252557 · Beschlussvorlage
Neuausrichtung des Bonner Klimaschutzbeirates
Kerndaten
- Nummer
- 252557
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Thomas-Mann-Straße Hauptort
- Stadthaus
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252557 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Neuausrichtung des Bonner Klimaschutzbeirates Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der bisherige Klimaschutzbeirat wird umbenannt zu “Klimabeirat” mit den Themenfeldern Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. 2. Der Neuausrichtung des Klimabeirates als „Strategie- und Prozessbeirat, ohne Facharbeitsgruppen“ (Variante B2) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Besetzung des Klimabeirates zu erarbeiten und diesen dem AUKLA zur Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuelle Klimaschutzbeirat ist zuvor zu konsultieren, um dessen Empfehlungen für die Besetzung des neuen Klimabeirates einzuholen. 4. Mitglieder des Klimabeirates erhalten Sitzungsgeld analog zur Entschädigungsordnung der Stadt Bonn. 5. Der AUKLA sichert zu, eingebrachte Empfehlungen des Klimabeirates in seinen Sitzungen aufzurufen und zu beraten. Begründung Anlass für die Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates Der Klimaschutzbeirat (KSB) ist im Jahr 2011 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen worden, um „unter Beteiligung von Politik und Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen“ die Erstellung des damaligen Integrierten Klimaschutzkonzeptes zu begleiten (DS 1111026NV7). Seit Anfang 2013 beraten die ehrenamtlichen Mitglieder Maßnahmen für Klimaschutz bzw. Klimaanpassung und sprechen Empfehlungen an den Umweltausschuss aus. In den letzten Jahren hat der KSB verstärkt selbst Themen gesetzt und hierzu Empfehlungen erarbeitet (Liste der Empfehlungen hier: www.bonn.de/klimaschutzbeirat). Aus verschiedenen Gründen wird eine Neuausrichtung des KSB als notwendig und sinnvoll erachtet:Seite 1 von 55 Seite 2 • Aus dem KSB heraus wurde das Bedürfnis nach mehr Wirksamkeit, Sichtbarkeit und Effizienz der eigenen, meist ehrenamtlichen Arbeit geäußert. • Die politischen Gäste im KSB wünschen sich Empfehlungen, die an bestehende städtische Vorhaben (wie den Klimaplan) angebunden sind, um diese unmittelbar in die politische Diskussion aufnehmen zu können • Durch den zwischenzeitlich verabschiedeten Bonner Klimaplan als Klimaneutralitätsstrategie und Arbeitsprogramm bedarf es zukünftig vor allem einer beratenden Begleitung bei der Umsetzung. Dies gilt analog für das derzeit in Arbeit befindliche integrierte Klimaanpassungskonzept (KLAKi). Ziele der Neuausrichtung des Gremiums sind somit: • mit seiner Arbeit zu mehr Effizienz und Schnelligkeit in der Umsetzung des Klimaplans und der künftigen Klimaanpassungsstrategie beizutragen • Wirksamkeit, Relevanz und Sichtbarkeit als ehrenamtliches Expert*innengremium zu erhöhen. Prozess der Neuausrichtung Um die Neuausrichtung möglichst konsensual zu erarbeiten, hat sich die Verwaltung gemeinsam mit den ehrenamtlichen Mitgliedern des KSB und den politischen Gästen intensiv mit Selbstverständnis, Zielen und künftigen Aufgaben des KSB beschäftigt. Nach einem initialen Workshop im April 2023 mit dem gesamten KSB hat im Anschluss eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus KSB-Mitgliedern, politischen Gästen und der Verwaltung u.a. in drei Workshops einen Konzeptentwurf für die Neuausrichtung erarbeitet. Nach intensiver Diskussion wurde dieser Entwurf im Oktober 2024 dem KSB mit unterschiedlichen Ausgestaltungsvorschlägen vorgestellt. Zu den Punkten, über die im Vorfeld kein Konsens erreicht werden konnte, wurde im KSB ein Stimmungsbild erhoben (siehe Protokoll und Anhang der Sitzung vom 15. Oktober 2024). Die Verwaltung wurde zudem gebeten zwei mögliche Varianten zu prüfen: die Realisierung des Beirats als „Ratsgremium“ und als „externes Beratungsgremium“. Diese Varianten wurden dem Beirat vorgelegt und im Januar 2025 ein weiteres Stimmungsbild eingeholt. Grundlegende Ausrichtung eines Klimabeirates der Stadt Bonn Der Klimabeirat unterstützt den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in der Stadt Bonn. Den Rahmen der Diskussion im Klimabeirat bilden die Strategien und Aktivitäten zu Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Bonn und deren Zielerreichung. Der Klimabeirat fungiert als beratendes Akteursgremium mit breiter Perspektivenvielfalt. Die Mitglieder sollen ihre Perspektive einbringen und gleichzeitig als Multiplikator*innen in ihre Institutionen und gesellschaftlichen Bereiche wirken. Der Klimabeirat ist kein Gremium der Bürgerbeteiligung. Ziel ist nicht, eine möglichst umfassende Beteiligung der Einwohnendenschaft zu erreichen (die dafür notwendigen Empfehlungen zu treffen ist v.a. Aufgabe desSeite 2 von 55 Seite 3 Beteiligungsbeirates). Ein Austausch mit existierenden Beteiligungsgremien in der Umsetzung des Klimaplans wird angestrebt. Der Klimabeirat ist kein rein wissenschaftliches Gremium oder ein reines Gremium von Fachexpert*innen. Gemeinsamkeiten der ausgearbeiteten Varianten: • Entsprechend der strategischen Ausrichtung sind im Klimabeirat Entscheidungsträger*innen und hochrangige Persönlichkeiten mit Bezug zu Klimaschutz und Klimaanpassung vertreten. Die Mitglieder sollen ökologische, ökonomische, soziale Perspektiven sowie die Perspektive der Wissenschaft widerspiegeln. Die Besetzung mit Entscheidungsträger*innen und hoher Perspektivenvielfalt soll zukünftig die Relevanz und Strahlkraft des Gremiums erhöhen, möglicherweise auch seine Wirksamkeit. • Der Beirat arbeitet strategisch entlang der Umsetzung und Fortschreibung der Bonner Klimastrategien. • Er kann in diesem Rahmen Empfehlungen zu Priorisierungen in der Umsetzung des Klimaplans und der Klimaanpassungsstrategie aussprechen. • Der Beirat soll, wie alle politischen Beiräte der Stadt Bonn, Empfehlungskraft ohne verbindliche Beschlusskraft für Politik und Verwaltung haben. • Der Beirat soll für die Dauer des Klimaplans/der Klimaanpassungsstrategie bzw. bis zum Erreichen des Neutralitätszieles eingesetzt werden. • Im Beirat sollen feste Mitglieder mit fester Vertretung benannt sein. Die Mitglieder werden auf Empfehlung des Beirats nach Vorlage der Verwaltung durch den AUKLA für 2 Jahre