuchtentyp für verschiedenste Anwendungsfälle einzusetzen. Sollte die endgültige Zustimmung der Bahn zum Lichterhimmel aus technischen Gründen nicht erreichbar sein, könnte ohne Änderung des sonstigen Beleuchtungskonzeptes der gleiche Leuchtentyp auf der Stahlbrücke eingesetzt werden. Über das endgültige Prüfergebnis der DB Netz AG wird die Verwaltung berichten. Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 23.02.2016 – zur Kenntnis genommen --- DS 1610495 – Bürgerantrag – Thematisierung Auswirkung Planungen Kreisverkehr Rabinstraße, Untertunnelung Endenicher Straße, Rampe Viktoriabrücke für den Alten Friedhof Bürgerantrag – DS 1610495 Im Namen der Fördergesellschaft Alter Friedhof beantrage ich, die Planungen für die Gestaltung des Kreisverkehrs, vor allem die vorgesehene Verkehrsführung (sowohl in der Bauphase als auch in der anschließenden Nutzungsphase) und die Untertunnelung zur Endenicherstraße umgehend öffentlich auszulegen sowie in Veranstaltungen zu erläutern, um betroffenen Bürger*innen und Vereinen die Möglichkeit zu geben, ihre Anregungen undSeite 13 von 67 Seite 14 Einwände vorzutragen und somit zu vermeiden, dass irreparable Tatsachen geschaffen werden. Stellungnahme der Verwaltung – DS 1610495ST3 Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 07.04.2011, DS-Nr. 1110693, wurde die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Erneuerung der Viktoriabrücke eine zusätzliche Rampe mit Anschluss an die Rabinstraße zu realisieren. In den weiteren Abstimmungsschritten wurde der Anschluss der Rampe an einen Kreisverkehr in Höhe Alter Friedhof sowie die Nutzung des Fußgängertunnels zur Querung der DB-Gleise geplant und im Hauptausschuss am 27.09.2012, DS-Nr. 1212000, als Vorentwurf beschlossen. Für den Umbau der Viktoria- brücke wurde ein Gutachterverfahren durchgeführt, in dem drei Planungsbüros ihre Vorstellung zur neuen Viktoriabrücke und dem städtebaulichen Umfeld entwickeln konnten. Die Entwürfe wurden von einer Fachjury bestehend aus Vertretern der städtischen Ämter, Mitgliedern des Gestaltungsbeirates, Vertretern der politischen Parteien sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern bewertet und in einer Bürgerversammlung am 17.04.2015 präsentiert und zur Diskussion gestellt. Der präferierte Entwurf zur Gestaltung der Viktoriabrücke einschließlich Verbindungsrampe wurde in der Bezirksvertretung Bonn, im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz und im Hauptausschuss beraten und anschließend durch den Rat am 18.06.2015 beschlossen. (DSNr. 1511819 / 1511819EB3) Die Planung des Kreisverkehrs an der Kreuzung Thomastraße/ Am Alten Friedhof/ Rabinstraße wurde nach den Vorberatungen in der Bezirksvertretung Bonn, im Bau- und Vergabeausschuss und im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz durch den Hauptausschuss am 15.09.2015 beschlossen. (DS- Nr. 1512324EB3) Für den Ersatzneubau der Brücke über die DB-Gleise erfolgt der Baubeginn am 23.05.2016. Zum Bau der Rampe wird das Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Die Beschlüsse zur Gestaltung des Fußgängertunnels sowie die Anbindung ans Wegenetz sind von der bisherigen Beschlussfassung ausgeklammert. Zur Gestaltung des Umfelds, insbesondere zur Fuß- und Radwegunterführung, sowie zur Gestaltung der Wiese zwischen Thomastraße und Friedhof wird eine weitere Bürgerbeteiligung stattfinden. Eine zusätzliche Fußgängerquerung der DB-Gleise ist erforderlich, da weder die Viktoriabrücke noch die Rampe Thomastraße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Mit der Ergänzung der Rad- und Fußwege werden die Wegebeziehungen im Gesamtsystem Brücke/ Rampe/ Fußgängerquerung/ Kreisverkehr deutlich verbessert. Abkürzungen über den Friedhofsbereich oder wie auf der heutigen Grünfläche erkennbar, können so in Zukunft verhindert werden. Eine Reduzierung der Fahrbeziehungen im Kreisverkehr ist nicht möglich, da zukünftig neben den heute vorhandenen Beziehungen, der Anschluss der Rampe sowie eine weitere Fahrbeziehung in Richtung Hauptbahnhof ermöglicht wird. Die im Bürgerantrag angesprochene Signalanlage am Einmündungsbereich der Rampe auf der Viktoriabrücke ist in der Planung bereits berücksichtigt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass nur durch die vorgesehene Maßnahme Viktoriabrücke, Rampe und leistungsfähiger Kreisel am Alten Friedhof eine optimale verkehrliche Entlastung der Bornheimer Straße erreicht werden kann. Ergebnis BV Bonn 19.04.2016 – Beschluss – DS 1610495EB4: Zur Gestaltung des Umfelds, insbesondere zur Fuß- und Radwegunterführung,Seite 14 von 67 Seite 15 sowie zur Gestaltung der Wiese zwischen Thomastraße und Friedhof wird eine weitere Bürgerbeteiligung stattfinden. An den Planungen für die Gestaltung des Kreisverkehrs und der vorgesehenen Verkehrsführung wird festgehalten, da durch diese Maßnahme (Viktoriabrücke, Rampe und leistungsfähiger Kreisel am Alten Friedhof) eine optimale verkehrliche Entlastung der Bornheimer Straße erreicht werden kann. --- DS 1711452 – Große Anfrage – Viktoriabrücke: Ausschreibung und Bauzeitenplan Große Anfrage – DS 1711452 Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Stand der Ausschreibungen für die unterschiedlichen Arbeiten und Gewerke für die Sanierung der Viktoriabrücke? 2. Kann nach aktuellem Stand der Bauzeitenplan eingehalten werden? Stellungnahme der Verwaltung – DS 1711452ST2 Auf die öffentliche Ausschreibung der Abbrucharbeiten der Stahlbetonrampenwände auf der Ostseite der Viktoriabrücke ist kein Angebot eingegangen. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten keine besonderen Anforderungen, die den Bieterkreis etwa auf spezialisierte Unternehmen einschränken. Insofern ist der Ausgang des Ausschreibungsverfahrens nicht erklärbar. Im Zuge des inzwischen eingeleiteten, nichtoffenen Vergabeverfahrens wurden potentielle Bieter gezielt im Hinblick auf deren Bereitschaft zu einer Teilnahme abgefragt. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass sich bis zu sieben mit Umbau- und Abbrucharbeiten befasste Firmen an der beschränkten Ausschreibung beteiligen werden. Die Unterlagen liegen den Firmen zur Kalkulation vor, die Submission ist für den 28.06.2017 geplant. Die Arbeiten sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Wesentliche Verzögerungen für das Gesamtprojekt sind nicht zu erwarten, da versucht wird, die Verzögerung im späteren Bauablauf aufzufangen. Als nächstes Ausschreibungspaket wird der Neubau der Wände auf der Ostseite sowie die Anpassung an den Widerlagerwänden der Stahlbrückenauflager für den vorgesehenen Baubeginn im Januar 2018 vorbereitet. Die nächsten Sperrpausen sind zwischen dem 25.06.2018 und dem 07.09.2018 für die Verbreiterung der Brückenstützen zwischen Stadtbahn und DB-Gleisen vorgesehen und schaffen die Voraussetzungen für den Neubau der östlichen Brückenhälfte über den DB- Gleisen. Diese Sperrpausen bestimmen den weiteren zeitlichen Ablauf der Gesamtmaßnahme und sind bereits fixiert. Die Zeitverschiebung aus der erforderlichen Neuausschreibung hat auf diese Termine keinen Einfluss. Es folgen der Neubau der östlichen Brücke über den Gleisen und die anschließende Verkehrsumlegung auf die fertiggestelltenSeite 15 von 67 Seite 16 Brückenteile. Der Abbruch und Neubau der westlichen Brückenhälfte erfolgt anschließend in einer Ausschreibung. Die Sperrzeiten dieser Arbeitsschritte sind mit der Bahn vorbesprochen, eine Genehmigung dieser Zeitfenster ist aber noch nicht erfolgt. Eine verbindliche Festlegung der Gesamtfertigstellung (geplant sind ca. 3½ Jahre Bauzeit) ist erst nach der Genehmigung dieser Sperrzeiten möglich. Für die Herstellung der Rampe zur Thomastraße sind keine Sperrpausen erforderlich. Die Rampe stützt sich auf die fertiggestellte östliche Brückenhälfte der Viktoriabrücke ab. Zum Bau ist eine Planfeststellung erforderlich, in der die Rampe sowie die für die barrierefreie Bahnquerung erforderliche Fußgänger- bzw. Radfahrerverbindung unter den DB-Gleisen enthalten sind. Grundlage der Antragsunterlagen wird die noch zu beschließende Tunnelgestaltung und - anbindung. Ergebnis BV Bonn 04.07.2017 – zur Kenntnis genommen --- DS 1712057 – Beschlussvorlage: Viktoriaunterführung