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252557 · Beschlussvorlage

Neuausrichtung des Bonner Klimaschutzbeirates

Nummer
252557
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Thomas-Mann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 4 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252557-02 Besetzung des Klimabeirates
  2. 252557-01 AA Änderungsantrag: Neuausrichtung des Bonner Klimaschutzbeirates Antrag zur Vorlage 252557
  3. 252557-04 Vertretung von Kindern und Jugendlichen im Klimabeirat
  4. 252557-02 AA Änderungsantrag der Koalition: Neuausrichtung des Bonner Klimaschutzbeirates

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Beschlussvorlage
öffentlich
252557
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Neuausrichtung des Bonner Klimaschutzbeirates
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2025 Empfehlung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der bisherige Klimaschutzbeirat wird umbenannt zu “Klimabeirat” mit
den Themenfeldern Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
2. Der Neuausrichtung des Klimabeirates als „Strategie- und
Prozessbeirat, ohne Facharbeitsgruppen“ (Variante B2) wird
zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Besetzung des
Klimabeirates zu erarbeiten und diesen dem AUKLA zur
Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuelle Klimaschutzbeirat ist zuvor
zu konsultieren, um dessen Empfehlungen für die Besetzung des neuen
Klimabeirates einzuholen.
4. Mitglieder des Klimabeirates erhalten Sitzungsgeld analog zur
Entschädigungsordnung der Stadt Bonn.
5. Der AUKLA sichert zu, eingebrachte Empfehlungen des Klimabeirates
in seinen Sitzungen aufzurufen und zu beraten.
Begründung
Anlass für die Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates
Der Klimaschutzbeirat (KSB) ist im Jahr 2011 vom Rat der Bundesstadt Bonn
beschlossen worden, um „unter Beteiligung von Politik und Vertreterinnen und
Vertretern gesellschaftlicher Gruppen“ die Erstellung des damaligen
Integrierten Klimaschutzkonzeptes zu begleiten (DS 1111026NV7). Seit Anfang
2013 beraten die ehrenamtlichen Mitglieder Maßnahmen für Klimaschutz bzw.
Klimaanpassung und sprechen Empfehlungen an den Umweltausschuss aus.
In den letzten Jahren hat der KSB verstärkt selbst Themen gesetzt und hierzu
Empfehlungen erarbeitet (Liste der Empfehlungen hier:
www.bonn.de/klimaschutzbeirat).
Aus verschiedenen Gründen wird eine Neuausrichtung des KSB als notwendig
und sinnvoll erachtet:Seite 1 von 55
Seite 2
• Aus dem KSB heraus wurde das Bedürfnis nach mehr Wirksamkeit,
Sichtbarkeit und Effizienz der eigenen, meist ehrenamtlichen Arbeit
geäußert.
• Die politischen Gäste im KSB wünschen sich Empfehlungen, die an
bestehende städtische Vorhaben (wie den Klimaplan) angebunden sind,
um diese unmittelbar in die politische Diskussion aufnehmen zu können
• Durch den zwischenzeitlich verabschiedeten Bonner Klimaplan als
Klimaneutralitätsstrategie und Arbeitsprogramm bedarf es zukünftig vor
allem einer beratenden Begleitung bei der Umsetzung. Dies gilt analog
für das derzeit in Arbeit befindliche integrierte Klimaanpassungskonzept
(KLAKi).
Ziele der Neuausrichtung des Gremiums sind somit:
• mit seiner Arbeit zu mehr Effizienz und Schnelligkeit in der Umsetzung
des Klimaplans und der künftigen Klimaanpassungsstrategie
beizutragen
• Wirksamkeit, Relevanz und Sichtbarkeit als ehrenamtliches
Expert*innengremium zu erhöhen.
Prozess der Neuausrichtung
Um die Neuausrichtung möglichst konsensual zu erarbeiten, hat sich die
Verwaltung gemeinsam mit den ehrenamtlichen Mitgliedern des KSB und den
politischen Gästen intensiv mit Selbstverständnis, Zielen und künftigen
Aufgaben des KSB beschäftigt. Nach einem initialen Workshop im April 2023
mit dem gesamten KSB hat im Anschluss eine Arbeitsgruppe mit
Vertreter*innen aus KSB-Mitgliedern, politischen Gästen und der Verwaltung
u.a. in drei Workshops einen Konzeptentwurf für die Neuausrichtung erarbeitet.
Nach intensiver Diskussion wurde dieser Entwurf im Oktober 2024 dem KSB
mit unterschiedlichen Ausgestaltungsvorschlägen vorgestellt. Zu den Punkten,
über die im Vorfeld kein Konsens erreicht werden konnte, wurde im KSB ein
Stimmungsbild erhoben (siehe Protokoll und Anhang der Sitzung vom 15.
Oktober 2024). Die Verwaltung wurde zudem gebeten zwei mögliche Varianten
zu prüfen: die Realisierung des Beirats als „Ratsgremium“ und als „externes
Beratungsgremium“. Diese Varianten wurden dem Beirat vorgelegt und im
Januar 2025 ein weiteres Stimmungsbild eingeholt.
Grundlegende Ausrichtung eines Klimabeirates der Stadt Bonn
Der Klimabeirat unterstützt den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in
der Stadt Bonn. Den Rahmen der Diskussion im Klimabeirat bilden die
Strategien und Aktivitäten zu Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Bonn
und deren Zielerreichung. Der Klimabeirat fungiert als beratendes
Akteursgremium mit breiter Perspektivenvielfalt. Die Mitglieder sollen ihre
Perspektive einbringen und gleichzeitig als Multiplikator*innen in ihre
Institutionen und gesellschaftlichen Bereiche wirken.
Der Klimabeirat ist kein Gremium der Bürgerbeteiligung. Ziel ist nicht, eine
möglichst umfassende Beteiligung der Einwohnendenschaft zu erreichen (die
dafür notwendigen Empfehlungen zu treffen ist v.a. Aufgabe desSeite 2 von 55
Seite 3
Beteiligungsbeirates). Ein Austausch mit existierenden Beteiligungsgremien in
der Umsetzung des Klimaplans wird angestrebt. Der Klimabeirat ist kein rein
wissenschaftliches Gremium oder ein reines Gremium von Fachexpert*innen.
Gemeinsamkeiten der ausgearbeiteten Varianten:
• Entsprechend der strategischen Ausrichtung sind im Klimabeirat
Entscheidungsträger*innen und hochrangige Persönlichkeiten mit
Bezug zu Klimaschutz und Klimaanpassung vertreten. Die Mitglieder
sollen ökologische, ökonomische, soziale Perspektiven sowie die
Perspektive der Wissenschaft widerspiegeln. Die Besetzung mit
Entscheidungsträger*innen und hoher Perspektivenvielfalt soll zukünftig
die Relevanz und Strahlkraft des Gremiums erhöhen, möglicherweise
auch seine Wirksamkeit.
• Der Beirat arbeitet strategisch entlang der Umsetzung und
Fortschreibung der Bonner Klimastrategien.
• Er kann in diesem Rahmen Empfehlungen zu Priorisierungen in der
Umsetzung des Klimaplans und der Klimaanpassungsstrategie
aussprechen.
• Der Beirat soll, wie alle politischen Beiräte der Stadt Bonn,
Empfehlungskraft ohne verbindliche Beschlusskraft für Politik und
Verwaltung haben.
• Der Beirat soll für die Dauer des Klimaplans/der
Klimaanpassungsstrategie bzw. bis zum Erreichen des
Neutralitätszieles eingesetzt werden.
