252553 · Beschlussvorlage
Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Röhfeldstraße in Beuel-Ost
Kerndaten
- Nummer
- 252553
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Pützchens Chaussee Hauptort
- Röhfeldstraße
- Am Langen Graben
- Beuel-Ost
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252553 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Röhfeldstraße in Beuel- Ost Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die erstmalige Herstellung der Röhfeldstraße im Abschnitt zwischen Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße 97 wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) festgestellt. Begründung Die Röhfeldstraße ist erstmalig im Jahr 2008 hergestellt worden. Die für den Ausbau entstandenen Kosten wurden von der Stadt getragen und müssen im Wege der Erhebung von Erschließungsbeiträgen refinanziert werden. Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB. Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Diese Feststellung soll mit diesem Beschluss nachgeholt werden. Eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan liegt nicht vor. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für den betreffenden Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Planung entspricht den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt den Bereich im Abschnitt zwischen Pützchens Chaussee und dem Hausgrundstück Röhfeldstraße 97 teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Gemischte Baufläche dar, so dass die Herstellung der Straße der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bonn entsprach.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Bezirksvertretung Beuel hat am 26.04.2006 eine Bürgerversammlung zur Information über die erstmalige Herstellung u.a. der Röhfeldstraße im o. g. Abschnitt beschlossen (siehe auch DS-Nr. 0610727). Die erstmalige Herstellung dient insbesondere der besseren Erschließung der angrenzenden Wohnsiedlung. Dabei sollte in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Straßenraumes und der Anzahl der zu erschließenden Wohneinheiten in den Stichstraßen die Straßenraumaufteilung im Trenn- oder im Mischsystem erfolgen und damit auf die jeweiligen örtlichen Begebenheiten und Anforderungen angepasst werden. Überdies wurde in der Begründung zum Vorentwurf formuliert, dass der Zustand der bestehenden Straße nach Auffassung der Verwaltung eine endgültige Herstellung des angesprochenen Straßenabschnitts erforderlich macht. Aufbauend auf diesen Zielen wurden verschiedene Varianten erarbeitet, von denen die beschlossene Variante grundsätzlich Folgendes vorsah: Röhfeldstraße zwischen Pützchens Chaussee und Am Langen Graben: Dieser Teilabschnitt wurde im Trennsystem mit den folgenden Abmessungen hergestellt: Fahrbahn mit Begegnungsverkehr: 4,75 m, Parkstreifen wechselseitig: 2,00 m, Gehweg hinter den Parkstreifen: 1,50 m, Gehweg ohne Parken: 1,75 m Röhfeldstraße zwischen Am Langen Graben und Ende: Dieses Teilstück der Röhfeldstraße wurde im Mischsystem ausgebaut. Dabei wurde die Gesamtfläche je nach Zu- und Abfahrten zu den Grundstücken in eine mittlere, befahrbare Fläche und Parkplätze mit Baumbepflanzungen eingeteilt. Die vorhandene Parzellenbreite wurde wie folgt eingeteilt: Die Breite der befahrbaren Fläche beträgt 4,50 m, die Seitenflächen betragen mit Parkplätzen je 2,50 m. Die genaue Lage des nach Norden einseitigen Wendehammers wurde im Bauentwurf festgelegt, da in diesem Bereich noch mit einer ergänzenden Bebauung gerechnet werden musste. Es erfolgte keine wesentliche zusätzliche Versiegelung durch die erstmalige Herstellung der Röhfeldstraße. Als Materialien wurde für die Röhfeldstraße vorgeschlagen: Fahrbahn in Asphalt mit Bordstein und davor zweizeiligen Rinnen aus Betonstein 16/16 cm. Gehwege und Parkflächen: Helle und dunkle Betonsteine 10/20 cm. Für die Flächen im Mischsystem wurden mittelhelle Betonsteine 10/20 cm für die befahrbaren Flächen und dunkle Betonsteine 10/20 cm für die beparkbaren Flächen vorgeschlagen. Die 0,5 cm breite Entwässerungsrinne wurde mit Betonsteinen 16/16 cm angelegt.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Parkflächen wurden durch Bäume flankiert. Mit der Pflanzung von Bäumen wurde somit eine Aufwertung des Straßenraumes im Sinne des Klimaschutzes erreicht. Diese Planungen wurden am 06.06.2006 auf einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Mit den dort eingebrachten Anregungen sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange wurde der Vorentwurf überarbeitet. Dabei wurden die straßenbautechnischen Regelwerke insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs eingehalten. Der so überarbeitete Vorentwurf wurde unter Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen am 27.09.2006 von der Bezirksvertretung Beuel beschlossen (siehe auch DS-Nr. 0612057). Somit trägt der Straßenausbau unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zu einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung bei. Auf Grundlage des beschlossenen Vorentwurfs wurde eine baureife Planung erstellt, welcher am 23.01.2007 in der Bezirksvertretung Beuel sowie am 14.02.2007 im Bau- und Vergabeausschuss einstimmig zugestimmt wurde. Die bautechnische Fertigstellung des o.g. Teilabschnitts der Röhfeldstraße im Abschnitt zwischen Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße 97 erfolgte im Jahr 2007 und stimmt bis heute mit den allgemeinen städtebaulichen Zielsetzungen überein. Zusammenfassend sind somit alle in § 1 (4) bis (7) BauGB enthaltenen Anforderungen an eine rechtmäßige Herstellung der abzurechnenden Erschließungsanlage erfüllt. Anliegerbeiträge: Die erstmalige Herstellung der Röhfeldstraße löst für die Eigentümer Beitragspflichten nach den Vorschriften der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches aus. Mit Ausbaubeginn wurden zur Refinanzierung gemäß § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeiträge erhoben, weshalb bei der endgültigen Abrechnung lediglich noch mit geringfügigen Nachforderungen oder auch Erstattungen zu rechnen ist. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de