252541-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage: Brücke Buschweg Katzenlochbach
Kerndaten
- Nummer
- 252541-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kottenforst Hauptort
- Buschweg
- Langer Weg
- Röttgen
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252541-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III FDP-Große Anfrage: Brücke Buschweg Katzenlochbach Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Seit wann ist diese Verbindung gesperrt? Antwort: Die Brücke wurde im Juni 2022 vor dem Hintergrund gesperrt, dass diese sich nicht mehr mit vertretbarem Aufwand unterhalten ließ. Insbesondere die Gehwegbohlen brachen nach und nach ein. Der Gesamtzustand war insgesamt sehr schlecht. Bauwerke aus einheimischen Hölzern haben in einem feuchten, wenig belüfteten Klima nur eine Lebensdauer von ca. 20 Jahren. 2. Wann wurde die Absicherung der Sperrung zuletzt überprüft? Antwort: Die abgesperrte Brücke wird regelmäßig in zweiwöchigem Turnus überprüft. Die jeweiligen Überprüfungen werden mit Fotos dokumentiert. 3. Wann wurde die letzte technische Standsicherheitsüberprüfung, der nicht mehr nutzbaren Brücke über den Katzenlochbach, durchgeführt? Antwort: Brücken, insbesondere die in Holzbauweise, werden regelmäßig kontrolliert und der Zustand per Foto dokumentiert. 4. Können Sie die letzten beiden sicherheitstechnischen Begehungsprotokolle für die Brücke dem Ausschuss im nichtöffentlichen Teil bereitstellen? Antwort: Siehe 3. Es besteht aus Sicht der Verwaltung keine Veranlassung, die Protokolle zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hier um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.Seite 1 von 4 Seite 2 5. Welche Planungsideen haben die Fachämter der Stadtverwaltung in Bezug auf die Brücke? Antwort: Es wurden seitens des zuständigen Tiefbauamtes Variantenuntersuchungen für eine neue Wegeführung beauftragt. 6. Welches Amt, welche Person ist für die Verkehrssicherungspflicht der Wegebeziehung des Buschweges zwischen Röttgen und Langer Weg zuständig? Antwort: Siehe 5. 7. Wann rechnet die Stadtverwaltung mit dem Einsturz der Brücke? Antwort: Da mittlerweile eine wesentliche Tragachse fehlt, besteht unmittelbare Einsturzgefahr. Die Brücke wurde demzufolge gesperrt. 8. Rechnet die Stadtverwaltung mit Personenschäden beim unplanmäßigen Einsturz der Brücke? Antwort: Da die Brücke gesperrt ist, rechnet die Verwaltung nicht mit Personenschäden. 9. Welche Auswirkung hat der unplanmäßige Einsturz der Brücke auf das Abflussverhalten des Katzenlochbachs? Antwort: Ein Einsturz der Brücke hätte nur geringen Einfluss auf das Abflussverhalten des Katzenlochbaches. 10. Aus welchem Grund wurde in den vergangenen Jahren kein behelfsmäßiger Übergang über den Katzenlochbach errichtet? Antwort: An einen behelfsmäßigen Übergang sind ähnliche Bedingungen geknüpft wie an einen Brückenneubau. Im Ergebnis hätte entsprechender Aufwand für 2 Bauwerke bestanden. Angesichts des unter 11. beschriebenen Sachverhalts wurde hierauf verzichtet. 11. Sehen die Fachämter der Stadtverwaltung die Wegebeziehung des Buschweges, von Röttgen bis zum Langerweg Kottenforst, weiterhin als notwendig an?Seite 2 von 4 Seite 3 Antwort: Die Wegeverbindung ist nicht überflüssig. Es existiert allerdings eine sehr komfortable Bachquerung parallel in Verlängerung der Straße Am Katzenlochbach. 12. Wird die Wegebeziehung regelmäßig genutzt? Antwort: Die unter 11 erwähnte Wegeverbindung wird nach Einschätzung der Verwaltung häufiger genutzt, da die Topographie vor und hinter der Brücke angenehmer zu gehen ist. 13. Existiert ein Projektplan für den Rückbau der Brücke, der die einzelnen Arbeitsschritte aufzeigt? Antwort: Der Rückbau der Brücke soll im Zuge der Wiederherstellung der Wegeverbindung erfolgen. 14. Existiert ein Projektplan für einen Neubau einer Brücke, der die einzelnen Arbeitsschritte aufzeigt? Antwort: Es ist vorgesehen, die Brücke durch einen Steg zu ersetzen und von Seiten der Bebauung eine Zuwegung zum Steg zu gestalten. 15. Wurde ein Projektleiter benannt, der die Aufgaben der beteiligten Verwaltungen und Behörden bündelt und zentral berichten kann? Antwort: Die Maßnahme wird durch das Tiefbauamt durchgeführt. Zu gegebener Zeit wird die Öffentlichkeit informiert. 16. Welche detaillierten Untersuchungen und Prüfungen wurden durch die Verwaltung bisher durchgeführt? Bitte um genaue detaillierte Auflistung. Antwort: Seitens des Tiefbauamtes wurde die unter 5. erwähnte Variantenuntersuchung durchgeführt und zeitgleich diverse Aufträge im Naturschutzbereich vergeben (Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung (FFH-VP I) - A_2023_215). Für dieses Jahr stehen noch vertiefende Untersuchungen an. 17. Welche detaillierten Untersuchungen und Prüfungen sind noch ausstehend? Bitte um genaue detaillierte Auflistung. Antwort: Die Ausführungsplanung der Wegeführung steht noch aus.Seite 3 von 4 Seite 4 18. Wurde die untere Naturschutzbehörde der Stadt Bonn bereits angehört und hat diese eine schriftliche Stellungnahme abgegeben? Antwort: Die Untere Naturschutzbehörde ist seit der Sperrung der Brücke beteiligt. Eine abschließende Beurteilung dieser erfolgt nach Vorlage und Prüfung aller genehmigungspflichtigen Unterlagen. 19. Wurde die Stadtförsterei bzw. der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bereits angehört und haben diese eine schriftliche Stellungnahme abgegeben? Antwort: Das Tiefbauamt befindet sich im engen Austausch mit der Stadtförsterei. 20. Kann die projektführende Stelle die bereits erstellten Unterlagen, auch im Entwurfsstand, im nichtöffentlichen Teil, dem Ausschuss zur Verfügung stellen? Antwort: Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen vorab im Tiefbauamt einzusehen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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