• Im Beirat sollen feste Mitglieder mit fester Vertretung benannt sein. Die
Mitglieder werden auf Empfehlung des Beirats nach Vorlage der
Verwaltung durch den AUKLA für 2 Jahre berufen. Bei Ausscheiden von
Mitgliedern aus Ihren Organisationen/ Institutionen oder aus dem Beirat
direkt werden Mitglieder durch den AUKLA nachberufen. Eine erneute
Benennung als Mitglied nach Ablauf der zwei Jahre ist möglich. Die
Dauer der Berufung auf zwei Jahre ermöglicht es gleichzeitig über die
Zeit verschiedene Perspektiven im Beirat abzubilden, da es deutlich
mehr Institutionen und Organisationen aus jedem gesellschaftlichen
Bereich gibt als Plätze im Beirat.
• Der Vorsitz des Beirats wird aus den Reihen der Mitglieder gewählt.
• Verwaltung und Politik nehmen ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht
an den Sitzungen teil.
• Die Mitarbeit im Klimabeirat ist ein Ehrenamt. Mitglieder und politische
Gäste erhalten Sitzungsgeld analog zur Entschädigungsordnung der
Stadt Bonn.
• Der Beirat erhält eine städtische Website auf dem seine Mitglieder
sowie die Positionen und Empfehlungen des Beirats veröffentlicht
werden.
• Um die Sichtbarkeit und Wirksamkeit des Beirats zu stärken, soll dem
Beirat bzw. einem Vertreter des Beirats eine aktive Rolle im Rahmen
der von der Verwaltung geplanten öffentlichen Veranstaltung zum
jährlichen Monitoringbericht zukommen.
Diese grundlegenden Gemeinsamkeiten sollen bei der Realisierung jedweder
der nun folgenden Varianten berücksichtigt werden.Seite 3 von 55
Seite 4
Betrachtung möglicher Varianten der Neuausrichtung
Die Verwaltung hat gemäß der Vereinbarung in der KSB-Sitzung vom 15.
Oktober 2024 die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Klimabeirat als
„Ratsgremium“ und einem Klimabeirat als vom Rat losgelöstes
Beratungsgremium eruiert und analysiert, wie sich diese auf die wesentliche
Zielsetzung der Neuausrichtung auswirken.
In beiden Fällen stützt sich die Einrichtung eines Klimabeirates auf § 27a
Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dort ist ausgeführt: „Die Gemeinde kann
zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von […] gesellschaftlichen
Gruppen besondere Vertretungen bilden […]. Das Nähere kann durch Satzung
geregelt werden.“ Es bestehen somit keine formalen Anforderungen an die
Ausgestaltung und es obliegt dem Stadtrat zu entscheiden, wie ein Klimabeirat
konkret ausgestaltet werden soll.
Eine tabellarische Gegenüberstellung der Varianten ist dieser Beschlussvorlage
als Anlage beigefügt.
Die beiden Varianten unterscheiden sich in zwei wesentlichen Punkten:
• Variante A: Es erfolgen Empfehlungen zu Anträgen und Vorlagen im
regulären Gremienlauf oder
• Variante B: Es werden Positionspapiere/Expertisen erarbeitet und
Konsultationen zu Arbeitsergebnissen der Verwaltung durchgeführt
Zur Entscheidungsfindung der Neuausrichtung des KSB hat die Verwaltung
unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Neuausrichtungsprozesses, des
Stimmungsbildes aus dem KSB sowie der aktuellen Haushaltslage der Stadt
abschließend die Varianten definiert und legt diese zur Entscheidung vor.
Variante A: Prozessbeirat zu Klimastrategien im regulären Gremienlauf
Vorstellbar ist ein Beirat, der die Umsetzung des Klimaplans und des
integrierten Klimaanpassungskonzeptes (KLAKi) auf strategischer und
Prozessebene begleitet. Dieser sollte sich mit wesentlichen, strategischen
Fragen des Monitorings, Controllings, der Umsetzung und Fortschreibung von
Klimaplan und Klimaanpassungsstrategie auseinandersetzen.
Die Sitzungen des Beirats als klassisches Ratsgremium orientieren sich am
Gremienlauf und der Beirat positioniert sich zu den eingebrachten Vorlagen.
Diese sind konkret der jährliche Monitoringbericht zur Umsetzung des
Klimaplans sowie Vorlagen zur Fortschreibung des Klimaplans. Hinzu kämen
entsprechende Vorlagen zum integrierten Klimaanpassungskonzept (KLAKi).
Auf Wunsch des AUKLA könnte der Beirat sich im Einzelfall mit weiteren
Vorlagen beschäftigen.
Es ist nach heutigem Stand von voraussichtlich 3-4 Sitzungen pro Jahr
auszugehen. Wie bei einem Beirat üblich, leitet der Vorsitzende die Sitzungen.
Die Schriftführung wird von der Verwaltung übernommen. Die Kosten für einenSeite 4 von 55
Seite 5
solchen Beirat belaufen sich auf ca. 4.400 € pro Jahr für Sitzungsgelder plus
Getränke über den Sitzungsdienst (die Kostenkalkulation aller drei Varianten ist
dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt). Aufgrund von klaren
Sitzungsabläufen und definierten Inhalten kann das Gremium nach
Einschätzung der Verwaltung mit 15 bis 20 Personen besetzt sein. Der
personelle Verwaltungsaufwand für die Koordinierung und Umsetzung ist mit
aktuellen personellen Ressourcen leistbar.
Hinweis: Im Prozess der Neuausrichtung wurde eruiert, ob auch denkbar wäre,
dass sich ein künftiger Klimabeirat mit sämtlichen klimabezogenen Vorlagen
befassen sollte oder könnte. Dies würde nicht nur den AUKLA, sondern weitere
Fachausschüsse, insbesondere den Ausschuss für Wohnen, Planen, Bauen
sowie den Mobilitäts- und Verkehrsausschuss betreffen. Allein diese drei
Ausschüsse haben im Jahr 2024 in 25 Sitzungen getagt und dabei neben
anderen fachlichen Vorlagen knapp 100 Beschlussvorlagen und 70
Mitteilungsvorlagen beraten, die das Thema Klimaschutz oder Klimaanpassung
zum Gegenstand hatten. Angesichts dieser Vielzahl an Vorlagen, deren
thematischer Breite und fachlicher Tiefe ist davon auszugehen, dass ein
ehrenamtlicher Klimabeirat dem Umfang sämtlicher Klima-Vorlagen in (vor-)
beratender Funktion nicht gerecht werden könnte.
Variante B: Klimabeirat als vom Gremienlauf losgelöstes
Beratungsgremium
Auch ein Klimabeirat als vom Gremienlauf losgelöstes Beratungsgremium
würde sich mit wesentlichen, strategischen Fragen des Monitorings,
Controllings, der Umsetzung und Fortschreibung von Klimaplan und
Klimaanpassungsstrategie auseinandersetzen. Dem Klimabeirat als vom
Gremienlauf losgelöstes Gremium käme zusätzlich die Aufgabe zu, inhaltliche
Empfehlungen zu übergreifenden besonders bedeutsamen Themen zu
formulieren und diese an Politik und Verwaltung zu übergeben.
Die Erarbeitung der inhaltlichen Positionen könnten entweder innerhalb des
Klimabeirats mit Unterstützung von Facharbeitsgruppen (Variante B1) oder
innerhalb eines breit besetzten Klimabeirats selbst (Variante B2) erarbeitet
werden.
