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252570-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30 auf der Karl-Barth-Straße

Nummer
252570-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Karl-Barth-Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252570 Tempo 30 auf der Karl-Barth-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252570-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 auf der Karl-Barth-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die beantragte Verkehrsregelung aufgrund des
vorliegenden Antrages geprüft.
Grundsätzlich wäre das Anliegen bei der aktuellen Beschilderung umsetzbar.
Allerdings hat die Prüfung ergeben, dass die
Geschwindigkeitsbeschränkung vor der Erich-Kästner Schule entgegen der
Vorgaben in der Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht zeitlich beschränkt
wurde. Dies wird die Verwaltung analog zu anderen Schulen im
Stadtgebiet anpassen.
Demnach bestehen zukünftig keine 2 dauerhaft geltenden Tempo 30
Regelungen, die sich durch den Lückenschluss verbinden ließen. Denn dies ist
nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln Voraussetzung.
Die Verwaltung kann dem Antrag daher nicht entsprechen. Allerdings wird die
Verwaltung die bestehende Regelung an der genannten Grundschule auf die
davor befindliche Kita Flohkiste ausdehnen (zusätzlich etwa 50 m) sowie im
Bereich der Fußgängerüberweges aufgrund der gesetzlichen Neufassung der
StVO eine dauerhafte Tempo 30 Regelung (bislang 22-6h aus Lärmschutz)
prüfen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de