252564 · Mitteilungsvorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf "Grootestraße/Lenaustraße"
Kerndaten
- Nummer
- 252564
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Grootestraße Hauptort
- Lenaustraße
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252564 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf "Grootestraße/Lenaustraße" Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Bereich der Grootestraße / Lenaustraße wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 6122-1 mit der Zielsetzung aufgestellt, ein urbanes, autoarmes Wohnquartier mit ca. 340 Wohneinheiten (299 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und 41 Wohneinheiten in Reihenhäusern) zu entwickeln. Das Plangebiet liegt im Verbreitungsgebiet der Wechselkröte. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellte artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II kommt zu dem Ergebnis, dass bei verbindlicher Umsetzung von im Gutachten detailliert beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie notwendiger, vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) im Plangebiet ausgeschlossen werden können. Neben bauzeitlichen und dauerhaften Maßnahmen innerhalb des Plangebietes, bedarf es vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für die Wechselkröte (CEF-Maßnahmen) auf zwei externen, in der Verfügungsgewalt der Vorhabenträgerin befindlichen Flächen im Umfeld des Plangebietes. Hier sind für die Wechselkröten Fortpflanzungsgewässer mit an die Bedürfnisse der Tiere angepassten Gewässerrändern anzulegen. Als Sommer- und Winterquartiere dienen anzulegende Totholzhaufen und schüttere Brachen sowie Glatthaferwiesen. Zum Schutz vor Menschen und Hunden sind die Flächen einzuzäunen. Bis zum Herbst 2024 hatte die Vorhabenträgerin die in der Artenschutzprüfung II benannten Maßnahmen auf beiden Flächen im Wesentlichen umgesetzt. Noch ausstehende Bepflanzungen bzw. die Ansaat der Glatthaferwiesen und die finale Einzäunung sollten im Herbst / Winter 2024 nach der Beschlussfassung über die Einleitung des Planverfahrens sowie Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6122-1, die am 12.11.2024 durch den Rat erfolgt, vorgenommen werden. Im Rahmen der Beratungen über die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde vorab der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale Agenda am 31.10.2024 die Frage aufgeworfen, wann die Schutzzäune errichtet werden (DS-Nr.Seite 1 von 4 Seite 2 241558). Die beiden Flächen M1 und M2 wurden im Januar 2025 entsprechend den Vorgaben des Artenschutzkonzeptes eingezäunt (siehe Fotodokumentation). Die Einsaat der Glatthaferwiesenflächen soll in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde für einen besseren Anwuchs erst im Frühjahr 2025 erfolgen. Die Maßnahmen sind damit abgeschlossen, Pflegemaßnahmen bleiben davon unberührt. Der Erfolg der Maßnahme M1 ist für 2023 durch ein Monitoring der biologischen Station Bonn / Rhein-Erft bereits nachgewiesen. Die Maßnahme M2 war im Jahr 2023 noch nicht realisiert. Die biologische Station ist auch mit der Erarbeitung der Monitoringberichte für 2024 und 2025 durch die Vorhabenträgerin beauftragt. Der Bericht für 2024 geht voraussichtlich im Juni 2025 ein und kann dem AUKLA bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich im Durchführungsvertrag, die Flächen kosten- und lastenfrei nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans an die Stadt zu übertragen. Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Kosten für die Pflegemaßnahmen auf die Dauer von 5 Jahren sowie die Kosten für das alle 2 Jahre zu erfolgende Monitoring auf die Dauer von 30 Jahren zu tragen. Anlage/n 1 CEF-Maßnahmen Grootestraße (öffentlich)Seite 2 von 4 CEF-Maßnahmen GrootestraßeSeite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de