berufen. Bei Ausscheiden von Mitgliedern aus Ihren Organisationen/ Institutionen oder aus dem Beirat direkt werden Mitglieder durch den AUKLA nachberufen. Eine erneute Benennung als Mitglied nach Ablauf der zwei Jahre ist möglich. Die Dauer der Berufung auf zwei Jahre ermöglicht es gleichzeitig über die Zeit verschiedene Perspektiven im Beirat abzubilden, da es deutlich mehr Institutionen und Organisationen aus jedem gesellschaftlichen Bereich gibt als Plätze im Beirat. • Der Vorsitz des Beirats wird aus den Reihen der Mitglieder gewählt. • Verwaltung und Politik nehmen ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht an den Sitzungen teil. • Die Mitarbeit im Klimabeirat ist ein Ehrenamt. Mitglieder und politische Gäste erhalten Sitzungsgeld analog zur Entschädigungsordnung der Stadt Bonn. • Der Beirat erhält eine städtische Website auf dem seine Mitglieder sowie die Positionen und Empfehlungen des Beirats veröffentlicht werden. • Um die Sichtbarkeit und Wirksamkeit des Beirats zu stärken, soll dem Beirat bzw. einem Vertreter des Beirats eine aktive Rolle im Rahmen der von der Verwaltung geplanten öffentlichen Veranstaltung zum jährlichen Monitoringbericht zukommen. Diese grundlegenden Gemeinsamkeiten sollen bei der Realisierung jedweder der nun folgenden Varianten berücksichtigt werden.Seite 3 von 55 Seite 4 Betrachtung möglicher Varianten der Neuausrichtung Die Verwaltung hat gemäß der Vereinbarung in der KSB-Sitzung vom 15. Oktober 2024 die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Klimabeirat als „Ratsgremium“ und einem Klimabeirat als vom Rat losgelöstes Beratungsgremium eruiert und analysiert, wie sich diese auf die wesentliche Zielsetzung der Neuausrichtung auswirken. In beiden Fällen stützt sich die Einrichtung eines Klimabeirates auf § 27a Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dort ist ausgeführt: „Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von […] gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden […]. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.“ Es bestehen somit keine formalen Anforderungen an die Ausgestaltung und es obliegt dem Stadtrat zu entscheiden, wie ein Klimabeirat konkret ausgestaltet werden soll. Eine tabellarische Gegenüberstellung der Varianten ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die beiden Varianten unterscheiden sich in zwei wesentlichen Punkten: • Variante A: Es erfolgen Empfehlungen zu Anträgen und Vorlagen im regulären Gremienlauf oder • Variante B: Es werden Positionspapiere/Expertisen erarbeitet und Konsultationen zu Arbeitsergebnissen der Verwaltung durchgeführt Zur Entscheidungsfindung der Neuausrichtung des KSB hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Neuausrichtungsprozesses, des Stimmungsbildes aus dem KSB sowie der aktuellen Haushaltslage der Stadt abschließend die Varianten definiert und legt diese zur Entscheidung vor. Variante A: Prozessbeirat zu Klimastrategien im regulären Gremienlauf Vorstellbar ist ein Beirat, der die Umsetzung des Klimaplans und des integrierten Klimaanpassungskonzeptes (KLAKi) auf strategischer und Prozessebene begleitet. Dieser sollte sich mit wesentlichen, strategischen Fragen des Monitorings, Controllings, der Umsetzung und Fortschreibung von Klimaplan und Klimaanpassungsstrategie auseinandersetzen. Die Sitzungen des Beirats als klassisches Ratsgremium orientieren sich am Gremienlauf und der Beirat positioniert sich zu den eingebrachten Vorlagen. Diese sind konkret der jährliche Monitoringbericht zur Umsetzung des Klimaplans sowie Vorlagen zur Fortschreibung des Klimaplans. Hinzu kämen entsprechende Vorlagen zum integrierten Klimaanpassungskonzept (KLAKi). Auf Wunsch des AUKLA könnte der Beirat sich im Einzelfall mit weiteren Vorlagen beschäftigen. Es ist nach heutigem Stand von voraussichtlich 3-4 Sitzungen pro Jahr auszugehen. Wie bei einem Beirat üblich, leitet der Vorsitzende die Sitzungen. Die Schriftführung wird von der Verwaltung übernommen. Die Kosten für einenSeite 4 von 55 Seite 5 solchen Beirat belaufen sich auf ca. 4.400 € pro Jahr für Sitzungsgelder plus Getränke über den Sitzungsdienst (die Kostenkalkulation aller drei Varianten ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt). Aufgrund von klaren Sitzungsabläufen und definierten Inhalten kann das Gremium nach Einschätzung der Verwaltung mit 15 bis 20 Personen besetzt sein. Der personelle Verwaltungsaufwand für die Koordinierung und Umsetzung ist mit aktuellen personellen Ressourcen leistbar. Hinweis: Im Prozess der Neuausrichtung wurde eruiert, ob auch denkbar wäre, dass sich ein künftiger Klimabeirat mit sämtlichen klimabezogenen Vorlagen befassen sollte oder könnte. Dies würde nicht nur den AUKLA, sondern weitere Fachausschüsse, insbesondere den Ausschuss für Wohnen, Planen, Bauen sowie den Mobilitäts- und Verkehrsausschuss betreffen. Allein diese drei Ausschüsse haben im Jahr 2024 in 25 Sitzungen getagt und dabei neben anderen fachlichen Vorlagen knapp 100 Beschlussvorlagen und 70 Mitteilungsvorlagen beraten, die das Thema Klimaschutz oder Klimaanpassung zum Gegenstand hatten. Angesichts dieser Vielzahl an Vorlagen, deren thematischer Breite und fachlicher Tiefe ist davon auszugehen, dass ein ehrenamtlicher Klimabeirat dem Umfang sämtlicher Klima-Vorlagen in (vor-) beratender Funktion nicht gerecht werden könnte. Variante B: Klimabeirat als vom Gremienlauf losgelöstes Beratungsgremium Auch ein Klimabeirat als vom Gremienlauf losgelöstes Beratungsgremium würde sich mit wesentlichen, strategischen Fragen des Monitorings, Controllings, der Umsetzung und Fortschreibung von Klimaplan und Klimaanpassungsstrategie auseinandersetzen. Dem Klimabeirat als vom Gremienlauf losgelöstes Gremium käme zusätzlich die Aufgabe zu, inhaltliche Empfehlungen zu übergreifenden besonders bedeutsamen Themen zu formulieren und diese an Politik und Verwaltung zu übergeben. Die Erarbeitung der inhaltlichen Positionen könnten entweder innerhalb des Klimabeirats mit Unterstützung von Facharbeitsgruppen (Variante B1) oder innerhalb eines breit besetzten Klimabeirats selbst (Variante B2) erarbeitet werden. Variante B1) Prozess- und Fachbeirat mit zusätzlichen Facharbeitsgruppen außerhalb des Gremienlaufes Im Rahmen des Prozesses der Neuausrichtung wurde zusätzlich zu einem