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252564 · Mitteilungsvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf "Grootestraße/Lenaustraße"

Nummer
252564
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Grootestraße Straße· Meßdorf, Bonn Hauptort
  • Lenaustraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252564
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1,
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf
"Grootestraße/Lenaustraße"
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Bereich der Grootestraße / Lenaustraße wird derzeit der Bebauungsplan Nr.
6122-1 mit der Zielsetzung aufgestellt, ein urbanes, autoarmes Wohnquartier
mit ca. 340 Wohneinheiten (299 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und
41 Wohneinheiten in Reihenhäusern) zu entwickeln.
Das Plangebiet liegt im Verbreitungsgebiet der Wechselkröte. Die im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens erstellte artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II
kommt zu dem Ergebnis, dass bei verbindlicher Umsetzung von im Gutachten
detailliert beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie
notwendiger, vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) im
Plangebiet ausgeschlossen werden können. Neben bauzeitlichen und
dauerhaften Maßnahmen innerhalb des Plangebietes, bedarf es vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen für die Wechselkröte (CEF-Maßnahmen) auf zwei
externen, in der Verfügungsgewalt der Vorhabenträgerin befindlichen Flächen
im Umfeld des Plangebietes. Hier sind für die Wechselkröten
Fortpflanzungsgewässer mit an die Bedürfnisse der Tiere angepassten
Gewässerrändern anzulegen. Als Sommer- und Winterquartiere dienen
anzulegende Totholzhaufen und schüttere Brachen sowie Glatthaferwiesen.
Zum Schutz vor Menschen und Hunden sind die Flächen einzuzäunen.
Bis zum Herbst 2024 hatte die Vorhabenträgerin die in der Artenschutzprüfung
II benannten Maßnahmen auf beiden Flächen im Wesentlichen umgesetzt.
Noch ausstehende Bepflanzungen bzw. die Ansaat der Glatthaferwiesen und
die finale Einzäunung sollten im Herbst / Winter 2024 nach der
Beschlussfassung über die Einleitung des Planverfahrens sowie
Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6122-1,
die am 12.11.2024 durch den Rat erfolgt, vorgenommen werden.
Im Rahmen der Beratungen über die Veröffentlichung und öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde vorab der
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale Agenda am 31.10.2024
die Frage aufgeworfen, wann die Schutzzäune errichtet werden (DS-Nr.Seite 1 von 4
Seite 2
241558).
Die beiden Flächen M1 und M2 wurden im Januar 2025 entsprechend den
Vorgaben des Artenschutzkonzeptes eingezäunt (siehe Fotodokumentation).
Die Einsaat der Glatthaferwiesenflächen soll in Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde für einen besseren Anwuchs erst im Frühjahr 2025
erfolgen. Die Maßnahmen sind damit abgeschlossen, Pflegemaßnahmen
bleiben davon unberührt.
Der Erfolg der Maßnahme M1 ist für 2023 durch ein Monitoring der
biologischen Station Bonn / Rhein-Erft bereits nachgewiesen. Die Maßnahme
M2 war im Jahr 2023 noch nicht realisiert.
Die biologische Station ist auch mit der Erarbeitung der Monitoringberichte für
2024 und 2025 durch die Vorhabenträgerin beauftragt. Der Bericht für 2024
geht voraussichtlich im Juni 2025 ein und kann dem AUKLA bei Bedarf zur
Verfügung gestellt werden.
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich im Durchführungsvertrag, die Flächen
kosten- und lastenfrei nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans an die
Stadt zu übertragen. Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Kosten
für die Pflegemaßnahmen auf die Dauer von 5 Jahren sowie die Kosten für das
alle 2 Jahre zu erfolgende Monitoring auf die Dauer von 30 Jahren zu tragen.
Anlage/n
1 CEF-Maßnahmen Grootestraße (öffentlich)Seite 2 von 4
CEF-Maßnahmen GrootestraßeSeite 3 von 4
Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de