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252541-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage: Brücke Buschweg Katzenlochbach

Nummer
252541-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Buschweg Straße· Ippendorf, Bonn
  • Langer Weg Straße· Venusberg, Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252541 FDP-Große Anfrage: Brücke Buschweg Katzenlochbach

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252541-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
FDP-Große Anfrage: Brücke Buschweg
Katzenlochbach
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Seit wann ist diese Verbindung gesperrt?
Antwort:
Die Brücke wurde im Juni 2022 vor dem Hintergrund gesperrt, dass diese sich
nicht mehr mit vertretbarem Aufwand unterhalten ließ. Insbesondere die
Gehwegbohlen brachen nach und nach ein. Der Gesamtzustand war insgesamt
sehr schlecht. Bauwerke aus einheimischen Hölzern haben in einem feuchten,
wenig belüfteten Klima nur eine Lebensdauer von ca. 20 Jahren.
2. Wann wurde die Absicherung der Sperrung zuletzt überprüft?
Antwort:
Die abgesperrte Brücke wird regelmäßig in zweiwöchigem Turnus überprüft.
Die jeweiligen Überprüfungen werden mit Fotos dokumentiert.
3. Wann wurde die letzte technische Standsicherheitsüberprüfung, der nicht
mehr nutzbaren Brücke über den Katzenlochbach, durchgeführt?
Antwort:
Brücken, insbesondere die in Holzbauweise, werden regelmäßig kontrolliert
und der Zustand per Foto dokumentiert.
4. Können Sie die letzten beiden sicherheitstechnischen Begehungsprotokolle
für die Brücke dem Ausschuss im nichtöffentlichen Teil bereitstellen?
Antwort:
Siehe 3. Es besteht aus Sicht der Verwaltung keine Veranlassung, die
Protokolle zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hier um ein Geschäft der
laufenden Verwaltung.Seite 1 von 4
Seite 2
5. Welche Planungsideen haben die Fachämter der Stadtverwaltung in Bezug
auf die Brücke?
Antwort:
Es wurden seitens des zuständigen Tiefbauamtes Variantenuntersuchungen für
eine neue Wegeführung beauftragt.
6. Welches Amt, welche Person ist für die Verkehrssicherungspflicht der
Wegebeziehung des Buschweges zwischen Röttgen und Langer Weg
zuständig?
Antwort:
Siehe 5.
7. Wann rechnet die Stadtverwaltung mit dem Einsturz der Brücke?
Antwort:
Da mittlerweile eine wesentliche Tragachse fehlt, besteht unmittelbare
Einsturzgefahr. Die Brücke wurde demzufolge gesperrt.
8. Rechnet die Stadtverwaltung mit Personenschäden beim unplanmäßigen
Einsturz der Brücke?
Antwort:
Da die Brücke gesperrt ist, rechnet die Verwaltung nicht mit Personenschäden.
9. Welche Auswirkung hat der unplanmäßige Einsturz der Brücke auf das
Abflussverhalten des Katzenlochbachs?
Antwort:
Ein Einsturz der Brücke hätte nur geringen Einfluss auf das Abflussverhalten
des Katzenlochbaches.
10. Aus welchem Grund wurde in den vergangenen Jahren kein
behelfsmäßiger Übergang über den Katzenlochbach errichtet?
Antwort:
An einen behelfsmäßigen Übergang sind ähnliche Bedingungen geknüpft wie
an einen Brückenneubau. Im Ergebnis hätte entsprechender Aufwand für 2
Bauwerke bestanden. Angesichts des unter 11. beschriebenen Sachverhalts
wurde hierauf verzichtet.
11. Sehen die Fachämter der Stadtverwaltung die Wegebeziehung des
Buschweges, von Röttgen bis zum Langerweg Kottenforst, weiterhin als
notwendig an?Seite 2 von 4
Seite 3
Antwort:
Die Wegeverbindung ist nicht überflüssig. Es existiert allerdings eine sehr
komfortable Bachquerung parallel in Verlängerung der Straße Am
Katzenlochbach.
12. Wird die Wegebeziehung regelmäßig genutzt?
Antwort:
Die unter 11 erwähnte Wegeverbindung wird nach Einschätzung der
Verwaltung häufiger genutzt, da die Topographie vor und hinter der Brücke
angenehmer zu gehen ist.
13. Existiert ein Projektplan für den Rückbau der Brücke, der die einzelnen
Arbeitsschritte aufzeigt?
Antwort:
Der Rückbau der Brücke soll im Zuge der Wiederherstellung der
Wegeverbindung erfolgen.
14. Existiert ein Projektplan für einen Neubau einer Brücke, der die einzelnen
Arbeitsschritte aufzeigt?
Antwort:
Es ist vorgesehen, die Brücke durch einen Steg zu ersetzen und von Seiten der
Bebauung eine Zuwegung zum Steg zu gestalten.
15. Wurde ein Projektleiter benannt, der die Aufgaben der beteiligten
Verwaltungen und Behörden bündelt und zentral berichten kann?
Antwort:
Die Maßnahme wird durch das Tiefbauamt durchgeführt. Zu gegebener Zeit
wird die Öffentlichkeit informiert.
16. Welche detaillierten Untersuchungen und Prüfungen wurden durch die
Verwaltung bisher durchgeführt? Bitte um genaue detaillierte Auflistung.
Antwort:
Seitens des Tiefbauamtes wurde die unter 5. erwähnte Variantenuntersuchung
durchgeführt und zeitgleich diverse Aufträge im Naturschutzbereich vergeben
(Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung (FFH-VP I) - A_2023_215). Für dieses Jahr
stehen noch vertiefende Untersuchungen an.
17. Welche detaillierten Untersuchungen und Prüfungen sind noch
ausstehend? Bitte um genaue detaillierte Auflistung.
Antwort:
Die Ausführungsplanung der Wegeführung steht noch aus.Seite 3 von 4
Seite 4
18. Wurde die untere Naturschutzbehörde der Stadt Bonn bereits angehört und
hat diese eine schriftliche Stellungnahme abgegeben?
Antwort:
Die Untere Naturschutzbehörde ist seit der Sperrung der Brücke beteiligt. Eine
abschließende Beurteilung dieser erfolgt nach Vorlage und Prüfung aller
genehmigungspflichtigen Unterlagen.
19. Wurde die Stadtförsterei bzw. der Landesbetrieb Wald und Holz NRW
bereits angehört und haben diese eine schriftliche Stellungnahme abgegeben?
Antwort:
Das Tiefbauamt befindet sich im engen Austausch mit der Stadtförsterei.
20. Kann die projektführende Stelle die bereits erstellten Unterlagen, auch im
Entwurfsstand, im nichtöffentlichen Teil, dem Ausschuss zur Verfügung stellen?
Antwort:
Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen vorab im Tiefbauamt einzusehen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 08:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de