und Umfeld – Bürgerinformation zu den Vorplanungen Beschlussvorlage – DS 1712057 Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformation zur geplanten Umgestaltung der Unterführung an der Viktoriabrücke (zwischen Am Alten Friedhof und Endenicher Straße) und des Umfeldes auf beiden Seiten der Bahn durchzuführen. Begründung Im Zusammenhang mit den Beschlüssen zur Viktoriabrücke (siehe u.a. DSNummerngruppen 1212000 und 1511819) wurde vom Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Bonn beschlossen, Pläne zur Umgestaltung bzw. Attraktivierung der Unterführung und des Umfeldes zu erstellen. Neben einer verbesserten Wegeführung in Richtung Endenicher Straße sollte auch eine neue Verbindung zur Hein-Moeller-Straße eingeplant werden, um auch den Bereich Immenburgstraße besser aus der Innenstadt erreichen zu können. In diesem Zusammenhang sind Rampenanlagen zu berücksichtigen, um die Unterführung zukünftig barrierefrei nutzen zu können. Im Ergebnis wurden nun zwei Varianten für eine mögliche Umgestaltung von der Unterführung und dem Umfeld von dem beauftragten Landschaftsarchitekturbüro „scape“ aus Düsseldorf erarbeitet. Folgendes Konzept liegt den Planungen zu Grunde: Städtebauliche Einbindung: Die Unterführung an der Viktoriabrücke stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen der Innenstadt/Nordstadt und der Bonner Weststadt dar. Darüber hinaus werden bedeutende Zielpunkte wie die Universitätsstandorte in Poppelsdorf/ Endenich, der Bonner Hauptbahnhof, das Bonner Zentrum und das Gebiet umSeite 16 von 67 Seite 17 die Immenburgstraße/Karlstraße über die Unterführung verbunden. Heute ist die Unterführung weder barrierefrei zugänglich noch besitzt sie attraktive Zugänge; die Unterführung selber ist eng, dunkel und befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Grünfläche am Alten Friedhof, durch die die Zuwegung zur Unterführung gelegt werden soll, wirkt aktuell unstrukturiert und für den Aufenthalt unattraktiv. Der markante Baumbestand und die Nähe zur historischen Friedhofsanlage sind dagegen positiv zu werten. Die im Dreieck zwischen Viktoriabrücke, Endenicher Straße und Bahnlinie gelegene Freifläche (das sogenannte Viktoria-Dreieck) weist ebenfalls einen erhaltenswerten Baumbestand auf und könnte in Zukunft als ein wichtiger Baustein in einer Verbindungsachse in Richtung Immenburgstraße (über Hein- Moeller-Straße) etabliert werden. Aktuell ist dieser Raum nicht begehbar, es besteht keine direkte Anbindung in nord-westliche Richtung. Die bestehenden Vegetationsflächen sind ungestaltet. Vorausgegangene Planungsansätze: In der vorausgehenden Planung des Architekturbüros „Kolb Ripke“ für die Gestaltung der Viktoriabrücke und der Straßenauffahrt wurden erste Ideen entwickelt, um die beiderseits der Bahntrasse liegenden Flächen in einem einheit-lichen Gestaltungsduktus miteinander zu verbinden. Der Entwurf zeichnet sich durch große, gradlinig verlaufende Rampen mit abgerundeten Ecksituationen aus. Bei der Analyse dieser Planung konnten folgende Problemstellen identifiziert werden: Fläche am Alten Friedhof: Erfordernis zur Fällung der meisten Bestandsbäume, die ursprünglich vorgesehene Rampe zwischen Straßenrampe und Thomastraße wäre nicht barrierefrei realisierbar und würde rechtwinklig auf die Unterführung zulaufen (mögliche Konfliktstelle im Tunnel), barrierefreie Anbindung an Innenstadt und Bonn Hbf wäre nur umständlich auf langem Wege möglich und der Betriebshof (Grünflächenamt) würde umständlich erschlossen. Sog. Viktoria-Dreieck: Rampenabwicklung wäre unrealistisch (Rampen zu kurz, teilweise nicht realisierbar), erheblicher Eingriff in das angrenzende DB Grundstück und unrealistische Feuerwehraufstellfläche (zu klein). Entwurfsziele: Aus diesen Rahmenbedingungen, Vorgaben und Planungsansätzen sind folgende Ziele erarbeitet worden: Direkte barrierefreie Anbindungen der Innenstadt Baumbestand soweit möglich erhalten Park am Alten Friedhof aufwerten Eingriffe in Denkmalsubstanz vermeiden Westfläche erschließen und aufwerten Eingriffe in DB-Grundstück minimieren Feuerwehraufstellfläche für Gebäude an der Endenicher Straße gewähr- leisten Anpassung Rampenführung: Ein wesentliches Problem der bisher angedachten Lösungen besteht darin, dass aufgrund der Höhenlage der Tunnelöffnung am Friedhof keine direkte Rampenanbindung in Richtung Innenstadt ausgebildet werden konnte. DaherSeite 17 von 67 Seite 18 wurde eine modifizierte Tunnelergänzung entwickelt, die eine direkte, barrierefreie Anbindung der Innen- und Nordstadt ermöglicht: Der Tunnel soll um 30 m verlängert werden. Das mit der Planung beauftragte Büro „scape“ schlägt vor, die Rampe schon im Tunnel zu beginnen. Damit erhöht sich die nördliche Anschlusshöhe um ca. 80 cm, was einer um 15 m verkürzten Rampe außerhalb des Tunnels entspricht. Vor dem Friedhof soll die Rampe schon im Bereich des vorhandenen Fußweges entwickelt werden, um einerseits möglichst früh Höhe zu gewinnen, andererseits die prägnanten Bestandsbäume möglichst wenig zu beeinträchtigen. In Abstimmung mit der Denkmalpflege ist es gelungen, die Rampe in diesem Abschnitt schon bis ca. 60 cm abzusenken. Aufbauend auf der neuen Rampenführung wurden zwei Vorentwurfsvarianten entwickelt: Variante „Stadtachsen“: Die Variante „Stadtachsen“ zeichnet ein modernes, durch stringente Wegeführungen geprägtes Bild. Die Rampenanlage verläuft im Bereich des Friedhofs parallel zur Friedhofsmauer und knickt dann leicht in Richtung Thomastraße zur Unterführung ab. So ist es möglich, die prägnante Platane und die meisten Bestandsbäume zu erhalten. Der bestehende Weg vor dem Friedhof bleibt ebenfalls bestehen. Zusätzlich wird der Friedhof mit einer Treppenanlage auf direktem Wege an die Unterführung angebunden. Eine weitere Treppenanlage schafft den Zugang vom Gehweg Thomastraße an die Unterführung. Untergeordnet soll ein Zufahrtsweg entstehen, welcher den bestehenden Betriebsstützpunkt des Grünflächenamtes auf dem Gelände des Alten Friedhofs mit der Thomastraße verbindet. Durch den Wegfall der von „Kolb Ripke“ geplanten Rampe parallel zur Thomastraße kann diese Fläche nun als zusätzlicher Grünraum genutzt werden. Durch eine Bepflanzung mit Alleebäumen wird der Blick in Richtung der Verkehrsanlagen Thomastraße (Straßenrampe zur Viktoriabrücke) und der DB Anlagen aufgewertet. Die Rampenanlage auf Seiten der Weststadt schließt im Bereich Wittelsbacherring / Endenicher Straße und Nidegger Straße / KarlFrowein- Straße an die Bestandsbebauung an. Auf der Freifläche selbst können durch die stringente Wegeführung viele der vorhandenen Gehölze erhalten werden. Als zusätzliche Anbindung an den Kreuzungsbereich Endenicher Straße / Herwarthstraße wird eine Treppenanlage vorgesehen, welche die Unterführung auf kürzestem Weg mit den angrenzenden Stadtquartieren verbindet. Um im Bereich der Endenicher Straße 6 (Ecke Herwarthstraße) eine ausreichend große Feuerwehraufstellfläche zu gewährleisten, fallen in diesem Bereich PKW Stellflächen weg, welche an anderer Stelle, nur wenige Meter weiter westlich, wieder hergestellt werden. Im Rahmen der Umgestaltung der Fläche des sog. Viktoria-Dreiecks ergibt sich die Chance, auch die Endenicher Straße aufzuwerten. Dabei wird auf bestehende Umbauplanungen der Stadt Bonn aufgebaut. Es gilt, den heute überdimensioniert wirkenden Straßenraum attraktiver zu gestalten und eine Platzsituation im Kreuzungsbereich Endenicher Straße / Herwarthstraße zu etablieren. Darüber hinaus soll durch eine den Fassaden vorgelagerte Baumreihe der Straßenraum grüner werden. Die Baukosten für diese Variante werden auf ca. 3,66 Mio. Euro geschätzt. In dieser Summe sind die Kosten für die Bauwerke, Freiflächen und die Anpassungsmaßnahmen an den angrenzenden Verkehrsanlagen enthalten.Seite 18 von 67 Seite 19 Hinzu kommen ca. 2 Mio. Euro für die Leitungsumlegungen, die notwendig sind, um die Personenunterführung wieder auf das ursprüngliche Maß verbreitern zu können. Die Leitungen belegen heute einen Teilbereich der Unterführung. Variante „Im Fluss“: Während die Formsprache in der ersten Variante die konsequente, städtebauliche Anbindung nachzeichnet, baut die Variante „Im Fluss“ auf historischen