Strategiebeirat die Einrichtung von dauerhaften unterstützenden Facharbeitsgruppen für den Gesamtbeirat diskutiert. Diese würden zu einzelnen Themen inhaltliche Positionspapiere erarbeiten und dem Klimabeirat zur Beratung und Weitergabe an Politik und Verwaltung vorlegen. Auf diese Weise könnte mehr Fachexpertise zu den jeweiligen Themen an der Beratung beteiligt werden. Aus Sicht der Verwaltung wäre bei der Auswahl der Facharbeitsgruppen sicherzustellen, dass keine Doppelstrukturen zu bereits vorhandenen Gremien/Beiräten/Beteiligungsformaten mit Klimabezug entstehen (derzeit aktiv sind als Ratsgremien z.B. der Naturschutzbeirat, dieSeite 5 von 55 Seite 6 Baumkommission, aus dem Bereich Gesellschaft der Beirat für Bürger*innenbeteiligung, der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung sowie als losgelöste Formate das im Rahmen der Klimaviertel geschaffene Kompetenznetzwerk, aus dem Bereich Wirtschaft der Nachhaltigkeitshub der Region Bonn, das Dialogforum Mobilität sowie weitere Stakeholderformate im Bereich Mobilität und Verkehr wie die Task-Force Verkehr). Vor diesem Hintergrund wird bei der Variante B1 des neuen Klimabeirats empfohlen, dass der AUKLA über die Einrichtung der konkreten Facharbeitsgruppen sowie deren Besetzung auf Vorschlag des dann berufenen Klimabeirates und/oder der Verwaltung beschließt. Für das Einsetzen fester Facharbeitsgruppen kämen zusätzlich zu den 12 Mitgliedern des strategischen Beirates in der diskutierten Variante von drei Facharbeitsgruppen nochmal jeweils 10 Mitglieder sowie jeweils 7 politische Gäste. Jede Facharbeitsgruppe würde eine*n Sprecher*in wählen, der/die die Sitzungen leitet und wiederum im Gesamtbeirat vertreten ist. Insgesamt wären das 42 feste Mitglieder des Klimabeirates inkl. Facharbeitsgruppen zzgl. politischer Gäste. Bei je fünf avisierten Sitzungen pro Facharbeitsgruppe sowie vier Sitzungen des Klimabeirates ergäben sich 19 Sitzungen pro Jahr. Zur Umsetzung sind Kosten in Höhe von jährlich mindestens 21.000€ pro Jahr für Moderation Klimabeirat, Sitzungsgelder, Material, Getränke und ggf. Experten-Honorare vorzusehen. Die Moderation der Facharbeitsgruppen wurde als Wunsch im Rahmen der Weiterentwicklung des Klimabeirats diskutiert. Hierfür kämen Kosten in Höhe von ca. 18.000€ pro Jahr hinzu. Eine von der Zivilgesellschaft gewünschte dort angesiedelte Geschäftsstelle zur Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Arbeit käme auf Kosten in Höhe von ~30.000 Euro bei einer Förderung von 0,5 VZÄ zzgl. ca. 4.000€ für Arbeitsausstattung und Raummieten. Der personelle Aufwand zur Koordinierung, Vor- und Nachbereitung Sitzungen in der Verwaltung beträgt ebenfalls 0,5 VZÄ (Kosten für eine zusätzliche halbe Planstelle TvöD10 in Höhe von ~44.000 Euro), zusätzlich zu den aktuellen Ressourcen, die für den KSB in der Verwaltung derzeit zur Verfügung stehen (siehe Kostenkalkulation im Anhang). Hinzu käme die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden aus allen Fachbereichen zu verschiedenen Themen an verschiedenen der insgesamt 19 Sitzungen pro Jahr, was eine nicht unerhebliche Belastung für die Mitarbeitenden darstellt, die schon heute regelmäßig an abendlichen Ausschusssitzungen teilnehmen. Auch für die politischen Gäste ergibt sich ein hoher zeitlicher Aufwand zusätzlich zu Fraktionsarbeitskreisen und Ausschusssitzungen. Im Stimmungsbild sowie der Diskussion im Rahmen der Sitzung zur Neuausrichtung des KSB wurde deutlich, dass aus Sicht des aktuellen KSB der Vorschlag zur Einrichtung von Facharbeitsgruppen ein erhebliches Arbeits- und Koordinationsaufkommen darstellt, welches laut Stimmungsbild im aktuellen KSB nicht ohne zusätzliche Geschäftsstelle in der Zivilgesellschaft zu stemmen ist. Hinzu kommt, dass eine solche Geschäftsstelle weder die Geschäftsstelle in der Verwaltung ersetzt noch nach Ansicht der Verwaltung den Aufwand für die Mitglieder des KSB an inhaltlicher Vorbereitung, Teilnahme sowie Nachbereitung von Sitzungen reduziert. Dies gilt umso mehr für die Beiratsmitglieder, die nicht Adressat einer zivilgesellschaftlichenSeite 6 von 55 Seite 7 Geschäftsstelle wären, sondern z.B. aus Berufsverbänden oder dem universitären Umfeld stammen. Aus haushalterischer Sicht kann die Verwaltung aufgrund der sich ergebenden Gesamtkosten von bis zu 99.600 – 117.600 Euro p.a. die Variante B1 mit zusätzlichen Facharbeitsgruppen des Klimabeirates wie oben beschrieben nicht empfehlen. Variante B2: Prozess- und Fachbeirat außerhalb des Gremienlaufes Ein Klimabeirat als Prozessbeirat mit fachlichen Konsultationen würde den finanziellen, organisatorischen und personellen Aufwand deutlich reduzieren. Um zu inhaltlichen Positionen zu kommen, kann der Klimabeirat zu bestimmten Themen entsprechend weitere Expert*innen mit Rederecht (aber ohne Stimmrecht) zu seinen Sitzungen einladen. Gemeinsam können so Positionen erarbeitet und innerhalb des Beirats abgestimmt werden. Abstimmungsschleifen zwischen Gesamtbeirat und Facharbeitsgruppen entfallen. Dies verschlankt den Prozess zur Meinungsfindung und Abstimmung von Positionen des KSB und macht ihn im Arbeitsaufkommen handhabbar für alle Beteiligten. Die Sitzungen des Beirats sind in dieser Variante weiterhin losgelöst von den Sitzungen des Rates und seinen Ausschüssen. Es werden 4 Sitzungen pro Jahr vorgeschlagen. Da die Inhalte der Sitzungen nicht so klar strukturiert und definiert sind wie bei einem Ratsgremium, sollen die Sitzung weiterhin durch eine externe Moderation geleitet werden. Die Kosten für einen solchen Beirat belaufen sich auf ca. 9.350 € pro Jahr für Moderation, Sitzungsgelder und ggf. Expert*innenhonorare sowie Getränke (siehe Kostenkalkulation im Anhang). Der personelle Verwaltungsaufwand für die Koordinierung und Umsetzung ist mit aktuellen personellen Ressourcen voraussichtlich leistbar und wird sich durch die Organisation der fachlichen Konsultationen leicht erhöhen. Stimmungsbild des Klimaschutzbeirates zu den drei Varianten Die Verwaltung hat zu den betrachteten Varianten im Rahmen eines Informationstermins am 7. Januar 2025 ein unverbindliches Stimmungsbild des KSB eingeholt. Dazu wurden dem KSB die ausführliche Variantenbetrachtung und die tabellarische Übersicht zugeschickt und zudem ein digitaler Informationstermin zur Klärung von Fragen