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252553 · Beschlussvorlage

Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Röhfeldstraße in Beuel-Ost

Nummer
252553
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Pützchens Chaussee Straße· Pützchen, Beuel Hauptort
  • Röhfeldstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Am Langen Graben Straße· Limperich, Beuel
  • Beuel-Ost Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252553
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Feststellung der Übereinstimmung von alten
Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß §
125 Abs. 2 BauGB; hier: Röhfeldstraße in Beuel-
Ost
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die erstmalige Herstellung der Röhfeldstraße im Abschnitt zwischen
Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße 97 wird die Übereinstimmung mit den
Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) festgestellt.
Begründung
Die Röhfeldstraße ist erstmalig im Jahr 2008 hergestellt worden. Die für den
Ausbau entstandenen Kosten wurden von der Stadt getragen und müssen im
Wege der Erhebung von Erschließungsbeiträgen refinanziert werden.
Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem
Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche
Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB.
Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage
den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Diese
Feststellung soll mit diesem Beschluss nachgeholt werden.
Eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen
Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan liegt nicht vor. Der Regionalplan für
den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für
den betreffenden Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die
Planung entspricht den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der
Stadt Bonn stellt den Bereich im Abschnitt zwischen Pützchens Chaussee und
dem Hausgrundstück Röhfeldstraße 97 teilweise als Wohnbaufläche und
teilweise als Gemischte Baufläche dar, so dass die Herstellung der Straße der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bonn entsprach.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Bezirksvertretung Beuel hat am 26.04.2006 eine Bürgerversammlung zur
Information über die erstmalige Herstellung u.a. der Röhfeldstraße im o. g.
Abschnitt beschlossen (siehe auch DS-Nr. 0610727).
Die erstmalige Herstellung dient insbesondere der besseren Erschließung der
angrenzenden Wohnsiedlung. Dabei sollte in Abhängigkeit des zur Verfügung
stehenden Straßenraumes und der Anzahl der zu erschließenden
Wohneinheiten in den Stichstraßen die Straßenraumaufteilung im Trenn- oder
im Mischsystem erfolgen und damit auf die jeweiligen örtlichen Begebenheiten
und Anforderungen angepasst werden. Überdies wurde in der Begründung zum
Vorentwurf formuliert, dass der Zustand der bestehenden Straße nach
Auffassung der Verwaltung eine endgültige Herstellung des angesprochenen
Straßenabschnitts erforderlich macht.
Aufbauend auf diesen Zielen wurden verschiedene Varianten erarbeitet, von
denen die beschlossene Variante grundsätzlich Folgendes vorsah:
Röhfeldstraße zwischen Pützchens Chaussee und Am Langen Graben:
Dieser Teilabschnitt wurde im Trennsystem mit den folgenden Abmessungen
hergestellt:
Fahrbahn mit Begegnungsverkehr: 4,75 m, Parkstreifen wechselseitig: 2,00 m,
Gehweg hinter den Parkstreifen: 1,50 m,
Gehweg ohne Parken: 1,75 m
Röhfeldstraße zwischen Am Langen Graben und Ende:
Dieses Teilstück der Röhfeldstraße wurde im Mischsystem ausgebaut. Dabei
wurde die Gesamtfläche je nach Zu- und Abfahrten zu den Grundstücken in
eine mittlere, befahrbare Fläche und Parkplätze mit Baumbepflanzungen
eingeteilt. Die vorhandene Parzellenbreite wurde wie folgt eingeteilt: Die Breite
der befahrbaren Fläche beträgt 4,50 m, die Seitenflächen betragen mit
Parkplätzen je 2,50 m.
Die genaue Lage des nach Norden einseitigen Wendehammers wurde im
Bauentwurf festgelegt, da in diesem Bereich noch mit einer ergänzenden
Bebauung gerechnet werden musste.
Es erfolgte keine wesentliche zusätzliche Versiegelung durch die erstmalige
Herstellung der Röhfeldstraße.
Als Materialien wurde für die Röhfeldstraße vorgeschlagen:
Fahrbahn in Asphalt mit Bordstein und davor zweizeiligen Rinnen aus
Betonstein 16/16 cm. Gehwege und Parkflächen: Helle und dunkle Betonsteine
10/20 cm. Für die Flächen im Mischsystem wurden mittelhelle Betonsteine
10/20 cm für die befahrbaren Flächen und dunkle Betonsteine 10/20 cm für die
beparkbaren Flächen vorgeschlagen. Die 0,5 cm breite Entwässerungsrinne
wurde mit Betonsteinen 16/16 cm angelegt.Seite 2 von 3
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Die Parkflächen wurden durch Bäume flankiert. Mit der Pflanzung von Bäumen
wurde somit eine Aufwertung des Straßenraumes im Sinne des Klimaschutzes
erreicht.
Diese Planungen wurden am 06.06.2006 auf einer Informationsveranstaltung
vorgestellt. Mit den dort eingebrachten Anregungen sowie unter
Berücksichtigung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange wurde der
Vorentwurf überarbeitet. Dabei wurden die straßenbautechnischen Regelwerke
insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
eingehalten. Der so überarbeitete Vorentwurf wurde unter Berücksichtigung der
Anregungen und Stellungnahmen am 27.09.2006 von der Bezirksvertretung
Beuel beschlossen (siehe auch DS-Nr. 0612057).
Somit trägt der Straßenausbau unter Berücksichtigung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander zu einer nachhaltigen und
geordneten städtebaulichen Entwicklung bei.
Auf Grundlage des beschlossenen Vorentwurfs wurde eine baureife Planung
erstellt, welcher am 23.01.2007 in der Bezirksvertretung Beuel sowie am
14.02.2007 im Bau- und Vergabeausschuss einstimmig zugestimmt wurde.
Die bautechnische Fertigstellung des o.g. Teilabschnitts der Röhfeldstraße im
Abschnitt zwischen Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße 97 erfolgte im Jahr
2007 und stimmt bis heute mit den allgemeinen städtebaulichen Zielsetzungen
überein.
Zusammenfassend sind somit alle in § 1 (4) bis (7) BauGB enthaltenen
Anforderungen an eine rechtmäßige Herstellung der abzurechnenden
Erschließungsanlage erfüllt.
Anliegerbeiträge:
Die erstmalige Herstellung der Röhfeldstraße löst für die Eigentümer
Beitragspflichten nach den Vorschriften der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches
aus. Mit Ausbaubeginn wurden zur Refinanzierung gemäß § 133 Abs. 3
Baugesetzbuch Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen endgültigen
Erschließungsbeiträge erhoben, weshalb bei der endgültigen Abrechnung
lediglich noch mit geringfügigen Nachforderungen oder auch Erstattungen zu
rechnen ist.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de