Planungen auf. Diese zeigen eine dem Friedhof vorgelagerte kleine Parkanlage mit geschwungenen Rundwegen. Die Variante „Im Fluss“ orientiert sich an diesem Vorbild und interpretiert es auf moderne Weise neu. Vor dem Friedhof wurde wieder eine Parkanlage mit geschwungenen Wegen entwickelt, welche wie selbstverständlich, die Unterführung erschließen. Im Süd-Westen wird diese radiale Formsprache konsequent weitergeführt. Für diese Variante liegt eine Kostenschätzung von ca. 3,74 Mio. Euro (zuzüglich ca. 2 Mio. für Leitungsumlegungen) vor. Beide Varianten unterscheiden sich also hinsichtlich der Kosten kaum. Lichtkonzept Unterführung: „Lichtraum“ Längere Unterführungen sind tendenziell Angsträume. Von daher kommt der Beleuchtungssituation besondere Bedeutung zu. Licht eingesetzt als Gestaltungselement wirkt hierbei unterstützend. Das vorgeschlagene Konzept geht von folgender Grundidee aus: Bis weit in das 19. Jahrhundert blieb die Fläche des heutigen Planungsgebiets unbebaut und wurde landwirtschaftlich genutzt. Dieses, gegenüber der heutigen Situation kaum noch vorstellbare Bild von Weite und Ruhe wird gestalterisch aufgegriffen und in die Unterführung übertragen. Durch die abstrakte Darstellung einer großzügigen Feldflur an den Wänden öffnet sich der Raum optisch und konfrontiert den Nutzer überraschend mit dem historischen Hintergrund des Areals. Die Feldflur wird durch seitlich in den Boden eingelassene LED-Bänder auf die Wände der Unterführung projiziert. Um die Dynamik von sich im Wind bewegenden Gräsern für den Besucher noch stärker erfahrbar zu machen, sind Teilabschnitte der im Boden eingelassene LED- Bänder Bestandteil einer sich langsam bewegenden Lichtinstallation, welche den Tunnel zusätzlich belebt. Durch die LED-Bänder wird eine flächendeckende Ausleuchtung stimmungsvoll gewährleistet. Die Umsetzung des Lichtkonzeptes ist in den o.g. Kosten zur Herstellung der Unterführung in Höhe von 238.000 Euro enthalten. Kosten Leitungsumlegung Auf Basis des ursprünglichen Verwaltungsentwurfes sind die Kosten für die Maßnahmen an der Fußgänger- und Fahrradunterführung auf 2,8 Mio. Euro geschätzt worden (DS-Nr. 1212000 – ohne Maßnahmen in den Grünflächen und den angrenzenden Verkehrsanlagen). In diesem Betrag ist ein Kostenanteil für die Leitungsumlegungen aus der bisher gesperrten Tunnelhälfte in Höhe von ca. 2,0 Mio. Euro enthalten. Die Leitungsumlegungen sind unabhängig von der gewählten Variante durchzuführen. Nach Entscheidung über die Tunnelvariante sind die Planunterlagen (einschließlich Kfz-Verbindungsrampe) zur Planfeststellung einzureichen. Nach Planfeststellung kann der Förderantrag gestellt werden. Eine Förderung wurde von Seiten des Zuschussgebers in Aussicht gestellt. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung zusammen mit dem Büro „scape“ die beiden oben beschriebenen Varianten der ÖffentlichkeitSeite 19 von 67 Seite 20 vorstellen und in diesem Zusammenhang über das erarbeitete Lichtraum- Konzept für die Unterführung informieren. Ergebnis BV Bonn 05.09.2017 – Beschluss --- DS 1812836 – Einwohnerfrage: Viktoriabrücke Einwohnerfrage – DS 1812836 Ich bitte um Auskunft, wie die Viktoriabrücke mit Gehsteigen, Fahrradschutzstreifen und Fahrspuren beplant wird: 1. Wie breit sind diese in der jeweiligen Fahrtrichtung? 2. Wie breit wird die Brücke damit insgesamt? Stellungnahme der Verwaltung – DS 1812836 Die Viktoriabrücke war im bisherigen Ausbauzustand 19 m breit. Im Rahmen der Erneuerung wird die Brücke im Bereich zwischen dem südlichen Widerlager und der Rampe Thomastraße mit einer nutzbaren Breite von 22,75 m erstellt. Von der Rampe bis zum nördlichen Widerlager wird die nutzbare Breite 19,38 m betragen. Mit Blick in Süd-Nord-Richtung (Richtung Kaiser-Karl-Ring) ist folgender Querschnitt geplant: Geh- und Radweg 4,00 m – 5,00 m 2 Fahrstreifen Richtung Süden je 3,25 m Fahrstreifen Richtung Norden 3,25 m Rechtsabbiegespur bis zur Rampe Thomastraße 3,25 m Fahrradschutzstreifen 1,69 m – 1,75 m Gehweg 3,00 m – 3,18 m Ergebnis BV Bonn 27.11.2018 – zur Kenntnis genommen --- DS 1813113 – Einwohnerfrage: Entwurf 2. Fortschreibung Luftreinhalteplan 2019, Viktoriabrücke, Bornheimer Straße Einwohnerfrage – DS 1813113 1. Welchen Sachstand haben die Maßnahmen Viktoriabrücke/Bornheimer Straße: - Wann wurden seitens der Stadt die für das Planfeststellungsverfahren für die Rampe von der Viktoriabrücke zur Thomastraße erforderlichen Planungen, Gutachten etc. der Bezirksregierung Köln als PlanfeststellungsbehördeSeite 20 von 67 Seite 21 übergeben? - Wann ist mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bzw. dessen Abschluss und damit der Erlangung von Baurecht für die Rampe zu rechnen? - Für welches Haushaltsjahr ist die Finanzierung der Rampe (Fördermittel des Landes, Eigenanteil der Stadt) eingeplant? - Wann wird die in der Bürgerversammlung 2017 angekündigte Bürger- beteiligung zum Vorentwurf der Bornheimer Straße für den Abschnitt von der Ellerstraße bis zum Alten Friedhof durchgeführt? - Wann ist mit dem Beschluss des Rates zur Entwurf- bzw. Ausführungsplanung für die Umbauplanung Bornheimer Straße zu rechnen? - Bis zu welchem Jahr stehen Städtebaufördermittel aus dem Projekt Masterplan Innere Stadt für den Umbau der Bornheimer Straße noch zur Verfügung? - Für welches Haushaltsjahr sind die Eigenanteile der Stadt im Doppelhaushalt 2019/2020 für den Umbau der Bornheimer Straße eingeplant? 2. Ist davon auszugehen, dass die Straßenbaumaßnahme „Tausenfüßler“ zu keinen weiteren Verzögerungen bei der Realisierung des Masterplanprojekts Bornheimer Straße führen wird, falls nein, durch welche Maßnahmen wird die Stadt sicherstellen, dass der Umbau der Bornheimer Straße im Prognosezeitraum bis 2020 des Luftreinhalteplanes also vor Baubeginn des Projekts Tausendfüßler umgesetzt sein wird: - Kann zeitgleich mit dem Bau der Rampe der Umbau der Bornheimer Straße im gesamten Abschnitt zwischen Ellerstraße und Alter Friedhof erfolgen? - Falls nein, kann der Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstadenring vorgezogen bzw. zeitgleich mit dem Bau der Rampe realisiert werden? - Kann der Umbau der Kreuzung Bornheimer Straße, Viktoriabrücke, Hochstadenring zusammen mit dem Bau der Rampe erfolgen (verkehrslenkende Maßnahme, Sperrung einer Fahrtrichtung)? Stellungnahme der Verwaltung – DS 1813113ST2 1. Welchen Sachstand haben die Maßnahmen Viktoriabrücke/Bornheimer Straße: - Wann wurden seitens der Stadt die für das Planfeststellungsverfahren für die Rampe von der Viktoriabrücke zur Thomastraße erforderlichen Planungen, Gutachten etc. der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde übergeben? - Wann ist mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bzw. dessen Abschluss und damit der Erlangung von Baurecht für die Rampe zu rechnen? - Für welches Haushaltsjahr ist die Finanzierung der Rampe (Fördermittel des Landes, Eigenanteil der Stadt) eingeplant? Antwort Die Anerkennung der Förderfähigkeit der Maßnahmen Verbindungsrampe und Fußgängerunterführung ist abhängig von der Verbesserung für alle Verkehrsarten. (Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Radfahrer sollen die in Länge und Breite vergrößerte und barrierefrei ausgebaute Fußgängerunterführung nutzen, der Kfz-Verkehr das neu geplante Rampenbauwerk.) Dementsprechend muss die Planfeststellung für Rampe und Unterführung gemeinsam beantragt werden. Seit Januar 2019 liegt eine detaillierte Vorplanung für die Fußgängerunterführung vor, die eine Weiterführung der Planungen zur Erstellung der abgabereifen PlanfeststellungsunterlagenSeite 21 von 67 Seite 22 ermöglicht. Der Planfeststellungsantrag soll bis Sommer 2019 eingereicht werden. Planfeststellungsverfahren nehmen in der Regel mehr als ein Jahr in Anspruch. Je nach Umfang und abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Verfahrens ist die Zeitdauer nur schwer abschätzbar. Die Verwaltung hofft, dass im Sommer 2020 das Baurecht gegeben ist. Ein Einplanungsantrag für die Verbindungsrampe ist gestellt, so dass die Bezirksregierung Köln das Projekt in die Planung für die nächsten Jahre mitaufgenommen hat. In Abhängigkeit von der weiteren Kostenentwicklung wird die Bezirksregierung Köln über Änderungen informiert. Eigenanteile sind im Haushalt fortlaufend bis 2021 eingeplant. - Wann wird die in der Bürgerversammlung 2017 angekündigte Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf der Bornheimer Straße für den Abschnitt von der Ellerstraße bis zum Alten Friedhof durchgeführt? Antwort Die Bürgerinformation hat am 22.03.2017 stattgefunden. