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252542-04 · Mitteilungsvorlage

Auerberger Mitte - Platz der Begegnung/ Aufwertung der Platzfläche - Prüfergebnisse zum Beschluss DS 252542

Nummer
252542-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Auerberger Mitte Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252542 Auerberger Mitte - Platz der Begegnung/ Aufwertung der Platzfläche - Vorentwurfsplanung

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252542-04
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Auerberger Mitte - Platz der Begegnung/
Aufwertung der Platzfläche
- Prüfergebnisse zum Beschluss DS 252542
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Mitteilungsvorlage finanzielle
Auswirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen
des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Zur vorgelegten Vorentwurfsplanung (DS 252542) hat die Bezirksvertretung
Bonn am 17.06.2025 die Verwaltung beauftragt, diverse Änderungen in der
Planung vorzunehmen und Prüfaufträge erteilt.
Nach Prüfung teilt die Verwaltung zu den einzelnen Punkten Folgendes mit:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Entwurf in folgenden Punkten
abzuändern:
1. Neuplatzierung der Fahrradständer am Rand des Platzes in der Nähe der
Eingänge von Rewe, Apotheke, Rossmann und Ernsting`s Family sowie
passend an der Bus- und Bahnhaltestelle Auerberger Mitte.
Stellungnahme: Hintergrund für die vorgesehene Platzierung der
Fahrradständer war die Freihaltung der Feuerwehrzufahrt, der Eingänge sowie
der Schaufenster. Zudem befinden sich die Flächen im Randbereich zum Teil in
Privatbesitz. Die Prüfung hat ergeben, dass für eine entsprechend geänderte
Platzierung der Fahrradständer vertragliche Einigungen mit den betroffenen
Grundstückseigentümern erforderlich sind. Die privaten Grundstücke und die
geänderte Anordnung der Fahrradständer (unter Vorbehalt der Einigung mitSeite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
den Eigentümern) sind in der Anlage dargestellt.
2. Wegnahme der Fahrradständer aus der Mitte des Platzes.
Stellungnahme: Die vollständige Wegnahme der Fahrradständer aus der Mitte
des Platzes ohne Ersatzstandorte führt zu einer Reduzierung der
Fahrradabstellmöglichkeiten. Aufgrund geringer Alternativflächen wird von
einem gänzlichen Verzicht auf Fahrradständer in der Platzmitte abgeraten. Die
vorgesehene Anzahl von 48 Fahrradstellplätzen ist aus verkehrsplanerischer
Sicht erforderlich
3. Sicherstellung einer Fläche für Außengastronomie für das Eiscafé (im
Vorentwurf noch als Friseursalon eingezeichnet).
Stellungnahme:
Die vorgelagerte Fläche kann frei von festen Einbauten gehalten werden. Die
Möglichkeit der Sondernutzung dieser Fläche (z.B. für Außengastronomie)
kann somit sichergestellt werden.
4. Aufstellen von Mülleimern in Sitzplatznähe, die nicht für Tiere zugänglich
sind und deren Umfang auch Pizzakartons aufnehmen können. Weiterhin
Erhöhung der derzeit geplanten Anzahl an Mülleimern auf dem Platz.
Stellungnahme: Die Anforderungen zu Ausstattungen der Mülleimer werden in
der weiteren Planung berücksichtigt. Die genauen Ausstattungsmodelle werden
erst in der späteren Planungsphase (Ausführungsplanung) final entschieden.
Die Anzahl der geplanten Mülleimer in Sitzplatznähe wurde erneut geprüft und
wird im Zuge der weiteren Planung angepasst.
5. Aufstellen von zusätzlichen Bänken im Schatten der Bäume im Bereich des
Platzes zwischen Rossmann und Apotheke.
Stellungnahme: Im Bereich der Auerberger Mitte befinden sich zwischen dem
REWE und der Apotheke 6 Bänke unter den Bäumen sowie mehrere
Sitzauflagen aus Holz an der Sitzmauer des Staudenbeetes. Nach erneuter
Prüfung ist die Verwaltung der Auffassung, dass ausreichend verschattete
Bänke Einzug in die Planung gefunden haben.
