252543-01 · Mitteilungsvorlage
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf; „Grootestraße/Lenaustraße“ - hier: Antworten zur Nachfrage aus der Ratssitzung vom 08.05.2025
Kerndaten
- Nummer
- 252543-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Grootestraße Hauptort
- Lenaustraße
- Mörikestraße
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252543-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf; „Grootestraße/Lenaustraße“ - hier: Antworten zur Nachfrage aus der Ratssitzung vom 08.05.2025 Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Mitteilung Im Rahmen der Beratungen des Rates über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 (TOP 5.13, DS-Nr. 252543) wurde von Frau Stv. Poppe-Reiners -Rheingrün- die Nachfrage gestellt, ob es eine Stichstraße gibt, die den Anschluss an die vorhandene Bebauung Lenaustraße bringt. Seitens des Investors sei ihr mitgeteilt worden, dass die Verwaltung diese Stichstraße angelegt hätte und dass die Stadt Bonn gefordert sei, das letzte Stück auch freizugeben, damit man die Durchwegung von dem neuen Bebauungsgebiet in das Vorhandene hat. Zu der Fragestellung wird wie folgt Stellung genommen: Ein öffentlicher Fuß- und Radweg verbindet die neue Wohnsiedlung Richtung Süden mit der Siedlung an der Mörikestraße und stellt so die Anbindung sowohl an den bestehenden Siedlungsbereich als auch an die westlich gelegenen Grünflächen her. In dem Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Herstellung des Fuß- und Radweges. Die Flächen südlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Flurstücke. 2301, 2253 und 1045 teilweise) wurden als Anpassungsbereich in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6122-1 mit aufgenommen und als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Damit wird die hier bestehende, in Ost-West-Richtung verlaufende Wegeverbindung gesichert, sowie der fußläufige Anschluss des Plangebiets in Form des Fuß- und Radweges an das bestehende Wegesystem ermöglicht. Die Fläche wird faktisch bereits als öffentliche Grünanlage genutzt, befindet sich jedoch derzeit noch in Privatbesitz. Die Festsetzung als öffentliche Grünfläche bedingt für den Eigentümer der Fläche einen Übernahmeanspruch: Sofern der Eigentümer einen Ankauf derSeite 1 von 2 Seite 2 Fläche wünscht, ist die Fläche von der Stadt zu erwerben. Nach Erwerb der Fläche kann der Fußweg ggf. bei Erfordernis entsprechend den Standards der Stadt ausgebaut werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de