252551 · Mitteilungsvorlage
Aktueller Stand zum Thema: Schulfrühstück - brotZeit
Kerndaten
- Nummer
- 252551
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Medinghoven Hauptort
- Markt
- Holzlar
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252551 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Aktueller Stand zum Thema: Schulfrühstück - brotZeit Beratungsfolge Schulausschuss 05.03.2025 Kenntnisnahme Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 04.07.2019 die modellhafte Durchführung eines Schulfrühstücks an den Bonner Grund- und Förderschulen beschlossen. An diesem kommunalen Schulfrühstück haben die GGS Carl- Schurz, die GGS Goten, die GGS Gottfried-Kinkel, die KGS Holzlar, die GGS Ketteler, die KGS Laurentius, die GGS Markt, die GGS Om Berg, die GGS Robert-Koch sowie die Förderschulen Astrid-Lindgren-Schule, die Siebengebirgsschule, die Schule am Rheingarten und die Schule am Hügel teilgenommen. Der Beschluss des Rates ging zurück auf einen interfraktionellen Antrag zur „Prüfung der Einführung eines Schulfrühstücks an Bonner Grundschulen“ (Drucksachennummer 1811643) und wurde wie folgt begründet: „In Bonn lebt jedes fünfte minderjährige Kind unterhalb der Armutsgrenze. Dies wirkt sich auch in unmittelbarer Weise auf die Bildungschancen der Kinder aus. Wenn Kinder morgens im Unterricht müde oder aggressiv sind und sich nicht konzentrieren können, weil ihnen ein ausreichendes Frühstück fehlt, wie dies auch von Bonner Schulen in den Medien berichtet wird, sind daher auf kommunaler Ebene Gegenmaßnahmen erforderlich. Der Runde Tisch gegen Kinder- und Familienarmut fordert daher schon seit längerer Zeit für Bonn die Einführung eines Schulfrühstücks in Schulen mit entsprechendem Bedarf.“ Die Verwaltung hatte mit den Bonner Schulen, die grundsätzliches Interesse an der Einführung eines Schulfrühstückes signalisiert haben, eine Arbeitsgruppe zur Gestaltung von Rahmenbedingungen für die modellhafte Einführung gegründet. Alle interessierten Grund- und Förderschulen hatten die Möglichkeit, am Modellversuch teilzunehmen. Im Juni 2023 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) darüber informiert, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen über einen Zuwendungsbescheid an den Verein „brotZeit e.V.“ die Voraussetzungen dafür geschaffen habe, die Ausdehnung des Frühstückprojektes von brotZeit auf alle Grundschulen des Landes mit Sozialindex 6 bis 9 zu ermöglichen. Seit Januar 2025 können auch Förderschulen berücksichtigt werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Verwaltung im Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 das Auslaufen des Modellprojektes „Schulfrühstück“ zum Ende des Schuljahres 2024/2025 vorgeschlagen. Alle bisher am Schulfrühstück teilnehmenden Schulen sind über das Auslaufen des rein kommunal finanzierten Schulfrühstücks informiert worden. Folgende 12 Grundschulen und 5 Förderschulen erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen für die künftige Teilnahme am Frühstück von brotZeit e.V.: Grundschulen: GGS Medinghoven, GGS Gotenschule, GGS Robert-Koch Schule, GGS Carl-Schurz-Schule, GGS Jahnschule, KGS Paulusschule, KGS Bernhardschule, GGS Karlschule, EGS Elsa-Brändström-Schule, GGS Ludwig- Richter, KGS Lyngsberg, KGS Burg Förderschulen: Derletalschule, Schule am Rheingarten, Astrid-Lindgren-Schule, Schule am Hügel, Siebengebirgsschule Die GGS Medinghoven und die GGS Goten nehmen jetzt schon sowie die GGS Robert-Koch in Kürze am Frühstück von brotZeit teil. In den Haushaltsansätzen für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind städtische Mittel für 14 Standorte (Eigenanteil je 3.000 EUR) vorgesehen. Sofern sich tatsächlich alle 12 Grundschulen und 5 Förderschulen bewerben würden, sind noch Mittel für 3 Standorte (9.000 EUR) nachzumelden. Allerdings stehen - wenn die kommunale Förderung Endes dieses Schuljahres ausläuft - noch ausreichend Restmittel zur Verfügung, um den Eigenanteil für alle Schulen im Doppelhaushalt 2025/2026 erbringen zu können. Folgende 6 Grundschulen, die bisher ein kommunales Schulfrühstück erhalten, können künftig aufgrund eines Sozialindex unter 6 nicht von dem Projekt „brotZeit“ profitieren und müssten alternative Frühstücksangebote suchen (z.B. EU-Schulobstprogramm oder Beteiligung des jeweiligen Fördervereins): GGS Gottfried-Kinkel, KGS Holzlar, GGS Kettelerschule, KGS Laurentiusschule, GGS Marktschule, GGS Om Berg Das MSB hat hierzu allerdings in einem Schreiben aufgeführt: „In Ausnahmefällen ist es auch möglich, wenn sich eine besondere Bedarfslage stellt, Schulen mit Sozialindex 4 bis 5 – allerdings in Rücksprache mit uns und „brotZeit – zu bedienen.“ Demnach könnten unter Umständen auch noch drei weitere der o.g. 6 Schulen an dem Projekt teilnehmen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich brotZeit ressourcenbedingt zunächst auf die anderen Standorte fokussieren wird. Eine Förderung aus dem Startchancen-Programm des Bundes und des Landes greift für das Schulfrühstück nicht. Lediglich die Förderbedingungen haben einen gemeinsamen Ansatz: Sie sehen sowohl beim Programm brotZeit als auch für die Startchancenschulen einen Sozialindex von mindestens 6 vor. Sollte das Auslaufen des Schulfrühstücks beschlossen werden, wird die Verwaltung kurzfristig mit den Schulen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de