Variante B1) Prozess- und Fachbeirat mit zusätzlichen
Facharbeitsgruppen außerhalb des Gremienlaufes
Im Rahmen des Prozesses der Neuausrichtung wurde zusätzlich zu einem
Strategiebeirat die Einrichtung von dauerhaften unterstützenden
Facharbeitsgruppen für den Gesamtbeirat diskutiert. Diese würden zu
einzelnen Themen inhaltliche Positionspapiere erarbeiten und dem Klimabeirat
zur Beratung und Weitergabe an Politik und Verwaltung vorlegen. Auf diese
Weise könnte mehr Fachexpertise zu den jeweiligen Themen an der Beratung
beteiligt werden. Aus Sicht der Verwaltung wäre bei der Auswahl der
Facharbeitsgruppen sicherzustellen, dass keine Doppelstrukturen zu bereits
vorhandenen Gremien/Beiräten/Beteiligungsformaten mit Klimabezug
entstehen (derzeit aktiv sind als Ratsgremien z.B. der Naturschutzbeirat, dieSeite 5 von 55
Seite 6
Baumkommission, aus dem Bereich Gesellschaft der Beirat für
Bürger*innenbeteiligung, der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung sowie als
losgelöste Formate das im Rahmen der Klimaviertel geschaffene
Kompetenznetzwerk, aus dem Bereich Wirtschaft der Nachhaltigkeitshub der
Region Bonn, das Dialogforum Mobilität sowie weitere Stakeholderformate im
Bereich Mobilität und Verkehr wie die Task-Force Verkehr). Vor diesem
Hintergrund wird bei der Variante B1 des neuen Klimabeirats empfohlen, dass
der AUKLA über die Einrichtung der konkreten Facharbeitsgruppen sowie
deren Besetzung auf Vorschlag des dann berufenen Klimabeirates und/oder
der Verwaltung beschließt.
Für das Einsetzen fester Facharbeitsgruppen kämen zusätzlich zu den 12
Mitgliedern des strategischen Beirates in der diskutierten Variante von drei
Facharbeitsgruppen nochmal jeweils 10 Mitglieder sowie jeweils 7 politische
Gäste. Jede Facharbeitsgruppe würde eine*n Sprecher*in wählen, der/die die
Sitzungen leitet und wiederum im Gesamtbeirat vertreten ist. Insgesamt wären
das 42 feste Mitglieder des Klimabeirates inkl. Facharbeitsgruppen zzgl.
politischer Gäste. Bei je fünf avisierten Sitzungen pro Facharbeitsgruppe sowie
vier Sitzungen des Klimabeirates ergäben sich 19 Sitzungen pro Jahr.
Zur Umsetzung sind Kosten in Höhe von jährlich mindestens 21.000€ pro Jahr
für Moderation Klimabeirat, Sitzungsgelder, Material, Getränke und ggf.
Experten-Honorare vorzusehen. Die Moderation der Facharbeitsgruppen wurde
als Wunsch im Rahmen der Weiterentwicklung des Klimabeirats diskutiert.
Hierfür kämen Kosten in Höhe von ca. 18.000€ pro Jahr hinzu. Eine von der
Zivilgesellschaft gewünschte dort angesiedelte Geschäftsstelle zur
Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Arbeit käme auf Kosten in Höhe von
~30.000 Euro bei einer Förderung von 0,5 VZÄ zzgl. ca. 4.000€ für
Arbeitsausstattung und Raummieten. Der personelle Aufwand zur
Koordinierung, Vor- und Nachbereitung Sitzungen in der Verwaltung beträgt
ebenfalls 0,5 VZÄ (Kosten für eine zusätzliche halbe Planstelle TvöD10 in Höhe
von ~44.000 Euro), zusätzlich zu den aktuellen Ressourcen, die für den KSB in
der Verwaltung derzeit zur Verfügung stehen (siehe Kostenkalkulation im
Anhang).
Hinzu käme die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden aus allen
Fachbereichen zu verschiedenen Themen an verschiedenen der insgesamt 19
Sitzungen pro Jahr, was eine nicht unerhebliche Belastung für die
Mitarbeitenden darstellt, die schon heute regelmäßig an abendlichen
Ausschusssitzungen teilnehmen. Auch für die politischen Gäste ergibt sich ein
hoher zeitlicher Aufwand zusätzlich zu Fraktionsarbeitskreisen und
Ausschusssitzungen.
Im Stimmungsbild sowie der Diskussion im Rahmen der Sitzung zur
Neuausrichtung des KSB wurde deutlich, dass aus Sicht des aktuellen KSB der
Vorschlag zur Einrichtung von Facharbeitsgruppen ein erhebliches Arbeits- und
Koordinationsaufkommen darstellt, welches laut Stimmungsbild im aktuellen
KSB nicht ohne zusätzliche Geschäftsstelle in der Zivilgesellschaft zu stemmen
ist. Hinzu kommt, dass eine solche Geschäftsstelle weder die Geschäftsstelle in
der Verwaltung ersetzt noch nach Ansicht der Verwaltung den Aufwand für die
Mitglieder des KSB an inhaltlicher Vorbereitung, Teilnahme sowie
Nachbereitung von Sitzungen reduziert. Dies gilt umso mehr für die
Beiratsmitglieder, die nicht Adressat einer zivilgesellschaftlichenSeite 6 von 55
Seite 7
Geschäftsstelle wären, sondern z.B. aus Berufsverbänden oder dem
universitären Umfeld stammen.
Aus haushalterischer Sicht kann die Verwaltung aufgrund der sich
ergebenden Gesamtkosten von bis zu 99.600 – 117.600 Euro p.a. die
Variante B1 mit zusätzlichen Facharbeitsgruppen des Klimabeirates wie
oben beschrieben nicht empfehlen.
Variante B2: Prozess- und Fachbeirat außerhalb des Gremienlaufes
Ein Klimabeirat als Prozessbeirat mit fachlichen Konsultationen würde den
finanziellen, organisatorischen und personellen Aufwand deutlich reduzieren.
Um zu inhaltlichen Positionen zu kommen, kann der Klimabeirat zu bestimmten
Themen entsprechend weitere Expert*innen mit Rederecht (aber ohne
Stimmrecht) zu seinen Sitzungen einladen. Gemeinsam können so Positionen
erarbeitet und innerhalb des Beirats abgestimmt werden.
Abstimmungsschleifen zwischen Gesamtbeirat und Facharbeitsgruppen
entfallen. Dies verschlankt den Prozess zur Meinungsfindung und Abstimmung
von Positionen des KSB und macht ihn im Arbeitsaufkommen handhabbar für
alle Beteiligten.
Die Sitzungen des Beirats sind in dieser Variante weiterhin losgelöst von den
Sitzungen des Rates und seinen Ausschüssen. Es werden 4 Sitzungen pro
Jahr vorgeschlagen. Da die Inhalte der Sitzungen nicht so klar strukturiert und
definiert sind wie bei einem Ratsgremium, sollen die Sitzung weiterhin durch
eine externe Moderation geleitet werden.
Die Kosten für einen solchen Beirat belaufen sich auf ca. 9.350 € pro Jahr für
Moderation, Sitzungsgelder und ggf. Expert*innenhonorare sowie Getränke
(siehe Kostenkalkulation im Anhang). Der personelle Verwaltungsaufwand für
die Koordinierung und Umsetzung ist mit aktuellen personellen Ressourcen
voraussichtlich leistbar und wird sich durch die Organisation der fachlichen
Konsultationen leicht erhöhen.
Stimmungsbild des Klimaschutzbeirates zu den drei Varianten
Die Verwaltung hat zu den betrachteten Varianten im Rahmen eines
Informationstermins am 7. Januar 2025 ein unverbindliches Stimmungsbild des
KSB eingeholt. Dazu wurden dem KSB die ausführliche Variantenbetrachtung
und die tabellarische Übersicht zugeschickt und zudem ein digitaler
Informationstermin zur Klärung von Fragen angeboten.