angeboten. Das Ergebnis des Stimmungsbildes vom 7. Januar 2025: • Für die Variante A sprach sich keines der KSB-Mitglieder aus. • Für die Variante B1 sprachen sich zwei KSB-Mitglieder aus. Drei weitere Mitglieder plädierten für eine noch zu ändernde Variante B1Seite 7 von 55 Seite 8 (kostengünstiger und mit einer Selbstverpflichtung vonseiten der Politik zur Befassung mit den Empfehlungen des Beirates) • Für die Variante B2 sprachen sich fünf KSB-Mitglieder aus. • Ein Mitglied sprach sich für keine der drei Varianten aus. Zusammenfassung und Empfehlung der Verwaltung Nach Abschluss der Prüfung und unter Abwägung der inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekte sowie unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus dem KSB empfiehlt die Verwaltung die Realisierung der Variante B2. Die Kosten für Moderation, Honorare und Getränke i.H.v. 5.680,00 Euro werden aus vorhandenen Mitteln bei OB-23 gedeckt. Die Auszahlung der Sitzungsgelder i.H.v. 3.651,00 Euro erfolgt über das Ratsbüro. Die Auseinandersetzung der Politik mit den Empfehlungen war von vielen KSB-Mitgliedern als essentiell benannt worden. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Beirat seinem Beratungsauftrag aktiv und erfolgreich nachkommen könne. Die Verwaltung empfiehlt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Politik zur aktiven Befassung mit den Empfehlungen des Klimabeirates im AUKLA. Alternativ bestünde die Möglichkeit, eine Person aus dem Klimabeirat als sachverständigen Einwohner*in (§58 Abs. 4 GO NRW) zu berufen, um somit ein Rederecht im Gremium sicherzustellen. Weiteres Vorgehen nach Beschlussfassung Die Beschlussfassung vorausgesetzt, wird die Verwaltung in der Folge die beschlossene Variante ausdifferenzieren, d.h. den Entwurf einer Geschäftsordnung erarbeiten und einen Vorschlag für die Besetzung des neuen Gremiums erarbeiten. Zur Besetzung sollen auch Empfehlungen des aktuellen KSB eingeholt werden. Der Umsetzungsbeschluss zur Besetzung des Klimabeirates wird für die nächstmögliche Sitzung des AUKLA am 4. Juni 2025 angestrebt. Die Konstituierung des neuen Klimabeirates in Variante B2 ist demzufolge im Spätsommer 2025 möglich. Sie beginnt mit einem gemeinsamen Kick-off, in dem auch die Geschäftsordnung verabschiedet wird. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 8 von 55 Seite 9 1.01.18 Politische Gremien 1.02.00.01.18.01 Politische Gremien Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.651,00 € 102000118 / 74.1000 2025 (Sollten Mittel am Jahresende knapp werden, werden sie per ÜPL bereitgestellt aus 102000103 / 72.1000) Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.03 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.04 Strategische Programmsteuerung Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 5.680,00 € 102000103 / 72.1000 2025 Einzahlungen / ErträgeSeite 9 von 55 Seite 10 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 20241015 KSB Protokoll AnhangFolien (öffentlich) 2 20241015_KSB Protokoll_fin (öffentlich) 3 tabellarische Variantenübersicht KSB Neuausrichtung (öffentlich) 4 Kostenkalkulation KSB Neuausrichtung (öffentlich)Seite 10 von 55 1 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Klimaschutzbeirat 15.10.2024Seite 11 von 55 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) TOP 3Seite 12 von 55 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einblick in Kontroversen Prozess zur Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates 2023 25. Apr 2023 Quelle Darstellungen: yourflip.de 38. Sitzung KSB Workshop Zentrale Ergebnisse: • Relevanz, Wirksamkeit; das politische Gehör ist zu vernachlässigen, Empfehlungen kommen zu spät • Effizienz, Schnelligkeit; Das alte Format ist zu langsam • „Empfehlungen nur mit Kontext“ • Expertisen, wissenschaftlicher Input fehlte • bestimmte Bevölkerungsgruppen sind nicht vertreten • Im Vorfeld fehlt die Zusammenarbeit mit den Fachämtern wie anderen KSBs • Vorsitzende überlastetSeite 13 von 55 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einblick in Kontroversen 25. Apr 2023 07. Nov 2023 Quelle Darstellungen: yourflip.de 39. Sitzung KSB 38. Sitzung KSB Workshop Mitglieder des KSB: Zukunftsrat mit Fachräten Programmbüro: Ratsgremium Protokoll Nov-KSB-Sitzung Prozess zur Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates 2023 verwaltungsinterne AbstimmungenSeite 14 von 55 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einblick in Kontroversen 22.02.24 28.05.24 05.06.24 15.07. - 26.08.24 Quelle Darstellungen: yourflip.de 15.10.24 Nov 24 AUKLA 43. KSB-Sitzung- Sondersitzung 30.09.2024 1. Workshop: Klärungsgespräch Info-Termin Politik zum Stand der Dinge 18.09. 2. Workshop 3. Workshop Erarbeitung Entwurf Geschäfts- ordnung Online- Kommentierung + Online- Konsultation 27.08. Gemeinsame Vorbereitung der KSB-SitzungStellungnahme zum GO- Entwurf Prozess zur Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates 2024 • Geschäftsstelle paritätisch mit ZG • Eigenständige Kommunikation des KB Dez 24 RatSeite 15 von 55 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) TOP 2Seite 16 von 55 Rückblick 11 Jahre KSB Dr. Gesa Maschkowski 15.10.2024 Quelle: https://bonnimwandel.de/klimaverhandlungen-lokal-oder-was-macht-bonn-im-wandel-eigentlich-im-klimabeirat/Seite 17 von 55 Was haben wir eigentlich erreicht? „Wir haben tolle Ziele. Da war die Arbeit im KSB aus einer Vernetzungssicht erfolgreich, aber was haben wir erreicht haben, ist extrem intransparent“ Jan Burck, Oktober 2024 Dr. Gesa Maschkowski 2Seite 18 von 55 Bewertungsdimensionen für die Beschreibung unserer Arbeit • Was hat die Politik gemacht? • Was hat der Klimaschutzbeirat gemacht? • Was hat die Verwaltung gemacht? • Was haben andere gemacht? Dr. Gesa Maschkowski 3Seite 19 von 55 Phase 1: 2013-14 Der Zuhör-KSB • 2012/13 Start. Nur eine Organisation aus der Zivilgesellschaft (BiW). Keine externe Moderation. Gertec dominiert die Sitzungen. Politik diskutiert und entscheidet mit. • Integriertes Klimaschutzkonzept verfehlt seine Ziele. Mit 53 Millionen Euro in sieben Jahren kann man die Treibhausgasemissionen seit 1990 um 28 % reduzieren. Das Ziel waren aber 40 % • IKSK wird nicht von der Politik beschlossen. • KSB ist not amused. • Verwaltung und Vorsitzende streichen kritische Bewertung aus der Pressemeldung. Dr. Gesa Maschkowski 4Seite 20 von 55 Phase 2: 2015 Unterhaltsam aber wirkungslos • KSB startet neu. Die Vorsitzende entscheidet eigenständig über die Themen. Keine externe Moderation • Kaum Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Diese gibt Informationen auf Anfragen, ist aber häufig auch nicht anwesend. • Mitgliederschwund • Die erste Mitteilungsvorlage zu Mobilität wurde vom VCD erarbeitet und intern abgestimmt. