252592 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und Fairness
Kerndaten
- Nummer
- 252592
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Bürgerantrag: Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und Fairness
- Änderungsantrag des Jugendamtselternbeirats der Stadt Bonn zum Bürgerantrag: Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und Fairness
- N-Vorlage: Bürgerantrag: Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und Fairness
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 252592 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 06.02.2025 Bürgerantrag: Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und Fairness Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Bürgerantrag ist auf die Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und Fairness gerichtet. Beantragt wird eine faire und solidarischen Anpassung des Systems durch: -Entlastung von Familien durch Reduzierung der Elternbeiträge -Entlastung von besonders geringen Einkommen -Verzicht auf die Einbeziehung von Sozialleistungen in das Bruttogehalt -dynamische Einkommensberechnung, keine starren Stufen -keine Verzinsung gestundeter Elternbeitragszahlungen -mehr Personal on der Elternbeitragsstelle, um die Elternbeiträge zeitnaher festzusetzen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 5 Seite 2 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 5 Ihr Antrag An den Rat der Stadt Bonn Bonn, den 05.02.2025 Antrag auf Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und ihrer Fairness Sehr geehrte Damen und Herren, durch eine Veränderung unserer Einkommensverhältnisse im Jahr 2022 werden meine Frau und ich für die Betreuung unserer drei Kinder eine voraussichtliche Nachzahlung von mehreren Tausend Euro (ca. 3600-4000 Euro) an die Stadt nachzahlen müssen. Das ist zunächst erst einmal sachlich richtig: ich bin in jenem Jahr in mein Referendariat eingestiegen und dadurch sind wir aus dem Leistungsbezug von Kinderzuschlag (KiZ) rausgefallen. Dennoch bin ich bei der Beschäftigung mit dem System der Elternbeiträge in der Stadt Bonn zutiefst schockiert von einigen Missständen, die zeigen wie unsozial und unfair, die Bemessung (und auch die Abrechnung und Zahlungsmodalitäten) gestaltet sind. Zunächst finde ich es wichtig, festzuhalten: Es verzerrt die Lebensrealität und die finanziellen Spielräume von Familien, wenn das Bruttogehalt für die Berechnung angelegt wird und Sozialleistungen (wie beispielsweise KiZ) mit einbezogen werden, während die extrem hohen Mieten im Stadtgebiet nirgends eingereicht und abgezogen werden können. Meine Frau ist teilzeitbeschäftigt in der Pflege und ich war zu dem Zeitpunkt Lehramtsreferendar, wir mögen unsere Jobs und leisten einen Beitrag zum Sozialsystem und auch zum Gemeinwohl. ABER: Wir haben, nachträglich berechnet, im Jahr 2023 monatlich ca. 550-600 Euro für die Betreuung unserer Kinder bezahlt (an die Stadt 260,- Euro + Essensgeld KiGa und OGS). Bei einem gemeinsamen Nettogehalt von 3200,- Euro und Mietkosten von 1400,- Euro (kalt!), kann man sich ausrechnen, dass für eine Bedarfsgemeinschaft von 5 Personen sehr wenig übrigbleibt, um Bedarfe der Kinder (neue Winterschuhe oder Jacken) zu bezahlen, mal einen Besuch im Schwimmbad zu unternehmen oder ähnliches. Das führt nicht dazu, dass Eltern mit kleinen Kindern motiviert und gefördert werden ihrer wichtigen Arbeit nachzugehen. Rückblickend wäre es finanziell und auch von der Belastung her wesentlich günstiger gewesen, wenn meine Frau nicht arbeiten gegangen wäre. Wir hätten keine Elternbeiträge bezahlt und hätten Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten. Das kann aber nicht das Ziel eines Sozialsystems sein! Auch im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, denn meistens bleibt dann die Frau zuhause, da sie leider sehr häufig immer noch der geringer entlohnten Tätigkeit nachgeht. Durch die Elternbeiträge und die hohen Kosten für Kinderbetreuung werden wichtige Ressourcen für die Kinder, die durch das Kindergeld geleistet werden könnten (Kleidung, Schuhe, Freizeit und Sportaktivitäten, gesundes Essen) durch eine andere Stelle (hier die Stadt Bonn) wieder abgezogen, damit Eltern arbeiten gehen können – das ist in meinen Augen weder sozial noch im Sinne der Kinderrechte – dabei möchte sich die Stadt demnächst als kinderfreundliche Kommune bezeichnen. Zudem ist die Bemessung durch die starren Einkommensstufen nicht fair. So haben wir beispielsweise 500 Euro zu viel und fallen in Stufe 5 (ab 49.000 Euro). Dies belastet unsere Familie aber in Relation zu einer Familie am oberen Ende der Stufe (64.000 Euro) viel mehr. Zudem wurde auch bereits nachgerechnet, dass geringere Einkommen prozentual