Das Ergebnis des Stimmungsbildes vom 7. Januar 2025:
• Für die Variante A sprach sich keines der KSB-Mitglieder aus.
• Für die Variante B1 sprachen sich zwei KSB-Mitglieder aus. Drei
weitere Mitglieder plädierten für eine noch zu ändernde Variante B1Seite 7 von 55
Seite 8
(kostengünstiger und mit einer Selbstverpflichtung vonseiten der Politik
zur Befassung mit den Empfehlungen des Beirates)
• Für die Variante B2 sprachen sich fünf KSB-Mitglieder aus.
• Ein Mitglied sprach sich für keine der drei Varianten aus.
Zusammenfassung und Empfehlung der Verwaltung
Nach Abschluss der Prüfung und unter Abwägung der inhaltlichen,
organisatorischen und finanziellen Aspekte sowie unter Berücksichtigung
der Rückmeldungen aus dem KSB empfiehlt die Verwaltung die
Realisierung der Variante B2. Die Kosten für Moderation, Honorare und
Getränke i.H.v. 5.680,00 Euro werden aus vorhandenen Mitteln bei OB-23
gedeckt. Die Auszahlung der Sitzungsgelder i.H.v. 3.651,00 Euro erfolgt
über das Ratsbüro.
Die Auseinandersetzung der Politik mit den Empfehlungen war von vielen
KSB-Mitgliedern als essentiell benannt worden. Nur so könne
sichergestellt werden, dass der Beirat seinem Beratungsauftrag aktiv und
erfolgreich nachkommen könne. Die Verwaltung empfiehlt eine freiwillige
Selbstverpflichtung der Politik zur aktiven Befassung mit den
Empfehlungen des Klimabeirates im AUKLA. Alternativ bestünde die
Möglichkeit, eine Person aus dem Klimabeirat als sachverständigen
Einwohner*in (§58 Abs. 4 GO NRW) zu berufen, um somit ein Rederecht
im Gremium sicherzustellen.
Weiteres Vorgehen nach Beschlussfassung
Die Beschlussfassung vorausgesetzt, wird die Verwaltung in der Folge die
beschlossene Variante ausdifferenzieren, d.h. den Entwurf einer
Geschäftsordnung erarbeiten und einen Vorschlag für die Besetzung des
neuen Gremiums erarbeiten. Zur Besetzung sollen auch Empfehlungen des
aktuellen KSB eingeholt werden.
Der Umsetzungsbeschluss zur Besetzung des Klimabeirates wird für die
nächstmögliche Sitzung des AUKLA am 4. Juni 2025 angestrebt. Die
Konstituierung des neuen Klimabeirates in Variante B2 ist demzufolge im
Spätsommer 2025 möglich. Sie beginnt mit einem gemeinsamen Kick-off, in
dem auch die Geschäftsordnung verabschiedet wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 8 von 55
Seite 9
1.01.18 Politische Gremien 1.02.00.01.18.01 Politische Gremien
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.651,00 € 102000118 /
74.1000
2025 (Sollten Mittel am
Jahresende
knapp werden,
werden sie per
ÜPL
bereitgestellt aus
102000103 /
72.1000)
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.03 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.04 Strategische
Programmsteuerung
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
5.680,00 € 102000103 /
72.1000
2025
Einzahlungen /
ErträgeSeite 9 von 55
Seite 10
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 20241015 KSB Protokoll AnhangFolien (öffentlich)
2 20241015_KSB Protokoll_fin (öffentlich)
3 tabellarische Variantenübersicht KSB Neuausrichtung (öffentlich)
4 Kostenkalkulation KSB Neuausrichtung (öffentlich)Seite 10 von 55
1
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klimaschutzbeirat
15.10.2024Seite 11 von 55
2
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
TOP 3Seite 12 von 55
3
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einblick in Kontroversen
Prozess zur Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates 2023
25. Apr 2023
Quelle Darstellungen: yourflip.de
38. Sitzung KSB
Workshop
Zentrale Ergebnisse:
• Relevanz, Wirksamkeit; das politische Gehör ist zu
vernachlässigen, Empfehlungen kommen zu spät
• Effizienz, Schnelligkeit; Das alte Format ist zu
langsam
• „Empfehlungen nur mit Kontext“
• Expertisen, wissenschaftlicher Input fehlte
• bestimmte Bevölkerungsgruppen sind nicht
vertreten
• Im Vorfeld fehlt die Zusammenarbeit mit den
Fachämtern wie anderen KSBs
• Vorsitzende überlastetSeite 13 von 55
4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einblick in Kontroversen
25. Apr 2023 07. Nov 2023
Quelle Darstellungen: yourflip.de
39. Sitzung KSB
38. Sitzung KSB
Workshop
Mitglieder des KSB:
Zukunftsrat mit Fachräten
Programmbüro:
Ratsgremium
Protokoll Nov-KSB-Sitzung
Prozess zur Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates 2023
verwaltungsinterne
AbstimmungenSeite 14 von 55
5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einblick in Kontroversen
22.02.24 28.05.24 05.06.24 15.07. - 26.08.24
Quelle Darstellungen: yourflip.de
15.10.24 Nov 24
AUKLA
43. KSB-Sitzung-
Sondersitzung
30.09.2024
1. Workshop:
Klärungsgespräch
Info-Termin
Politik zum
Stand der
Dinge 18.09.
2. Workshop 3. Workshop
Erarbeitung
Entwurf
Geschäfts-
ordnung
Online-
Kommentierung
+ Online-
Konsultation
27.08.
Gemeinsame
Vorbereitung der
KSB-SitzungStellungnahme
zum GO-
Entwurf
Prozess zur Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates 2024
• Geschäftsstelle
paritätisch mit ZG
• Eigenständige
Kommunikation des
KB
Dez 24
RatSeite 15 von 55
6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
TOP 2Seite 16 von 55
Rückblick 11 Jahre KSB
Dr. Gesa Maschkowski
15.10.2024
Quelle: https://bonnimwandel.de/klimaverhandlungen-lokal-oder-was-macht-bonn-im-wandel-eigentlich-im-klimabeirat/Seite 17 von 55
Was haben wir eigentlich erreicht?
„Wir haben tolle Ziele. Da war die Arbeit im KSB aus einer
Vernetzungssicht erfolgreich, aber was haben wir erreicht
haben, ist extrem intransparent“
Jan Burck, Oktober 2024
Dr. Gesa Maschkowski 2Seite 18 von 55
Bewertungsdimensionen
für die Beschreibung unserer Arbeit
• Was hat die Politik gemacht?
• Was hat der Klimaschutzbeirat gemacht?
• Was hat die Verwaltung gemacht?
• Was haben andere gemacht?
Dr. Gesa Maschkowski 3Seite 19 von 55
Phase 1: 2013-14 Der Zuhör-KSB
• 2012/13 Start. Nur eine Organisation aus der Zivilgesellschaft (BiW). Keine externe Moderation.
Gertec dominiert die Sitzungen. Politik diskutiert und entscheidet mit.
• Integriertes Klimaschutzkonzept verfehlt seine Ziele. Mit 53 Millionen Euro in sieben Jahren kann
man die Treibhausgasemissionen seit 1990 um 28 % reduzieren. Das Ziel waren aber 40 %
• IKSK wird nicht von der Politik beschlossen.
• KSB ist not amused.
• Verwaltung und Vorsitzende streichen kritische Bewertung aus der Pressemeldung.
Dr. Gesa Maschkowski 4Seite 20 von 55
Phase 2: 2015 Unterhaltsam aber wirkungslos
• KSB startet neu. Die Vorsitzende entscheidet eigenständig über die Themen.
