252552 · Beschlussvorlage
Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Grootestraße in Dransdorf
Kerndaten
- Nummer
- 252552
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Justus-von-Liebig-Straße Hauptort
- Grootestraße
- Bendenweg
- Am Kettelerplatz
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252552 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Feststellung der Übereinstimmung von alten Ausbauplanungen mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB; hier: Grootestraße in Dransdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die erstmalige Herstellung der Grootestraße zwischen Justus-von-Liebig- Straße und Bendenweg wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) festgestellt. Begründung Mit Abschluss der straßenbaulichen Maßnahmen 2007 wurde die Grootestraße erstmalig hergestellt. Die für den Ausbau entstandenen Kosten wurden von der Stadt getragen und müssen im Wege der Erhebung von Erschließungsbeiträgen refinanziert werden. Soweit öffentliche Verkehrsflächen nicht bzw. nicht zur Gänze in einem Bebauungsplan festgesetzt sind, ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine förmliche Übereinstimmungserklärung mit den Erfordernissen gem. § 125 Abs. 2 BauGB. Hierzu bedarf es der Feststellung, dass die betreffende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Diese Feststellung soll mit diesem Beschluss nachgeholt werden. Die Grootestraße ist eine historische Wegeverbindung. Die in Anspruch genommenen Flächen waren vorher bereits weitgehend Verkehrsflächen. Insoweit fand keine Nutzungsänderung statt. Planungsrechtlich ist lediglich die Hälfte der öffentlichen Verkehrsfläche auch als solche in einem Bebauungsplan festgesetzt. Dies betrifft den nord-östlichen Teil des Straßenraums, welcher im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7423-11 „Am Kettelerplatz“ eine öffentliche Verkehrsfläche definiert. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für den betreffenden Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt den Bereich ebenfalls als Wohnbaufläche dar, so dass die Herstellung der Straße der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bonn entsprach.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Bezirksvertretung Bonn hat am 13.05.1986 die Durchführung einer Bürgerversammlung beschlossen. Diese hatte am 16.06.1987 stattgefunden und das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen: 1. Gegen die technische Entwurfsplanung wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. 2. Kleinere Änderungswünsche, z.B. Garagenzufahrten, wurden in die Vorentwurfsplanung eingearbeitet. Die Ausbauplanung sollte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kettelerplatzes eine Begrünung durch Bäume, Teilentsiegelungen durch Grünstreifen sowie Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung beinhalten. Überdies sollten folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden: • Einrichtung eines beidseitigen Radweges • Geregeltes Parken in der öffentlichen Verkehrsfläche durch Ausbau von Parkplätzen, • Im Bereich des Kettelerplatzes das Absetzen des Geh- und Radweges von der übrigen Verkehrsfläche durch eine Hecke, • Entsprechend ausgestattete Warteflächen an den Bushaltestellen. Aufbauend auf diesen Zielen wurde folgende Aufteilung des Regelquerschnittes erarbeitet (sh. Anlage 1): • Fahrbahn: 6,50m für den Busbegegnungsverkehr • Grünstreifen/Parkstreifen: 2,00m mit überfahrbaren Garagenzufahrtsbereichen • Bereich der öffentlichen Parkplätze: 0,50m breiter Sicherheitsstreifen zusätzlich zum Radweg • Geh- und Radweg: variierende Breiten, je nach Stellung der vorhandenen Randbebauung Zunächst waren überbreite Gehwege (mit Freigabe für den Radverkehr) geplant gewesen. In den nachfolgenden Planungsschritten bzw. Entwurfsphasen wurden dann die beidseitigen Radwege eingeplant, um eine klarere Regelung für den Fuß- und Radverkehr zu finden. Auf Grundlage des beschlossenen Vorentwurfs sowie unter Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens wurde eine baureife Planung erstellt, welche am 21.01.1992 in der Bezirksvertretung Bonn sowie am 12.12.1991 im Bau- und Vergabeausschuss einstimmig zugestimmt wurde. Somit trägt der Straßenausbau unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zu einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung bei. Die bautechnische Fertigstellung der Grootestraße im Abschnitt zwischen Bendenweg und Justus-von-Liebig-Straße erfolgte im Jahr 2007 und stimmt bis heute mit den allgemeinen städtebaulichen Zielsetzungen überein. Zusammenfassend sind somit die in § 1 (4) bis (7) BauGB enthaltenen Anforderungen an eine rechtmäßige Herstellung der abzurechnendenSeite 2 von 4 Seite 3 Erschließungsanlage erfüllt. Anliegerbeiträge: Bei der Planung der straßenbaulichen Maßnahmen wurde davon ausgegangen, dass der Ausbau des Abschnitts zwischen dem Bendenweg und Haus-Nr. 35 Beitragspflichten nach § 8 KAG (Straßenausbaubeiträge) und der Ausbau des Abschnitts zwischen Haus 37 und der Justus-von-Liebig-Straße Erschießungsbeitragspflichten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches auslösen würde. Im Rahmen der Erhebung von Vorausleistungen auf die zu zahlenden Erschließungsbeiträge hat das Verwaltungsgericht Köln jedoch entschieden, dass auch der Bereich der Grootestraße vom Bendenweg bis zum Haus 37 entgegen der ursprünglichen Annahme ebenfalls der Erschließungsbeitragspflicht unterliege. Zur zeitnahen Refinanzierung wurden gemäß § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch Vorausleistungen erhoben, die auf die noch festzusetzenden endgültigen Erschließungsbeiträge angerechnet werden. Anlage/n 1 Regelquerschnitt Grootestraße (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de