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252569 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164685 - Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“

Nummer
252569
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Arminiusstraße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 07.03.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 14.03.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252569
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164685 -
Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Entscheidung
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 07.03.2025 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 14.03.2025 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zuge-
stimmt.
2. Das Vorhaben „164685 - Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“
wird in die Vorhabenliste aufgenommen.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteili-
gung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung
nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung
vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröf-
fentlichung der Vorhabenliste.
Gemäß der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung berät
und empfiehlt der Beirat hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten
Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der
Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt - Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße (öffentlich)Seite 1 von 3
Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“
Inhaltliche Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - BImA - plant auf
Grundlage eines aus einem städtebaulichen Wettbewerb
entstandenen Masterplans die Erneuerung der dortigen Siedlung.
Dabei wird neben zusätzlichem Wohnraum die Schaffung einer
Kindertagesstätte sowie einer zentralen Mobilitätsstation geplant.
Für den nördlichen Teil ist ein neuer Bebauungsplan auf Grund
von neu zu schaffendem Planungsrecht erforderlich. Dieser
umfasst die Kindertagesstätte und zusätzlich entstehende
Wohngebäude.
Politischer Beschluss: Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 04.02.2025,
Drucksache 241426
Bearbeitungszeit: 1,5 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
Nächster Schritt: Offenlage des Rechtsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht zu beziffern
Stadtbezirk: Bonn
Adresse: Arminiusstraße 49, 53177 Bonn
Zuständigkeit: Bezirklich
Begründung: Es handelt sich um einen Bebauungsplan mit weniger als 75
Wohneinheiten (WE)
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Kinder- und Jugendbeteiligung: Es handelt sich um ein standardisiertes Verfahren nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) mit der Beteiligung der Öffentlichkeit
allgemein. Kinder- und Jugendliche werden zu der
Beteiligungsveranstaltung gesondert eingeladen.
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über
allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen
einer Öffentlichkeitsbeteiligung und einer zwei Wochen dauernden
öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Die Planung wird in
einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung im Pfarrsaal St. Joseph
vorgestellt. In der Veranstaltung haben alle interessierten
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich über die Planung zu
informieren sowie Anregungen und Meinungsäußerung
abzugeben. Für Rückfragen und Erläuterung der ausgestellten
Pläne stehen Mitarbeitende der Stadtverwaltung sowie externe
Fachleute des Vorhabenträgers zur Verfügung. Ort und Dauer der
Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher
Vorhabennummer: 164685Seite 2 von 3
ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster"
bekannt gemacht. Die Pläne werden auch auf Bonn-macht-mit.de
veröffentlicht. Dort haben die Bonner*innen die Möglichkeiten,
online Ihre Meinung und Anregungen zur Planung mitzuteilen. In
einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. §
3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum
Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der
Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche
vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens
entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den
Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: Aktuell nicht zu beziffern.
Kontaktperson: Markus Walter, Stadtplanungsamt, markus.walter@bonn.de,
Telefon: +49228 77 3670Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de