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist wird sie von der IHK abgelehnt. • VCD verlässt den KSB • Überarbeitung der Geschäftsordnung Dr. Gesa Maschkowski 5Seite 21 von 55 Phase 3 Aufbruch mit zahlreichen Empfehlungen • FFF u.a. beantragen Klimanotstand, der vom Rat einstimmig beschlossen wird • Nov 2019: Neustart mit über 20 Mitgliedern aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Wissenschaft und externer Moderation • Gründung der AG Ziele, die berechnet was wir schaffen müssen um rechtzeitig klimaneutral zu werden Dr. Gesa Maschkowski 6 https://bonnimwandel.de/klimanotstand-in-bonn-findet-unterstuetzung/Seite 22 von 55 Erstmalig Übernahme von Empfehlungen 2020 • Verwaltung hat dem KSB die Beschlussvorlage Klimanotstand vorgelegt: 5 Millionen Euro, 37 Seiten = 1 Prozent Emissionsminderung (DS 1912774) • KSB hat an zwei Sitzungen Empfehlungen erarbeitet und sie erstmals im AUKLA präsentiert: viel zu wenig von allem, fehlende Ziele und Bürgerbeteiligung • Politik hat im April 2020 im Änderungsantrag von CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP zahlreiche Empfehlungen übernommen und KSB erstmals namentlich erwähnt (200016- 3 AA) • Beschlussvorlage + Änderungsantrag wurde am 7.5.2020 angenommen • Zahlreiche weitere Empfehlungen folgen in den nächsten 2 Jahren Dr. Gesa Maschkowski 7Seite 23 von 55 Beispiel: Empfehlungen Ernährung und LWS vom 22.02.22 • Einrichtung von min. 5 Stellen zu Leitung und Koordination, Koordinationsstelle Biostadt, Wertschöpfungskettenmanager*in, Geschäftsstelle Ernährungsrat zur Förderung zivilges. Initiativen, Koordinator*in öffentlicher Lernorte • Runder Tisch für eine regionale, klimaneutrale Landwirtschaft • Potentialanalyse zu: regionaler Selbstversorgung, CO2-Bindung in der Region, Konzept zur Sicherung möglicher Flächen • Moratorium zur Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen • Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines regionalen Wertschöpfungszentrums • Entwicklung eines unabhängigen Regional-Labels • Moderation eines runden Tisches für eine nachhaltige und klimafreundliche öffentliche Ernährungsversorgung • Kompetenzzentrum für Gemeinschaftsverpflegung (House of Food) • Nahversorgung mit bio-regio Produkten verbessern • Produktangebote von Supermärkten, Tankstellen, Kiosken und Restaurants im fußläufigem Umfeld von Schulen und Kitas verbessern • Entwicklung einer Bildungsstrategie für klimafreundliche Landwirtschaft und Ernährung • Moderation eines runden Tisches der lokalen Hersteller und Verarbeiter von Lebensmitteln • Studie zu Reduktionspotentialen von Lebensmittelresten Dr. Gesa Maschkowski 8Seite 24 von 55 Was ist damit passiert? • Von der Politik wurden nichts aufgegriffen • Die Gutachter:innen des Klimaplans haben die Potentialanalyse aufgegriffen -> Klimaplan • Die Bürger:innen haben bei Bonn4Future die Ernährungsbildung und das Lebensmittelwertschöpfungszentrum aufgegriffen-> Klimaplan Dr. Gesa Maschkowski 9Seite 25 von 55 Warum ist Ernährung und LWS so wichtig? Dr. Gesa Maschkowski 10 https://www.eea.europa.eu/de/highlights/europa-ist-nicht-auf-die • Das Ernährungssystem trägt 25-30 % zu den Treibhausgasemissionen bei • Die Ernährungsversorgung ist nicht gesichert • Das wissen die wenigsten • Hier braucht es mehr Kommunikation nach innen in Politik und Verwaltung und nach außenSeite 26 von 55 3-4,5 Grad globale Erderwärmung bedeuten langfristig … • durchschnittlich 6-7 Grad Erwärmung in Europa auf dem Festland • im Sommer absolut 46 bis über 50 Grad (Megadürren) • Mehrtägige Hitzeperioden über 30 Grad schädigen viele Nahrungs-Pflanzen, • ab 47 Grad versagt auch die Photosynthese von Bäumen Dr. Gesa Maschkowski 11 https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tagesthemen/video-1315266.html 11.3.24Seite 27 von 55 Long story Short • Es gibt einen Klimaplan, gefordert von den Initiativen umgesetzt von Gutachter:innen und Verwaltung • Es gibt eine Klima-Aktionsplan aus Bonn4Future • Beides hat BiW miteinander abgeglichen • Die Politik hat eine Umsetzungsprüfung beschlossen • Die Verwaltung hat alles zusammengeführt Der Klimaplan ist ein Gemeinschaftswerk Dr. Gesa Maschkowski 12Seite 28 von 55 KSB: Empfehlungen zum Klimaplan Januar 2023 • In zwei Sitzungen erarbeitet. Über Weihnachten abgestimmt. : • Wurden von der Politik nicht aufgegriffen, aus Zeitgründen • Manche Empfehlungen sind auch in der Verwaltung nicht bekannt, zum Beispiel zu Bildung. Andere gehen unter z.B zu Bonn4Future • Es gibt auch keine Nachverfolgung was daraus wird Keine Empfehlungen mehr von Januar 2023-April 2024 Tiefpunkt der Zusammenarbeit: Empfehlungen zu Klimavierteln Dr. Gesa Maschkowski 13Seite 29 von 55 Fazit I Ob sich die Arbeit des Klimabeirates lohnt hängt nicht nur ab von guten Empfehlungen, sie hängt auch ab von • einer guten Moderation • ob der Klimabeirat frühzeitig eingebunden, ob er idealerweise vor Erarbeitung der Beschlussvorlage um Rat gefragt wird oder ob er danach ausreichend Zeit hat die Beschlussvorlage zu sichten und zu kommentieren • von einer guten Kommunikation in die Politik hinein • vom Rücken- oder Gegenwind aus der Gesellschaft Die Wirksamkeit wird davon abhängen, ob dieses Zusammenspiel gelingt, das ist kein Selbstläufer das braucht Kapazitäten. Dr. Gesa Maschkowski 14Seite 30 von 55 Kommunikation Suchergebnisse Zu Klimaschutzbeirat im Generalanzeiger Dr. Gesa Maschkowski 15Seite 31 von 55 Die verpasste Chance: Kommunikation über den Klimaplan Dr. Gesa Maschkowski 16 • Rückmeldung an die Bürger:innen -> Vertrauen • Wertschätzung der Zivilgesellschaft • Transparenz auf wessen Schultern steht das alles • Klimaschutz ist TeamsportSeite 32 von 55 Geschäftsstelle mit eigener Kommunikation • Gute Beispiele: Hamburg, Potsdam, Köln • Aber: Wo soll denn das Geld herkommen? • Antwort: Wenn du wenig Geld hast und die Demokratie