Nach der Gegenüberstellung vom Ist- zum Planungszustand wird eine
ausreichende Bemessung an Sitzgelegenheiten im beschatteten Bereich als
gegeben angesehen.
Ergänzende Information bezüglich Wartehalle:
Im Rahmen der Planungen zur Auerberger Mitte wurde ein Standort für eine
Wartehalle im Zusammenspiel mit der Platzumgestaltung sowie einer
Radwegeverbindung geprüft. Aufgrund von dort verlaufenden
Versorgungsleitungen muss der genaue Standort im weiteren PlanungsverlaufSeite 2 von 7
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
noch differenzierter betrachtet werden. Eine vorgezogene Aufstellung der
Wartehalle ist voraussichtlich nicht möglich und zudem abhängig von den dann
vorherrschenden Einsteigerzahlen, die gemäß öffentlichen
Dienstleistungsauftrag (öDA) bei mindestens 100 Einsteigern am Tag liegen
müssen. Derzeit wird diese Einsteigerzahl nicht erreicht.
II. Die Verwaltung wird mit möglichst geringem Zeitverlust (von nicht mehr als 6
Monaten) bei der Planung, gebeten zu prüfen,
a) inwieweit der Vorentwurf hinsichtlich der Entsiegelung der befestigten
Flächen weiter verbessert werden kann. In diesem sind im zentralen
Platzbereich lediglich zwei Pflanzbeete mit wenigen Quadratmetern als
Grünfläche für Stauden und Gräser vorgesehen. Insbesondere zwischen den
neu zu pflanzenden Baumreihen könnte mehr freie Bodenfläche entstehen.
Unterhalb dieser sollten feuchtigkeitsspeichernde Schichten angeordnet
werden, was auch der Versorgung der Bäume mit Regenwasser verbessern
und zusätzliche Kühlungseffekte erzielen würde.
Stellungnahme: Die Potenzialfläche zwischen den Neupflanzungen
entsprechen in der aktuellen Planung einem Kompromiss von verschiedenen
Nutzungsansprüchen (Entsiegelung, Aufenthalt, Spielmöglichkeit,
Fahrradabstellanlage, Querung, Leit- und Wasserelemente). Somit ist gemäß
Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 03.05.2022 (DS 212297) die
Möglichkeit, weiterhin ein breites Spektrum von Nutzungsansprüchen zu
ermöglichen, vorhanden. Eine weitere Entsiegelung dieser Zwischenräume
führt zum Entfall der Ausstattungen an diesem Standort und es entsteht der
Bedarf nach Alternativstandorten. Unterhalb der Neupflanzungen werden im
Zuge der weiteren Planung Regenwasser-Speicherschichten (Rigolen)
vorgesehen.
Als Ergebnis der Prüfung können Potenzialflächen für eine weitere
Entsiegelung ausgewiesen werden.
Der angehängte Plan zeigt lediglich die Potenzialflächen für weitere
Entsiegelung auf.
In der weiteren Planung wird dann genau zu definieren sein, welche Flächen
zusätzlich entsiegelt werden. Eine maximal mögliche Entsiegelung gilt als
Anforderung. Unterhalb der Bäume ist ein wasserspeicherndes Pflanzsubstrat
vorgesehen.
b) inwieweit weitere Elemente zur Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes
(z.B. Speicherschichten, Rigolen, Zisternen etc.) auf der Fläche realisiert
werden können.
Stellungnahme: Die Etablierung einer ausführlichen Schwammstadtkonzeption
widerspricht den Ausgangszielen mit minimalinvasiven Eingriffen die
Aufenthaltsqualität zu steigern, das Mikroklima zu verbessern und weiterhin ein
breites Spektrum von Nutzungsmöglichkeiten zu ermöglichen.
Größere Regenrückhaltesysteme (Zisterne, Regenrückhaltebecken, …)
außerhalb der Neupflanzungen erfordern mehr Raum und eine grundlegend
neubedachte Entwässerungsplanung. Die Topographie der Auerberger MitteSeite 3 von 7
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
muss so angepasst werden, dass die größtmögliche Entwässerung des
Regenwassers über die besagten Systeme erfolgt, um einen spürbaren Effekt
zu erzielen.
