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252543-01 · Mitteilungsvorlage

Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf; „Grootestraße/Lenaustraße“ - hier: Antworten zur Nachfrage aus der Ratssitzung vom 08.05.2025

Nummer
252543-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Grootestraße Straße· Meßdorf, Bonn Hauptort
  • Lenaustraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Mörikestraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252543 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf; „Grootestraße/Lenaustraße“

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252543-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1,
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf;
„Grootestraße/Lenaustraße“ - hier: Antworten zur
Nachfrage aus der Ratssitzung vom 08.05.2025
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung
Im Rahmen der Beratungen des Rates über den Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 6122-1 (TOP 5.13, DS-Nr. 252543) wurde von Frau Stv.
Poppe-Reiners -Rheingrün- die Nachfrage gestellt, ob es eine Stichstraße gibt,
die den Anschluss an die vorhandene Bebauung Lenaustraße bringt. Seitens
des Investors sei ihr mitgeteilt worden, dass die Verwaltung diese Stichstraße
angelegt hätte und dass die Stadt Bonn gefordert sei, das letzte Stück auch
freizugeben, damit man die Durchwegung von dem neuen Bebauungsgebiet in
das Vorhandene hat.
Zu der Fragestellung wird wie folgt Stellung genommen:
Ein öffentlicher Fuß- und Radweg verbindet die neue Wohnsiedlung Richtung
Süden mit der Siedlung an der Mörikestraße und stellt so die Anbindung sowohl
an den bestehenden Siedlungsbereich als auch an die westlich gelegenen
Grünflächen her. In dem Durchführungsvertrag verpflichtet sich die
Vorhabenträgerin zur Herstellung des Fuß- und Radweges.
Die Flächen südlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Flurstücke.
2301, 2253 und 1045 teilweise) wurden als Anpassungsbereich in den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6122-1 mit aufgenommen und als
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Damit
wird die hier bestehende, in Ost-West-Richtung verlaufende Wegeverbindung
gesichert, sowie der fußläufige Anschluss des Plangebiets in Form des Fuß-
und Radweges an das bestehende Wegesystem ermöglicht. Die Fläche wird
faktisch bereits als öffentliche Grünanlage genutzt, befindet sich jedoch derzeit
noch in Privatbesitz.
Die Festsetzung als öffentliche Grünfläche bedingt für den Eigentümer der
Fläche einen Übernahmeanspruch: Sofern der Eigentümer einen Ankauf derSeite 1 von 2
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Fläche wünscht, ist die Fläche von der Stadt zu erwerben. Nach Erwerb der
Fläche kann der Fußweg ggf. bei Erfordernis entsprechend den Standards der
Stadt ausgebaut werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de