252570-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tempo 30 auf der Karl-Barth-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252570-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Karl-Barth-Straße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.289 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252570-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Tempo 30 auf der Karl-Barth-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die beantragte Verkehrsregelung aufgrund des vorliegenden Antrages geprüft. Grundsätzlich wäre das Anliegen bei der aktuellen Beschilderung umsetzbar. Allerdings hat die Prüfung ergeben, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung vor der Erich-Kästner Schule entgegen der Vorgaben in der Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht zeitlich beschränkt wurde. Dies wird die Verwaltung analog zu anderen Schulen im Stadtgebiet anpassen. Demnach bestehen zukünftig keine 2 dauerhaft geltenden Tempo 30 Regelungen, die sich durch den Lückenschluss verbinden ließen. Denn dies ist nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln Voraussetzung. Die Verwaltung kann dem Antrag daher nicht entsprechen. Allerdings wird die Verwaltung die bestehende Regelung an der genannten Grundschule auf die davor befindliche Kita Flohkiste ausdehnen (zusätzlich etwa 50 m) sowie im Bereich der Fußgängerüberweges aufgrund der gesetzlichen Neufassung der StVO eine dauerhafte Tempo 30 Regelung (bislang 22-6h aus Lärmschutz) prüfen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de