Einzelne Schwammstadt-Elemente sind bereits Teil der Planung. Sofern der
Wunsch nach unterirdischen Rigolen, Zisternen zur Wasserbereithaltung oder
großflächige Versickerung besteht, muss dies durch eine Fachplanung geprüft,
analysiert und geplant werden.
c) inwieweit vitale Bäume erhalten werden können.
Bei der Baumreihe in der Auerberger Mitte handelt es sich um sechs
Zürgelbäume (Zelkova serrata).
Diese wurden 2015 im Zuge der Flächenerstellung gepflanzt. Seit dieser Zeit
hat sich der Stammumfang der Bäume nicht einmal verdoppelt. Auch der
Kronendurchmesser ist nur unwesentlich gewachsen. Somit weisen die Bäume
einen deutlichen Minderwuchs auf. Der Zustand der Hälfte der Bäume war so
schlecht, dass diese bereits 2020 ausgetauscht werden mussten.
Der Grund für diesen Zustand wird vor allem an zwei Faktoren festgemacht:
1) mangelhafter Untergrund
2) Auch wenn der Baum für seine Hitze- und Trockenheitstoleranz bekannt
ist, so bilden die Gebäude einen schluchtförmigen Extremstandort, welche
einerseits durch extreme Strahlungshitze und andererseits durch Windzug und
damit Austrocknung geprägt ist.
Während die drei neu gepflanzten Bäume in einem guten Zustand sind, werden
sich die restlichen drei Bäume erfahrungsgemäß nicht mehr nennenswert
entwickeln und somit nie eine klimawirksame Wuchsgröße erreichen. Diese ist
normalerweise bereits nach 10 Jahren – also der aktuellen Standzeit - erreicht.
Die Anwendung des Schwammstadtprinzips würde den Baumstandort deutlich
verbessern. Hierfür können die Bäume jedoch nicht erhalten werden.
Die 2020 gepflanzten drei Bäume könnten in Grünanalgen umgepflanzt
werden, sodass nur die drei nicht satzungsgeschützten Bäume mit
Minderwuchs gefällt werden müssten.
Diese Entscheidung hätte den Vorteil, dass neben der Standortverbesserung
neue Bäume gepflanzt werden könnten, die einerseits für das
Schwammstadtprinzip geeignet sind und andererseits schneller eine größere
Krone und damit eine höhere Beschattung, Kühlung und Klimaleistung
erbringen würden.
Hierbei könnten mehr Bäume gepflanzt werden, als aktuell auf dem Standort
stehen.
Bei Abwägung der Vorteile, die die Fällung von drei Bäumen und das
Verpflanzen drei weiterer Bäume bringt, empfiehlt die Verwaltung dieses
Vorgehen.
2. Auf die Bodenstrahler zur Beleuchtung der Wasserfontainen wird verzichtet.
Stattdessen soll geprüft werden, wie eine Beleuchtung im Sinne des
Artenschutzes vorgesehen werden kann, die nicht vertikal in den Himmel
strahlt, sondern mit mehr horizontaler Ausrichtung und mit warmtöniger
Lichttemperatur vorgesehen wird.Seite 4 von 7
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Stellungnahme: Es werden alternative ökologische Beleuchtungsmittel und
Farben in der weiteren Planung geprüft, welche den Anforderungen an den
Artenschutz gerecht werden.
Zusätzlicher Hinweis:
Infolge der Verlagerung der inhaltlichen Schwerpunkte wird die Fortführung der
weiteren Planung federführend durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün in
Abstimmung mit dem Tiefbauamt erfolgen.
Die finanziellen Mittel für die Aufwertung der Platzfläche werden zum nächsten
Doppelhaushalt 2027/28 angemeldet. Entsprechend den für die erweiterte
Aufgabenstellung verfügbaren Personalkapazitäten muss die
Weiterbeauftragung und Bearbeitung der Planung ins Jahr 2028 verlagert
werden.
Anlage/n
1 Auerberger Mitte_Gestaltungsplan (öffentlich)
2 Auerberger Mitte_Schnitte (öffentlich)Seite 5 von 7
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Datenstand: 03.11.2026, 08:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de