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung haben bereits Gespräche mit Bürgern und Gewerbetreibenden sowie Vertretern des Macke-Hauses stattgefunden. Die geäußerten Anliegen und Wünsche wurden aufgenommen und sollen soweit möglich in der noch zu erstellenden Entwurfs- und Ausführungsplanung berücksichtigt werden. - Wann ist mit dem Beschluss des Rates zur Entwurf- bzw. Ausführungsplanung für die Umbauplanung Bornheimer Straße zu rechnen? Antwort Zunächst ist die Beschlussfassung zur Vorplanung abzuwarten. Danach kann die Entwurfsplanung erarbeitet werden. Für den Abschnitt Bornheimer Straße von der Ellerstraße bis zum Alten Friedhof wird dies frühestens in 2020 erfolgen, da hier Abhängigkeiten mit dem Planfeststellungsverfahren für die Rampe von der Viktoriabrücke zur Thomastraße bestehen. - Bis zu welchem Jahr stehen Städtebaufördermittel aus dem Projekt Masterplan Innere Stadt für den Umbau der Bornheimer Straße noch zur Verfügung? Antwort Die Fördermittel werden auf Basis der Entwurfsplanung neu beantragt. - Für welches Haushaltsjahr sind die Eigenanteile der Stadt im Doppelhaushalt 2019/2020 für den Umbau der Bornheimer Straße eingeplant? Antwort Im Haushaltsplan sind 1,6 Mio. € für 2019 und 2,0 Mio. € für 2020 enthalten (für den Abschnitt Lievelingsweg bis Hochstadenring). 2. Ist davon auszugehen, dass die Straßenbaumaßnahme „Tausendfüßler“ zu keinen weiteren Verzögerungen bei der Realisierung des Masterplanprojekts Bornheimer Straße führen wird, falls nein, durch welche Maßnahmen wird die Stadt sicherstellen, dass der Umbau der Bornheimer Straße im Prognosezeitraum bis 2020 des Luftreinhalteplanes also vor Baubeginn desSeite 22 von 67 Seite 23 Projekts Tausendfüßler umgesetzt sein wird: - Kann zeitgleich mit dem Bau der Rampe der Umbau der Bornheimer Straße im gesamten Abschnitt zwischen Ellerstraße und Alter Friedhof erfolgen? - Falls nein, kann der Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstadenring vorgezogen bzw. zeitgleich mit dem Bau der Rampe realisiert werden? - Kann der Umbau der Kreuzung Bornheimer Straße, Viktoriabrücke, Hochstadenring zusammen mit dem Bau der Rampe erfolgen (verkehrslenkende Maßnahme, Sperrung einer Fahrtrichtung)? Antwort Straßen.NRW hat zugesichert, dass während der Baumaßnahmen am Tausendfüßler zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung stehen. Daher besteht keine Abhängigkeit zwischen den anstehenden Maßnahmen auf den Autobahnen und den städtischen Baumaßnahmen. Eine Reduzierung des Querschnittes zur gewünschten Verkehrsreduzierung in der Bornheimer Straße im Abschnitt vom Hochstadenring bis Alter Friedhof soll erst erfolgen, wenn die Rampe Viktoriabrücke in Betrieb ist. Die Arbeiten auf der Bornheimer Straße im Abschnitt Hochstadenring bis Lievelingsweg können parallel zu den Arbeiten an der Rampe erfolgen. Ergebnis BV Bonn 14.02.2019 – Zur Kenntnis genommen --- DS 1910097 – Bürgerantrag: Fertigstellung der Viktoriabrücke Bürgerantrag – DS 1910097 1. Ich beantrage, dass die Viktoriabrücke unverzüglich fertiggestellt wird. 2. Ausführung wie die bewährte Kennedybrücke mit erhöhten Gehwegen und Radwegen auf beiden Seiten zur Absicherung dieser schwächeren Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone. 3. Leitplanken, Pfeiler, Laternen oder Blumenkübel o. ä. zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer vor dem Autoverkehr – zumindest an den abschüssigen Gebäudeteilen 4. Etwaige Rampen Thomastraße, Querungen oder ähnliches werden erst später angesetzt, da es offensichtlich noch nicht einmal ein Planfeststellungsverfahren für diese Bauteile gibt. Stellungnahme der Verwaltung – DS 1910097ST4 zu 1: Der Bauablauf zum Neubau der Brücke wird durch die Sperrpausen der DB vorgegeben und kann nicht beschleunigt werden. zu 2: Die Brücke wird gemäß den gültigen Richtlinien gebaut. Alle maßgeblichen Planungsgrundsätze für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer wurdenSeite 23 von 67 Seite 24 berücksichtigt. Die Anordnung der Radwege erfolgt gem. den Beschlüssen zum Vorentwurf DS 1212000 und dem Gutachterwettbewerb mit öffentlicher Bürgerbeteiligung und Einbindung des Gestaltungsbeirates gemäß DS 1511819. In Fahrtrichtung Endenich wird der Radweg auf dem Brückenquerschnitt analog der Kennedybrücke auf dem Niveau des Gehweges geführt, um ein Überfahren von zufahrenden Fahrzeugen von der Rampe Thomastraße zu unterbinden. In Fahrtrichtung Hochstadenring wird der Radweg auf Fahrbahnniveau geführt, im Bereich der Rampenanbindung durch farbliche Markierung des Radweges abgesetzt. zu 3: Auf die Anordnung von Lampenmasten und Blumenkübel zur Trennung gegenüber der Fahrbahn wurde bewusst verzichtet, um den zur Verfügung stehen Verkehrsraum nicht punktuell einzuengen. Auf dem Brückenüberbau ist ein Lichtnetz vorgesehen, auf den Rampen werden die Leuchtenmaste in Geländer und Lärmschutzwand integriert. zu 4: Die Rampe zur Thomastraße wird erst nach der Fertigstellung der Brücke hergestellt. Ergebnis BV Bonn 22.01.2019 – Erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung --- DS 1911157 - Große Anfrage: Sachstandsanfrage Viktoriabrücke Große Anfrage – DS 1911157 Die Verwaltung wird gebeten über den weiteren Verlauf der Erneuerung der Viktoriabrücke, deren Zu- und Abfahrten sowie die Gestaltung des Tunnels unter den Bahngleisen zu berichten. 1. In welchem Zeitraum und zu welchem Zeitpunkt sind bis zur Fertigstellung der Viktoriabrücke aktuell welche konkreten Maßnahmen geplant und können die DB-Sperrpausen wie geplant eingehalten werden? 2. Konnten alle notwendigen Gewerke zur Fertigstellung ausgeschrieben und vergeben werden und bewegen sich die Kosten bislang im Rahmen der Kostenschätzungen? 3. Wer führt die Bauüberwachung vor Ort in welchen Zeitabständen durch, sind im Rahmen der bisherigen Bauausführung Probleme mit den beauftragten Firmen aufgetreten und wenn ja welche (ggf. nichtöffentliche Antwort)? Stellungnahme der Verwaltung – DS 1911157ST2 zu 1. und 2. Viktoriabrücke inkl. Straßenbau: Bis Ende 2021 sollen beide Brückenhälften und die Straßenrampen der Viktoriabrücke fertiggestellt sein. Diese Leistungen sind im kürzlich vergebenenSeite 24 von 67 Seite 25 Auftrag enthalten. Zusätzlich steht noch die Ausschreibung und Herstellung des Lichterhimmels mit vier Stahlpylonen aus. Die Montage soll ebenfalls bis Ende 2021 erfolgen. Die Sperrpausen für das Hauptbaulos sind für die Jahre 2019 bis 2021 beantragt, aber bisher erst für 2019 freigegeben. Die Sperrzeiten 2020 sollen bis Juli 2019 von der Deutschen Bahn freigegeben werden. Für den Bau der Rampe und der Fußgängerunterführung sind aus heutiger Sicht keine Sperrpausen erforderlich. Unterführung und Wegebau Fußgängerunterführung: Der Auftrag wird auf Seiten der Stadt in zwei Teilaufträgen bearbeitet. Ein dritter Planungsauftrag wurde durch die SWB ausgelöst. Der erste Teilauftrag beinhaltet die Planung der Wege, Grünanlagen und die architektonische Gestaltung des Tunnels. Der zweite Teilauftrag beinhaltet die konstruktive Planung und Berechnung des Tunnels, der Tunnelverlängerung sowie Stützwände und Treppen. Die Stadtwerke planen die neuen Leitungstrassen, die durch die geänderte Wegeführung angepasst werden müssen. Zusätzlich ist eine Leitungstrasse unter den DB Gleisen durch die SWB zu erstellen. Die genauen Bauzeiten der SWB stehen noch nicht fest und der Bau der Leitungstrasse bedarf noch der Abstimmung mit der DB. Es kann von einer Planungs- und Bauzeit von ca. 1 Jahr ausgegangen werden. Die Arbeiten der SWB sollten voraussichtlich im Zeitfenster von Sommer 2020 bis Ende 2020 abgeschlossen sein, so dass dann die Umbauten des Fußgängertunnels gemeinsam mit der Rampe ausgeschrieben werden können. Sollten die SWB mit der Leitungsverlegung schneller sein, kann der Fußgängertunnel vorgezogen werden. Rampe