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252556-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kosten der Beschulung in den jeweiligen Schulformen

Nummer
252556-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Schulausschusses 12.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252556 BBB-Anfrage: Kosten der Beschulung in den jeweiligen Schulformen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252556-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Kosten der Beschulung in den jeweiligen
Schulformen
Beratungsfolge
Schulausschuss 05.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fragestellung
1. Aufwendungen in welcher Höhe sind der Stadt Bonn in 2024
aufgeschlüsselt nach konsumtiv und investiv sowie nach einzelnen
Schulformen entstanden und welche Erstattungen / Zuwendungen standen
diesen Aufwendungen entgegen?
2. Aufwendungen in welcher Höhe sind Ziffer 1 zufolge der Stadt Bonn pro
Schülerin / Schüler und Schulform durchschnittlich im Jahr 2024 für deren
Beschulung entstanden?
Zu 1 und 2)
Die Bundesstadt Bonn als „Schulträger“ von 88 städtischen Schulen
unterschiedlichster Schulformen mit rd. 43.320 Schüler*innen verfügt über
keine sog. Vollkostenrechnung in diesem Bereich.
Die Schulträgeraufgaben sind auf eine Vielzahl von Dienststellen und
Ämtern (u.a. Rechtsamt, Bürgerdienste, Feuerwehr und Rettungsdienst,
Bauordnungsamt, Gesundheitsamt, Schulamt, Sport- und Bäderamt, Amt für
Umwelt und Stadtgrün, Städtisches Gebäudemanagement, Kämmerei, Kassen-
und Steueramt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Bonn Orange und
Stadtwerke Bonn) verteilt.
(Vgl. DS-Nr. 230567-01 ST)
Das Statistische Bundesamt hat am 13.03.2024 die jährlichen Ausgaben für
öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach Schularten und
Bundesländern für das Jahr 2022 veröffentlicht. Die Ausgaben enthalten die
Personalausgaben für Schulen und Schulverwaltung (einschließlich
unterstellter Sozialbeiträge und Beihilfeaufwendungen für aktive verbeamtete
Lehrkräfte), den laufenden Sachaufwand sowie die Investitionsausgaben.
Quelle:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-
Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/_inhalt.html#_oyrrok0rp
Die Übersicht ist der Stellungnahme als Anlage beigefügt.
Die Höhe der Schul- und Bildungspauschale (§ 17 GFG2024) beläuft sich imSeite 1 von 3
Seite 2
Jahr 2024 auf 15 627 429,00 EUR. (vgl. auch DS-Nr. 230567-02 ST)
Zudem haben Bund und Land NRW eine Vielzahl von Förderprogrammen
aufgelegt, um die Schulträger bei Schulbaumaßnahmen, dem Bau von
Sportstätten und der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen zu
unterstützen.
Anlage/n
1 252556-01 Anlage Statistisches Bundesamt - Ausgaben 2021 u. 2022 für
öffentliche Schulen je Schüler nach Schularten (öffentlich)Seite 2 von 3
zur Inhaltsübersicht
21711-02: Ausgaben1 für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach ausgewählten allgemeinbildenden Schularten und Ländern in Euro, 2021 und 20222
Grundschulen3 Hauptschulen
Schularten mit
mehreren
Bildungsgängen
Realschulen Gymnasien Integrierte
Gesamtschulen Grundschulen3 Hauptschulen
Schularten mit
mehreren
Bildungsgängen
Realschulen Gymnasien Integrierte
Gesamtschulen
Baden-Württemberg 7 100 - - 8 500 10 200 10 100 7 400 - - 8 900 10 700 10 400
Bayern 8 900 13 000 - 10 800 12 400 - 8 900 13 200 - 11 100 12 700 -
Berlin 12 000 - - - 14 000 16 600 12 700 - - - 14 700 17 400
Brandenburg 7 300 - 11 400 - 9 400 11 300 7 600 - 11 600 - 9 700 11 700
Bremen 9 500 - - - 9 600 12 000 9 500 - - - 10 000 12 300
Hamburg 12 400 - - - 11 500 14 100 13 100 - - - 12 100 14 700
Hessen 8 500 - - 8 600 9 100 10 200 8 700 - - 8 800 9 300 10 500
Mecklenburg-Vorpommern 7 000 - 8 700 - 9 800 - 7 400 - 8 800 - 10 200 -
Niedersachsen 8 000 - 11 500 8 100 9 200 10 400 8 300 - 12 000 8 500 9 500 10 800
Nordrhein-Westfalen 7 100 - - 7 600 9 300 9 900 7 300 - - 8 000 9 600 10 400
Rheinland-Pfalz 7 800 - 9 600 - 9 400 10 100 7 900 - 9 800 - 9 700 10 400
Saarland 8 300 - - - 9 500 9 600 9 100 - - - 10 100 10 300
Sachsen 7 100 - 8 800 - 9 300 - 7 400 - 8 900 - 9 500 -
Sachsen-Anhalt 7 300 - 9 500 - 10 100 9 800 7 200 - 9 200 - 10 100 9 600
Schleswig-Holstein 7 700 - - - 8 700 10 300 8 100 - - - 9 000 10 700
Thüringen 7 700 - 10 500 - 11 100 11 000 7 900 - 10 600 - 11 500 11 200
Deutschland 8 000 - 10 100 8 900 10 100 11 000 8 200 - 10 300 9 200 10 500 11 400
3 Berlin und Brandenburg ohne 5. und 6. Jahrgangsstufe.
Bundesländer
2021 2022
1 Personalausgaben für Schulen und Schulverwaltung einschließlich unterstellte Sozialbeiträge für verbeamtete Lehrkräfte sowie Beihilfeaufwendungen, laufender Sachaufwand, Investitionsausgaben. Alle Ergebnisse wurden nach der Berechnung gerundet.
2 Ergebnisse für 2022 sind vorläufig.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de