252554 · Beschlussvorlage
Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Marienforster Steinweg in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 252554
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Marienforster Steinweg Hauptort
- Ölbergstraße
- Drachenfelsstraße
- Petersbergstraße
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252554 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Marienforster Steinweg in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Zu der in der Anlage beigefügten Ausbauplanung zur erstmaligen Herstellung der Straße Marienforster Steinweg zwischen Ölbergstraße und dem Haus- grundstück Marienforster Steinweg 83 wird die Übereinstimmung mit den Erfor- dernissen gem. § 125 Abs. 2 des BauGB festgestellt. Begründung Mit Abschluss der straßenbaulichen Maßnahmen im Jahr 2012 wurde der Marienforster Steinweg erstmalig hergestellt. Die für den Ausbau entstandenen Kosten wurden von der Stadt getragen und müssen im Wege der Erhebung von Erschließungsbeiträgen refinanziert werden. Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB. Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Diese Feststellung soll mit diesem Beschluss nachgeholt werden. Eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan liegt bis auf einen schmalen Bereich zwischen Ölbergstraße und Drachenfelsstraße (siehe Bebauungsplan Nr. 8015- 47 Drachenfelsstraße) nicht vor. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für den betreffenden Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Planung entspricht den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt den Bereich im Abschnitt zwischen Ölbergstraße und dem Hausgrundstück Marienforster Steinweg 83 als Wohnbaufläche dar, so dass die Herstellung derSeite 1 von 8 Seite 2 Straße der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bonn entsprach. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 14.04.2010 eine Bürgerversammlung zur Information über die erstmalige Herstellung des Marienforster Steinwegs im o. g. Abschnitt beschlossen (siehe auch DS-Nr. 1011006). Die erstmalige Herstellung dient insbesondere der besseren Erschließung der angrenzenden Wohnsiedlung. Dies schloss auch die Anpassung der Infrastruktur für den Busverkehr mit ein. Die weiteren Ziele des erstmaligen Ausbaus wurden in der Begründung zum Vorentwurf wie folgt formuliert: • Der Umbau soll die Kfz-Geschwindigkeiten reduzieren und auf den reinen Wohncharakter der Siedlung hinweisen. • Die Straße muss unattraktiv für den Durchgangsverkehr werden. • Der uneingeschränkte Zugang für die Anwohner der Marienforster Siedlung muss weiterhin gewährleistet sein. • Erhaltung der vorhandenen Scheinakazien entlang der südlichen Grünfläche • Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft (Wald) • Bei den Ausbaustandards müssen die Anforderungen des Busverkehrs berücksichtigt werden Aufbauend auf diesen Zielen wurden verschiedene Varianten erarbeitet, die grundsätzlich Folgendes vorsahen: Geplant war der Ausbau einer 5,75 m breiten Fahrbahn in Asphaltbeton mit einem einseitigen 2,00 m breiten mit Platten ausgelegten Gehweg auf der Nordseite. Die relativ schmale Fahrbahnbreite sollte den Charakter einer Anliegerstraße unterstreichen. Geringere Fahrbahnbreiten erlaubten u.a. die geplante Busführung nicht. Dem Fußgängerverkehr wurde erstmalig ein grundsätzlich ausreichend breiter Gehweg zur Verfügung gestellt. Auch diese Breite stellte einen Kompromiss dar, um u.a. die Bestandsbäume (Scheinakazien) weitgehend erhalten zu können. So sollte ein prägendes Erscheinungselement des Straßenraums erhalten bleiben und zudem den Umweltbelangen entsprochen werden. Um eine fahrdynamische Geschwindigkeitsreduzierung zu erzielen sowie optisch den Siedlungsbeginn zu verdeutlichen, sollten an den Grenzen dieses Abschnittes Fahrbahnverengungen mit einer verbleibenden Restbreite von 3,50 m eingebaut werden. Darüber hinaus wurden weitere geschwindigkeitsreduzierende Elemente eingeplant. Zudem waren am südlichen Fahrbahnrand in einigen Bereichen öffentliche Stellplätze zwischen den Bäumen (südliche Grünfläche) vorgesehen. Diese Planungen wurden am 14.06.2010 auf einer Informationsveranstaltung vorgestellt (siehe auch DS-Nr. 1011754). Es nahmen rund 200 Personen teil, welche sich engagiert an der Diskussion beteiligten. Mit den dort sowie bei einem Treffen mit einer Bürgerinitiative (siehe auch DS-Nr. 1012357) eingebrachten Anregungen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange wurde der Vorentwurf überarbeitet. Dabei wurden die straßenbautechnischen Regelwerke insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs eingehalten. Der so überarbeitete Entwurf wurde am 09.02.2011 von der Bezirksvertretung Bad GodesbergSeite 2 von 8 Seite 3 beschlossen (siehe auch DS-Nr. 1110243). Unter anderem haben in diesem Rahmen folgende zusätzliche Abwägungen stattgefunden: Im Zuge der Überarbeitung wurden die auf der Südseite befindlichen baulich geplanten Parkstände entfernt und Änderungen in der Oberflächengestaltung vorgenommen. Dadurch konnte die zu versiegelnde Fläche reduziert und die voraussichtlichen Herstellungskosten merklich gesenkt werden. Weiterhin wurde der Variantenvorschlag mit Buswendemöglichkeit auf der Kreuzung Marienforster Steinweg / Petersbergstraße beschlossen und ausgeführt. Die übrigen Planungsansätze wurden weitgehend aus dem Vorentwurf beibehalten. Somit trägt der Straßenausbau unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zu einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung bei. Auf Grundlage des beschlossenen Vorentwurfs wurde eine baureife Planung erstellt, welcher am 09.11.2011 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg sowie am 10.11.2011 im Bau- und Vergabeausschuss einstimmig zugestimmt wurde. Die bautechnische Fertigstellung des o.g. Teilabschnitts des Marienforster Steinwegs im Abschnitt zwischen Ölbergstraße und dem Hausgrundstück Marienforster Steinweg 83 erfolgte im Jahr 2012 / 2013 und stimmt bis heute mit den allgemeinen städtebaulichen Zielsetzungen überein. Zusammenfassend sind somit alle in § 1 (4) bis (7) BauGB enthaltenen Anforderungen an eine rechtmäßige Herstellung der abzurechnenden Erschließungsanlage erfüllt. Anliegerbeiträge: Die erstmalige Herstellung des Marienforster Steinweges zwischen Ölbergstraße und dem Hausgrundstück Marienforster Steinweg 83 löst für die Eigentümer Beitragspflichten nach den Vorschriften der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches aus. Mit Ausbaubeginn wurden zur Refinanzierung gemäß § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeiträge erhoben. Die Kosten der zusätzlichen Aufwendungen für die Buswendemöglichkeit wurden nicht über Anliegerbeiträge finanziert. Der Ausbau des Waldabschnittes hat keine Anliegerbeiträge ausgelöst. Anlage/n 1 Anlage 1 - Vorentwurfsplanung (öffentlich) 2 Anlage 2 - Entwurfsplanung (öffentlich)Seite 3 von 8 Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de