viel höher belastet werden als höhere Einkommen (siehe aufgeschlüsselte Tabelle von der Initiative „Eltern am Limit“). Dies ist weder fair noch solidarisch! Eine Lösung wäre hier beispielsweise eine dynamische Berechnung ohne starre Stufen. Einem weiteren Missstand bin ich begegnet, als ich mich mit den Zahlungsmodalitäten beschäftigt habe. Diesen hohen Betrag müssen wir jetzt zum ersten des Folgemonat bezahlen. Das ist für unsere Familie nicht leistbar, bei hohen Fixkosten (durch Miete und gestiegene Lebenshaltungskosten). Es ist möglich die Zahlung zu stunden und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Aber auch hier zeigt sich, dies ist nur eine oberflächliche Verbesserung. Letztendlich müssten wir dafür 6% Zinsen auf die Gesamtsumme zahlen. Dass hieße, dass wir ca. 250 Euro Zinsen im ersten Jahr an die Stadt Bonn zahlen müssten. Hier zeigt sich wiederum die unverhältnismäßige Belastung von Familien, die geringverdienend oder unvermögend sind. Familien ohne Ersparnisse müssen also zusätzlich noch Mehrkosten bezahlen durch die Verzinsung oder werden dazu gebracht Schulden aufzunehmen, um die Elternbeiträge zu bezahlen und geraten möglicherweise in eine Abwärtsspirale. Ich beantrage daher eine soziale, faire und solidarische Anpassung des Systems der Elternbeiträge, durch: •Entlastung von Familien durch Reduzierung der Elternbeiträge. •Entlastung besonders von geringen Einkommen (z.B. durch Abzug der Mietkosten). •Verzicht auf die Einbeziehung von Sozialleistungen in das Bruttogehalt. •Dynamische Einkommensberechnung, keine starren Stufen. •Keine Verzinsung gestundeter Elternbeitragszahlungen. •Mehr Personal in der Elternbeitragsstelle, um die Elternbeiträge zeitnaher festzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 5 Beispiel: Elternbeiträge in Bonn, 45-Stunden-Platz U3 Stufe Mtl. Beitrag Brutto- Einkommen ab in % Brutto- Einkommen bis in % Differenz in € zw. den Stufen 1 - € - € bis 15.000 € 2 - € ab 15.001 € bis 24.542 € 9.542 € 3 156 € ab 24.543 € 7,6 bis 36.813 € 5,1 12.271 € Ungünstiges Einkommen 4 230 € ab 36.814 € 7,5 bis 49.084 € 5,6 12.271 € 5 305 € ab 49.085 € 7,5 bis 61.355 € 6,0 12.271 € 6 344 € ab 61.356 € 6,7 bis 73.626 € 5,6 12.271 € 7 383 € ab 73.627 € 6,2 bis 85.897 € 5,4 12.271 € 8 422 € ab 85.898 € 5,9 bis 98.168 € 5,2 12.271 € 9 465 € ab 98.169 € 5,7 bis 110.439 € 5,1 12.271 € 10 512 € ab 110.440 € 5,6 bis 125.000 € 4,9 14.561 € 11 560 € ab 125.001 € 5,4 bis 150.000 € 4,5 25.000 € ab hier wird es günstig 12 610 € ab 150.001 € 4,9 bis 165.000 € 4,4 12 610 € ab 165.001 € 4,4 bis 180.000 € 4,1 12 610 € ab 200.000 € 3,7 bis kein Limit 12 610 € ab 250.000 € 2,9 bis kein Limit Im U3-Bereich beträgt die Beitragshöhe bis zu 7,6 % des Bruttoeinkommens Ab einem Brutto-EK von 150.000 € handelt es sich um die prozentual günstigste Stufe. Ein Euro kann über erhebliche Mehrbelastung entscheiden!!! Ü3 Stufe Mtl. Beitrag (45 Std.) Brutto- Einkommen ab in % Brutto- Einkommen bis in % Differenz in € zw. den Stufen 1 - € - € 15.000 € 2 - € 15.001 € - 24.542 € - 9.542 € 3 78 € 24.543 € 3,8 36.813 € 2,5 12.271 € "günstiges" Einkommen 4 128 € 36.814 € 4,2 49.084 € 3,1 12.271 € 5 196 € 49.085 € 4,8 61.355 € 3,8 12.271 € 6 260 € 61.356 € 5,1 73.626 € 4,2 12.271 € 7 324 € 73.627 € 5,3 85.897 € 4,5 12.271 € 8 388 € 85.898 € 5,4 98.168 € 4,7 12.271 € 9 446 € 98.169 € 5,5 110.439 € 4,8 12.271 € Ungünstiges Einkommen 10 492 € 110.440 € 5,3 125.000 € 4,7 14.561 € 11 540 € 125.001 € 5,2 150.000 € 4,3 25.000 € 12 610 € 150.001 € 4,9 kein Limit 12 610 € 300.000 € 2,4 kein Limit Es lohnt sich, so viel zu verdienen Im Ü3-Bereich beträgt die Beitragshöhe max. 5,5 % des Bruttoeinkommens (98.169 €) Die Stufe 3 ist die günstigste, wobei man ab einem Brutto-EK von 150.000 € immer noch gut entlastet wird Ein Euro kann über erhebliche Mehrbelastung entscheiden!!!Seite 4 von 5 OGS Stufe Mtl. Beitrag (45 Std.) Brutto- Einkommen ab in % Brutto- Einkommen bis in % Differenz in € zw. den Stufen 1 - € - € 15.000 € 2 - € 15.001 € 24.542 € 9.542 € 3 68 € 24.543 € 3,3 36.813 € 2,2 12.271 € 4 112 € 36.814 € 3,7 49.084 € 2,7 12.271 € Ungünstiges Einkommen 5 146 € 49.085 € 3,6 61.355 € 2,9 12.271 € 6 170 € 61.356 € 3,3 73.626 € 2,8 12.271 € 7 203 € 73.627 € 3,3 85.897 € 2,8 12.271 € 8 221 € 85.898 € 3,1 98.168 € 2,7 12.271 € 9 221 € 98.169 € 2,7 110.439 € 2,4 12.271 € 10 221 € 110.440 € 2,4 125.000 € 2,1 14.561 € 11 221 € 125.001 € 2,1 150.000 € 1,8 25.000 € 12 221 € 150.001 € 1,8 kein Limit Es lohnt sich, so viel zu verdienen OGS-Beiträge in Bonn zählen zu den höchsten in NRW (s. Studie IW): Ganztagsbetreuung: Es gibt viel zu tun - iwd.de Quelle: Eltern am LimitSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de