252555 · Beschlussvorlage
Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Alter Heerweg in Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 252555
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Alter Heerweg Hauptort
- Bahnhofstraße
- Hermann-Löns-Straße
- Heerweg
- Rosenhain
- Alfterer Straße
- Lilienweg
- Maarbachstraße
- Hubert-Jedin-Straße
- Duisdorf
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252555 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Alter Heerweg in Duisdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die erstmalige Herstellung des Alten Heerweges zwischen Bahnhofstraße und Hermann-Löns-Straße wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) festgestellt. Begründung Mit Abschluss der straßenbaulichen Maßnahmen 2008 wurde der Alte Heerweg erstmalig hergestellt. Die für den Ausbau entstandenen Kosten wurden von der Stadt getragen und müssen im Wege der Erhebung von Erschließungsbeiträgen refinanziert werden. Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB. Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Diese Feststellung soll mit diesem Beschluss nachgeholt werden. Eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan liegt bis auf einen schmalen Bereich zwischen Bahnhofstraße und dem Hausgrundstück Alter Heerweg 31 (siehe Bebauungsplan Nr. 7321-11 Bahnhofstraße) nicht vor. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für den betreffenden Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Planung entspricht den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt den Bereich im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und dem Hausgrundstück Rosenhain 2 als Wohnbaufläche dar und den Bereich zwischen dem Hausgrundstück Rosenhain 2 und der Hermann-Löns-Straße teilweise als Gewerbliche Baufläche so dass die Herstellung der Straße der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bonn entsprach.Seite 1 von 8 Seite 2 Daher erfolgte der Ausbau, um die Erschließungssituation der angrenzenden Wohnsiedlung zu verbessern sowie als Ergänzung der damals durch die Gemeinde Alfter durchgeführten Herstellung des Alten Heerwegs zwischen der Alfterer Straße und Hermann-Löns-Straße zur Erschließung des Gewerbegebietes. Durch die erstmalige Herstellung des Alten Heerwegs kam es zu einer geringfügigen Ausweitung der versiegelten Fläche im Vergleich zum vorherigen Zustand. Im Zuge des Straßenausbaus kam es ebenfalls zu einer erstmaligen Pflanzung von Straßenbegleitgrün. Die Planungen zur erstmaligen Herstellung des Alten Heerwegs wurden in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt, sodass intensive Abstimmungsprozesse möglich waren und unter anderem die Vorgaben der Bezirksvertretung Hardtberg berücksichtigt wurden. Es sollten z.B. die Situation für den Fußverkehr verbessert werden und zusätzliche baulich angelegte Parkstände geschaffen werden. Überdies wurde der schlechte Zustand der Fahrbahn im Verfahren angemerkt. Bei der Herstellung der Straße würde auch die Fahrbahn erneuert und regelkonform ausgestaltet. Die Vorplanung wurde am 12.06.1991 von der Bezirksvertretung Hardtberg beschlossen. In dem durch die Gemeinde Alfter überplanten Bauabschnitt wurde eine Straßenbreite von 5,50 m mit einer begleitenden Baumpflanzung vorgesehen. Im Bonner Abschnitt zwischen Hermann-Löns-Straße und Bahnhofstraße wurde in der Vorplanungsphase zunächst eine 4,75 m breite Fahrbahn mit zwei Engstellen zur Verkehrsberuhigung eingeplant. Die Querschnittsaufteilung der Straße war in der Vorplanung wie folgt geplant: Abschnitt 1: Hermann-Löns-Straße bis Lilienweg Auf der Südseite zur Wohnbebauung des Blumenviertels wurde ein im Durchschnitt 1,50 m breiter Gehweg geplant, der westlich der Straße Rosenhain durch einen 2,00 m breiten Streifen mit Parkständen und Baumbeeten flankiert werden sollte. Die Lage bzw. der Seitenbereich sollten unverändert bleiben. Daran schloss sich nördlich eine 4,75 m breite Fahrbahn mit zwei Engstellen zur Verkehrsberuhigung an. Auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter wurde ebenfalls ein 2,00 m breiter Park- und Baumstreifen und ein 1,50 m breiter Gehweg geplant. Die Fahrbahn weitet sich auf dem Stadtgebiet von Alfter auf 5,5 m auf. Abschnitt 2: Lilienweg bis Bahnhofstraße Im Abschnitt zwischen dem Lilienweg und der Bahnhofstraße sollte ein 2,00 m breiter Längsparkstreifen, ein 2,0 m breiter Grünstreifen und ein 1,50 m breiter Gehweg angelegt