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252608 · Antrag

BBB / FDP Antrag: Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee: Verkauf eines Teilstücks des Mehlemer Spatzenbrunnenparks; hier Beschlussvorlagen 242080 / 242255

Nummer
252608
Art
Antrag
Veröffentlicht
21.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 21.02.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.03.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung federführend
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  1. 252608-01 ST BBB / FDP Antrag: Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee: Verkauf eines Teilstücks des Mehlemer Spatzenbrunnenparks; hier Beschlussvorlagen 242080 / 242255

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Antrag
öffentlich
252608
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
Wolfgang Heedt
19.02.2025, gez. BBM Wenzel
BBB / FDP Antrag: Bebauungsplan Nr. 7213-2
Schlossallee: Verkauf eines Teilstücks des
Mehlemer Spatzenbrunnenparks; hier
Beschlussvorlagen 242080 / 242255
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg stellt fest, dass sie gemäß
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit §7 Abs.
2 Buchstabe f der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn für die Planung und
Gestaltung von Bad Godesberger Grün- und Parkanlagen mit bezirklicher
Bedeutung zuständig und somit auch allein darüber entscheidungsbefugt ist, ob
Teile der Parkanlage zu Erschließungszwecken Dritter umgestaltet werden.
2. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg rügt den abermaligen Versuch der
Oberbürgermeisterin, die Entscheidungsrechte der Bezirksvertretungen in
Zusammenhang mit Gestaltungsfragen von bezirklicher Bedeutung zu
unterlaufen.
3. Eine Änderung an Teilflächen der Parkanlage an der Schloßallee findet nicht
statt.
Begründung
Die Oberbürgermeisterin hat dem Finanzausschuss vorgeschlagen, einen Teil
des Parkgeländes an der Schloßallee zu veräußern. Mit diesem Vorgehen soll
an dem in der Gemeindeordnung NRW und der Bezirkssatzung verbrieften
Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung vorbei ein von der
Oberbürgermeisterin gewünschtes Projekt protegiert werden, das bei
vernünftiger Umplanung auch ohne die Umgestaltung und Veräußerung
städtischer Grünanlagen realisierbar gemacht werden könnte. Erneut negiert
die Oberbürgermeisterin, zuletzt geschehen bei der Planung für den Stiftsplatz
im Stadtbezirk Bonn (Vgl. Drucksache 252372) die Rechte einer
Bezirksvertretung. Im letzteren Fall musste sogar der Stadtrat eingreifen* und
die Bezirksvertretung Bonn per Beschluss** wieder in ihre Rechte einsetzen.Seite 1 von 2
Seite 2
*Vorlage Rat am 13.02.2025:
252372-02 AA BBB-Änderungsantrag: Masterplan Innere Stadt – Umgestaltung
Stiftsplatz - ausführungsreife Entwurfsplanung
Beschlussvorschlag
1. Die Beschlusskompetenz über die ausführungsreife Entwurfsplanung zur
Umgestaltung des Stiftsplatzes liegt bei der Bezirksvertretung Bonn.
2. Im Falle von „Konzepten gesamtstädtischer Bedeutung“ beschließt der Rat
folgendes:
a. Solange Beschlüsse zu „Konzepten gesamtstädtischer Bedeutung“ eine
stadtweit einheitliche Entscheidung erfordern (Grundsatzbeschluss,
Finanzierung, Antragstellung bei Fördermittelgebern, Verfahren) liegt die
Beschlusskompetenz beim Rat. Die Entscheidung über die Aufnahme von
Maßnahmen nach § 7 (2) Bezirkssatzung in das gesamtstädtische Konzept
liegt in der Beschlusskompetenz der jeweiligen Bezirksvertretung und ist
Voraussetzung für den Grundsatzbeschluss des Rates.
b. Sobald das Verfahren in die konkrete Ausgestaltung vor Ort eintritt
(Beurteilung von Entwürfen/Juryvorschlägen, ausführungsreife
Entwurfsplanung) oder die Beschlussfassung anstehender Angelegenheit im
Rahmen des gesamtstädtischen Konzepts lediglich innerhalb des Bezirks
Wirkung entfalten, liegt die Beschlusskompetenz zu den in § 7 (2) der
Bezirkssatzung genannten Maßnahmen bei der jeweiligen Bezirksvertretung.
**Abstimmungsergebnis: bei ziffernweiser Abstimmung geändert beschlossen:
Ziffer 1: einstimmig bei Nichtbeteiligung Stv. Beu -Grüne- beschlossen
Ziffer 2: mit Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP und Rheingrün bei
Nichtbeteiligung Stv. Beu Grüne- abgelehnt
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de