und den Wandel fördern willst dann stärke langfristig die Zivilgesellschaft. Sie setzt viele Kräfte frei und leistet ein Vielfaches von herkömmlichen Agenturen. (Anmerkung: Das ist etwas anderes als Projektförderung) • Beispiel Bonn4Future: Dreifacher Umfang der Eigenleistung, hohe Unterstützung durch die Zivilgesellschaft, Einheits-Stundenlohn 32 Euro Arbeitgeberbrutto Dr. Gesa Maschkowski 17Seite 33 von 55 Fazit II • Es gibt künftig eher mehr Gegenwind als Rückenwind • Die Koordination nach Innen und nach Außen hat die Vorsitzenden in Phase 3 überfordert, wir haben seit zwei Jahren keine mehr • Präsenz, Sichtbarkeit und die Fähigkeit zur Koordination untereinander und zur Kooperation sind nicht sichergestellt aber entscheidend für die Wirkung Dr. Gesa Maschkowski 18Seite 34 von 55 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) TOP 4Seite 35 von 55 8 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Netzwerke im Rahmen des Klimaplanes: Klima-Partner Wirtschaft, Klimafonds Wohnungswirtschaft Kooperationspartner Klimaviertel Beratung zur Umsetzung → Klimabeirat ist ein zentrales Element in der Umsetzung des Klimaplans und der Klimaanpassung Klimabeirat Bürgerbeteiligung Beirat Bürgerbeteiligung Kinder- und Jugendbeirat Beteiligungs- ausschuss Kommunikation & Monitoring Verwaltung, BEA, SWB, Multiplikatoren, Träger Klimaviertel Indikatoren B-Befragungen Dashboard Mitwirkung Kompetenz-Netz Klimaviertel / Mitmachzentren Zukunftsforen i.V. projektbezogene BeteiligungSeite 36 von 55 9 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Erarbeiteter Kompromissvorschlag: Struktur und Funktion eines neuen Klimabeirats Inhaltliche Arbeit an festgelegten Schwerpunkt-Themen des Klimaplanes / Klimaanpassung Strategische Arbeit zu Monitoring und Meilensteinen des Klimaplanes / Klimaanpassung, PriorisierungKlimabeirat Fachbeirat 1 Fachbeirat 2 Fachbeirat 3 • Entscheidungsträger, hochrangige Persönlichkeiten • 12 Personen • bis zu 4 Sitzungen/Jahr • Expert*innen und Stakeholder mit ökonomischer, ökologischer und sozialer Perspektive • je 10 Personen • je 5 Sitzungen/Jahr Ergebnisse: • ad hoc-Impulse und / oder schriftliche Empfehlungen für Politik und Verwaltung • werden eingebracht in AUKLA und weitere relevante Ausschüsse • Im Kontext des Klimaplans/des KlimaanpassungskonzeptsSeite 37 von 55 10 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der neue Klimabeirat: Aufwände für die vorgeschlagene Struktur Klimabeirat (12 Personen, 4 Sitzungen) • Moderation 4.800€ • Sitzungsgelder 3.600€ • ggf. Honorar Expert*innen 600€ • Verpflegung und Material 500€ Fachbeiräte (3x 10 Personen, je 5 Sitzungen) • Sitzungsgelder 11.900€ • ggf. Honorar Expert*innen 2.300€ • Verpflegung und Material 1.600€ ca. 25.300€ pro Jahr • Personalaufwand in der Verwaltung: ca. 0,75 VZÄ, zzgl. anlassbezogene Teilnahme von Fachkolleg*innen an SitzungenSeite 38 von 55 11 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) TOP 5Seite 39 von 55 12 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Förderung der Einrichtung einer zivilgesellschaftlichen GeschäftsstelleSeite 40 von 55 13 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Entwurf: Beschluss/Empfehlung zur Ermöglichung einer zivilgesellschaftlichen Geschäftsstelle des KSB Der Klimabeirat ist ein ehrenamtliches, aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft besetztes Gremium zur Beratung von Politik und Verwaltung, aber von diesen unabhängig. Wegen des erheblichen Arbeitsaufkommens zur eigenständigen internen Organisation und Sicherung einer qualitativ hochwertigen inhaltlichen Arbeit braucht es eine zivilgesellschaftlich angesiedelte, organisatorische Unterstützung des Klimabeirates durch eine verwaltungsexterne Geschäftsstelle. Diese soll eng mit der städtischen, in der Verwaltung angesiedelten Geschäftsstelle kooperieren. Die Mittel hierfür könnten z.B. aus den unter 1.3.1.1. eingeplanten Geldern bereitgestellt werden. Der Klimabeirat beantragt daher, dass die Stadt Bonn eine finanzielle Unterstützung bereitstellt, mit der eine zivilgesellschaftlich angebundene Geschäftsstelle des KB finanziert werden kann. Sie soll fachliche, personelle und terminliche interne Koordinationsaufgaben, Informationsbeschaffung und internen Informationstransfer sowie sonstige Tätigkeiten zur eigenständigen Arbeit und Aufgabenerfüllung des KB erledigen, die interne und ggfs. externe Kommunikation des Klimabeirates unterstützen, organisieren und koordinieren, und eng mit der verwaltungsseitigen Geschäftsstelle des Klimabeirates kooperieren.Seite 41 von 55 14 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einbeziehung des Klimabeirates in Entscheidungen bzw Stärkung der KonsultationSeite 42 von 55 15 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Entwurf: Beschluss/Empfehlung des KSB zur politischen Wahrnehmung und Verarbeitung seiner Empfehlungen Der Klimaschutzbeirat bittet die Bonner Ratsfraktionen um eine Selbstverpflichtung zur inhaltlichen Wahrnehmung und Befassung mit den Klimabeirat Empfehlungen. Die Ratsparteien mögen beschließen, dass Empfehlungen und Beschlüsse des Klimabeirates automatisch zur inhaltlichen Beratung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des/der jeweils thematisch betroffenen Ausschusses/Ausschüsse zu setzen sind, und dass eine Rückmeldung an den Klimabeirat zu erfolgen hat. Zudem soll in jeder Sitzung des Klimabeirat sowie in den Sitzungen der jeweils betroffenen FB von den Politikvertretern berichtet werden, wie mit den Empfehlungen des KB und seiner Fachbeiräte politisch umgegangen worden ist, d.h. was sie bewirkt haben.Seite 43 von 55 16 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anzahl der MitgliederSeite 44 von 55 17 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Öffentliche oder nicht-öffentliche SitzungenSeite 45 von 55 18 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zusammenarbeit Verwaltung und Klimabeirat (in Bezug auf Information)Seite 46 von 55 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 43. KSB-Sitzung – Sondersitzung zur Neuausrichtung 15. Oktober 2024, 17:30 – 21:00 Uhr Stadthaus Loggia, Thomas-Mann-Str. 2-4 Moderation: Dominique Pannke Protokoll: Fabian Schmitz (OB-23) Teilnehmende: Mitglieder: Antoni, Bauer-Jautz, Behr, Decker, Fischer, Hohmann, Kolk, Lembach, Maschkowski, Walter Politik: Gold, Contenius, Jamm, Möller, Schenkel, Kling Verwaltung: Pugnaghi, Wilde Protokoll - Entwurf 1. Begrüßung und Verabschiedung der Tagesordnung Fr. Pannke begrüßt die Teilnehmenden. Es sind zehn Stimmberechtigte anwesend. Der KSB ist beschlussfähig. Die Tagesordnung wird ohne Einwände angenommen. Das Protokoll der letzten Sitzung wird in der nächsten ordentlichen Sitzung verabschiedet. 