Thomastraße inkl. Straßenbau: Der Antrag auf Planfeststellung wird im Sommer 2019 eingereicht. Die geschätzte Prüfungszeit beträgt ca. 1 Jahr. Der Einplanungsantrag ist gestellt. Der Finanzierungsantrag muss noch auf die Neuplanung des Brückenüberbaus, mit den umfangreichen Änderungen aus dem Gutachterverfahren, angepasst werden. Eine Finanzierungszusage ist erst nach Vorlage der Plangenehmigung zu erreichen. Es folgen die Ausschreibung und die Vergabe. Der Baubeginn wird Ende 2020 sein und die Bauzeit wird voraussichtlich 1 Jahr betragen. Zum Baubeginn wird nach Zeitplanung die Voraussetzung zum Auflagern der Rampenfahrbahn auf der tragfähigen Teilbrücke gegeben sein. Das eingeplante Ziel Ende 2021 komplett fertig zu werden, geht von der Annahme aus, dass die Planfeststellung, der Förderbescheid zur Rampe Thomastraße sowie die Sperrpausen termingerecht eingehen. Zur bisherigen Baustellenabwicklung sowie zur Kostensituation befindet sich eine Mitteilungsvorlage an den Bau- und Vergabeausschuss für die Sitzung am 16.05.2019 noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. zu 3) Die Bauüberwachung ist durch den Einsatz eines externen Büros und durch eine städtische Oberbauleitung täglich sichergestellt. Die Belange und Abstimmungen der DB werden zusätzlich durch ein separates Überwachungsbüro der DB ausgeführt.Seite 25 von 67 Seite 26 Ergebnis BV Bonn 04.06.2019 – Zur Kenntnis genommen --- DS 1911587 – Mitteilungsvorlage: Viktoriabrücke Sachstandsbericht über die Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme Mitteilungsvorlage - DS 1911587 Mit dieser Mitteilungsvorlage soll ein Sachstandsbericht über die aktuelle Kostenentwicklung zum Projekt Viktoriabrücke gegeben werden. Dies ist zuverlässig erstmals zum jetzigen Zeitpunkt möglich, da mit dem Abschluss der Ausführungsplanung für die Viktoriabrücke und der Entscheidung über die Gestaltung der Fußgänger-/Fahrradunterführung Ende 2018 sowie der Vergabe des Hauptauftrags zum Brückenneubau im März 2019 (DS-Nr. 1910752 – nicht-öffentlich) und dem Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Bauzeit nunmehr verlässliche Zahlen vorliegen, mit denen ein Ausblick auf die Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme gegeben werden kann. Nachdem bereits 2018 und 2019 in den Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses mehrfach mündlich auf eine erhebliche Kostensteigerung hingewiesen worden ist, können damit nun Beträge benannt werden. So werden nach derzeitigem Stand die Kosten für die Gesamtmaßnahme Erneuerung der Viktoriabrücke, Neubau der Verbindungsrampe zur Thomastraße, Fußgänger-/Fahrradunterführung und Kreisverkehr Am Alten Friedhof/ Thomastraße ca. 45,1 Mio. Euro betragen. Weitere Kostenrisiken sind insbesondere mit den noch nicht in der Ausschreibung befindlichen Projekten Rampe und Fußgänger-/Fahrrad- unterführung verbunden, da hierfür noch ein gemeinsames Planfest- stellungsverfahren erforderlich ist. Die Kosten liegen damit deutlich über der Kostenschätzung in Höhe von 24,6 Mio. Euro aus dem Jahr 2012 (siehe DS-Nr. 1212000). Die seinerzeit früh- zeitige Kostenschätzung basierte auf der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Konzeption. Die höheren Kosten wurden dem Zuschussgeber mitgeteilt. Der Zuschussgeber hat die Fortführung der Arbeiten genehmigt, so dass die Förderung von 60% auch für die höheren Baukosten als gesichert gilt. Seit Beginn der Maßnahme wurden mit dem halbseitigen Abbruch und der Ertüchtigung der Brückenrampen die Grundlagen für den Brückenneubau geschaffen. Die Ausführungsplanung für den Brückenneubau wurde parallel zur Ausführung dieser Arbeiten erstellt und, wie zuvor erwähnt, Ende 2018 abgeschlossen. Nachfolgend werden die Ursachen für die Kostenentwicklung im Einzelnen dargestellt und die Hintergründe erläutert. Kurzdarstellung der Maßnahmenentwicklung vor Baubeginn Grundlage der Kostenschätzung vom Mai 2012 zur notwendigen Erneuerung der Viktoriabrücke und der begleitenden Maßnahmen Rampe, Unterführung, Kreisverkehr war der Verwaltungsentwurf, der zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Beratungen als Konzeption in der Vorplanungsphase vorlag und den Bau einer klassischen Stahlbetonbrücke mit Stahlverbundträgern vorsah. (DS-Nr.Seite 26 von 67 Seite 27 1212000) Auf Grundlage der Bestandspläne des Bauwerks sollte der weitaus größte Teil der Rampenwände weiterverwendet werden. Dieser Entwurf fand vor dem Hintergrund der nachfolgend herausgearbeiteten gestalterischen Ansprüche keine Zustimmung. In der Folge wurde ein Gutachterverfahren zur Überarbeitung der Brücken- gestaltung mit mehreren Gestaltungsentwürfen durchgeführt. Als Ergebnis des Gutachterverfahrens wurde 2015 der Gestaltungsentwurf „Kolb/Ripke“ für die Brücke und die Verbindungsrampe ausgewählt, der eine vollständige Überarbeitung der Vorentwurfsplanung erforderlich machte. Für das Umfeld einschließlich Unterführung wurden weitere Gestaltungsentwürfe gefordert. (DS-Nr. 1511819EB3) Kostenentwicklung der einzelnen Aufträge Halbseitiger Rückbau Überbau (ausgeführt) Für den Rückbau der Viktoriabrücke (Ostseite) betrugen die Schätzkosten 700.000 Euro. Die Ausschreibung erbrachte drei Angebote. Die Beauftragung erfolgte zum Mindestangebot von ca. 840.000 Euro (DS-Nr. 1610825). Die weiteren Angebote beliefen sich auf 955.000 Euro bzw. 1.178.000 Euro. Aufgrund verschiedener technischer Schwierigkeiten, die erst während des Abbrucharbeiten erkennbar waren, beträgt die Abrechnungssumme ca. 1.200.000 €. Halbseitiger Rückbau Unterbauten (ausgeführt) Die Schätzkosten für den Rückbau der Brückenunterbauten betrugen 800.000 Euro. Auf die erste Ausschreibung waren keine Angebote einge- gangen. Bei der nachfolgenden beschränkten Ausschreibung waren sieben Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden. Hiervon haben nur zwei Firmen ein Angebot abgegeben. Die Beauftragung erfolgte zum Mindestangebot von ca. 780.000 Euro (DS-Nr. 1712157). Das weitere Angebot belief sich auf 1.712.000 Euro. Die Abrechnungssumme beträgt ca. 780.000 €. Kanalbauarbeiten (in Ausführung) Diese Maßnahme war in den ursprünglichen Planungen zur Erneuerung der Viktoriabrücke nicht vorgesehen. Sie wurde erforderlich, da zwischen der alten Rampenwand der nördlichen Rampe Westseite und der ersten Verbreiterung der Rampe ein Stauraumkanal liegt, auf den ein Lastabtrag aus der Brückenlast erfolgt. Der Stauraumkanal kann insbesondere durch die höheren Verkehrslasten des Brückenbauwerks statisch nicht mehr nachgewiesen werden, wovon ursprünglich ausgegangen worden war. Weil nach Prüfung eine Bohrpfahlgründung bis unter die Sohle des Altkanals wesentlich unwirtschaftlicher als der Neubau des Kanals außerhalb des Lastabtragbereichs ist, wurde die Erneuerung des Kanals entschieden. Die Maßnahme wurde mit Schätzkosten von 702.000 Euro ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgte zum Mindestangebot von 912.000 Euro (DS-Nr. 1910081 – nicht öffentlich). Die weiteren Angebote lagen im Bereich von 1.015.000 Euro - 1.500.000 Euro. Einschließlich bis dato bekannter Mehrkosten wird sich dieSeite 27 von 67 Seite 28 Abrechnungssumme voraussichtlich auf ca. 960.000 Euro belaufen. Erhöhter Erneuerungsaufwand durch Neubau der Rampenwände und Brückenpfeiler auf der Ostseite (in Ausführung) Diese Maßnahme war in den ursprünglichen Planungen zur Erneuerung der Viktoriabrücke nicht vorgesehen. Im Rahmen der erfolgten Teilabbrüche der vorhandenen Bauteile wurde festgestellt, dass die bei der Planung zur Verfügung stehenden Bestandspläne fehlerhaft waren. Die Stützwanddicken, die Ausbildung der Stützwandfüße und die Gründungstiefen in Teilbereichen waren in den Plänen nicht korrekt dargestellt. Eine frühzeitigere Ermittlung dieser Defizite war nicht möglich, da weitergehende zerstörende Prüfungen bzw. der Abriss von Bauteilen zur Freilegung erst die Erkennbarkeit der Mängel ermöglichte. Die zusätzliche Maßnahme wurde mit Schätzkosten von 4.054.000 Euro ausgeschrieben und erbrachte zwei Angebote. Die Beauftragung erfolgte zum Mindestangebot von 4.100.000 Euro. Das weitere Angebot belief sich auf 4.900.000 Euro. Fahrleitungen, Fahrleitungsmaste, Kabeltrassen (in Ausführung) Die