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252611-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen

Nummer
252611-001 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 08.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252611 FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252611-001 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der
Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der
Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Mittelpunkt der Hilfen zur Erziehung (HzE) steht der Gedanke, dass Kinder
und Jugendliche, ebenso wie ihre Eltern, bedarfsgerechte Unterstützung erhal-
ten, wenn eine ihrem Wohl entsprechende Erziehung anderweitig nicht sicher-
gestellt ist (vgl. § 27 SGB VIII). Dabei können verschiedene Hilfearten kombi-
niert werden (§ 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII), unter Einbezug des sozialen Um-
felds oder ergänzender Angebote in der Schule (§ 27 Abs. 3 SGB VIII).
Vor diesem Hintergrund war und ist es das Ziel der Verwaltung, gemeinsam mit
den Trägern eine angepasste und an den individuellen Bedarfen der Kinder
orientierte Ausgestaltung der HzE-Leistungen an den jeweiligen Schulstand-
orten zu erreichen. Die zum Jahresbeginn 2025 erfolgte Kündigung der Leis-
tungs- und Entgeltvereinbarungen dient der Einleitung Neuverhandlungen, um
diese Angebote bedarfsgerecht und rechtskonform weiterzuentwickeln. Dabei
handelt es sich um ein gängiges Verfahren im Leistungsbereich der Hilfen zur
Erziehung.
Hintergründe und Anpassungsbedarf:
Im Jahr 2023 hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie die bestehenden
HzE-Projekte an OGS+ evaluiert. Hierbei zeigte sich, dass an den drei betrof-
fenen Schulstandorten (Siebengebirgsschule, Derletalschule und Schule am
Rheingarten) jeweils standortspezifische Anpassungen erforderlich sind.
Die Angebote unterscheiden sich in vertraglichen Aspekten ebenso wie in der
inhaltlichen Ausgestaltung (Leistungsbeschreibung). Entsprechend werden sie
durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie individuell betrachtet.
Standortübergreifende Erkenntnisse:
• Über einen längeren Zeitraum wurden Projektzuschüsse gewährt, ohne
dass klare Evaluations- und Nachweispflichten in den Verträgen festge-
legt waren.
• Zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse herrschten andere Vorausset-
zungen an den Schulen.Seite 1 von 2
Seite 2
• Einzelne Dokumente entsprechen nicht mehr der aktuellen Einschät-
zung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie im Hinblick auf die An-
forderungen einer bedarfsgerechten Erziehungshilfe nach SGB VIII.
Vor diesem Hintergrund wurde 2023 mit den drei betreffenden Trägern
1.) CJG Herrmann Josef Haus am Schulstandort Siebengebirgsschule
2.) Maria im Walde am Schulstandort Derletalschule
3.) Jugendfarm Bonn am Schulstandort Schule am Rheingarten
Kontakt aufgenommen. Hierbei wurden die Träger über die Absichten der in-
haltlichen und kalkulatorischen Veränderungen der Vertragsbestandteile im
Kontext der HzE-Projektfinanzierung informiert.
Situation 2024:
Im Januar 2024 erfolgte zunächst die Kündigung der Verträge. Sie wurde kurz
darauf zurückgenommen, da eine zeitnahe Anpassung der Leistungs- und Ent-
geltverträge ohne gleichzeitige Prüfung der OGS+-Grundfinanzierung nicht
realistisch erschien. Die Verwaltung (Jugendamt und Schulamt) und die Träger
verständigten sich darauf, das Jahr 2024 für weitere Planungen und Anpassun-
gen in der OGS+-Grundfinanzierung zu nutzen und die HzE-Verträge 2025
erneut zu kündigen und neu zu verhandeln.
Situation 2025 und Bewertung:
Im Januar 2025 hat das Jugendamt die HzE-Verträge erneut gekündigt, unter
Vorbehalt der Entscheidung des Rates zur weiteren OGS+-Finanzierung. Diese
fristgerechte Kündigung ist erforderlich, um eine tragfähige Grundlage für Neu-
verhandlungen zu schaffen. Dabei ist zu betonen, dass die Ausgestaltung der
HzE-Projekte ausschließlich am Bedarf der Kinder orientiert sein soll. Um die
Bedarfe zu bestimmen, wird aktuell eine Evaluation durchgeführt.
Mit allen drei Trägern finden Gespräche sowie Termine vor Ort (mit Träger,
Schule und Jugendamt – vor Abschluss unter Beteiligung der Beigeordneten)
statt, um bis Ende Mai die Verhandlungen abzuschließen und eine bedarfsge-
rechte Anpassung der Leistungen zum Schuljahreswechsel sicherzustellen.
Anlage/n
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