3. Präsentation: Prozess zur Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates Die Präsentation wird aus technischen Gründen vor TOP 2 vorgezogen. Frau Pannke und Frau Wilde geben einen Rückblick auf den Prozess vom KSB-Workshop im April 2023 bis zum Sommer 2024. Die Folien sind angehängt. 2. Präsentation: Rückblick auf Wirksamkeit des KSB Frau Dr. Maschkowski resümiert als Gründungsmitglied des KSB die Arbeit und Wirksamkeit des KSB seit seiner Gründung. Die Folien sind angehängt. 4. Präsentation: Klimabeirat mit Fachbeiräten im Kontext der Klimaplanumsetzung Frau Pugnaghi gibt einen inhaltlichen Überblick: der KSB als zentrales Element im Rahmen der Klimaplan-Umsetzung sowie eine Zusammenfassung der aktuellen Überlegungen zur zukünftigen Struktur des KSB, wie sie in der Prozess-AG erarbeitet worden war. Die Folien sind angehängt. 5. Einblick in Kontroversen: Einführung der strittigen Punkte und der EmpfehlungsentwürfeSeite 47 von 55 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Im Anschluss werden die strittigen Punkte und Kontroversen vorgestellt. Dies sind die Überlegungen und Aspekte zum KSB, über die im Rahmen der Workshop-Serie der Prozess-AG keine Einigkeit erzielt werden konnte. Die Folien sind angehängt. 6. Diskussion: des Klimaschutzbeirates zu Vorschlägen der Neuausrichtung Die Anwesenden diskutieren zu den offenen Punkten und Vorschlägen. Schwerpunkt der Diskussion sind Fragen der Kompetenz des Beirates (ist eine Befassungspflicht der Politik möglich; ist ein Rederecht des KSB im AUKLA möglich, Selbstverpflichtung des Rates zur Befassung mit KSB-Empfehlungen, Gewährleistung eines frühzeitigen Informationsflusses). Auch die Frage der Mitgliedsdauer wird aufgeworfen (dauerhaft oder zeitlich befristet, etwa für eine Ratsperiode oder für eine Anzahl an Jahren). Vonseiten der politischen Gäste wird darauf hingewiesen, dass Beiräte als Ratsgremien per se wirkungsvoll seien, da die Fachausschüsse sich mit den Ergebnissen vorberatender Beiräte befassen. Vonseiten der Mitglieder gibt es zustimmende wie auch ablehnende Wortmeldungen zu einer möglichen Realisierung als Ratsgremium. Es wird vorgeschlagen im Anschluss an die Sitzung zu prüfen, ob der KSB als Ratsgremium realisiert werden könne. Zur Frage der eigenständigen Kommunikation wird von Teilnehmenden darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit des KSB nicht von Pressemeldungen abhänge, sondern von der inhaltlichen Arbeit des Gremiums selbst. Andere Mitglieder finde eine Kommunikationsarbeit des KSB sinnvoll und wünschenswert. Bzgl. einer möglichen zusätzlichen Geschäftsstelle in der Zivilgesellschaft weisen politische Gäste darauf hin, dass diese nicht finanzierbar sei und kein Garant für mehr Wirksamkeit sei. Befürworter der Geschäftsstelle sehen den Mehrwert u.a. in der Unterstützung der ehrenamtlich engagierten im KSB durch Koordinations- und Kommunikationsleistungen. Einige Mitglieder sprechen sich dafür aus, den Prozess der Neuausrichtung zügig zu Ende zu führen, um sich wieder inhaltlichen Fragestellungen zuwenden zu können. Frau Dr. Maschkowski schlägt vor, ein Stimmungsbild des KSB zu Aspekten der Diskussion einzuholen: zur Frage der zivilgesellschaftlichen Geschäftsstelle und zur Frage des weiteren Verfahrens nach der Sitzung (Gegenüberstellung der Realisierung als Ratsgremium oder „externes“ Gremium). Frau Dr. Pugnaghi weist darauf hin, dass aus Sicht der Verwaltung eine zeitnahe politische Beschlussfassung zum KSB wünschenswert sei. Die Beschlussfassung zum KSB werde sich verzögern, wenn in der heutigen Sitzung keine abschließende Einigung zur Ausgestaltung des künftigen KSB zustande kommt. Wenn gewünscht, wird die Verwaltung weitere Überlegungen anstellen. Frau Pannke fragt ein unverbindliches Stimmungsbild zu einzelnen Aspekten ab: Für die Einrichtung einer zivilgesellschaftlichen Geschäftsstelle sprechen sich dabei 8 Personen aus, dagegen 4 (2 Enthaltungen). Bzgl. des weiteren Verfahren sprechen sich 14 Personen dafür aus, dass die Verwaltung die Varianten Ratsgremium/externes Gremium prüfen und gegenüberstellen möge und die Ergebnisse dem KSB zur Verfügung stellen möge. Ebenso sprechen sich 14 Personen dafür aus, dass zu diesem Prüfergebnis ein weiteres Stimmungsbild im Umlaufverfahren eingeholt werden möge. Ein weiterer Sitzungstermin dazu solle nur stattfinden wenn notwendig.Seite 48 von 55 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 7. Votum des Klimaschutzbeirates zu Geschäftsordnung, strittigen Punkten und Empfehlungen Die KSB-Mitglieder halten ihr Votum zu den strittigen Punkten aus TOP 5 auf einer Pinnwand fest.Seite 49 von 55 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 50 von 55 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 51 von 55 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 8. Sonstiges Fr. Pannke beendet die Sitzung um 21:02 Uhr.Seite 52 von 55 Seite 1 von 2 Neuausrichtung des KSB - Gegenüberstellung möglicher Varianten und ihrer Unterschiede (Januar 2025) Aspekt Variante A: Prozessbeirat zu Klimastrategien im regulären Gremienlauf Variante B2: Prozess- und Fachbeirat außerhalb des Gremienlaufs Themen- setzung Eingebunden in den Beratungsprozess des AUKLA zu Vorlagen zu Monitoringberichten und Fortschreibungen der Klimastrategien. Angelehnt an Vorlagen zu Umsetzung und Fortschreibung des Klimaplans, aber frei in der Ausgestaltung; Fokus auf die mit Facharbeitsgruppen besetzten Themen. Angelehnt an Vorlagen zu Umsetzung und Fortschreibung des Klimaplans, aber frei in der Ausgestaltung. Kompetenz Empfehlung/Nicht-Empfehlung von Vorlagen und die Möglichkeit, Ergänzungen oder Änderungen an Vorlagen vorzuschlagen. Der Beirat ist damit vorberatendes Gremium für die Politik. Empfehlungen an die zuständigen Ausschüsse in Form von Stellungnahmen, die durch die Verwaltung als Mitteilungsvorlagen in die Ausschüsse eingebracht werden oder/und Impulse an die Verwaltung im Rahmen von Sitzungen. Empfehlungen an die zuständigen Ausschüsse in Form von Stellungnahmen, die durch die Verwaltung als Mitteilungsvorlagen in die Ausschüsse eingebracht werden oder/und Impulse an die Verwaltung im Rahmen von Sitzungen. Mitglieder 15-20 Mitglieder (aufgrund klarer Struktur und Ablauf der Gremiensitzungen entlang von Vorlagen höhere TN-Zahl als in den anderen Varianten als handhabbar erachtet). 