DB hatte im vorgeschalteten Abstimmungsverfahren erforderliche Maßnahmen an der DB-Trasse mit Kosten angegeben, die entsprechend in der Planung berücksichtigt wurden. Nachträglich hat die DB weitere Maßnahmen mitgeteilt, die ebenfalls infolge der Erneuerung der Viktoriabrücke erforderlich werden. Die Mehrkosten betragen 700.000 €. Brückenneubau Die Arbeiten bis zur vollständigen Fertigstellung der Brücke, also der Neubau der bereits abgebrochenen Ostseite, der Abbruch der Westseite sowie deren vollständiger Neubau, wurden nach Fertigstellung der Ausführungsplanung mit Schätzkosten von ca. 18.530.000 Euro ausgeschrieben. Die Ausschreibung erbrachte zwei Angebote. Die Beauftragung erfolgte zum Mindestangebot von ca. 20.800.000 Euro (DS-Nr. 1910752 – nicht öffentlich). Das weitere Angebot belief sich auf 26.800.000 Euro. In der Zusammenfassung ergibt sich derzeit folgender Kostenstand nur für die Brücke: - Halbseitiger Rückbau Überbau 1.200.000 € - Halbseitiger Rückbau Unterbauten 780.000 € - Kanalbauarbeiten 960.000 € - Neubau der Rampenwände und Brückenpfeiler 4.100.000 € - Fahrleitungen, Fahrleitungsmaste, Kabeltrassen 700.000 € - Brückenneubau 20.800.000 € Summe 28.540.000 € Allgemeine Ursachen für Kostensteigerungen Die Ausschreibungsergebnisse mit häufigen Schätzkostenüberschreitungen und geringem Bieterinteresse spiegeln die derzeitige wirtschaftliche Lage im Baubereich wieder. Die Firmen haben einen hohen Auslastungsgrad und geben daher keine oder hohe Angebote ab. Diese Entwicklung hat sich in den vergangenen drei Jahren bei einer Vielzahl von Ausschreibungen im Tiefbaubereich gezeigt. Maßnahmen, die eine besondere technische Spezialisierung erfordern, sind hiervon noch stärker betroffen. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Kostenschätzungen im Jahr 2012Seite 28 von 67 Seite 29 sowie auch bei der Vorstellung der Gestaltungsentwürfe im Jahr 2015 nicht absehbar. Bis vor etwa fünf Jahren waren eher Schätzkostenunterschreitungen im Tiefbau die Regel. Die Verzögerungen, die im Wesentlichen durch das vorgeschaltete Gutachterverfahren zur Findung eines mehrheitsfähigen Entwurfs entstanden sind, haben sich insofern auf die Kostenentwicklung ausgewirkt. Bemessen an der Steigerung der Baupreisindices liegt diese Kostensteigerung für ausgeführte und beauftragte Maßnahmen überschlägig bei mindestens 2,5 Mio. Euro. Das Tiefbauamt geht davon aus, dass sich bei Abkühlung der allgemeinen Auftragslage eine gegenläufige Entwicklung der Angebotspreise ergeben kann. Ausblick/Ergebnis der weiteren Teilmaßnahmen Lichterhimmel Der Lichterhimmel ist Bestandteil des im Gutachterverfahren vorgelegten Gestaltungsentwurfs „Kolb/Ripke“. Für diese Lichtgestaltung durch ein Lichternetz über der Brücke liegt zwischenzeitlich die Statik vor, letzte Versuche zur Dauerhaftigkeit der Lampenaufhängungen und Schwingungsanfälligkeit der ca. 100 Meter gespannten Abhängungen werden im Windkanal getestet, um ein Aufschaukeln des Netzes auszuschließen. Die Kosten für den Lichterhimmel einschließlich der vier Tragmaste führen zu Mehrkosten von mindestens 1.500.000 Euro gegenüber der Ursprungsplanung. Zum Zeitpunkt der Vorstellung der Gestaltungsentwürfe waren die Mehrkosten von Seiten des beauftragten Objektplanungsbüros auf 880.000 Euro geschätzt worden. Wie bei allen bis dato beauftragten Teilmaßnahmen ist eine Überschreitung der aktualisierten Schätzkosten im Rahmen der Ausschreibung nicht auszuschließen. Rampe Thomastraße Für die Verbindungsrampe zur Thomastraße waren die Schätzkosten auf Basis der Vorplanung (Konzeption) im Jahr 2012 mit 7.100.000 Euro angegeben worden (Kostenschätzungsübersicht - DS-Nr. 1212000). Aus der noch durchzuführenden Ausarbeitung der Planung im Rahmen des jetzt anlaufenden Planfeststellungsverfahrens und der sich daran anschließenden Ausführungsplanung können sich noch Anpassungen der Schätzkosten ergeben. Angesichts der dynamischen Entwicklung des Marktes kann auch hier nicht ausgeschlossen werden, dass die im Rahmen der Ausschreibung eingehenden Angebote höher ausfallen. Fußgänger-/Fahrradunterführung Alter Friedhof In der ursprünglichen Kostenschätzungsübersicht im Jahr 2012 waren die Kosten für die Unterführung unter den DB-Gleisen auf Basis der damaligen Konzeption mit 2.800.000 Euro angegeben. Für die Gestaltung der Unterführung fand weder der Verwaltungsentwurf noch einer der Gutachterentwürfe eine politische Mehrheit. Entsprechend der Beschlussfassung im Jahr 2015 (DS-Nr. 1511819EB3) wurden zwei weitere Gestaltungsentwürfe mit Schätzkosten in etwa doppelter Höhe erstellt und im September 2017 vorgestellt (DS-Nr. 1712057). Unter Auswahl des Gestaltungsentwurfes Variante „Im Fluss“ ist die Freigabe der Vorplanung mit Schätzkosten von 5.740.000 Euro im Rat am 27.09.2018 erfolgt (DS-Nr. 1811885). Auf Basis dieser Vorplanung wird zurzeit dieSeite 29 von 67 Seite 30 Ausführungsplanung erstellt, in deren Rahmen sich ebenfalls noch eine Anpassung der Schätzkosten ergeben kann. Auch hier werden die Schätzkosten angesichts der Marktlage wenig belastbar sein. Kreisverkehr Am Alten Friedhof/Thomastraße und Ausbau der Thomastraße vom Kreisverkehr bis unterhalb Brücke Die Kosten für diese Maßnahmen wurden im Jahr 2012 auf insgesamt 2.200.000 Euro geschätzt. Der Bau des Kreisverkehrsplatzes wurde 2016 mit Schätzkosten von 950.000 Euro ausgeschrieben. Die Beauftragung und die Ausführung der Straßenbauarbeiten sind im Rahmen dieser Schätzkosten erfolgt. Der Ausbau der Thomastraße vom Kreisverkehr bis zur Brücke wird nach Fertigstellung der Verbindungsrampe ausgeführt. Die Schätzkosten für diese Teilmaßnahme betragen 1.250.000 Euro. - - - Unter Rückgriff auf die frühzeitige Kostenschätzung aus 2012 und die Schätzung zum Gestaltungsentwurf Kolb/Ripke aus 2015 werden in der nachfolgenden Übersicht die seinerzeitigen Schätzkosten und der aktuelle Kostenstand und -ausblick gegenübergestellt. Kostenschätzung/Kostenstand Mai 2012 März 2019 Erneuerung Stahlbrücke 9.600.000 € Sanierung/Erneuerung Vorlandbrücken 2.900.000 € 28.540.000 € Lichterhimmel 880.000 € (Mai 20105) 1.500.000 €* Verbindungsrampe zur Thomastraße 7.100.000 € 7.100.000 €* Fußgänger-/Fahrradunterführung 2.800.000 € 5.740.000 €* Neubau Kreisverkehr und Ausbau Thomastraße 2.200.000 € 2.200.000 € Gesamt 25.480.000 € 45.080.000€ * Es handelt sich hierbei noch um die Schätzkosten vor Erstellung der Ausführungsplanung bei denen Abweichungen im Zuge der weiteren erforderlichen Planung und Ausschreibung nicht unwahrscheinlich sind. Fazit: Im Ergebnis ist eine erhebliche Abweichung zwischen der Schätzkosten- übersicht und den voraussichtlichen tatsächlichen Kosten der Maßnahme inSeite 30 von 67 Seite 31 Höhe von ca. 19.600.000 Euro gegeben. Gestalterische Vorgaben fließen hierin mit einem Anteil von ca. 4.300.000 Euro ein. Aus statischen Gründen erforderliche Zusatzmaßnahmen, zum Teil wegen der nicht korrekten Bestandspläne, haben einen Anteil von ca. 5.100.000 Euro, zusätzliche Leitungsmaßnahmen für die DB von ca. 700.000 Euro. Von den verbleibenden ca. 9.500.000 Euro ist ein nicht unerheblicher Anteil der Entwicklung der Baupreise geschuldet. Möglichst genaue Schätzungen des entstehenden Aufwands sind zur Entscheidungsfindung im Vorfeld einer solchen Maßnahme grundsätzlich unverzichtbar. Dies bedingt jedoch eine abschließende belastbare Planung. Der Maßnahmenbeginn war jedoch zeitlich wegen des Bauwerkszustands und wegen der mit erheblichem Vorlauf abgestimmten DB-Sperrpausen nicht aufschiebbar. Gleichzeitige Verzögerungen im Planungsablauf, die sich in der Aufarbeitung der im Rahmen der Rückbauarbeiten festgestellten Defizite an den Rampenwänden und Brückenpfeilern fortsetzten, ermöglichten auch weiterhin keine abschließende belastbare Kostenschätzung. Die Herangehensweise an die Planung auf Grundlage der Bestandspläne kann hierbei nicht kritisiert werden. In Kenntnis des tatsächlichen Zustands wären diese zusätzlichen Arbeiten mit dem entsprechenden Kostenansatz eingeplant worden. Mit der letztendlichen Fertigstellung der Planung für die Brücke sind die Grundlagen für belastbare Kostenschätzungen nunmehr zu einem späten Zeitpunkt gegeben. Im Hinblick auf die