252604-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan) Antrag zur Vorlage 252604
Kerndaten
- Nummer
- 252604-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 252604-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Christian Gold David Lutz 11.04.2025 CDU-Änderungsantrag: Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan) Antrag zur Vorlage 252604 Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 1. Der von der Verwaltung erarbeitete erste kommunale Wärmeplan für die Bundesstadt Bonn (bestehend aus den angehängten Einzeldokumenten Anhang 1 bis 5) wird mit folgenden Änderungen beschlossen (nach § 13 Absatz 5 WPG i.V.m. § 2 Absatz 1 LWPG NRW). Die Anlage 6 wird zur Kenntnis genommen. Folgende Maßnahmen werden nicht weiterverfolgt und aus der Umsetzungsstrategie ersatzlos gestrichen: a) D-2-01 Förderprogramm sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung: Prüfung der Ausweitung der Zielgruppe über private Vermieter*innen hinaus b) D-2-02 Förderung von Heizungstausch (bspw. gemeinschaftliche Heizungslösungen, Bürgerenergie-Genossenschaften, Wärmenetzanschlüssen oder Wärmepumpen) c) D-4-01 Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten zur Anpassung des Wärmenetz Preises, um Anreize für Wärmebedarfsreduktion zu setzen (bspw. günstigere Tarife oder Prämien bei guten Energieeffizienzklassen)Seite 1 von 2 Seite 2 d) D-5-04 Einrichtung einer Beratungsstelle mit verschiedenen Angeboten zur Optimierung der Wohnraumnutzung e) D-7-01 Prüfung der Möglichkeit einer Wohnflächensteuer als Anreiz für die Verringerung beheizten Wohnraums 2. Der Rat beschließt den kommunalen Wärmeplan als strategische Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und sozial verträgliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Er ist bei allen Planungen, Prozessen und Entscheidungen als Fachplanung in einem Abwägungsprozess zu berücksichtigen. Der Wärmeplan hat keine normative Bedeutung, es gibt keinen Anschluss- und Benutzungszwang, abweichende Formen der Wärmeversorgung sind weiterhin möglich. 3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans entsprechend ihrer jeweiligen Priorität vorzubereiten und den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Dazu sind relevante Akteurinnen und Akteure in den Prozess einzubinden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschritte der Umsetzung von Maßnahmen und veränderten Rahmenbedingungen des kommunalen Wärmeplans im Rahmen des jährlichen Klimaplan-Monitorings darzustellen. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de