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252555 · Beschlussvorlage

Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Alter Heerweg in Duisdorf

Nummer
252555
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Alter Heerweg Straße· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • Bahnhofstraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Hermann-Löns-Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Heerweg Straße· Endenich, Bonn
  • Rosenhain Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Alfterer Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Lilienweg Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Maarbachstraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Hubert-Jedin-Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 01.07.2025 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Entscheidung federführend
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  1. 252555-01 ST Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Alter Heerweg in Duisdorf

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Beschlussvorlage
öffentlich
252555
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Feststellung der Übereinstimmung von alten
Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß §
125 Abs. 2 BauGB; hier: Alter Heerweg in Duisdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die erstmalige Herstellung des Alten Heerweges zwischen Bahnhofstraße
und Hermann-Löns-Straße wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen
gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) festgestellt.
Begründung
Mit Abschluss der straßenbaulichen Maßnahmen 2008 wurde der Alte Heerweg
erstmalig hergestellt. Die für den Ausbau entstandenen Kosten wurden von der
Stadt getragen und müssen im Wege der Erhebung von
Erschließungsbeiträgen refinanziert werden.
Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem
Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche
Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB.
Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage
den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Diese
Feststellung soll mit diesem Beschluss nachgeholt werden.
Eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen
Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan liegt bis auf einen schmalen Bereich
zwischen Bahnhofstraße und dem Hausgrundstück Alter Heerweg 31 (siehe
Bebauungsplan Nr. 7321-11 Bahnhofstraße) nicht vor. Der Regionalplan für
den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für
den betreffenden Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die
Planung entspricht den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der
Stadt Bonn stellt den Bereich im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und dem
Hausgrundstück Rosenhain 2 als Wohnbaufläche dar und den Bereich
zwischen dem Hausgrundstück Rosenhain 2 und der Hermann-Löns-Straße
teilweise als Gewerbliche Baufläche so dass die Herstellung der Straße der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bonn entsprach.Seite 1 von 8
Seite 2
Daher erfolgte der Ausbau, um die Erschließungssituation der angrenzenden
Wohnsiedlung zu verbessern sowie als Ergänzung der damals durch die
Gemeinde Alfter durchgeführten Herstellung des Alten Heerwegs zwischen der
Alfterer Straße und Hermann-Löns-Straße zur Erschließung des
Gewerbegebietes.
Durch die erstmalige Herstellung des Alten Heerwegs kam es zu einer
geringfügigen Ausweitung der versiegelten Fläche im Vergleich zum vorherigen
Zustand. Im Zuge des Straßenausbaus kam es ebenfalls zu einer erstmaligen
Pflanzung von Straßenbegleitgrün.
Die Planungen zur erstmaligen Herstellung des Alten Heerwegs wurden in
einem zweistufigen Verfahren durchgeführt, sodass intensive
Abstimmungsprozesse möglich waren und unter anderem die Vorgaben der
Bezirksvertretung Hardtberg berücksichtigt wurden.
Es sollten z.B. die Situation für den Fußverkehr verbessert werden und
zusätzliche baulich angelegte Parkstände geschaffen werden. Überdies wurde
der schlechte Zustand der Fahrbahn im Verfahren angemerkt. Bei der
Herstellung der Straße würde auch die Fahrbahn erneuert und regelkonform
ausgestaltet.
Die Vorplanung wurde am 12.06.1991 von der Bezirksvertretung Hardtberg
beschlossen.
In dem durch die Gemeinde Alfter überplanten Bauabschnitt wurde eine
Straßenbreite von 5,50 m mit einer begleitenden Baumpflanzung vorgesehen.
Im Bonner Abschnitt zwischen Hermann-Löns-Straße und Bahnhofstraße
wurde in der Vorplanungsphase zunächst eine 4,75 m breite Fahrbahn mit zwei
Engstellen zur Verkehrsberuhigung eingeplant.
Die Querschnittsaufteilung der Straße war in der Vorplanung wie folgt geplant:
Abschnitt 1: Hermann-Löns-Straße bis Lilienweg
Auf der Südseite zur Wohnbebauung des Blumenviertels wurde ein im
Durchschnitt 1,50 m breiter Gehweg geplant, der westlich der Straße
Rosenhain durch einen 2,00 m breiten Streifen mit Parkständen und
Baumbeeten flankiert werden sollte.
Die Lage bzw. der Seitenbereich sollten unverändert bleiben. Daran schloss
sich nördlich eine 4,75 m breite Fahrbahn mit zwei Engstellen zur
