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252604-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan) Antrag zur Vorlage 252604

Nummer
252604-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 252604 Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan)

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Änderungsantrag
öffentlich
252604-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Christian Gold
David Lutz
11.04.2025
CDU-Änderungsantrag: Erster kommunaler
Wärmeplan für Bonn (Klimaplan)
Antrag zur Vorlage 252604
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
25.06.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
1. Der von der Verwaltung erarbeitete erste kommunale Wärmeplan für die
Bundesstadt Bonn (bestehend aus den angehängten Einzeldokumenten
Anhang 1 bis 5) wird mit folgenden Änderungen beschlossen (nach § 13
Absatz 5 WPG i.V.m. § 2 Absatz 1 LWPG NRW). Die Anlage 6 wird zur
Kenntnis genommen.
Folgende Maßnahmen werden nicht weiterverfolgt und aus der
Umsetzungsstrategie ersatzlos gestrichen:
a) D-2-01
Förderprogramm sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung:
Prüfung der Ausweitung der Zielgruppe über private Vermieter*innen hinaus
b) D-2-02
Förderung von Heizungstausch (bspw. gemeinschaftliche Heizungslösungen,
Bürgerenergie-Genossenschaften, Wärmenetzanschlüssen oder
Wärmepumpen)
c) D-4-01
Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten zur Anpassung des Wärmenetz
Preises, um Anreize für Wärmebedarfsreduktion zu setzen (bspw. günstigere
Tarife oder Prämien bei guten Energieeffizienzklassen)Seite 1 von 2
Seite 2
d) D-5-04
Einrichtung einer Beratungsstelle mit verschiedenen Angeboten zur
Optimierung der Wohnraumnutzung
e) D-7-01
Prüfung der Möglichkeit einer Wohnflächensteuer als Anreiz für die
Verringerung beheizten Wohnraums
2. Der Rat beschließt den kommunalen Wärmeplan als strategische
Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und sozial
verträgliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Er ist bei allen Planungen,
Prozessen und Entscheidungen als Fachplanung in einem Abwägungsprozess
zu berücksichtigen. Der Wärmeplan hat keine normative Bedeutung, es gibt
keinen Anschluss- und Benutzungszwang, abweichende Formen der
Wärmeversorgung sind weiterhin möglich.
3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die in ihrer Zuständigkeit liegenden
Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans entsprechend ihrer
jeweiligen Priorität vorzubereiten und den zuständigen politischen Gremien zur
Entscheidung vorzulegen. Dazu sind relevante Akteurinnen und Akteure in den
Prozess einzubinden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschritte der Umsetzung von
Maßnahmen und veränderten Rahmenbedingungen des kommunalen
Wärmeplans im Rahmen des jährlichen Klimaplan-Monitorings darzustellen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de