252556-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kosten der Beschulung in den jeweiligen Schulformen
Kerndaten
- Nummer
- 252556-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252556-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Kosten der Beschulung in den jeweiligen Schulformen Beratungsfolge Schulausschuss 05.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Fragestellung 1. Aufwendungen in welcher Höhe sind der Stadt Bonn in 2024 aufgeschlüsselt nach konsumtiv und investiv sowie nach einzelnen Schulformen entstanden und welche Erstattungen / Zuwendungen standen diesen Aufwendungen entgegen? 2. Aufwendungen in welcher Höhe sind Ziffer 1 zufolge der Stadt Bonn pro Schülerin / Schüler und Schulform durchschnittlich im Jahr 2024 für deren Beschulung entstanden? Zu 1 und 2) Die Bundesstadt Bonn als „Schulträger“ von 88 städtischen Schulen unterschiedlichster Schulformen mit rd. 43.320 Schüler*innen verfügt über keine sog. Vollkostenrechnung in diesem Bereich. Die Schulträgeraufgaben sind auf eine Vielzahl von Dienststellen und Ämtern (u.a. Rechtsamt, Bürgerdienste, Feuerwehr und Rettungsdienst, Bauordnungsamt, Gesundheitsamt, Schulamt, Sport- und Bäderamt, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Städtisches Gebäudemanagement, Kämmerei, Kassen- und Steueramt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Bonn Orange und Stadtwerke Bonn) verteilt. (Vgl. DS-Nr. 230567-01 ST) Das Statistische Bundesamt hat am 13.03.2024 die jährlichen Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach Schularten und Bundesländern für das Jahr 2022 veröffentlicht. Die Ausgaben enthalten die Personalausgaben für Schulen und Schulverwaltung (einschließlich unterstellter Sozialbeiträge und Beihilfeaufwendungen für aktive verbeamtete Lehrkräfte), den laufenden Sachaufwand sowie die Investitionsausgaben. Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung- Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/_inhalt.html#_oyrrok0rp Die Übersicht ist der Stellungnahme als Anlage beigefügt. Die Höhe der Schul- und Bildungspauschale (§ 17 GFG2024) beläuft sich imSeite 1 von 3 Seite 2 Jahr 2024 auf 15 627 429,00 EUR. (vgl. auch DS-Nr. 230567-02 ST) Zudem haben Bund und Land NRW eine Vielzahl von Förderprogrammen aufgelegt, um die Schulträger bei Schulbaumaßnahmen, dem Bau von Sportstätten und der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen zu unterstützen. Anlage/n 1 252556-01 Anlage Statistisches Bundesamt - Ausgaben 2021 u. 2022 für öffentliche Schulen je Schüler nach Schularten (öffentlich)Seite 2 von 3 zur Inhaltsübersicht 21711-02: Ausgaben1 für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach ausgewählten allgemeinbildenden Schularten und Ländern in Euro, 2021 und 20222 Grundschulen3 Hauptschulen Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschulen Gymnasien Integrierte Gesamtschulen Grundschulen3 Hauptschulen Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschulen Gymnasien Integrierte Gesamtschulen Baden-Württemberg 7 100 - - 8 500 10 200 10 100 7 400 - - 8 900 10 700 10 400 Bayern 8 900 13 000 - 10 800 12 400 - 8 900 13 200 - 11 100 12 700 - Berlin 12 000 - - - 14 000 16 600 12 700 - - - 14 700 17 400 Brandenburg 7 300 - 11 400 - 9 400 11 300 7 600 - 11 600 - 9 700 11 700 Bremen 9 500 - - - 9 600 12 000 9 500 - - - 10 000 12 300 Hamburg 12 400 - - - 11 500 14 100 13 100 - - - 12 100 14 700 Hessen 8 500 - - 8 600 9 100 10 200 8 700 - - 8 800 9 300 10 500 Mecklenburg-Vorpommern 7 000 - 8 700 - 9 800 - 7 400 - 8 800 - 10 200 - Niedersachsen 8 000 - 11 500 8 100 9 200 10 400 8 300 - 12 000 8 500 9 500 10 800 Nordrhein-Westfalen 7 100 - - 7 600 9 300 9 900 7 300 - - 8 000 9 600 10 400 Rheinland-Pfalz 7 800 - 9 600 - 9 400 10 100 7 900 - 9 800 - 9 700 10 400 Saarland 8 300 - - - 9 500 9 600 9 100 - - - 10 100 10 300 Sachsen 7 100 - 8 800 - 9 300 - 7 400 - 8 900 - 9 500 - Sachsen-Anhalt 7 300 - 9 500 - 10 100 9 800 7 200 - 9 200 - 10 100 9 600 Schleswig-Holstein 7 700 - - - 8 700 10 300 8 100 - - - 9 000 10 700 Thüringen 7 700 - 10 500 - 11 100 11 000 7 900 - 10 600 - 11 500 11 200 Deutschland 8 000 - 10 100 8 900 10 100 11 000 8 200 - 10 300 9 200 10 500 11 400 3 Berlin und Brandenburg ohne 5. und 6. Jahrgangsstufe. Bundesländer 2021 2022 1 Personalausgaben für Schulen und Schulverwaltung einschließlich unterstellte Sozialbeiträge für verbeamtete Lehrkräfte sowie Beihilfeaufwendungen, laufender Sachaufwand, Investitionsausgaben. Alle Ergebnisse wurden nach der Berechnung gerundet. 2 Ergebnisse für 2022 sind vorläufig.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de