Verkehrsberuhigung an.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter wurde ebenfalls ein 2,00 m breiter Park-
und Baumstreifen und ein 1,50 m breiter Gehweg geplant. Die Fahrbahn weitet
sich auf dem Stadtgebiet von Alfter auf 5,5 m auf.
Abschnitt 2: Lilienweg bis Bahnhofstraße
Im Abschnitt zwischen dem Lilienweg und der Bahnhofstraße sollte ein 2,00 m
breiter Längsparkstreifen, ein 2,0 m breiter Grünstreifen und ein 1,50 m breiter
Gehweg angelegt werden.
Im Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße war zudem eine Aufpflasterung
vorgesehen.
Dem Vorentwurf wurde von der Bezirksvertretung Hardtberg im Grundsatz
zugestimmt. Es sollte aber u.a. mit der Gemeinde Alfter wegen einer besseren
Erschließung der Industriebetriebe über einen breiteren Fahrbahnausbau des
Alten Heerweges in deren Gemeindegebiet verhandelt werden.Seite 2 von 8
Seite 3
Im weiteren Planungsprozess wurde deshalb bei der Erstellung der baureifen
Planung u.a. eine größere Fahrbahnbreite gewählt, da davon ausgegangen
wurde, dass durch eine Schließung des Bahnüberganges Alfterer Straße ein
größeres Aufkommen an Schwerlastverkehr über den Alten Heerweg
abgewickelt werden muss.
Dabei wurden die straßenbautechnischen Regelwerke insbesondere im
Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs während der Planung
eingehalten.
Somit trägt der Straßenausbau unter Berücksichtigung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander zu einer nachhaltigen und
geordneten städtebaulichen Entwicklung bei. Damit sind sowohl die privaten
Belange an einer ausreichenden Erschließung als auch die öffentlichen
Belange in der zuvor bezeichneten Weise berücksichtigt.
Auf Grundlage des beschlossenen Vorentwurfs wurde eine baureife Planung
erstellt, welcher am 14.08.2007 in der Bezirksvertretung Bonn, am 21.08.2007
in der Bezirksvertretung Hardtberg sowie am 08.08.2007 im Bau- und
Vergabeausschuss einstimmig zugestimmt wurde.
Der Entwurf für die baureife Planung wurde in zwei Abschnitte unterteilt, die
sich vom Straßenquerschnitt teilweise unterscheiden. Im Folgenden werden die
Bauabschnitte anhand der für beide Bereiche erstellen Regelquerschnitte
detaillierter beschrieben:
Abschnitt 1: Hermann-Löns-Straße bis Lilienweg
In diesem Abschnitt hat die Fahrbahn gegenüber der Vorplanung eine Breite
von 5,7 bis 6,5m, wie es auch im Regelquerschnitt der baureifen Planung
vorgesehen war. Zudem wurden im nördlichen Bereich der Straße ein 1,55 m
breiter Gehweg und abweichend von der Vorplanung lediglich im Bereich
zwischen der Maarbachstraße und der Hubert-Jedin-Straße ein 2,05 m breiter
Bereich für Parkstreifen und Baumscheiben geplant. Der sich südlich in diesem
Abschnitt der Straße bereits befindliche Gehweg und das Bord wurden gemäß
der Planung unverändert beibehalten und entgegen der Vorplanung westlich
der Straße Rosenhain nicht durch einen 2 m breiten Streifen mit Parkständen
und Bäumen ergänzt.
Zusätzlich wurde an beiden Enden dieses Abschnitts jeweils eine
Fahrbahneinengung zur Verkehrsberuhigung eingeplant, welche die Fahrbahn
ebenso wie in der Vorplanung auf 3,5 m verengt.
Abschnitt 2: Lilienweg bis Bahnhofstraße
Im Straßenabschnitt zwischen dem Lilienweg und der Bahnhofstraße wurde
entsprechend der baureifen Planung eine Fahrbahnbreite von 6 m hergestellt.
Zusätzlich wurde beidseitig ein 2,05 m breiter Parkstreifen vorgesehen der
gleichzeitig zur Unterbringung der geplanten Baumscheiben genutzt wurde.
Ebenso wurden laut Planung auf beiden Seiten Gehwege mit einer Breite von
1,5 m bis 1,65 m geplant. Der in der Vorplanung genannte 2 m breite
Grünstreifen sowie die Aufpflasterung im Einmündungsbereich zur
Bahnhofstraße entfallen in der baureifen Planung.
Die bautechnische Fertigstellung des o. g. Teilabschnitts des Alten Heerwegs
im Abschnitt zwischen Hermann-Löns-Straße und Bahnhofstraße erfolgte im
Jahr 2008 und stimmt bis heute mit den allgemeinen städtebaulichen
Zielsetzungen überein.Seite 3 von 8
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Zusammenfassend sind somit alle in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB enthaltenen
Anforderungen an eine rechtmäßige Herstellung der abzurechnenden
Erschließungsanlagen erfüllt.
Anliegerbeiträge:
Die erstmalige Herstellung der Straße Alter Heerweg zwischen Bahnhofstraße
und Hermann-Löns-Straße löst für die Eigentümer Beitragspflichten nach den
Vorschriften der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches aus. Mit Ausbaubeginn
wurden zur Refinanzierung gemäß § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch
Vorausleistungen in Höhe des voraussichtlichen endgültigen
Erschließungsbeitrags erhoben, so dass bei der endgültigen Abrechnung nur
mit geringfügigen Nachzahlungen beziehungsweise Erstattungen zu rechnen
ist.
Anlage/n
1 Anlage 1_Vorplanung_Lageplan (öffentlich)
2 Anlage 2_Baureife Planung_Lageplan 1 (öffentlich)
3 Anlage 3_Baureife Planung_Lageplan 2 (öffentlich)
4 Anlage 4_Baureife Planung_Regelquerschnitt (öffentlich)Seite 4 von 8
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Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de