Keine externe Moderation
• Kaum Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Diese gibt Informationen auf
Anfragen, ist aber häufig auch nicht anwesend.
• Mitgliederschwund
• Die erste Mitteilungsvorlage zu Mobilität wurde vom VCD erarbeitet und intern
abgestimmt. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist wird sie von der IHK
abgelehnt.
• VCD verlässt den KSB
• Überarbeitung der Geschäftsordnung
Dr. Gesa Maschkowski 5Seite 21 von 55
Phase 3 Aufbruch mit zahlreichen Empfehlungen
• FFF u.a. beantragen Klimanotstand, der
vom Rat einstimmig beschlossen wird
• Nov 2019: Neustart mit über 20
Mitgliedern aus unterschiedlichen
Bevölkerungsgruppen und Wissenschaft
und externer Moderation
• Gründung der AG Ziele, die berechnet
was wir schaffen müssen um rechtzeitig
klimaneutral zu werden
Dr. Gesa Maschkowski 6
https://bonnimwandel.de/klimanotstand-in-bonn-findet-unterstuetzung/Seite 22 von 55
Erstmalig Übernahme von Empfehlungen 2020
• Verwaltung hat dem KSB die Beschlussvorlage Klimanotstand vorgelegt: 5 Millionen
Euro, 37 Seiten = 1 Prozent Emissionsminderung (DS 1912774)
• KSB hat an zwei Sitzungen Empfehlungen erarbeitet und sie erstmals im AUKLA
präsentiert: viel zu wenig von allem, fehlende Ziele und Bürgerbeteiligung
• Politik hat im April 2020 im Änderungsantrag von CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP
zahlreiche Empfehlungen übernommen und KSB erstmals namentlich erwähnt (200016-
3 AA)
• Beschlussvorlage + Änderungsantrag wurde am 7.5.2020 angenommen
• Zahlreiche weitere Empfehlungen folgen in den nächsten 2 Jahren
Dr. Gesa Maschkowski 7Seite 23 von 55
Beispiel:
Empfehlungen Ernährung und LWS vom 22.02.22
• Einrichtung von min. 5 Stellen zu Leitung und Koordination, Koordinationsstelle Biostadt, Wertschöpfungskettenmanager*in,
Geschäftsstelle Ernährungsrat zur Förderung zivilges. Initiativen, Koordinator*in öffentlicher Lernorte
• Runder Tisch für eine regionale, klimaneutrale Landwirtschaft
• Potentialanalyse zu: regionaler Selbstversorgung, CO2-Bindung in der Region, Konzept zur Sicherung möglicher Flächen
• Moratorium zur Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen
• Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines regionalen Wertschöpfungszentrums
• Entwicklung eines unabhängigen Regional-Labels
• Moderation eines runden Tisches für eine nachhaltige und klimafreundliche öffentliche Ernährungsversorgung
• Kompetenzzentrum für Gemeinschaftsverpflegung (House of Food)
• Nahversorgung mit bio-regio Produkten verbessern
• Produktangebote von Supermärkten, Tankstellen, Kiosken und Restaurants im fußläufigem Umfeld von Schulen und Kitas
verbessern
• Entwicklung einer Bildungsstrategie für klimafreundliche Landwirtschaft und Ernährung
• Moderation eines runden Tisches der lokalen Hersteller und Verarbeiter von Lebensmitteln
• Studie zu Reduktionspotentialen von Lebensmittelresten
Dr. Gesa Maschkowski 8Seite 24 von 55
Was ist damit passiert?
• Von der Politik wurden nichts aufgegriffen
• Die Gutachter:innen des Klimaplans haben die Potentialanalyse
aufgegriffen -> Klimaplan
• Die Bürger:innen haben bei Bonn4Future die Ernährungsbildung und
das Lebensmittelwertschöpfungszentrum aufgegriffen-> Klimaplan
Dr. Gesa Maschkowski 9Seite 25 von 55
Warum ist Ernährung und LWS so wichtig?
Dr. Gesa Maschkowski 10
https://www.eea.europa.eu/de/highlights/europa-ist-nicht-auf-die
• Das Ernährungssystem trägt
25-30 % zu den
Treibhausgasemissionen bei
• Die Ernährungsversorgung
ist nicht gesichert
• Das wissen die wenigsten
• Hier braucht es mehr
Kommunikation nach innen
in Politik und Verwaltung
und nach außenSeite 26 von 55
3-4,5 Grad globale Erderwärmung bedeuten langfristig …
• durchschnittlich 6-7 Grad
Erwärmung in Europa auf dem
Festland
• im Sommer absolut 46 bis über
50 Grad (Megadürren)
• Mehrtägige Hitzeperioden
über 30 Grad schädigen viele
Nahrungs-Pflanzen,
• ab 47 Grad versagt auch die
Photosynthese von Bäumen
Dr. Gesa Maschkowski 11
https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tagesthemen/video-1315266.html 11.3.24Seite 27 von 55
Long story Short
• Es gibt einen Klimaplan,
gefordert von den Initiativen umgesetzt
von Gutachter:innen und Verwaltung
• Es gibt eine Klima-Aktionsplan aus Bonn4Future
• Beides hat BiW miteinander abgeglichen
• Die Politik hat eine Umsetzungsprüfung
beschlossen
• Die Verwaltung hat alles zusammengeführt
Der Klimaplan ist ein Gemeinschaftswerk
Dr. Gesa Maschkowski 12Seite 28 von 55
KSB: Empfehlungen zum Klimaplan Januar 2023
• In zwei Sitzungen erarbeitet. Über Weihnachten abgestimmt. :
• Wurden von der Politik nicht aufgegriffen, aus Zeitgründen
• Manche Empfehlungen sind auch in der Verwaltung nicht bekannt, zum Beispiel zu Bildung.
Andere gehen unter z.B zu Bonn4Future
• Es gibt auch keine Nachverfolgung was daraus wird
Keine Empfehlungen mehr von Januar 2023-April 2024
Tiefpunkt der Zusammenarbeit: Empfehlungen zu Klimavierteln
Dr. Gesa Maschkowski 13Seite 29 von 55
Fazit I
Ob sich die Arbeit des Klimabeirates lohnt hängt nicht nur ab von guten
Empfehlungen, sie hängt auch ab von
• einer guten Moderation
• ob der Klimabeirat frühzeitig eingebunden, ob er idealerweise vor Erarbeitung
der Beschlussvorlage um Rat gefragt wird oder ob er danach ausreichend Zeit hat
die Beschlussvorlage zu sichten und zu kommentieren
• von einer guten Kommunikation in die Politik hinein
• vom Rücken- oder Gegenwind aus der Gesellschaft
Die Wirksamkeit wird davon abhängen, ob dieses Zusammenspiel gelingt, das ist
kein Selbstläufer das braucht Kapazitäten.
Dr. Gesa Maschkowski 14Seite 30 von 55
Kommunikation
Suchergebnisse
Zu Klimaschutzbeirat im
Generalanzeiger
Dr. Gesa Maschkowski 15Seite 31 von 55
Die verpasste Chance: Kommunikation über den Klimaplan
Dr. Gesa Maschkowski 16
• Rückmeldung an die Bürger:innen ->
Vertrauen
• Wertschätzung der Zivilgesellschaft
• Transparenz auf wessen Schultern
steht das alles
• Klimaschutz ist TeamsportSeite 32 von 55
Geschäftsstelle mit eigener Kommunikation
• Gute Beispiele: Hamburg, Potsdam, Köln
• Aber: Wo soll denn das Geld herkommen?
