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252607 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Robert-Koch-Straße 4, 6 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Az.: 10934/2023 VO

Nummer
252607
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Robert-Koch-Straße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252607
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Robert-Koch-Straße 4, 6
- Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit
Tiefgarage
Az.: 10934/2023 VO
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Vor-
anfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben sich nicht in die Eigenart der
näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Nach der vorliegenden Voranfrage ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
mit Tiefgarage auf dem Grundstück Robert-Koch-Straße 4-6 in Bonn geplant.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. P 41a (13), so
dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 Abs. 3 BauGB zu beurteilen ist. Im
Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach Maßgabe des § 34 BauGB.
Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßenseitig aus den
Maßgaben des Fluchtlinienplans und rückwärtig aus den faktischen hinteren
Baufluchten der Umgebungsbebauung. Der geplante Baukörper überschreitet
die Bauflucht mit einer Gebäudeecke um bis zu ca. 1 m. Diese Überschreitung
ist planungsrechtlich vertretbar, da es in der näheren Umgebung vergleichbare
Situationen gibt und der geplante Neubau im weiteren Verlauf bis auf ca. 11,5
m vom Straßenkörper abrückt, so dass die Erteilung einer Befreiung hierfür
vertretbar wäre.
Was das Kriterium des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach
§ 34 BauGB anbelangt, so ist zunächst festzustellen, dass das Baugebiet durch
bis zu zweigeschossige Wohngebäude in geschlossener Bauweise geprägt
wird und als reines Wohngebiet zu qualifizieren ist.
Das geplante Mehrfamilienhaus tritt straßenseitig zweigeschossig und
rückwärtig dreigeschossig mit Staffelgeschoss in Erscheinung. Zur optischen
Trennung der Gebäudeteile erfolgt eine Zäsur sowie ein Versetzen in zweiSeite 1 von 3
Seite 2
Baukörper. Im Bereich des Treppenhauses rückt das Staffelgeschoss jedoch
nicht ein, so dass das geplante Gebäude insbesondere straßenseitig als ein
durchgehender, ca. 31 m langer Baukörper wirkt, der so im Umfeld keine
direkten Vorbilder hat. Der Bauherrschaft wurde bereits frühzeitig mitgeteilt,
dass das Vorhaben sich damit nicht in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, da der Baukörper deutlich zu massiv ist. Ihr wurde die Möglichkeit zur
Umplanung gegeben, eine solche ist jedoch bis heute nicht erfolgt.
Aus den angegebenen Gründen ist geplant, den Antrag negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Auszug Liegenschaftskataster Robert-Koch-Straße 4, 6 (öffentlich)
2 Abstandflächen Robert-Koch-Straße 4, 6 (nichtöffentlich)
3 Luftbild Robert-Koch-Straße 4, 6 (nichtöffentlich)
4 Ansicht Süd Robert-Koch-Straße 4, 6 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 23:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de