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252554 · Beschlussvorlage

Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Marienforster Steinweg in Bad Godesberg

Nummer
252554
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Marienforster Steinweg Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg Hauptort
  • Ölbergstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Drachenfelsstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Petersbergstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252554
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Feststellung der Übereinstimmung von alten
Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß §
125 Abs. 2 BauGB; hier: Marienforster Steinweg in
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zu der in der Anlage beigefügten Ausbauplanung zur erstmaligen Herstellung
der Straße Marienforster Steinweg zwischen Ölbergstraße und dem Haus-
grundstück Marienforster Steinweg 83 wird die Übereinstimmung mit den Erfor-
dernissen gem. § 125 Abs. 2 des BauGB festgestellt.
Begründung
Mit Abschluss der straßenbaulichen Maßnahmen im Jahr 2012 wurde der
Marienforster Steinweg erstmalig hergestellt. Die für den Ausbau entstandenen
Kosten wurden von der Stadt getragen und müssen im Wege der Erhebung von
Erschließungsbeiträgen refinanziert werden.
Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem
Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche
Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB.
Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage
den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Diese
Feststellung soll mit diesem Beschluss nachgeholt werden.
Eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen
Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan liegt bis auf einen schmalen Bereich
zwischen Ölbergstraße und Drachenfelsstraße (siehe Bebauungsplan Nr. 8015-
47 Drachenfelsstraße) nicht vor. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für den betreffenden Bereich
einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Planung entspricht den
Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt den
Bereich im Abschnitt zwischen Ölbergstraße und dem Hausgrundstück
Marienforster Steinweg 83 als Wohnbaufläche dar, so dass die Herstellung derSeite 1 von 8
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Straße der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bonn
entsprach.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 14.04.2010 eine
Bürgerversammlung zur Information über die erstmalige Herstellung des
Marienforster Steinwegs im o. g. Abschnitt beschlossen (siehe auch DS-Nr.
1011006). Die erstmalige Herstellung dient insbesondere der besseren
Erschließung der angrenzenden Wohnsiedlung. Dies schloss auch die
Anpassung der Infrastruktur für den Busverkehr mit ein. Die weiteren Ziele des
erstmaligen Ausbaus wurden in der Begründung zum Vorentwurf wie folgt
formuliert:
• Der Umbau soll die Kfz-Geschwindigkeiten reduzieren und auf den
reinen Wohncharakter der Siedlung hinweisen.
• Die Straße muss unattraktiv für den Durchgangsverkehr werden.
• Der uneingeschränkte Zugang für die Anwohner der Marienforster
Siedlung muss weiterhin gewährleistet sein.
• Erhaltung der vorhandenen Scheinakazien entlang der südlichen
Grünfläche
• Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft (Wald)
• Bei den Ausbaustandards müssen die Anforderungen des Busverkehrs
berücksichtigt werden
Aufbauend auf diesen Zielen wurden verschiedene Varianten erarbeitet, die
grundsätzlich Folgendes vorsahen:
Geplant war der Ausbau einer 5,75 m breiten Fahrbahn in Asphaltbeton mit
einem einseitigen 2,00 m breiten mit Platten ausgelegten Gehweg auf der
Nordseite. Die relativ schmale Fahrbahnbreite sollte den Charakter einer
Anliegerstraße unterstreichen. Geringere Fahrbahnbreiten erlaubten u.a. die
geplante Busführung nicht. Dem Fußgängerverkehr wurde erstmalig ein
grundsätzlich ausreichend breiter Gehweg zur Verfügung gestellt. Auch diese
Breite stellte einen Kompromiss dar, um u.a. die Bestandsbäume
(Scheinakazien) weitgehend erhalten zu können. So sollte ein prägendes
Erscheinungselement des Straßenraums erhalten bleiben und zudem den
Umweltbelangen entsprochen werden.
