252589-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Legales Abbiegen in die Fahrradstraße "An der Elisabethkirche" für Fahrräder in der Südstadt
Kerndaten
- Nummer
- 252589-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- An der Elisabethkirche Hauptort
- Lessingstraße
- Kaiserstraße
- Oskar-Walzel-Straße
- Südstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252589-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Legales Abbiegen in die Fahrradstraße "An der Elisabethkirche" für Fahrräder in der Südstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verkehrssituation am Bahnübergang Lessingstraße ist der Stadtverwaltung bekannt. Die aktuell bestehende Regelung mit dem Zeichen 209-30 („Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“) dient der Sicherstellung eines jederzeit zügigen Räumens des Bahnübergangs. Hintergrund ist, dass Rückstaus auf dem Bahnübergang unbedingt vermieden werden müssen, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Die Beobachtungen vor Ort bestätigen die Einschätzung, dass auch das Linksabbiegen von Radfahrenden in Richtung „An der Elisabethkirche“ zu kurzfristigen Blockierungen führen kann – insbesondere bei Gegenverkehr oder unklarer Verkehrssituation. Auch wenn Radfahrende grundsätzlich weniger Platz benötigen als der motorisierte Individualverkehr, kann das Halten in der Mitte der Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmende an der Weiterfahrt hindern. In Verbindung mit den kurzen Öffnungszeiten der Bahnschranken stellt dies ein nicht vertretbares Risiko für den Verkehrsfluss und die Sicherheit dar. Vor diesem Hintergrund wird aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht die gewünschte Ergänzung des Verkehrszeichens durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ derzeit nicht befürwortet. Gleichzeitig wird der Bedarf einer legalen und sicheren Fahrbeziehung zwischen der Kaiserstraße und dem Fahrradstraßenzug „An der Elisabethkirche/Oskar-Walzel-Straße“ anerkannt. Die bereits von der Verkehrsplanung dargestellte Alternative über eine mögliche Freigabe des südlich gelegenen Gehwegs für den Radverkehr erscheint aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht sinnvoll. Die Stadtverwaltung unterstützt daher den Vorschlag, einen Prüfauftrag zur Freigabe der südlichen Querung für den Radverkehr auf den Weg zu bringen und im Rahmen eines Ortstermins die konkrete Umsetzbarkeit gemeinsam zu bewerten. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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