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252617 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Castell, Am Johanneskreuz 2, 4 - Errichtung eines Wohngebäudes mit Studierendenwohnungen Az.: 10845/2024 VO

Nummer
252617
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Am Johanneskreuz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Castell Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252617
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Castell, Am Johanneskreuz 2,
4
- Errichtung eines Wohngebäudes mit
Studierendenwohnungen
Az.: 10845/2024 VO
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt den
Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, da sich das Vorhaben nicht in die Eigenart
der näheren Umgebung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) einfügt.
Begründung
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines dreiseitig
grenzständig geplanten dreigeschossigen Wohngebäudes mit
Studierendenwohnungen und erdgeschossigen Garagen und einer
Gesamthöhe von 9,10 m im rückwärtigen Grundstücksteil in sogenannter
zweiter Baureihe vor. Auf den benachbarten Grundstücken befindet sich an
dieser Stelle keine Bebauung, so dass das Vorhaben keine bauliche
Erwiderung finden würde.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereiches des Fluchtlinienplanes Nr. B 381
(52), so dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 Abs. 3 BauGB zu
beurteilen ist. Im Übrigen wird das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt,
wonach sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen
muss.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch eine bis zu viergeschossige
Bebauung am Straßenrand in geschlossener Bauweise geprägt. Die
überbaubaren Grundstücksgrenzen ergeben sich straßenseitig aus den
Maßgaben des Fluchtlinienplanes und rückwärtig aus den faktischen hinteren
Baufluchten der Umgebungsbebauung.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegenüber dem Vorhaben Bedenken.
Für eine derartig massive Bebauung in sog. zweiter Baureihe in
dreigeschossiger, dreiseitig grenzständiger Bauweise und als Solitär finden sichSeite 1 von 3
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im maßgeblichen Umfeld südöstlich Kölnstraße/Ecke Rosental keine Vorbilder.
Bei den drei Angrenzern erfolgt keinerlei bauliche Erwiderung.
Nach alledem beabsichtigt die Verwaltung das Vorhaben negativ zu
bescheiden.
Anlage/n
1 Lageplan Am Johanneskreuz 2, 4 (öffentlich)
2 Lageplan Am Johanneskreuz 2_4 (nichtöffentlich)
3 Ansichten Am Johanneskreuz 2, 4 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 04:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de