werden. Im Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße war zudem eine Aufpflasterung vorgesehen. Dem Vorentwurf wurde von der Bezirksvertretung Hardtberg im Grundsatz zugestimmt. Es sollte aber u.a. mit der Gemeinde Alfter wegen einer besseren Erschließung der Industriebetriebe über einen breiteren Fahrbahnausbau des Alten Heerweges in deren Gemeindegebiet verhandelt werden.Seite 2 von 8 Seite 3 Im weiteren Planungsprozess wurde deshalb bei der Erstellung der baureifen Planung u.a. eine größere Fahrbahnbreite gewählt, da davon ausgegangen wurde, dass durch eine Schließung des Bahnüberganges Alfterer Straße ein größeres Aufkommen an Schwerlastverkehr über den Alten Heerweg abgewickelt werden muss. Dabei wurden die straßenbautechnischen Regelwerke insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs während der Planung eingehalten. Somit trägt der Straßenausbau unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zu einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung bei. Damit sind sowohl die privaten Belange an einer ausreichenden Erschließung als auch die öffentlichen Belange in der zuvor bezeichneten Weise berücksichtigt. Auf Grundlage des beschlossenen Vorentwurfs wurde eine baureife Planung erstellt, welcher am 14.08.2007 in der Bezirksvertretung Bonn, am 21.08.2007 in der Bezirksvertretung Hardtberg sowie am 08.08.2007 im Bau- und Vergabeausschuss einstimmig zugestimmt wurde. Der Entwurf für die baureife Planung wurde in zwei Abschnitte unterteilt, die sich vom Straßenquerschnitt teilweise unterscheiden. Im Folgenden werden die Bauabschnitte anhand der für beide Bereiche erstellen Regelquerschnitte detaillierter beschrieben: Abschnitt 1: Hermann-Löns-Straße bis Lilienweg In diesem Abschnitt hat die Fahrbahn gegenüber der Vorplanung eine Breite von 5,7 bis 6,5m, wie es auch im Regelquerschnitt der baureifen Planung vorgesehen war. Zudem wurden im nördlichen Bereich der Straße ein 1,55 m breiter Gehweg und abweichend von der Vorplanung lediglich im Bereich zwischen der Maarbachstraße und der Hubert-Jedin-Straße ein 2,05 m breiter Bereich für Parkstreifen und Baumscheiben geplant. Der sich südlich in diesem Abschnitt der Straße bereits befindliche Gehweg und das Bord wurden gemäß der Planung unverändert beibehalten und entgegen der Vorplanung westlich der Straße Rosenhain nicht durch einen 2 m breiten Streifen mit Parkständen und Bäumen ergänzt. Zusätzlich wurde an beiden Enden dieses Abschnitts jeweils eine Fahrbahneinengung zur Verkehrsberuhigung eingeplant, welche die Fahrbahn ebenso wie in der Vorplanung auf 3,5 m verengt. Abschnitt 2: Lilienweg bis Bahnhofstraße Im Straßenabschnitt zwischen dem Lilienweg und der Bahnhofstraße wurde entsprechend der baureifen Planung eine Fahrbahnbreite von 6 m hergestellt. Zusätzlich wurde beidseitig ein 2,05 m breiter Parkstreifen vorgesehen der gleichzeitig zur Unterbringung der geplanten Baumscheiben genutzt wurde. Ebenso wurden laut Planung auf beiden Seiten Gehwege mit einer Breite von 1,5 m bis 1,65 m geplant. Der in der Vorplanung genannte 2 m breite Grünstreifen sowie die Aufpflasterung im Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße entfallen in der baureifen Planung. Die bautechnische Fertigstellung des o. g. Teilabschnitts des Alten Heerwegs im Abschnitt zwischen Hermann-Löns-Straße und Bahnhofstraße erfolgte im Jahr 2008 und stimmt bis heute mit den allgemeinen städtebaulichen Zielsetzungen überein.Seite 3 von 8 Seite 4 Zusammenfassend sind somit alle in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB enthaltenen Anforderungen an eine rechtmäßige Herstellung der abzurechnenden Erschließungsanlagen erfüllt. Anliegerbeiträge: Die erstmalige Herstellung der Straße Alter Heerweg zwischen Bahnhofstraße und Hermann-Löns-Straße löst für die Eigentümer Beitragspflichten nach den Vorschriften der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches aus. Mit Ausbaubeginn wurden zur Refinanzierung gemäß § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch Vorausleistungen in Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags erhoben, so dass bei der endgültigen Abrechnung nur mit geringfügigen Nachzahlungen beziehungsweise Erstattungen zu rechnen ist. Anlage/n 1 Anlage 1_Vorplanung_Lageplan (öffentlich) 2 Anlage 2_Baureife Planung_Lageplan 1 (öffentlich) 3 Anlage 3_Baureife Planung_Lageplan 2 (öffentlich) 4 Anlage 4_Baureife Planung_Regelquerschnitt (öffentlich)Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de