42 Mitglieder in Beirat (12 im Gesamtbeirat, jeweils 10 in Facharbeitsgruppen, zzgl. bis zu jeweils 7 Politische Gäste) 12-15 Mitglieder (zzgl. 7 politische Gäste und eingeladene Fachexpert*innen) Sitzungs- termine Orientiert an den zur politischen Beratung stehenden Vorlagen der Verwaltung (ca. 3-4 Sitzungen pro Jahr) Insgesamt 19 Sitzungen (4x Beirat und jeweils 5x die jeweils drei Facharbeitsgruppen) Vorgeschlagen werden 4 Sitzungen pro Jahr, frei in der Terminierung Öffentlichkeit der Sitzungen Die Sitzungen finden öffentlich statt. Dies ermöglicht der Öffentlichkeit den Erörterungen und der Diskussion zu folgen, die zu den Empfehlungen führt. Die Facharbeitsgruppen tagen öffentlich. Die Sitzungen des Gesamtbeirats finden nicht öffentlich statt, um einen vertrauensvollen Austausch zu kontroversen Themen zu ermöglichen. Dies gilt für die Arbeit der Akteure untereinander, aber auch im Austausch mit der Verwaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu Sachständen. Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt, um einen vertrauensvollen Austausch zu kontroversen Themen zu ermöglichen. Dies gilt für die Arbeit der Akteure untereinander, aber auch im Austausch mit der Verwaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu Sachständen (bevor Vorlagen veröffentlicht werden). Kosten ~4.400 Euro p.a. ~99.600 -117.600 Euro p.a. ~9.350 Euro p.a. Variante B1: Prozess- und Fachbeirat außerhalb des Gremienlaufs mit zusätzlichen FacharbeitsgruppenSeite 53 von 55 Seite 2 von 2 Einschätzung in Hinblick auf die Ziele Wirksamkeit, Sichtbarkeit und Schnelligkeit Sichtbarkeit und Wirksamkeit: Empfehlungen des Beirates sind in der Beratungsfolge der Gremien direkt abgebildet. Das erhöht die Sichtbarkeit. Der Beirat kann Vorlagen empfehlen/ nicht empfehlen sowie Änderungen oder Ergänzungen vorschlagen. Solche Änderungen können, müssen aber nicht, im beschließenden Ausschuss übernommen werden. Die Politik muss sich in jedem Fall im Rahmen ihres Entscheidungsprozesses damit befassen. Das erhöht die Wirksamkeit. Schnelligkeit: insofern gegeben, da keine eigenen Papiere geschrieben, kommentiert und untereinander abgestimmt werden müssen. Dies bedingt zugleich, dass der Beirat sich mit ca. zwei Wochen Vorlauf mit den betreffenden Vorlagen befassen kann/muss. Sichtbarkeit und Wirksamkeit: Sichtbarkeit und Wirksamkeit sind gegenüber dem heutigen Beirat erhöht durch die Besetzung mit Entscheidungsträger*innen und der höheren Perspektivenvielfalt. Zusätzlich soll die Einbindung in die jährliche Veranstaltung zum Klimaplan die Sichtbarkeit erhöhen. Die der Arbeitsergebnisse ist wie bisher davon abhängig, ob die Politik sich für eine Befassung mit den Empfehlungen entscheidet. Eine frühe Beteiligung des Klimabeirates zu den strategischen Themen durch die Verwaltung ist möglich, wie sie bei einem dem Gremienlauf folgenden Beirat in der Form nicht möglich wäre (da hier die fertigen und veröffentlichten Vorlagen beraten werden). Auch das erhöht die Wirksamkeit der Arbeit des Beirats. Schnelligkeit: Da zuerst Positionen in Facharbeits- gruppen erstellt und abgestimmt werden müssen, die dann wiederum im Gesamtbeirat diskutiert und abgestimmt werden müssen ist nicht davon auszugehen, dass Schnelligkeit einen Vorteil dieser Variante darstellt. Ein Vorteil der vom Gremienlauf losgelösten Sitzungen im Allgemeinen ist, dass mehr Vorlauf/ Beratungszeit für wichtige Vorhaben möglich ist und die Empfehlungen in der Ausgestaltung freier sind als in Variante A. Sichtbarkeit und Wirksamkeit: Sichtbarkeit und Wirksamkeit sind gegenüber dem heutigen Beirat erhöht durch die Besetzung mit Entscheidungsträger*innen und der höheren Perspektivenvielfalt. Zusätzlich soll die Einbindung in die jährliche Veranstaltung zum Klimaplan die Sichtbarkeit erhöhen. Die Wirksamkeit der Arbeitsergebnisse ist wie bisher davon abhängig ob die Politik sich für eine Befassung mit den Empfehlungen entscheidet. Eine frühe Beteiligung des Klimabeirates zu den strategischen Themen durch die Verwaltung ist möglich, wie sie bei einem dem Gremienlauf folgenden Beirat in der Form nicht möglich wäre (da hier die fertigen und veröffentlichten Vorlagen beraten werden). Auch das erhöht die Wirksamkeit der Arbeit des Beirats. Schnelligkeit: Positionen müssen im Gesamtbeirat diskutiert und abgestimmt werden. Die Variante ist also schneller als die Variante B1 aber möglicherweise langsamer als die Variante A. Ein Vorteil der vom Gremienlauf losgelösten Sitzungen ist jedoch, dass mehr Vorlauf/ Beratungszeit für wichtige Vorhaben möglich ist und die Empfehlungen in der Ausgestaltung freier sind als in Variante A.Seite 54 von 55 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Neuausrichtung des KSB - Kostenkalkulation möglicher Varianten (Januar 2025) Variante A Sitzungsgelder Mitglieder Strategiebeirat 3.672,00 € Sitzungsgelder Polik 714,00 € Räume städsch Summe 4.386,00 € Variante B1 Geschässtelle Zivilgesellscha 0,5 VZÄ TVÖD 10 34.000,00 € Geschässtelle Verwaltung 0,5 VZÄ TVÖD 10 44.000,00 € Honorare Moderaon Klimabeirat 4.800,00 € Honorare Moderaon Fachbeiräte – oponal 18.000,00 € Honorare Expert*innen - Pauschale 1.000,00 € Sitzungsgelder Mitglieder Strategiebeirat 2.937,60 € Sitzungsgelder Mitglieder in 3 Fachbeiräten 9.180,00 € Sitzungsgelder Polik 714,00 € Sitzungsgelder Polik in 3 Fachbeiräten 892,50 € Getränke pauschal 1.900,00 € Material pauschal 200,00 € Räume städsch SUMME 99.624,10 € SUMME mit oponaler Moderaon Fachbeiräte 117.624,10 € Variante B2 Honorare Moderaon Klimabeirat 4.800,00 € Honorare Expert*innen - Pauschale 400,00 € Sitzungsgelder Mitglieder Klimabeirat 2.937,60 € Sitzungsgelder Polik 714,00 € Getränke pauschal 480,00 € Räume städsch Summe / Jahr 9.331,60 €Seite 55 von 55
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de