Um eine fahrdynamische Geschwindigkeitsreduzierung zu erzielen sowie
optisch den Siedlungsbeginn zu verdeutlichen, sollten an den Grenzen dieses
Abschnittes Fahrbahnverengungen mit einer verbleibenden Restbreite von 3,50
m eingebaut werden. Darüber hinaus wurden weitere
geschwindigkeitsreduzierende Elemente eingeplant.
Zudem waren am südlichen Fahrbahnrand in einigen Bereichen öffentliche
Stellplätze zwischen den Bäumen (südliche Grünfläche) vorgesehen.
Diese Planungen wurden am 14.06.2010 auf einer Informationsveranstaltung
vorgestellt (siehe auch DS-Nr. 1011754). Es nahmen rund 200 Personen teil,
welche sich engagiert an der Diskussion beteiligten. Mit den dort sowie bei
einem Treffen mit einer Bürgerinitiative (siehe auch DS-Nr. 1012357)
eingebrachten Anregungen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen
Träger öffentlicher Belange wurde der Vorentwurf überarbeitet. Dabei wurden
die straßenbautechnischen Regelwerke insbesondere im Hinblick auf die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs eingehalten. Der so überarbeitete
Entwurf wurde am 09.02.2011 von der Bezirksvertretung Bad GodesbergSeite 2 von 8
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beschlossen (siehe auch DS-Nr. 1110243).
Unter anderem haben in diesem Rahmen folgende zusätzliche Abwägungen
stattgefunden:
Im Zuge der Überarbeitung wurden die auf der Südseite befindlichen baulich
geplanten Parkstände entfernt und Änderungen in der Oberflächengestaltung
vorgenommen. Dadurch konnte die zu versiegelnde Fläche reduziert und die
voraussichtlichen Herstellungskosten merklich gesenkt werden. Weiterhin
wurde der Variantenvorschlag mit Buswendemöglichkeit auf der Kreuzung
Marienforster Steinweg / Petersbergstraße beschlossen und ausgeführt. Die
übrigen Planungsansätze wurden weitgehend aus dem Vorentwurf beibehalten.
Somit trägt der Straßenausbau unter Berücksichtigung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander zu einer nachhaltigen und
geordneten städtebaulichen Entwicklung bei.
Auf Grundlage des beschlossenen Vorentwurfs wurde eine baureife Planung
erstellt, welcher am 09.11.2011 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg sowie
am 10.11.2011 im Bau- und Vergabeausschuss einstimmig zugestimmt wurde.
Die bautechnische Fertigstellung des o.g. Teilabschnitts des Marienforster
Steinwegs im Abschnitt zwischen Ölbergstraße und dem Hausgrundstück
Marienforster Steinweg 83 erfolgte im Jahr 2012 / 2013 und stimmt bis heute
mit den allgemeinen städtebaulichen Zielsetzungen überein.
Zusammenfassend sind somit alle in § 1 (4) bis (7) BauGB enthaltenen
Anforderungen an eine rechtmäßige Herstellung der abzurechnenden
Erschließungsanlage erfüllt.
Anliegerbeiträge:
Die erstmalige Herstellung des Marienforster Steinweges zwischen
Ölbergstraße und dem Hausgrundstück Marienforster Steinweg 83 löst für die
Eigentümer Beitragspflichten nach den Vorschriften der §§ 127 ff. des
Baugesetzbuches aus. Mit Ausbaubeginn wurden zur Refinanzierung gemäß §
133 Abs. 3 Baugesetzbuch Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen
endgültigen Erschließungsbeiträge erhoben.
Die Kosten der zusätzlichen Aufwendungen für die Buswendemöglichkeit
wurden nicht über Anliegerbeiträge finanziert.
Der Ausbau des Waldabschnittes hat keine Anliegerbeiträge ausgelöst.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Vorentwurfsplanung (öffentlich)
2 Anlage 2 - Entwurfsplanung (öffentlich)Seite 3 von 8
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Datenstand: 03.11.2026, 07:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de