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252548 · Große Anfrage

Große Anfrage Die Linke/Volt: Vogelschutz bei Rhein in Flammen

Nummer
252548
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
12.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 252548-02 ST Große Anfrage Die Linke/Volt: Vogelschutz bei Rhein in Flammen, Stellungnahme der Verwaltung
  2. 252548-01 ST Große Anfrage Die Linke/Volt: Vogelschutz bei Rhein in Flammen

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Große Anfrage
öffentlich
252548
Fragesteller/in:
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jules Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
12.02.2025
Große Anfrage Die Linke/Volt: Vogelschutz bei
Rhein in Flammen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Sind im Rahmen der letzten Durchführung von Rhein in Flammen 2024
Tiere, insbesondere Wild- und Singvögel sowie Fledermäuse, zu Schaden
durch die Nähe zur Feuerwerkszündung und die weitere Abwicklung
gekommen? Es wird um einen Bericht zu den Erfahrungen gebeten.
2. Wie weit lag die Feuerwerkszündung im Veranstaltungsjahr 2024 von der
sogenannten Vogelinsel in der Rheinaue entfernt? Wird für das Jahr 2025 am
gleichen Standort festgehalten? Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit für eine
aus Natur- und Tierschutzsicht unbedenklichere Platzierung für die Zukunft?
3. Welche weiteren Maßnahmen muss oder sollte der Veranstalter aus Sicht
der Verwaltung treffen, um Vogelschutz zu gewährleisten? (Wie) Wirkt die
Verwaltung auf entsprechende Änderungen hin?
4. Es wird um Kenntnisgabe des Nachhaltigkeitskonzeptes der Veranstaltung
Rhein in Flammen gebeten, insbesondere welche Umwelt- und
Tierschutzmaßnahmen werden durch den Veranstalter realisiert?
5. Wurden nochmals weitergehende Alternativen zu Feuerwerk, also (alleinige)
Lichtshows und andere Illuminationen als Alternative geprüft?
6. Fand im Kontext der Neuausschreibung und Vergabe an den neuen
Veranstalter eine umfangreiche Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange im
Sinne der Paragrafen 39 und 44 BNatSchG statt? Wenn ja, wann und mit
welchem Ergebnis?
Begründung
Die fragestellenden Fraktionen lehnen das neue Konzept für Rhein in Flammen
aus umwelt- und tierschutzpolitischen Gesichtspunkten ab. NachSeite 1 von 2
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Korrespondenz mit Vereinen und Initiativen ergeben sich mit Blick auf das
vergangene Jahr und die Ankündigung des Programms für 2025 nun neue
Fragen.
Im Jahr 2024 fand die Veranstaltung „Rhein in Flammen“ direkt am
Rheinauensee in der Nähe der sogenannten Vogelinsel statt, unmittelbar in der
Brut- bzw. Setzzeit. Die Auswirkungen von Feuerwerk auf Vögel sind
gravierend. Als Fluchttiere zeigen die lärm- und lichtempfindlichen Tiere
massive Angstreaktionen, Knallgeräusche führen zu Hörschädigungen,
Knalltraumata zu Hörverlust und Flugunfähigkeit. Der durch das Abbrennen der
Raketen entstandene Feinstaub belastet die hochempfindlichen Atemorgane
der Vögel enorm. Auch die Explosionsdruckwellen des Feuerwerks können
durch Vögel als enormer Störreiz wahrgenommen werden.
Laut Beschluss des Hauptausschusses (DS 202225) muss der Veranstaltung
Rhein in Flammen ein Nachhaltigkeitskonzept zugrunde liegen. In der
Bewertungsmatrix (DS 230223) sind „Nachhaltigkeit“ und
„Umweltverträglichkeit“ aufgeführt und der Auslobungstext gibt eindeutig vor:
„Auf Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Landveranstaltung ist zu
achten.“
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de