bei den Brückenuntersuchungen in den Jahren 2006 und 2009 festgestellten erheblichen Schäden an der Viktoriabrücke und die Entscheidung zum Bau einer Verbindungsrampe zur Thomastraße war die Entscheidung zur Erneuerung der Brücke allerdings alternativlos, so dass im Grundsatz auch in Kenntnis der tatsächlich entstehenden höheren Kosten die gleiche Beschlussempfehlung erfolgt wäre. Ergebnis Bau- und Vergabeausschuss 13.06.2019 – Zur Kenntnis genommen --- DS 1910404 – Bürgerantrag: Ersatz der Lichtsignalanlagen Viktoriabrücke/ Endenicher Straße durch einen Zebrastreifen Bürgerantrag – DS 1910404 Der Antrag ist auf einen Ersatz der Lichtsignalanlage Viktoriabrücke/Endenicher Straße durch einen Zebrastreifen gerichtet. „da ich selbst in der Nähe der Viktoriabrücke wohne, merke ich tagtäglich, wie die Ampel auf der rechtsabbieger Spur von der Viktoriabrücke hin zur Endenicher Straße den Verkehr behindert: Weil es lange dauert, bis die Ampel für Fußgänger grün wird, gehen sehr viele einfach über rot. Das führt oft zu gefährlichen Situationen. Wenn die Ampel für die Autofahrer auf rot steht, kommt es oft zu Rückstaus auf der Viktoriabrücke, wodurch der dortige Verkehr blockiert wird. Deshalb bitte ich, zu prüfen, ob diese Ampel durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Die Autos müssen dort ohnehin abbremsen, um die Vorfahrt zur Endenicher Straße zu gewähren. So könnte der VerkehrSeite 31 von 67 Seite 32 deutlich flüßiger für alle Beteiligten laufen und wäre weniger gefährlich.“ Stellungnahme der Verwaltung – DS 1910404ST4 Da von der Viktoriabrücke nach rechts zur Endenicher Straße abbiegende Fahrzeuge in erster Linie den vorfahrtberechtigten Verkehr der Endenicher Straße beachten, nicht aber eventuell querenden Fußgänger- und Radverkehr, wird der Wegfall der signalgeregelten Fußgängerquerung aus Sicherheitsgründen derzeit verwaltungsseitig abgelehnt. Die Wartezeit beträgt 30 Sekunden. Eine weitere Reduzierung ist aufgrund der Randbedingungen nicht möglich. Ergebnis BV Bonn 12.03.2019 – Bürgerantrag abgelehnt entsprechend Stellungnahme der Verwaltung --- DS 1910604 – Einwohnerfrage: Umsetzung Nachhaltigkeitsstrategie Viktoriabrücke, Bornheimer Straße Einwohnerfrage BV Bonn – 09.07.2019 – DS 1910604 1. Wann hat der Oberbürgermeister die Notwendigkeit einer gemeinsamen Planfeststellung erkannt, diese gegenüber den zuständigen Ratsgremien kommuniziert und worin konkret ist diese begründet (geänderte fachtechnische Regelwerke oder geänderte Förderrichtlinien etc.)? 2. Warum verzichtet der Oberbürgermeister auf die schnellstmögliche Umsetzung des Ziels der Nachhaltigkeitsstrategie, dass alle Menschen in Bonn frei von gesundheitlichen Belastungen durch Luftverschmutzung und gesundheitsschädlichen Umgebungslärm leben sollen: - warum wurde die Planung für den Tunnel nicht vorangetrieben, um schnellstmöglich die gemeinsame Planfeststellung durchführen zu können, - warum wurde anders als bei der Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan angekündigt, die Vorplanung nicht im Herbst 2018 zur Beratung vorgelegt, - wird des zur geänderten Vorplanung nach den Einzelgesprächen noch eine Bürgerinformation für alle Anlieger zu den vorgenommenen Änderungen geben, - warum wird die Entwurfsplanung für den Abschnitt Ellerstraße bis Hochstadenring nicht fortgeführt, obwohl für diesen Abschnitt Haushaltsmittel bis 2020 eingeplant sind und hier keine Abhängigkeiten zur Rampe gesehen werden, - warum kann dieser Abschnitt zeitgleich mit der Rampe aber nicht früher gebaut werden, - hat die Stadt die für die Fördermittel für das Masterplanprojekt Bornheimer Straße verfallen lassen, warum müssen diese neu beantragt werden. Stellungnahme der Verwaltung – DS 1910604ST2Seite 32 von 67 Seite 33 zu 1): Wann hat der Oberbürgermeister die Notwendigkeit einer gemeinsamen Planfeststellung erkannt, diese gegenüber den zuständigen Ratsgremien kommuniziert und worin ist diese begründet (geänderte fachtechnische Regelwerke oder geänderte Förderrichtlinien etc.)? A: Der Neubau einer Straße, die größere Außenwirkung entfaltet und Grundstückseigentümer betrifft, bedarf einer planungsrechtlichen Grundlage, so dass für die neue Straßenverbindung zwischen Alter Friedhof und Viktoriabrücke ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Da die Viktoriabrücke keine barrierefreie Gleisquerung darstellt, ist der Umbau des heutigen Fußgängertunnels erforderlich, um für mobilitätseingeschränkte Personen und Radverkehr erstmalig eine solche Querung herzustellen. Erst durch die Verknüpfung beider Verkehrswege kann die Verbindungsrampe zwischen Brücke und Thomasstraße so schmal ausgebildet werden, dass ein Bau in der dort sehr beengten Fläche möglich wird. Planfeststellung und auch Finanzierungsanträge werden daher für beide Teilprojekte gemeinsam gestellt. Zu 2): Warum verzichtet der Oberbürgermeister auf die schnellstmögliche Umsetzung des Ziels der Nachhaltigkeitsstrategie, dass alle Menschen in Bonn frei von gesundheitlichen Belastungen durch Luftverschmutzung und gesundheitsschädlichen Umgebungslärm leben sollen: - warum wurde die Planung für den Tunnel nicht vorangetrieben, um schnellstmöglich die gemeinsame Planfeststellung durchführen zu können, A: Die gemeinsame Planfeststellung wurde mehrfach in den zuständigen Ratsgremien kommuniziert, u. a. in den DS-Nrn. 1711452ST2 und 1712057. - warum wurde anders als bei der Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan angekündigt, die Vorplanung nicht im Herbst 2018 zur Beratung vorgelegt, A: Aufgrund der notwendigen Bearbeitung weiterer ebenfalls mit hoher Priorität versehenen Projekte im Stadtgebiet und wegen noch nicht zu einem Konsens geführten verwaltungsinternen Abstimmungen zu Baumstandorten in Bezug auf vorh. Grundleitungen konnte die Vorplanung noch nicht fertiggestellt werden. - wird es zur geänderten Vorplanung nach den Einzelgesprächen noch eine Bürgerinformation für alle Anlieger zu den vorgenommenen Änderungen geben, A: Es wird auf die Stellungnahme 1813113ST2 verwiesen: „Die Bürgerinformation hat am 22.03.2017 stattgefunden. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung haben bereits Gespräche mit Bürgern und Gewerbetreibenden sowie Vertretern des Macke-Hauses stattgefunden. Die geäußerten Anliegen und Wünsche wurden aufgenommen und sollen soweit möglich in der noch zu erstellenden Entwurfs- und Ausführungsplanung berücksichtigt werden.“ - warum wird die Entwurfsplanung für den Abschnitt Ellerstraße bis Hochstadenring nicht fortgeführt, obwohl für diesen Abschnitt Haushaltsmittel bis 2020 eingeplant sind und hier keine Abhängigkeiten zur Rampe gesehen werden, A: Der Ausbau der Bornheimer Straße ist in zwei Abschnitte unterteilt. DerSeite 33 von 67 Seite 34 Abschnitt Lievelingsweg bis Ellerstraße soll zuerst als Vorplanung den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden und befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Es folgt der zweite Abschnitt Ellerstraße bis Alter Friedhof, der Teil des Masterplans ist und somit als Gesamtabschnitt diesem Förderweg zugeordnet ist. - warum kann dieser Abschnitt zeitgleich mit der Rampe aber nicht früher gebaut werden, A: Der Querschnitt der Bornheimer Straße zwischen Hochstadenring und Alter Friedhof kann erst reduziert werden, wenn die Rampe in Betrieb genommen wurde. - hat die Stadt die für die Fördermittel für das Masterplanprojekt Bornheimer Straße verfallen lassen, warum müssen diese neu beantragt werden. A: Die Maßnahme konnte aufgrund der o.g. zeitlichen Rahmenbedingungen nicht im ersten Förderantrag der Stadt Bonn zum Masterplan Innere Stadt zur Umsetzung kommen. Die Planungen sind durch den ersten Förderantrag mitfinanziert worden. Es ist in Vorbereitung einen neuen Förderantrag zu stellen und ggfls. diese Maßnahme erneut anzumelden. Ergebnis BV Bonn 09.07.2019 – Zur Kenntnis genommen --- DS 190331 - DS alt: 1912777 - Große Anfrage: Zeitplan zur Fertigstellung des Verkehrsbereiches Viktoriabrücke - Rampe Rabinstraße - Bornheimer Straße Große Anfrage – DS 190331 Wie sieht der aktuelle Zeitplan für Ausschreibungsbeginn, Baubeginn und Fertigstellung aus für · die Viktoriabrücke als Straße sowie den