• Antwort: Wenn du wenig Geld hast und die Demokratie und den
Wandel fördern willst dann stärke langfristig die Zivilgesellschaft. Sie
setzt viele Kräfte frei und leistet ein Vielfaches von herkömmlichen
Agenturen. (Anmerkung: Das ist etwas anderes als Projektförderung)
• Beispiel Bonn4Future: Dreifacher Umfang der Eigenleistung, hohe
Unterstützung durch die Zivilgesellschaft, Einheits-Stundenlohn 32
Euro Arbeitgeberbrutto
Dr. Gesa Maschkowski 17Seite 33 von 55
Fazit II
• Es gibt künftig eher mehr Gegenwind als Rückenwind
• Die Koordination nach Innen und nach Außen hat die Vorsitzenden in
Phase 3 überfordert, wir haben seit zwei Jahren keine mehr
• Präsenz, Sichtbarkeit und die Fähigkeit zur Koordination
untereinander und zur Kooperation sind nicht sichergestellt aber
entscheidend für die Wirkung
Dr. Gesa Maschkowski 18Seite 34 von 55
7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
TOP 4Seite 35 von 55
8
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Netzwerke im Rahmen des
Klimaplanes:
Klima-Partner Wirtschaft, Klimafonds
Wohnungswirtschaft
Kooperationspartner Klimaviertel
Beratung zur Umsetzung
→ Klimabeirat ist ein zentrales Element in der Umsetzung
des Klimaplans und der Klimaanpassung
Klimabeirat
Bürgerbeteiligung
Beirat
Bürgerbeteiligung
Kinder- und
Jugendbeirat
Beteiligungs-
ausschuss
Kommunikation &
Monitoring
Verwaltung, BEA,
SWB, Multiplikatoren,
Träger Klimaviertel
Indikatoren
B-Befragungen
Dashboard
Mitwirkung
Kompetenz-Netz
Klimaviertel /
Mitmachzentren
Zukunftsforen i.V.
projektbezogene
BeteiligungSeite 36 von 55
9
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Erarbeiteter Kompromissvorschlag: Struktur und
Funktion eines neuen Klimabeirats
Inhaltliche Arbeit an festgelegten
Schwerpunkt-Themen des
Klimaplanes / Klimaanpassung
Strategische Arbeit zu Monitoring
und Meilensteinen des Klimaplanes /
Klimaanpassung, PriorisierungKlimabeirat
Fachbeirat 1 Fachbeirat 2 Fachbeirat 3
• Entscheidungsträger,
hochrangige
Persönlichkeiten
• 12 Personen
• bis zu 4
Sitzungen/Jahr
• Expert*innen und
Stakeholder mit
ökonomischer,
ökologischer und
sozialer Perspektive
• je 10 Personen
• je 5 Sitzungen/Jahr
Ergebnisse:
• ad hoc-Impulse und / oder schriftliche Empfehlungen für Politik und Verwaltung
• werden eingebracht in AUKLA und weitere relevante Ausschüsse
• Im Kontext des Klimaplans/des KlimaanpassungskonzeptsSeite 37 von 55
10
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der neue Klimabeirat: Aufwände für die
vorgeschlagene Struktur
Klimabeirat (12 Personen, 4 Sitzungen)
• Moderation 4.800€
• Sitzungsgelder 3.600€
• ggf. Honorar Expert*innen 600€
• Verpflegung und Material 500€
Fachbeiräte (3x 10 Personen, je 5 Sitzungen)
• Sitzungsgelder 11.900€
• ggf. Honorar Expert*innen 2.300€
• Verpflegung und Material 1.600€
ca. 25.300€ pro Jahr
• Personalaufwand in der Verwaltung: ca. 0,75 VZÄ, zzgl. anlassbezogene Teilnahme von Fachkolleg*innen an SitzungenSeite 38 von 55
11
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
TOP 5Seite 39 von 55
12
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Förderung der Einrichtung einer zivilgesellschaftlichen GeschäftsstelleSeite 40 von 55
13
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Entwurf: Beschluss/Empfehlung zur Ermöglichung einer zivilgesellschaftlichen Geschäftsstelle
des KSB
Der Klimabeirat ist ein ehrenamtliches, aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft besetztes Gremium zur
Beratung von Politik und Verwaltung, aber von diesen unabhängig.
Wegen des erheblichen Arbeitsaufkommens zur eigenständigen internen Organisation und Sicherung einer qualitativ
hochwertigen inhaltlichen Arbeit braucht es eine zivilgesellschaftlich angesiedelte, organisatorische
Unterstützung des Klimabeirates durch eine verwaltungsexterne Geschäftsstelle.
Diese soll eng mit der städtischen, in der Verwaltung angesiedelten Geschäftsstelle kooperieren. Die Mittel hierfür
könnten z.B. aus den unter 1.3.1.1. eingeplanten Geldern bereitgestellt werden.
Der Klimabeirat beantragt daher, dass die Stadt Bonn eine finanzielle Unterstützung bereitstellt, mit der eine
zivilgesellschaftlich angebundene Geschäftsstelle des KB finanziert werden kann. Sie soll fachliche, personelle und
terminliche interne Koordinationsaufgaben, Informationsbeschaffung und internen Informationstransfer sowie
sonstige Tätigkeiten zur eigenständigen Arbeit und Aufgabenerfüllung des KB erledigen, die interne und ggfs. externe
Kommunikation des Klimabeirates unterstützen, organisieren und koordinieren, und eng mit der verwaltungsseitigen
Geschäftsstelle des Klimabeirates kooperieren.Seite 41 von 55
14
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einbeziehung des Klimabeirates in Entscheidungen bzw Stärkung der KonsultationSeite 42 von 55
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Entwurf: Beschluss/Empfehlung des KSB zur politischen Wahrnehmung und Verarbeitung
seiner Empfehlungen
Der Klimaschutzbeirat bittet die Bonner Ratsfraktionen um eine Selbstverpflichtung zur inhaltlichen
Wahrnehmung und Befassung mit den Klimabeirat Empfehlungen.
Die Ratsparteien mögen beschließen, dass Empfehlungen und Beschlüsse des Klimabeirates automatisch zur
inhaltlichen Beratung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des/der jeweils thematisch betroffenen
Ausschusses/Ausschüsse zu setzen sind, und dass eine Rückmeldung an den Klimabeirat zu erfolgen hat.
Zudem soll in jeder Sitzung des Klimabeirat sowie in den Sitzungen der jeweils betroffenen FB von den
Politikvertretern berichtet werden, wie mit den Empfehlungen des KB und seiner Fachbeiräte politisch
umgegangen worden ist, d.h. was sie bewirkt haben.Seite 43 von 55
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anzahl der MitgliederSeite 44 von 55
17
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Öffentliche oder nicht-öffentliche SitzungenSeite 45 von 55
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zusammenarbeit Verwaltung und Klimabeirat (in Bezug auf Information)Seite 46 von 55
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
43. KSB-Sitzung – Sondersitzung zur Neuausrichtung
15. Oktober 2024, 17:30 – 21:00 Uhr
Stadthaus Loggia, Thomas-Mann-Str. 2-4
Moderation: Dominique Pannke
Protokoll: Fabian Schmitz (OB-23)
Teilnehmende:
Mitglieder: Antoni, Bauer-Jautz, Behr, Decker, Fischer, Hohmann, Kolk, Lembach, Maschkowski,
Walter
Politik: Gold, Contenius, Jamm, Möller, Schenkel, Kling
Verwaltung: Pugnaghi, Wilde
Protokoll - Entwurf
1. Begrüßung und Verabschiedung der Tagesordnung
Fr. Pannke begrüßt die Teilnehmenden. Es sind zehn Stimmberechtigte anwesend. Der KSB
ist beschlussfähig. Die Tagesordnung wird ohne Einwände angenommen. Das Protokoll der
letzten Sitzung wird in der nächsten ordentlichen Sitzung verabschiedet.
