252561 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung eines Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Erneuerung des Überbaus zweier bestehenden Holzbrücken unterschiedlicher Größe in Bonn und Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 252561
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 19.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Alt-Godesberg Hauptort
- Lindenweg
- Im Wiesengrund
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252561 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung eines Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Erneuerung des Überbaus zweier bestehenden Holzbrücken unterschiedlicher Größe in Bonn und Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für das Bauvorhaben „Erneuerung des Überbaus zweier bestehender Holzbrücken unterschiedlicher Größe in Bonn und Bad Godesberg“ wird zugestimmt. Begründung Die Brücke in Bonn mit der Bauwerksnummer BO-57(Lindenweg über Katzen- lochbach) und die Brücke in Bad Godesberg mit der Bauwerksnummer GO-37 (Im Wiesengrund Fußweg über Annaberger Bach) sind nicht mehr verkehrssi- cher zu unterhalten und weisen einen nicht ausreichenden oder sogar ungenü- genden Bauwerkszustand auf. Die durchgeführten Bauwerksprüfungen und Begehungen ergaben, dass an mehreren Bauteilen (Beläge und Geländer) er- hebliche Feuchteschäden aufgetreten sind. An den Holzträgern, den Bohlen- belägen und den Geländern wurden vielfach Querschnittsschwächungen auf- grund von Fäulnis festgestellt und zudem weisen die Geländer gemäß den ak- tuellen Vorschriften keine ausreichende Höhe mehr auf. Die Schäden beein- trächtigen vor allem die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit der jeweiligen Bau- teile und führen mittelfristig zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der gesamten Bauwerke. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung ande- rer Bauteile ist zu erwarten, eine Schadensbeseitigung ist daher kurzfristig er- forderlich. Eine entsprechende Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der beste- henden Bohlenbeläge aus Holz durch Tausch einzelner Bohlen ist aus stati- scher Sicht nicht mehr möglich. Aufgrund des schlechten Zustandes der vor- handenen Brückenüberbaukonstruktion und aufgrund der oben beschriebenen Tragfähigkeitsdefizite ist der Abbruch und Ersatzneubau des Überbaus der be- stehenden Holzbrücken, die die Geh- und Radwege über Katzenlochbach undSeite 1 von 3 Seite 2 Annaberger Bach überführen, erforderlich. Die Gründungen der Bauwerke sind nicht schadhaft und werden auch nicht zurückgebaut, sondern bleiben beste- hen und können für die neuen Überbauten weiter genutzt werden. Verstärkun- gen der Unterkonstruktion sind nicht erforderlich. Geplante Erneuerung: Die geplante Maßnahme sieht im Wesentlichen den Komplettaustausch der Überbauten der zwei Brücken sowie einige Nebenarbei- ten wie die Herstellung der Übergangsbereiche des Brückenüberbaus vor. Die geplante Überbauerneuerung wird funktional ausgeschrieben, zugelassen wer- den Holzbeläge sowie Verbundbaustoffe (z.B. GFK). Zweck und Nutzung: Im Zuge der Erneuerung der Überbauten der Bauwerke werden die Beeinträchtigungen hinsichtlich der Standfestigkeit, Verkehrssicher- heit und Dauerhaftigkeit behoben. Die Zusammenfassung in eine Ausschreibung als Sammelausschreibung er- folgt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit. Die geplante Maßnahme wird be- schränkt ausgeschrieben und vergeben. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Ingenieurbauwerke ist die Stadt zur Unterhaltung (Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit der Bauwerke verpflichtet. Die Maßnahmen sind daher mit den Vorgaben des § 82 GO NRW vereinbar. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsver- gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto X VOB UVgO VgV 2025 110.000,00€ Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsum- tiv) / Finanzstelle (investiv) Ingenieurbauwerke 521130 6601510 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de