252569 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164685 - Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“
Kerndaten
- Nummer
- 252569
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Arminiusstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252569 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164685 - Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Entscheidung Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 07.03.2025 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 14.03.2025 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zuge- stimmt. 2. Das Vorhaben „164685 - Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“ wird in die Vorhabenliste aufgenommen. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteili- gung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröf- fentlichung der Vorhabenliste. Gemäß der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt der Beirat hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind. Anlage/n 1 Vorhabenblatt - Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße (öffentlich)Seite 1 von 3 Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“ Inhaltliche Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - BImA - plant auf Grundlage eines aus einem städtebaulichen Wettbewerb entstandenen Masterplans die Erneuerung der dortigen Siedlung. Dabei wird neben zusätzlichem Wohnraum die Schaffung einer Kindertagesstätte sowie einer zentralen Mobilitätsstation geplant. Für den nördlichen Teil ist ein neuer Bebauungsplan auf Grund von neu zu schaffendem Planungsrecht erforderlich. Dieser umfasst die Kindertagesstätte und zusätzlich entstehende Wohngebäude. Politischer Beschluss: Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 04.02.2025, Drucksache 241426 Bearbeitungszeit: 1,5 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Nächster Schritt: Offenlage des Rechtsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht zu beziffern Stadtbezirk: Bonn Adresse: Arminiusstraße 49, 53177 Bonn Zuständigkeit: Bezirklich Begründung: Es handelt sich um einen Bebauungsplan mit weniger als 75 Wohneinheiten (WE) Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Kinder- und Jugendbeteiligung: Es handelt sich um ein standardisiertes Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mit der Beteiligung der Öffentlichkeit allgemein. Kinder- und Jugendliche werden zu der Beteiligungsveranstaltung gesondert eingeladen. Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Die Planung wird in einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung im Pfarrsaal St. Joseph vorgestellt. In der Veranstaltung haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich über die Planung zu informieren sowie Anregungen und Meinungsäußerung abzugeben. Für Rückfragen und Erläuterung der ausgestellten Pläne stehen Mitarbeitende der Stadtverwaltung sowie externe Fachleute des Vorhabenträgers zur Verfügung. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher Vorhabennummer: 164685Seite 2 von 3 ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. Die Pläne werden auch auf Bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Dort haben die Bonner*innen die Möglichkeiten, online Ihre Meinung und Anregungen zur Planung mitzuteilen. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Kosten der Beteiligung: Aktuell nicht zu beziffern. Kontaktperson: Markus Walter, Stadtplanungsamt, markus.walter@bonn.de, Telefon: +49228 77 3670Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de