252607 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Robert-Koch-Straße 4, 6 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Az.: 10934/2023 VO
Kerndaten
- Nummer
- 252607
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Robert-Koch-Straße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252607 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Robert-Koch-Straße 4, 6 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Az.: 10934/2023 VO Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Vor- anfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB einfügt. Begründung Nach der vorliegenden Voranfrage ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Robert-Koch-Straße 4-6 in Bonn geplant. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. P 41a (13), so dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 Abs. 3 BauGB zu beurteilen ist. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach Maßgabe des § 34 BauGB. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßenseitig aus den Maßgaben des Fluchtlinienplans und rückwärtig aus den faktischen hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung. Der geplante Baukörper überschreitet die Bauflucht mit einer Gebäudeecke um bis zu ca. 1 m. Diese Überschreitung ist planungsrechtlich vertretbar, da es in der näheren Umgebung vergleichbare Situationen gibt und der geplante Neubau im weiteren Verlauf bis auf ca. 11,5 m vom Straßenkörper abrückt, so dass die Erteilung einer Befreiung hierfür vertretbar wäre. Was das Kriterium des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB anbelangt, so ist zunächst festzustellen, dass das Baugebiet durch bis zu zweigeschossige Wohngebäude in geschlossener Bauweise geprägt wird und als reines Wohngebiet zu qualifizieren ist. Das geplante Mehrfamilienhaus tritt straßenseitig zweigeschossig und rückwärtig dreigeschossig mit Staffelgeschoss in Erscheinung. Zur optischen Trennung der Gebäudeteile erfolgt eine Zäsur sowie ein Versetzen in zweiSeite 1 von 3 Seite 2 Baukörper. Im Bereich des Treppenhauses rückt das Staffelgeschoss jedoch nicht ein, so dass das geplante Gebäude insbesondere straßenseitig als ein durchgehender, ca. 31 m langer Baukörper wirkt, der so im Umfeld keine direkten Vorbilder hat. Der Bauherrschaft wurde bereits frühzeitig mitgeteilt, dass das Vorhaben sich damit nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, da der Baukörper deutlich zu massiv ist. Ihr wurde die Möglichkeit zur Umplanung gegeben, eine solche ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Aus den angegebenen Gründen ist geplant, den Antrag negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Auszug Liegenschaftskataster Robert-Koch-Straße 4, 6 (öffentlich) 2 Abstandflächen Robert-Koch-Straße 4, 6 (nichtöffentlich) 3 Luftbild Robert-Koch-Straße 4, 6 (nichtöffentlich) 4 Ansicht Süd Robert-Koch-Straße 4, 6 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de