3. Präsentation: Prozess zur Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates
Die Präsentation wird aus technischen Gründen vor TOP 2 vorgezogen. Frau Pannke und
Frau Wilde geben einen Rückblick auf den Prozess vom KSB-Workshop im April 2023 bis
zum Sommer 2024. Die Folien sind angehängt.
2. Präsentation: Rückblick auf Wirksamkeit des KSB
Frau Dr. Maschkowski resümiert als Gründungsmitglied des KSB die Arbeit und Wirksamkeit
des KSB seit seiner Gründung. Die Folien sind angehängt.
4. Präsentation: Klimabeirat mit Fachbeiräten im Kontext der Klimaplanumsetzung
Frau Pugnaghi gibt einen inhaltlichen Überblick: der KSB als zentrales Element im Rahmen
der Klimaplan-Umsetzung sowie eine Zusammenfassung der aktuellen Überlegungen zur
zukünftigen Struktur des KSB, wie sie in der Prozess-AG erarbeitet worden war. Die Folien
sind angehängt.
5. Einblick in Kontroversen: Einführung der strittigen Punkte und der
EmpfehlungsentwürfeSeite 47 von 55
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Im Anschluss werden die strittigen Punkte und Kontroversen vorgestellt. Dies sind die
Überlegungen und Aspekte zum KSB, über die im Rahmen der Workshop-Serie der
Prozess-AG keine Einigkeit erzielt werden konnte. Die Folien sind angehängt.
6. Diskussion: des Klimaschutzbeirates zu Vorschlägen der Neuausrichtung
Die Anwesenden diskutieren zu den offenen Punkten und Vorschlägen.
Schwerpunkt der Diskussion sind Fragen der Kompetenz des Beirates (ist eine
Befassungspflicht der Politik möglich; ist ein Rederecht des KSB im AUKLA möglich,
Selbstverpflichtung des Rates zur Befassung mit KSB-Empfehlungen, Gewährleistung eines
frühzeitigen Informationsflusses).
Auch die Frage der Mitgliedsdauer wird aufgeworfen (dauerhaft oder zeitlich befristet, etwa
für eine Ratsperiode oder für eine Anzahl an Jahren). Vonseiten der politischen Gäste wird
darauf hingewiesen, dass Beiräte als Ratsgremien per se wirkungsvoll seien, da die
Fachausschüsse sich mit den Ergebnissen vorberatender Beiräte befassen. Vonseiten der
Mitglieder gibt es zustimmende wie auch ablehnende Wortmeldungen zu einer möglichen
Realisierung als Ratsgremium. Es wird vorgeschlagen im Anschluss an die Sitzung zu
prüfen, ob der KSB als Ratsgremium realisiert werden könne.
Zur Frage der eigenständigen Kommunikation wird von Teilnehmenden darauf hingewiesen,
dass die Wirksamkeit des KSB nicht von Pressemeldungen abhänge, sondern von der
inhaltlichen Arbeit des Gremiums selbst. Andere Mitglieder finde eine Kommunikationsarbeit
des KSB sinnvoll und wünschenswert.
Bzgl. einer möglichen zusätzlichen Geschäftsstelle in der Zivilgesellschaft weisen politische
Gäste darauf hin, dass diese nicht finanzierbar sei und kein Garant für mehr Wirksamkeit sei.
Befürworter der Geschäftsstelle sehen den Mehrwert u.a. in der Unterstützung der
ehrenamtlich engagierten im KSB durch Koordinations- und Kommunikationsleistungen.
Einige Mitglieder sprechen sich dafür aus, den Prozess der Neuausrichtung zügig zu Ende
zu führen, um sich wieder inhaltlichen Fragestellungen zuwenden zu können.
Frau Dr. Maschkowski schlägt vor, ein Stimmungsbild des KSB zu Aspekten der Diskussion
einzuholen: zur Frage der zivilgesellschaftlichen Geschäftsstelle und zur Frage des weiteren
Verfahrens nach der Sitzung (Gegenüberstellung der Realisierung als Ratsgremium oder
„externes“ Gremium).
Frau Dr. Pugnaghi weist darauf hin, dass aus Sicht der Verwaltung eine zeitnahe politische
Beschlussfassung zum KSB wünschenswert sei. Die Beschlussfassung zum KSB werde sich
verzögern, wenn in der heutigen Sitzung keine abschließende Einigung zur Ausgestaltung
des künftigen KSB zustande kommt. Wenn gewünscht, wird die Verwaltung weitere
Überlegungen anstellen.
Frau Pannke fragt ein unverbindliches Stimmungsbild zu einzelnen Aspekten ab: Für die
Einrichtung einer zivilgesellschaftlichen Geschäftsstelle sprechen sich dabei 8 Personen aus,
dagegen 4 (2 Enthaltungen). Bzgl. des weiteren Verfahren sprechen sich 14 Personen dafür
aus, dass die Verwaltung die Varianten Ratsgremium/externes Gremium prüfen und
gegenüberstellen möge und die Ergebnisse dem KSB zur Verfügung stellen möge. Ebenso
sprechen sich 14 Personen dafür aus, dass zu diesem Prüfergebnis ein weiteres
Stimmungsbild im Umlaufverfahren eingeholt werden möge. Ein weiterer Sitzungstermin
dazu solle nur stattfinden wenn notwendig.Seite 48 von 55
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
7. Votum des Klimaschutzbeirates zu Geschäftsordnung, strittigen Punkten und
Empfehlungen
Die KSB-Mitglieder halten ihr Votum zu den strittigen Punkten aus TOP 5 auf einer Pinnwand
fest.Seite 49 von 55
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 50 von 55
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 51 von 55
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
8. Sonstiges
Fr. Pannke beendet die Sitzung um 21:02 Uhr.Seite 52 von 55
Seite 1 von 2
Neuausrichtung des KSB - Gegenüberstellung möglicher Varianten und ihrer Unterschiede (Januar 2025)
Aspekt Variante A: Prozessbeirat zu
Klimastrategien im regulären Gremienlauf
Variante B2: Prozess- und Fachbeirat
außerhalb des Gremienlaufs
Themen-
setzung
Eingebunden in den Beratungsprozess des
AUKLA zu Vorlagen zu Monitoringberichten
und Fortschreibungen der Klimastrategien.
Angelehnt an Vorlagen zu Umsetzung und
Fortschreibung des Klimaplans, aber frei in
der Ausgestaltung; Fokus auf die mit
Facharbeitsgruppen besetzten Themen.
Angelehnt an Vorlagen zu Umsetzung und
Fortschreibung des Klimaplans, aber frei in
der Ausgestaltung.
Kompetenz Empfehlung/Nicht-Empfehlung von Vorlagen
und die Möglichkeit, Ergänzungen oder
Änderungen an Vorlagen vorzuschlagen.
Der Beirat ist damit vorberatendes Gremium
für die Politik.
Empfehlungen an die zuständigen
Ausschüsse in Form von Stellungnahmen,
die durch die Verwaltung als
Mitteilungsvorlagen in die Ausschüsse
eingebracht werden oder/und Impulse an
die Verwaltung im Rahmen von Sitzungen.
Empfehlungen an die zuständigen
Ausschüsse in Form von Stellungnahmen,
die durch die Verwaltung als
Mitteilungsvorlagen in die Ausschüsse
eingebracht werden oder/und Impulse an
die Verwaltung im Rahmen von Sitzungen.
Mitglieder 15-20 Mitglieder (aufgrund klarer Struktur
und Ablauf der Gremiensitzungen entlang
von Vorlagen höhere TN-Zahl als in den
anderen Varianten als handhabbar
erachtet).
