252605-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Aufstellung von Sperrpfosten auf dem Bürgersteig an der Grundschule GGS Am Apfelgarten
Kerndaten
- Nummer
- 252605-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252605-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Aufstellung von Sperrpfosten auf dem Bürgersteig an der Grundschule GGS Am Apfelgarten Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Absperrpfosten zur Sicherung von Verkehrsflächen und zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens werden schon seit einigen Jahren nicht mehr eingesetzt, da der bauliche und insbesondere der Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten ist. Im Gegenteil werden Absperrpfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr ersetzt. Mit Änderung der STVO mit Wirkung vom 01.09.2009 sind bloße Absperrpfosten zudem nicht mehr als Verkehrseinrichtungen im Sinne von §§43 ff Straßenverkehrsordnung (StVO) zu betrachten, dies gilt lediglich für rot-weisse Pfosten. Vorliegend hätte der Gehweg nicht mehr die erforderliche Mindestbreite von 1,50m, da der Pfosten mind. 50 cm entfernt zur Fahrbahn installiert werden müsste. Die Verwaltung empfiehlt daher, zunächst mittels Haltverbotsbeschilderung (gekipptes Parken) und verstärkten Kontrollen durch den Verkehrsaußendienst vorzugehen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de