← zurück zu 252589

252589-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Legales Abbiegen in die Fahrradstraße "An der Elisabethkirche" für Fahrräder in der Südstadt

Nummer
252589-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • An der Elisabethkirche Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Lessingstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Oskar-Walzel-Straße Straße· Südstadt, Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252589 Legales Abbiegen in die Fahrradstraße "An der Elisabethkirche" für Fahrräder in der Südstadt

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.126 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252589-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Legales Abbiegen in die Fahrradstraße "An der
Elisabethkirche" für Fahrräder in der Südstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verkehrssituation am Bahnübergang Lessingstraße ist der Stadtverwaltung
bekannt. Die aktuell bestehende Regelung mit dem Zeichen 209-30
(„Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“) dient der Sicherstellung eines
jederzeit zügigen Räumens des Bahnübergangs. Hintergrund ist, dass
Rückstaus auf dem Bahnübergang unbedingt vermieden werden müssen, um
die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.
Die Beobachtungen vor Ort bestätigen die Einschätzung, dass auch das
Linksabbiegen von Radfahrenden in Richtung „An der Elisabethkirche“ zu
kurzfristigen Blockierungen führen kann – insbesondere bei Gegenverkehr oder
unklarer Verkehrssituation. Auch wenn Radfahrende grundsätzlich weniger
Platz benötigen als der motorisierte Individualverkehr, kann das Halten in der
Mitte der Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmende an der Weiterfahrt hindern.
In Verbindung mit den kurzen Öffnungszeiten der Bahnschranken stellt dies ein
nicht vertretbares Risiko für den Verkehrsfluss und die Sicherheit dar.
Vor diesem Hintergrund wird aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht die
gewünschte Ergänzung des Verkehrszeichens durch das Zusatzzeichen
„Radfahrer frei“ derzeit nicht befürwortet.
Gleichzeitig wird der Bedarf einer legalen und sicheren Fahrbeziehung
zwischen der Kaiserstraße und dem Fahrradstraßenzug „An der
Elisabethkirche/Oskar-Walzel-Straße“ anerkannt. Die bereits von der
Verkehrsplanung dargestellte Alternative über eine mögliche Freigabe des
südlich gelegenen Gehwegs für den Radverkehr erscheint aus
straßenverkehrsbehördlicher Sicht sinnvoll.
Die Stadtverwaltung unterstützt daher den Vorschlag, einen Prüfauftrag zur
Freigabe der südlichen Querung für den Radverkehr auf den Weg zu bringen
und im Rahmen eines Ortstermins die konkrete Umsetzbarkeit gemeinsam zu
bewerten.
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de