Leuchtenhimmel und die Lärmschutzwände? Sind dazu alle Ausschreibungen mit Zeitplan erfolgt und welche Arbeiten sind beauftragt? Erfolgen die Arbeiten an den Rampen Nord-West und Süd- West dieses Mal gleichzeitig? · die mit der Brücke verbundenen Rampe zur Rabinstraße? Brücke und Rampe wurden als Gesamtbauwerk vorgestellt. Man erfährt nun, dass das zwei Projekte seien. Was sind die Gründe und die Auswirkungen auf den Zeitplan? · die Umgestaltung der Bornheimer Straße? Mit Fertigstellung der Rampe soll eine Verkehrsumleitung auf der Bornheimer Straße erfolgen. Wie wirken sich die zeitlichen Verschiebungen bei Brücken- und Rampenbau auf die Planungen für die Bornheimer Straße aus?Seite 34 von 67 Seite 35 Stellungnahme der Verwaltung – DS 190331-2 Viktoriabrücke Mit dem letzten erfolgten Teilauftrag wurden die Arbeiten zur Fertigstellung der östlichen Brückenplatte sowie der Straßenbau auf diesem Teilüberbau und den fertiggestellten Rampenteilen beauftragt. Zusätzlich sind in diesem Auftrag die Verkehrsumstellung auf die fertige Teilbrücke, der Abbruch und Neubau der nord- und südwestlichen Rampenwände und der zweite Teil des Überbaus beauftragt. Ebenso sind die Geländer und die Lärmschutzwände in diesem Auftrag enthalten. Die Ausschreibung für den Lichterhimmel und die zugehörigen Stahlstützen soll Anfang 2021 erfolgen. Die Montage kann erst gegen Ende der Brückenbauarbeiten im IV. Quartal 2021 erfolgen. Die Montage der Tragstützen und Abspannungen kann erst nach Fertigstellung der Widerlager und Überbauten der Brücke erfolgen, wenn beide Brückenteilstücke gekoppelt werden. Die Rückverankerungen der Masten und entsprechende Fußplatten werden im bereits beauftragten Baulos vorbereitet und eingebaut. Rampe Rabinstraße Der Planfeststellungsantrag für die Rampe und die Fußgängerunterführung wird Ende 2019 eingereicht. Nachdem die Entscheidung zur Anbindung der Fußgängerunterführung gefallen ist, können die Stadtwerke die erforderlichen Änderungen an der Leitungsplanung für die Verlegung der Leitungen aus dem vorhandenen Fußgängertunnel in einen neuen Leitungsdüker vornehmen. Durch die Neugestaltung der Zugangsrampen werden Änderungen an den Trassen- planungen erforderlich. Die Rampe liegt auf dem bis Mitte 2020 fertiggestellten Brückenteil auf. Bei Planfeststellung im Jahr 2020 ist ein Baubeginn der Rampe in 2021 vorgesehen und aus heutiger Sicht erreichbar. Brücke/Rampe allgemein Durch die unterschiedlichen Planungs- und Genehmigungsanforderungen sowie die unterschiedlich weit fortgeschrittene Beschlussfolge für Viktoriabrücke, Rampe Rabinstraße und Fußgängertunnel wurde bereits frühzeitig eine Teilabwicklung der Einzelprojekte angestrebt, damit die Einflüsse aus den Beschlussfassungen und Genehmigungsverfahren in der Planung und der Vergabe der Teilbaulose berücksichtigt werden können. Die erforderlichen Anpassungen an die Freigabe der DB-Bahnsperrpausen müssen ebenfalls in die jeweiligen Teillose eingepflegt werden. Auf die Gesamtfertigstellung ergibt sich durch die Aufteilung in Teilgewerke keine Verzögerung. Die Teillose können nur nacheinander abgewickelt werden, da sie an die Vorleistungen der vorangehenden Baulose anknüpfen müssen. Bornheimer Straße Nach derzeitigem Zeitplan – Vorplanung 2020, Ausführungsplanung und Ausschreibung 2021 – ist ein Baubeginn ab Ende 2021 möglich. Ergebnis BV Bonn 05.11.2019 – Zur Kenntnis genommenSeite 35 von 67 Seite 36 --- DS 190147 --- DS alt: 1912436 – Bürgerantrag: Änderung der geplanten Verkehrsführung zwischen dem Alten Friedhof und der Viktoriabrücke Bürgerantrag – DS 190147 Wir beantragen, die geplante Verkehrsführung auf der Rampe am Alten Friedhof dergestalt zu ändern, dass es für den MIV nur eine Abfahrt von der Viktoriabrücke zum Kreisel gibt, aber keine Auffahrt vom Kreisel zur Viktoriabrücke. Der MIV auf die Brücke sollte wie bisher über die Bornheimer-Straße bis zum Hochstaden-Ring und von dort als Linksabbieger mit gesonderter Ampelschaltung auf die Brücke geführt werden. Wir schlagen also einen Ringverkehr vor: Auf die Viktoriabrücke wie bisher über die Bornheimer-Straße / Hochstaden-Ring, von der Brücke abwärts über die Rampe zum Kreisel. Damit wäre das klimaschädliche Anfahren am Berg auf der Rampe hinfällig, die Ampel oben auf der Brücke würde entbehrlich, der Verkehrsfluss auf der Brücke würde flüssiger und es würde Platz geschaffen für breite Fuß- und Radwege auf der Rampe. Stellungnahme der Verwaltung – DS 190147-01 Die vorgeschlagene Verkehrsführung steht dem Ziel der Reduktion der Verkehrsbelastung auf der Bornheimer Straße entgegen. Die Bornheimer Straße soll vom Durchfahrtsverkehr entlastet werden. Ohne eine Reduktion der Verkehrsbelastung wäre die geplante Straßenumgestaltung mit verändertem Querschnitt und einer Verbesserung des Radverkehrs nicht umsetzbar. Eine Einsparung von Emissionen, bei einer Führung des stadtauswärtigen Verkehrs über die Bornheimer Straße mit drei Lichtsignalanlagen und mögliche weitere Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses durch Lieferverkehr sowie ein- und ausparkende Fahrzeuge, wird nicht gesehen. Die vorgeschlagene Umweg- Führung bringt erhöhte Belastungen für Bewohner in anderen Bereichen mit sich. Die Argumentation zum vermehrten Schadstoff- und Feinstaubausstoß beim Befahren und beim Anfahren auf der Rampe kann nicht nachvollzogen werden. Die heutige Motorentechnik und Fahrzeugsteuerung erlaubt ein geregeltes Anfahren auch auf einer Rampenneigung. Aus Sicht der Verwaltung würden die anfallenden Emissionen nur auf andere Streckenabschnitte verlagert werden. Im Übrigen muss die Viktoriabrücke auch aus Richtung des Hochstadenrings mittels einer Rampe befahren werden. Die Antragstellerin beschreibt fünf Maßnahmen, die nach ihrer Auffassung dazu führen können, dass auch bei Umsetzung ihrer Idee die Verkehrsbelastung auf der Bornheimer Straße nicht ansteigt. Hiervon sind jedoch nach Auffassung der Verwaltung nur die ohnehin vorgesehene Unterbindung des Geradeausfahrens auf die Bornheimer Straße an der Kreuzung mit dem Hochstadenring sowie die weiterhin bestehende Erreichbarkeit des Einkaufszentrums an der BornheimerSeite 36 von 67 Seite 37 Straße zutreffend. Hingegen sind die weiter genannten Maßnahmen nach Auffassung der Verwaltung nicht zielführend. • Die Zufahrt von Norden auf die Viktoriabrücke kann nicht durch Fahrten über die BAB 565 substituiert werden, da nicht alle innerstädtischen Verkehre die Autobahn benutzen können. Vielmehr wäre zu befürchten, dass diese in der Feinverteilung über die Wohnstraßen fahren würden. • Die Einrichtung einer Einbahnstraße von Am Alten Friedhof bis Hochstadenring stadtauswärts bei gleichzeitiger Beschränkung der Gegenfahrbahn auf die Benutzung von Bussen, Taxis, Polizei- und Rettungsfahrzeugen führt zu Mehrbelastungen auf den Ausweichstraßen in der Umgebung. • Eine „geschickte Verkehrsführung“, die unterbindet, dass sogenannte Schleichverkehre den Weg durch die Bornheimer Straße nehmen, wird aus Sicht der Verwaltung durch den Antragsvorschlag verhindert, weil der Verkehrsführung über die Rampe zur Viktoriabrücke aus Verwaltungssicht der Vorzug zu geben ist. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der Verwaltung vorgesehenen zukünftigen Verkehrsführung auch die Lärmbelastung auf der Bornheimer Straße zurückgehen wird. Zur geplanten Verkehrsführung (Rampe kombiniert mit Unterführung) liegt eine grundsätzliche Förderzusage des Zuschussgebers vor. Eine geänderte Verkehrsführung würde eine Umplanung zur Folge haben und der Zuschussgeber müsste die Förderfähigkeit neu prüfen. Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 – Bürgerantrag abgelehnt --- DS 200639 – Bürgerantrag: Bau der Rampe an der Viktoriabrücke nicht weiter verschleppen Bürgerantrag – DS 200639 Der Antrag thematisiert den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau der Rampe an der Viktoriabrücke nicht noch weiter verschleppt wird. Demzufolge wird der Oberbürgermeister beauftragt: 1. Die für die Planfeststellung erforderlichen Unterlagen bis spätestens Ende Mai 202 der Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde zu übergeben, so
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de