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252551 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Stand zum Thema: Schulfrühstück - brotZeit

Nummer
252551
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
18.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Schulausschusses 05.03.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252551
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Aktueller Stand zum Thema: Schulfrühstück -
brotZeit
Beratungsfolge
Schulausschuss 05.03.2025 Kenntnisnahme
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 04.07.2019 die modellhafte
Durchführung eines Schulfrühstücks an den Bonner Grund- und Förderschulen
beschlossen. An diesem kommunalen Schulfrühstück haben die GGS Carl-
Schurz, die GGS Goten, die GGS Gottfried-Kinkel, die KGS Holzlar, die GGS
Ketteler, die KGS Laurentius, die GGS Markt, die GGS Om Berg, die GGS
Robert-Koch sowie die Förderschulen Astrid-Lindgren-Schule, die
Siebengebirgsschule, die Schule am Rheingarten und die Schule am Hügel
teilgenommen.
Der Beschluss des Rates ging zurück auf einen interfraktionellen Antrag zur
„Prüfung der Einführung eines Schulfrühstücks an Bonner Grundschulen“
(Drucksachennummer 1811643) und wurde wie folgt begründet: „In Bonn lebt
jedes fünfte minderjährige Kind unterhalb der Armutsgrenze. Dies wirkt sich
auch in unmittelbarer Weise auf die Bildungschancen der Kinder aus. Wenn
Kinder morgens im Unterricht müde oder aggressiv sind und sich nicht
konzentrieren können, weil ihnen ein ausreichendes Frühstück fehlt, wie dies
auch von Bonner Schulen in den Medien berichtet wird, sind daher auf
kommunaler Ebene Gegenmaßnahmen erforderlich. Der Runde Tisch gegen
Kinder- und Familienarmut fordert daher schon seit längerer Zeit für Bonn die
Einführung eines Schulfrühstücks in Schulen mit entsprechendem Bedarf.“ Die
Verwaltung hatte mit den Bonner Schulen, die grundsätzliches Interesse an der
Einführung eines Schulfrühstückes signalisiert haben, eine Arbeitsgruppe zur
Gestaltung von Rahmenbedingungen für die modellhafte Einführung gegründet.
Alle interessierten Grund- und Förderschulen hatten die Möglichkeit, am
Modellversuch teilzunehmen.
Im Juni 2023 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) darüber
informiert, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen über einen
Zuwendungsbescheid an den Verein „brotZeit e.V.“ die Voraussetzungen dafür
geschaffen habe, die Ausdehnung des Frühstückprojektes von brotZeit auf alle
Grundschulen des Landes mit Sozialindex 6 bis 9 zu ermöglichen. Seit Januar
2025 können auch Förderschulen berücksichtigt werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Verwaltung im Entwurf für den
Doppelhaushalt 2025/2026 das Auslaufen des Modellprojektes „Schulfrühstück“
zum Ende des Schuljahres 2024/2025 vorgeschlagen. Alle bisher am
Schulfrühstück teilnehmenden Schulen sind über das Auslaufen des rein
kommunal finanzierten Schulfrühstücks informiert worden.
Folgende 12 Grundschulen und 5 Förderschulen erfüllen grundsätzlich die
Voraussetzungen für die künftige Teilnahme am Frühstück von brotZeit e.V.:
Grundschulen: GGS Medinghoven, GGS Gotenschule, GGS Robert-Koch
Schule, GGS Carl-Schurz-Schule, GGS Jahnschule, KGS Paulusschule, KGS
Bernhardschule, GGS Karlschule, EGS Elsa-Brändström-Schule, GGS Ludwig-
Richter, KGS Lyngsberg, KGS Burg
Förderschulen: Derletalschule, Schule am Rheingarten, Astrid-Lindgren-Schule,
Schule am Hügel, Siebengebirgsschule
Die GGS Medinghoven und die GGS Goten nehmen jetzt schon sowie die GGS
Robert-Koch in Kürze am Frühstück von brotZeit teil. In den Haushaltsansätzen
für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind städtische Mittel für 14 Standorte
(Eigenanteil je 3.000 EUR) vorgesehen. Sofern sich tatsächlich alle 12
Grundschulen und 5 Förderschulen bewerben würden, sind noch Mittel für 3
Standorte (9.000 EUR) nachzumelden. Allerdings stehen - wenn die
kommunale Förderung Endes dieses Schuljahres ausläuft - noch ausreichend
Restmittel zur Verfügung, um den Eigenanteil für alle Schulen im
Doppelhaushalt 2025/2026 erbringen zu können.
Folgende 6 Grundschulen, die bisher ein kommunales Schulfrühstück erhalten,
können künftig aufgrund eines Sozialindex unter 6 nicht von dem Projekt
„brotZeit“ profitieren und müssten alternative Frühstücksangebote suchen (z.B.
EU-Schulobstprogramm oder Beteiligung des jeweiligen Fördervereins):
GGS Gottfried-Kinkel, KGS Holzlar, GGS Kettelerschule, KGS
Laurentiusschule, GGS Marktschule, GGS Om Berg
Das MSB hat hierzu allerdings in einem Schreiben aufgeführt: „In
Ausnahmefällen ist es auch möglich, wenn sich eine besondere Bedarfslage
stellt, Schulen mit Sozialindex 4 bis 5 – allerdings in Rücksprache mit uns und
„brotZeit – zu bedienen.“ Demnach könnten unter Umständen auch noch drei
weitere der o.g. 6 Schulen an dem Projekt teilnehmen. Es ist allerdings davon
auszugehen, dass sich brotZeit ressourcenbedingt zunächst auf die anderen
Standorte fokussieren wird.
Eine Förderung aus dem Startchancen-Programm des Bundes und des Landes
greift für das Schulfrühstück nicht. Lediglich die Förderbedingungen haben
einen gemeinsamen Ansatz: Sie sehen sowohl beim Programm brotZeit als
auch für die Startchancenschulen einen Sozialindex von mindestens 6 vor.
Sollte das Auslaufen des Schulfrühstücks beschlossen werden, wird die
Verwaltung kurzfristig mit den Schulen Kontakt aufnehmen, um das weitere
Vorgehen abzustimmen.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de