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252561 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung eines Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Erneuerung des Überbaus zweier bestehenden Holzbrücken unterschiedlicher Größe in Bonn und Bad Godesberg

Nummer
252561
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
19.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Lindenweg Straße· Röttgen, Bonn
  • Im Wiesengrund Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252561
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung eines Vergabeverfahrens für
Bauleistungen gem. VOB; Erneuerung des
Überbaus zweier bestehenden Holzbrücken
unterschiedlicher Größe in Bonn und Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für das Bauvorhaben „Erneuerung des
Überbaus zweier bestehender Holzbrücken unterschiedlicher Größe in Bonn
und Bad Godesberg“ wird zugestimmt.
Begründung
Die Brücke in Bonn mit der Bauwerksnummer BO-57(Lindenweg über Katzen-
lochbach) und die Brücke in Bad Godesberg mit der Bauwerksnummer GO-37
(Im Wiesengrund Fußweg über Annaberger Bach) sind nicht mehr verkehrssi-
cher zu unterhalten und weisen einen nicht ausreichenden oder sogar ungenü-
genden Bauwerkszustand auf. Die durchgeführten Bauwerksprüfungen und
Begehungen ergaben, dass an mehreren Bauteilen (Beläge und Geländer) er-
hebliche Feuchteschäden aufgetreten sind. An den Holzträgern, den Bohlen-
belägen und den Geländern wurden vielfach Querschnittsschwächungen auf-
grund von Fäulnis festgestellt und zudem weisen die Geländer gemäß den ak-
tuellen Vorschriften keine ausreichende Höhe mehr auf. Die Schäden beein-
trächtigen vor allem die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit der jeweiligen Bau-
teile und führen mittelfristig zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der
gesamten Bauwerke. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung ande-
rer Bauteile ist zu erwarten, eine Schadensbeseitigung ist daher kurzfristig er-
forderlich. Eine entsprechende Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der beste-
henden Bohlenbeläge aus Holz durch Tausch einzelner Bohlen ist aus stati-
scher Sicht nicht mehr möglich. Aufgrund des schlechten Zustandes der vor-
handenen Brückenüberbaukonstruktion und aufgrund der oben beschriebenen
Tragfähigkeitsdefizite ist der Abbruch und Ersatzneubau des Überbaus der be-
stehenden Holzbrücken, die die Geh- und Radwege über Katzenlochbach undSeite 1 von 3
Seite 2
Annaberger Bach überführen, erforderlich. Die Gründungen der Bauwerke sind
nicht schadhaft und werden auch nicht zurückgebaut, sondern bleiben beste-
hen und können für die neuen Überbauten weiter genutzt werden. Verstärkun-
gen der Unterkonstruktion sind nicht erforderlich.
Geplante Erneuerung: Die geplante Maßnahme sieht im Wesentlichen den
Komplettaustausch der Überbauten der zwei Brücken sowie einige Nebenarbei-
ten wie die Herstellung der Übergangsbereiche des Brückenüberbaus vor. Die
geplante Überbauerneuerung wird funktional ausgeschrieben, zugelassen wer-
den Holzbeläge sowie Verbundbaustoffe (z.B. GFK).
Zweck und Nutzung: Im Zuge der Erneuerung der Überbauten der Bauwerke
werden die Beeinträchtigungen hinsichtlich der Standfestigkeit, Verkehrssicher-
heit und Dauerhaftigkeit behoben.
Die Zusammenfassung in eine Ausschreibung als Sammelausschreibung er-
folgt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit. Die geplante Maßnahme wird be-
schränkt ausgeschrieben und vergeben.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Ingenieurbauwerke ist die
Stadt zur Unterhaltung (Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit
der Bauwerke verpflichtet. Die Maßnahmen sind daher mit den Vorgaben des §
82 GO NRW vereinbar.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
X VOB UVgO VgV 2025 110.000,00€
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
Ingenieurbauwerke 521130 6601510
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 21:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de