42 Mitglieder in Beirat (12 im Gesamtbeirat,
jeweils 10 in Facharbeitsgruppen, zzgl. bis
zu jeweils 7 Politische Gäste)
12-15 Mitglieder (zzgl. 7 politische Gäste
und eingeladene Fachexpert*innen)
Sitzungs-
termine
Orientiert an den zur politischen Beratung
stehenden Vorlagen der Verwaltung (ca. 3-4
Sitzungen pro Jahr)
Insgesamt 19 Sitzungen (4x Beirat und
jeweils 5x die jeweils drei
Facharbeitsgruppen)
Vorgeschlagen werden 4 Sitzungen pro
Jahr, frei in der Terminierung
Öffentlichkeit
der Sitzungen
Die Sitzungen finden öffentlich statt.
Dies ermöglicht der Öffentlichkeit den
Erörterungen und der Diskussion zu folgen,
die zu den Empfehlungen führt.
Die Facharbeitsgruppen tagen öffentlich.
Die Sitzungen des Gesamtbeirats finden
nicht öffentlich statt, um einen
vertrauensvollen Austausch zu
kontroversen Themen zu ermöglichen. Dies
gilt für die Arbeit der Akteure
untereinander, aber auch im Austausch mit
der Verwaltung im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung zu Sachständen.
Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt,
um einen vertrauensvollen Austausch zu
kontroversen Themen zu ermöglichen. Dies
gilt für die Arbeit der Akteure
untereinander, aber auch im Austausch mit
der Verwaltung im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung zu Sachständen (bevor
Vorlagen veröffentlicht werden).
Kosten ~4.400 Euro p.a. ~99.600 -117.600 Euro p.a. ~9.350 Euro p.a.
Variante B1: Prozess- und Fachbeirat
außerhalb des Gremienlaufs mit
zusätzlichen FacharbeitsgruppenSeite 53 von 55
Seite 2 von 2
Einschätzung
in Hinblick auf
die Ziele
Wirksamkeit,
Sichtbarkeit
und
Schnelligkeit
Sichtbarkeit und Wirksamkeit:
 Empfehlungen des Beirates sind in der
Beratungsfolge der Gremien direkt
abgebildet. Das erhöht die Sichtbarkeit.
 Der Beirat kann Vorlagen empfehlen/
nicht empfehlen sowie Änderungen oder
Ergänzungen vorschlagen. Solche
Änderungen können, müssen aber nicht,
im beschließenden Ausschuss
übernommen werden. Die Politik muss
sich in jedem Fall im Rahmen ihres
Entscheidungsprozesses damit
befassen. Das erhöht die Wirksamkeit.
Schnelligkeit:
 insofern gegeben, da keine eigenen
Papiere geschrieben, kommentiert und
untereinander abgestimmt werden
müssen. Dies bedingt zugleich, dass der
Beirat sich mit ca. zwei Wochen Vorlauf
mit den betreffenden Vorlagen befassen
kann/muss.
Sichtbarkeit und Wirksamkeit:
 Sichtbarkeit und Wirksamkeit sind
gegenüber dem heutigen Beirat erhöht
durch die Besetzung mit
Entscheidungsträger*innen und der
höheren Perspektivenvielfalt. Zusätzlich
soll die Einbindung in die jährliche
Veranstaltung zum Klimaplan die
Sichtbarkeit erhöhen.
 Die der Arbeitsergebnisse ist wie bisher
davon abhängig, ob die Politik sich für
eine Befassung mit den Empfehlungen
entscheidet.
 Eine frühe Beteiligung des
Klimabeirates zu den strategischen
Themen durch die Verwaltung ist
möglich, wie sie bei einem dem
Gremienlauf folgenden Beirat in der
Form nicht möglich wäre (da hier die
fertigen und veröffentlichten Vorlagen
beraten werden). Auch das erhöht die
Wirksamkeit der Arbeit des Beirats.
Schnelligkeit:
 Da zuerst Positionen in Facharbeits-
gruppen erstellt und abgestimmt
werden müssen, die dann wiederum im
Gesamtbeirat diskutiert und abgestimmt
werden müssen ist nicht davon
auszugehen, dass Schnelligkeit einen
Vorteil dieser Variante darstellt.
 Ein Vorteil der vom Gremienlauf
losgelösten Sitzungen im Allgemeinen
ist, dass mehr Vorlauf/ Beratungszeit
für wichtige Vorhaben möglich ist und
die Empfehlungen in der Ausgestaltung
freier sind als in Variante A.
Sichtbarkeit und Wirksamkeit:
 Sichtbarkeit und Wirksamkeit sind
gegenüber dem heutigen Beirat erhöht
durch die Besetzung mit
Entscheidungsträger*innen und der
höheren Perspektivenvielfalt. Zusätzlich
soll die Einbindung in die jährliche
Veranstaltung zum Klimaplan die
Sichtbarkeit erhöhen.
 Die Wirksamkeit der Arbeitsergebnisse
ist wie bisher davon abhängig ob die
Politik sich für eine Befassung mit den
Empfehlungen entscheidet.
 Eine frühe Beteiligung des
Klimabeirates zu den strategischen
Themen durch die Verwaltung ist
möglich, wie sie bei einem dem
Gremienlauf folgenden Beirat in der
Form nicht möglich wäre (da hier die
fertigen und veröffentlichten Vorlagen
beraten werden). Auch das erhöht die
Wirksamkeit der Arbeit des Beirats.
Schnelligkeit:
 Positionen müssen im Gesamtbeirat
diskutiert und abgestimmt werden. Die
Variante ist also schneller als die
Variante B1 aber möglicherweise
langsamer als die Variante A.
 Ein Vorteil der vom Gremienlauf
losgelösten Sitzungen ist jedoch, dass
mehr Vorlauf/ Beratungszeit für wichtige
Vorhaben möglich ist und die
Empfehlungen in der Ausgestaltung
freier sind als in Variante A.Seite 54 von 55
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Neuausrichtung des KSB - Kostenkalkulation möglicher Varianten (Januar 2025)
Variante A
Sitzungsgelder Mitglieder Strategiebeirat 3.672,00 €
Sitzungsgelder Polik 714,00 €
Räume städsch
Summe 4.386,00 €
Variante B1
Geschässtelle Zivilgesellscha 0,5 VZÄ TVÖD 10 34.000,00 €
Geschässtelle Verwaltung 0,5 VZÄ TVÖD 10 44.000,00 €
Honorare Moderaon Klimabeirat 4.800,00 €
Honorare Moderaon Fachbeiräte – oponal 18.000,00 €
Honorare Expert*innen - Pauschale 1.000,00 €
Sitzungsgelder Mitglieder Strategiebeirat 2.937,60 €
Sitzungsgelder Mitglieder in 3 Fachbeiräten 9.180,00 €
Sitzungsgelder Polik 714,00 €
Sitzungsgelder Polik in 3 Fachbeiräten 892,50 €
Getränke pauschal 1.900,00 €
Material pauschal 200,00 €
Räume städsch
SUMME 99.624,10 €
SUMME mit oponaler Moderaon Fachbeiräte 117.624,10 €
Variante B2
Honorare Moderaon Klimabeirat 4.800,00 €
Honorare Expert*innen - Pauschale 400,00 €
Sitzungsgelder Mitglieder Klimabeirat 2.937,60 €
Sitzungsgelder Polik 714,00 €
Getränke pauschal 480,00 €
Räume städsch
Summe / Jahr 9.331,60 €Seite 55 von 55

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Datenstand: 02.11.2026, 20:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de